Ich will Ihnen ein Beispiel nennen. Eine Petition, welche die Olympiabewerbung unterstützt und uns dazu auffordert, alles zu tun, damit die Olympischen Win
- Ich will doch nicht, dass die GRÜNEN jetzt gegen den Gesetzentwurf stimmen. Ebenso wäre eine Petition gegen dieses Vorhaben von öffentlichem Interesse. Beide Petitionen würden natürlich ins Internet gestellt. Die Bürger könnten sich an der Diskussion beteiligen, könnten das Für und Wider erörtern und ihre Meinung in den demokratischen Meinungsbildungsprozess einbringen.
Meine Damen und Herren, der Petitionsausschuss beschäftigt sich nun seit längerer Zeit mit diesem Thema. Wir sind für die Diskussion sehr gut gewappnet. Wir haben uns bei den Erfindern dieses Systems in Schottland umgesehen und dabei sehr interessante Eindrücke gewonnen. Wir waren erst Ende Januar in Berlin und haben uns dort angeschaut, was der Bundestag so alles mit den Petitionen macht. Dort gibt es schon seit sechs Jahren - das war zunächst ein Modellversuch und ist schon längst ein ordentliches Verfahren - das Mittel der öffentlichen Petition. Von allen Seiten wurde uns dort von positiven Erfahrungen berichtet.
Es ist wirklich an der Zeit, dass wir so etwas auch bei uns in Bayern einführen. Der Slogan "Laptop und Lederhose" mag Ihnen die Zustimmung erleichtern. Das ist auch hier das richtige Stichwort. Ohne Laptop, ohne Computer, geht heute gar nichts mehr. Das sollte auch bei der Behandlung von Petitionen so sein. Wenn es dem einen oder anderen hier im Hause schwerfällt, einem Gesetzentwurf der SPD zuzustimmen, so möchte ich Ihnen ausdrücklich anbieten, dass wir über die Ausgestaltung nicht nur in den Ausschüssen, sondern auch in interfraktionellen Arbeitsgruppen sprechen. Am Ende sollten wir uns alle darin einig sein, dass es dabei wirklich nur um eines geht: um mehr Bürgernähe und eine lebendigere Demokratie.
Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zielt darauf ab, auch in Bayern analog zur Regelung auf Bundesebene die sogenannte öffentliche Petition einzuführen. Durch die Einrichtung eines offiziellen politischen Diskussionsforums auf der Internet-Seite des Bayerischen Landtags
erhofft sich die SPD, wie Kollege Werner soeben sagte, mehr Bürgerbeteiligung, mehr Transparenz und offensichtlich jene Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am politischen Diskussionsprozess, die vielleicht, Kolleginnen und Kollegen, in der politischen Partei der SPD nur noch ungenügend vorkommt.
Kern des Gesetzentwurfs ist somit nicht das eigentliche Petitum, sondern vielmehr die hierüber gewünschte politische Diskussion auf einer InternetPlattform. Damit wird auch deutlich, dass die öffentliche Petition mit dem Kern des Petitionsrechts, wie es in Artikel 115 der Bayerischen Verfassung zu lesen ist, nur noch teilweise etwas zu tun hat. Sinn und Zweck des in der Bayerischen Verfassung gewährleisteten Petitionsrechts ist es, sich mit Eingaben und Beschwerden an den Bayerischen Landtag richten zu können, damit gerade gewährleistet ist, dass durch das Parlament eine unabhängige Überprüfung staatlichen Handelns stattfindet.
In der Ausgestaltung unterscheidet sich das Petitionsrecht bei uns in Bayern wesentlich von der Ausgestaltung auf Bundesebene. So werden im Bayerischen Landtag grundsätzlich alle Petitionen öffentlich behandelt. Damit ist bereits ein höchstmögliches Maß an Transparenz gegeben. Anders ist es im Bundestag, wo Petitionen grundsätzlich nicht öffentlich behandelt werden. Außerdem hat in Bayern jeder Petent die Möglichkeit, an der öffentlichen Behandlung seiner Petition teilzunehmen. Er hat darüber hinaus sogar die Möglichkeit, sich zu Wort zu melden und Stellung zu nehmen, wovon auch oft Gebrauch gemacht wird. Auch das ist im Bundestag mitnichten der Fall.
