Protokoll der Sitzung vom 15.12.2010

Für alle, die ein wenig verstehen wollen, verweise ich auf einen Artikel in der heutigen "Süddeutschen Zeitung" mit dem Titel "Angst vor dem Kollaps". Darin verweisen Befürworter der erneuerbaren Energien darauf, dass die Akzeptanz der erneuerbaren Energien aufgrund einer solchen Politik sinken und dies der Entwicklung der erneuerbaren Energien schaden werde.

Wir machen vernünftige Politik. Sie machen ideologische Politik.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Herr Staatssekretär Eck darf sich nun für die Staatsregierung äußern.

(Unruhe)

- Ich bitte um etwas mehr Aufmerksamkeit.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle ist es angebracht, einige Dinge klarzustellen. Frau Kollegin Kamm, Sie haben Herrn Kollegen Dr. Bernhard als den ehemaligen Umweltstaatssekretär bezeichnet. Zu Ihrer Information teile ich mit, dass er Umweltminister war.

Zur Diskussion über 6, 7 und 8 kW Photovoltaikleistung auf dem Dach ist mir folgende Begebenheit eingefallen: Kollege von Rotenhan hat anlässlich einer Diskussion über Demografie, Schülerberge und so

weiter die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN darauf hingewiesen, sie würden immer nur reden, reden, reden. Sie sollten zeigen, wo die Gesellschaft unterstützt wird; denn er alleine habe mehr Kinder als die gesamte Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zusammen.

(Widerspruch bei den GRÜNEN - Lachen bei der CSU)

Hier wurden 6, 7 und 8 kW angesprochen. Mit Stolz kann ich sagen, dass die Vertreterinnen und Vertreter der CSU in Bezug auf regenerative und alternative Energiequellen nicht so schlecht sind. Ich, Staatssekretär im Innenministerium, habe fast 30 kW Photovoltaik auf dem Dach.

(Beifall bei der CSU und der FDP - Unruhe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, -

(Glocke des Präsidenten)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte um etwas mehr Aufmerksamkeit.

Wir wollen aber -

Herr Staatssekretär, einen Moment bitte. Ich bitte um etwas mehr Aufmerksamkeit. Außerdem frage ich Sie, Herr Staatssekretär, ob Sie eine Zwischenfrage zulassen.

- Im Anschluss.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen zum eigentlichen Thema zurückkehren. Wir reden über einen Gesetzentwurf. Ich will die Argumente pro und kontra nicht wiederholen. Ich will aber zum Ausdruck bringen, dass es sich schlicht und ergreifend um den Eingriff in das Eigentumsrecht handelt. Man stelle sich vor, ein Bürger hat einen Altbau in einem Dorf oder in einer Stadt und die Kommune erlässt eine Satzung, die sich lediglich nach der politischen Richtung orientiert, weil das gesetzgeberisch zugelassen ist. Es kann nicht angehen, dass ganz Bayern ein Flickenteppich wird und die Möglichkeiten überall anders aussehen.

(Beifall des Abgeordneten Tobias Thalhammer (FDP))

Wir brauchen vernünftige gesetzgeberische Lösungen, wie es sie beispielsweise für das Abwasser gibt. Dazu gibt es klare gesetzliche Regelungen. Darauf aufbauend kann die Kommune ihre Satzung entwi

ckeln. Genauso müssen wir in diesem Fall vorgehen. Wir brauchen dazu eine ordentliche, saubere gesetzliche Regelung. Darauf aufbauend kann die Kommune tätig werden. Dem vorliegenden Gesetzentwurf kann nicht zugestimmt werden, weil er nicht definierbar ist. Sie sagen nicht, welche Fläche und welche Himmelsrichtung das sein soll. Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger aber vollkommen gleich behandeln.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Paul Wengert (SPD))

Überlegen Sie, Sie wären Eigentümer eines Gebäudes. Ich meine, jemandem, der verhältnismäßig wenig Eigentum oder gar kein Eigentum besitzt, fällt es leicht, über diejenigen, die in der ländlichen Region oder in der Stadt in einem Bestand leben, zu entscheiden. Den Eigentümern muss es überlassen bleiben, auf welche Weise sie ihren Beitrag zu einer vernünftigen Energieversorgung und Energienutzung erbringen wollen. Kein Eigentümer will sich vorschreiben lassen, ob er mit hohem Aufwand Solarflächen auf dem Dach montiert oder sich in einer Betreibergesellschaft an der Windkraft oder anderen Möglichkeiten beteiligt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese wenigen Argumente machen deutlich, dass das hier vorgelegte gesetzliche Handwerkszeug nicht geeignet ist, in Zukunft Energie einzusparen. Deshalb bitte ich, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Frau Tolle hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Ansicht, dass ein ehemaliger Abgeordneter, der mehr durch Abwesenheit als Aktivitäten geglänzt hat, niemals ein Vorbild für die Fraktion der GRÜNEN sein kann?

Herr Staatssekretär.