Außerdem bearbeiten bei uns die Abgeordneten als sogenannte Berichterstatter und Mitberichterstatter die Petitionen wirklich selbst, während auf Bundesebene die Petenten zunächst von der Verwaltung verbeschieden werden, ohne dass im ersten Schritt die Abgeordneten damit befasst werden. - Das musste mal gesagt werden.
Diese gravierenden Unterschiede der Ausgestaltung des Petitionsrechts machen deutlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass das Bayerische Petitionsrecht, wie wir es im Bayerischen Landtag seit Jahr und Tag ausüben, das bürgerfreundlichste und bürgernächste ist, das man sich vorstellen kann und das keinen Vergleich mit einer Übung in irgendeinem anderen Bundesland oder gar im Bundestag zu scheuen braucht. Nach alledem wäre es vielleicht an anderem Ort angezeigt, die Ausgestaltung des Petitionsrechts bürgerfreundlicher und bürgernäher zu gestalten. Wir, Kolleginnen und Kollegen, haben, so wie wir das Sys
Im Lichte dessen ist die auf Bundesebene mit Stolz eingeführte sogenannte öffentliche Petition im Kern nur ein winziger Schritt in Richtung mehr Transparenz, Öffentlichkeit und Beteiligung der Petenten. Dort besteht eine völlig andere Ausgangslage. Da zudem der Kern des Petitionsrechts die Überprüfung staatlichen Handelns gegenüber dem Bürger und nicht die allgemeine politische Diskussion von politischen Meinungen im Internet ist, können wir den Fortschritt, der mit der sogenannten öffentlichen Petition, wobei der Begriff als solcher nicht richtig ist, verbunden sein soll, nicht erkennen. Wir sind auf die weiteren Argumente im Verlauf der Beratungen in den Ausschüssen gespannt. Nach dem heutigen Stand muss ich Ihnen sagen, dass Sie nicht damit rechnen können, Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, dass wir Ihrem Gesetzentwurf zustimmen werden.
Unabhängig davon weise ich Sie darauf hin, dass in der CSU weiter darüber nachgedacht wird, wie die Ausgestaltung des Petitionsrechts angesichts der neuen und wachsenden technischen Möglichkeiten noch verbessert werden kann. Ich erinnere Sie daran, dass es vor ein paar Jahren die CSU-Fraktion und der damalige Petitionsausschussvorsitzende König waren, die die Einführung der Möglichkeit, Petitionen per E-Mail einzureichen, angeregt haben. Dieses Instrument hat sich sehr bewährt. Wir sind durchaus dabei, darüber nachzudenken, wie wir die Ausgestaltung weiter verbessern können. Ich bitte Sie ernsthaft zu überprüfen, ob die sogenannte öffentliche Petition ein geeignetes Mittel im Sinne des Artikels 115 der Bayerischen Verfassung ist. Ich wage das zu bezweifeln.
(Beifall bei der CSU - Johanna Werner-Muggen- dorfer (SPD): Ein bisschen schneller denken vielleicht!)
Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die öffentliche Petition ist eine ganz interessante Sache. Die Fraktion der Freien Wähler hat gewisse Sympathie für diesen Gesetzentwurf. Trotzdem haben wir einige Fragen: Aus dem Antrag geht nicht genau hervor, wer über die Öffentlichkeit der Petition entscheidet. Sie kann nicht gegen den Willen des Petenten öffentlich gemacht werden. Aber welches Gremium soll entscheiden, welche Petition öffentlich gemacht wird? - Soll das der Petitionsausschuss
sein? Der Modellversuch soll bis zum 31.12. dieses Jahres dauern. Für meinen Geschmack ist diese Frist etwas zu kurz, um Erfahrungen sammeln zu können.