Ich habe mit keiner Silbe gesagt, dass Kollege von Rotenhan ein Vorbild ist. Ich habe nur an seine Aussage erinnert. Diese habe ich hier kundgetan.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Und die war falsch! - Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der

Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 16/5111 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie empfiehlt auf Drucksache 16/6545 die Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Ich bitte die beiden Kolleginnen sich zu setzen. Wir befinden uns in der Abstimmung.

Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN. Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP sowie der Freien Wähler und die Abgeordnete Dr. Gabriele Pauli, fraktionslos. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 23 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Isabell Zacharias, Natascha Kohnen u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (Drs. 16/5844) - Zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Erster Redner ist für die SPD-Fraktion Herr Kollege Dr. Rabenstein. Bitte sehr.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Gesetzentwurf geht es um den Ausbau des Teilzeitstudiums. Hierzu gibt es europaweite Studien. "Eurostudent" ist die letzte, die ich kenne. Diese hat nachgewiesen, dass es in Deutschland zum einen zu wenig Studenten insgesamt, zum anderen aber auch zu wenig Teilzeitstudenten gibt. Das heißt, es wird zu wenigen Personen ermöglicht, in Teilzeit zu studieren.

Jetzt gibt es verschiedene Initiativen auf Bundesebene und auch auf bayerischer Ebene. Die Hochschulrektorenkonferenz, der Wissenschaftsrat oder auch das Bayerische Institut für Hochschulforschung und Hochschulplanung haben Initiativen ergriffen, um die Anzahl der Teilzeitstudiengänge zu erhöhen, aber leider ohne Erfolg. Auch haben wir bei den Novellierungen des Hochschulgesetzes 1998 oder im Jahr 2006 versucht, Teilzeitstudiengänge mit aufzunehmen. Sie sind im Gesetz erwähnt, aber auch das hat nicht zum Erfolg geführt. Hierzu nur zwei Zahlen: In Bayern ist es nur in etwa 4 % aller Studiengänge möglich, in Teilzeit zu studieren. Auch gibt es - diesbezüglich gehen die Zahlen ein wenig auseinander - nur etwa 2 bis 3 % Studierende in Teilzeitstudiengängen. Das ist einfach zu wenig.

(Beifall der Abgeordneten Isabell Zacharias (SPD))

Deswegen meinen wir, dass wir etwas unternehmen sollten. Die bisherigen Initiativen - ich habe es gesagt - haben nicht die beabsichtigte Wirkung gezeigt. Deswegen haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht.

Ein Weiteres kommt hinzu, liebe Kolleginnen und Kollegen. In den letzten zwei bis drei Jahren hat sich an den Universitäten und Fachhochschulen Grundlegendes geändert. Sie wissen, dass wir mit dem BolognaProzess jetzt Bachelor- und Master-Studiengänge haben. Das, auch die Verschulung der Studiengänge, hat dazu geführt, dass immer weniger Studierende, die früher Teilzeitstudiengänge in Anspruch genommen haben, in der Lage sind, dies zu tun. Daher unser Vorschlag.

Ich möchte noch kurz auf die Gegenargumente eingehen, die in den Debatten im Hochschulausschuss angeführt worden sind.

Herr Kollege Jörg hat gesagt, die Autonomie der Hochschulen werde eingeengt. Ich nehme das Argument sehr ernst; aber die Hochschulen können es tun, müssen es allerdings nicht. Gerade die Satzungen, die sich die Hochschulen selber geben können, können die Kritik, die Sie geäußert haben, aus dem Weg räumen.

Herr Professor Piazolo hat im Ausschuss festgestellt, dass unser Antrag in die richtige Richtung geht, allerdings gefragt, ob es dazu unbedingt eine Gesetzesänderung geben müsse. Das muss es nicht, aber wir sehen, dass die anderen Initiativen nichts geholfen haben. Wenn wir nachlesen, was alles im Hochschulgesetz steht, so ist es, glaube ich, in einem so wichtigen Bereich wie dem, Teilzeitstudienplätze zu schaffen, einfach auch notwendig, Akzente zu setzen. Diese sind in unserem Gesetzentwurf dargestellt.

Frau Dr. Bulfon hat angemerkt, unser Gesetz sei weder Fisch noch Fleisch. Das haben Gesetze nun einmal an sich. Sie dürfen nicht zu genau sein, sollen aber die Richtlinien festlegen. Ich denke, wir haben auch durch die Satzung, die sich die Universitäten geben können und in der sie dann Genaueres bestimmen können - einen Mittelweg gefunden, sodass auch diese Kritik nicht greift.

Auch die GRÜNEN haben gesagt, dass wir die richtige Richtung beschreiten. Sie wollen sich jetzt enthalten. Das verstehe ich nicht ganz. Ich bitte alle Abgeordneten, noch einmal nachzudenken. Das Ziel ist eigentlich klar. Über den Weg sind wir vielleicht unterschiedlicher Meinung, aber ich glaube, mit diesem Gesetzentwurf geht es in die richtige Richtung. Des

wegen bitte ich, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Besten Dank, Kollege Dr. Rabenstein. Für die CSU äußert sich jetzt Herr Kollege Jörg.