Eine Petition von öffentlichem Interesse, die ins Netz gestellt wird und an der sich Bürger beteiligen können, birgt immer die Gefahr, dass sie von Verbänden und Organisationen in einer politischen Richtung genützt wird. Hier stellt sich die Frage, ob wir das wollen. Bei unserer Reise nach Schottland haben wir erfahren, dass das schottische Petitionsrecht eine andere Funktion hat als das bayerische. Das schottische Petitionsrecht ist eine Art Initiativrecht der Bürger, Gesetzesänderungen und Gesetzesinitiativen anzustoßen. So ähnlich sehe ich den vorliegenden Gesetzentwurf auch. Bei den öffentlichen Petitionen des Deutschen Bundestags geht es auch in die Richtung von Gesetzesanregungen. Dies stellt zum Petitionsrecht in Bayern einen gewissen Unterschied dar, weil hier über Verwaltungshandeln oder Einzelfälle entschieden wird. Dies wird bürgernah und kompetent in einer großen Zahl von Petitionen gemacht. In Schottland gibt es etwa 130 Fälle im Jahr, und in Bayern belaufen sich die Petitionen in die Tausende.
Außerdem stellt sich die Frage, ob die öffentliche Petition zu einem Staatskummerkasten wird, wo jeder Bürger seine Sorgen und Nöte ins Netz stellen kann. Wollen wir das?
Andererseits können solche Mittel und Instrumente Bürgernähe und Bürgerbeteiligung verbessern. Interessant sind die Gesetzesanregungen der Bürger. Ich stelle die Frage, ob wir unser Petitionsrecht zu einem Initiativrecht ausdehnen wollen, damit sich die Bürger direkt mit Gesetzesvorschlägen an den Landtag wenden können. In manchen Fällen wird mit Petitionen auf Gesetzesänderungen hingewirkt. Solche Dinge können öffentliche Petitionen werden. Für eine öffentliche Diskussion braucht man den "heißen Draht" in das Parlament. Für diesen "heißen Draht" bräuchte man in ganz Bayern einen guten DSL-Anschluss. Herr Ministerpräsident, hören Sie das? - Wir brauchen für die ländlichen Gebiete die Versorgung mit einem guten DSL, damit öffentliche Petitionen ins Netz gestellt werden können.
Wenn dieses Netz steht, kann auch der ländliche Raum für solche öffentlichen Petitionen gewonnen werden. Er wird sich adäquat einbringen können.
Ich meine, die öffentliche Petition ist eine interessante Sache. Wir müssen achtgeben, dass wir keine Gesetze verabschieden, die es politischen Mitbewerbern schwer machen, den politischen Dialog zu führen. Politischen Gruppen, die nicht im Parlament vertreten
sind, bietet die öffentliche Petition die Möglichkeit, sich zu Wort zu melden. Wollen wir das? - Als gute Bürger und Demokraten wollen wir, dass sich jeder melden kann.
Wir sollten in den Ausschüssen diskutieren, ob am Ende ein gemeinsames Werk stehen könnte. Unser Petitionsrecht sollte über den üblichen Parteienauseinandersetzungen stehen und wir sollten versuchen, in den Ausschüssen eine gemeinsame Linie zu finden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, noch mehr Öffentlichkeit für Petitionen herzustellen. Wir GRÜNEN unterstützen die SPD bei diesem Vorhaben. Das ist selbstverständlich.
Die Petitionen sind im Internet zur öffentlichen Diskussion oder zur Mitunterzeichnung eingestellt. Laut Gesetzentwurf soll dies in einem Modellversuch bis Ende 2011 erprobt werden. Der Gesetzentwurf wurde 2009 formuliert; der Versuch sollte also bis Ende 2012 dauern.
Ich halte das Thema ebenso wie die Probephase für unterstützenswert. Nichtsdestoweniger muss es während dieser Probephase die notwendige Women- und Men-Power für die Betreuung des Internetforums geben. Der Vorsitzende ist gemäß der Geschäftsordnung für die Zulassung der Petitionen zuständig. Das muss er nach wie vor bleiben, damit die Zulassung in unserer Hand bleibt. Die Ausführung kann ein Landtagsmitarbeiter nicht nebenbei erledigen. Wir müssen uns dafür mehr Zuarbeit überlegen.
Lieber Hans Joachim Werner, im letzten Januar haben wir uns auf Bundesebene informiert. Die Motivation der Petenten auf Bundesebene, für die jeweilige Petition zu trommeln, möglichst viele Menschen zur Mitunterzeichnung zu bewegen und an der öffentlichen Diskussion teilhaben zu lassen, ist, dass die Petition ab einer bestimmten Zahl von Unterstützern öffentlich behandelt wird. Auf Bundesebene ist also eine ganz bestimmte Zahl von Unterschriften notwendig. Das, meine Damen und Herren, brauchen wir nicht. Diese Motivation brauchen wir auf bayerischer Ebene nicht, da Petitionen ohnehin regelmäßig öffentlich behandelt werden müssen.
Sie wollen also in dem Gesetzentwurf Einzelpersonen die Möglichkeit einer öffentlich moderierten Petition einräumen. Das ist, wie Hans Joachim Werner schon
sagte, völlig jenseits des Petitionsausschusses zu sehen. Das eine ist der Petitionsausschuss, das andere das Forum, wo diskutiert wird. Das muss natürlich auch moderiert werden, weil bestimmte Regeln des Anstands eingehalten werden müssen. Da hat die Bundesebene eine ganz gute Moderationslösung gefunden.
Allem zugrunde liegt der Wunsch nach mehr Bürgerbeteiligung, mehr Transparenz, mehr öffentlicher Diskussion, um das Petitionsrecht noch bekannter zu machen und den Zugang zu vereinfachen. Wir müssen Menschen dafür gewinnen, sich einzumischen. Das wollen wir immer. Die CSU sagte gerade, wir haben sowie schon ein Höchstmaß an Demokratie, deswegen brauchen wir das erst einmal gar nicht. Herr König, ich erinnere bloß daran, Sie haben vor der Einführung der Härtefallkommission immerzu gesagt, das brauchen wir überhaupt nicht mehr. Bayern war das letzte Land, das die Härtefallkommission jenseits des Petitionsausschusses, aber zu genau denselben Themen eingeführt hat. Man ist heute dieser Härtefallkommission gegenüber sehr positiv eingestellt. Man würde sie auch in Bayern nicht missen wollen.
Deswegen sage ich, gucken wir uns das einfach einmal an, lassen wir diesen Modellversuch zu und unterhalten wir uns dann noch einmal. Wir können ja noch viele Änderungen einbringen. Das ist kein Problem.
Danke schön, Frau Kollegin. Als Nächster hat der Kollege Dr. Andreas Fischer das Wort. Bitte schön, Herr Dr. Fischer.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Verhältnis von Bürger und Staat ist für uns Liberale ein Kernthema. Der Staat, den wir uns wünschen, ist kein Obrigkeitsstaat, er ist keine Zuschauerdemokratie, er ist ein Teilhabestaat. Deswegen begrüßen wir ausdrücklich den Ruf der Bürger nach mehr Mitsprache und mehr Mitwirkungsrechten. Das ist nicht Ausdruck von Querulantentum. Es ist Ausdruck einer liberalen Bürgergesellschaft.
Ich habe deshalb grundsätzlich große Sympathie für diesen Gesetzentwurf und unterstütze seine Zielrichtung, stelle aber die Frage, ob man es sich so einfach machen kann.
Was Sie gemacht haben, ist im Wesentlichen eine Kopie - Kopien und Plagiate sind im Moment gerade in Mode - der Regelung auf Bundesebene. Man muss sich die Frage stellen, ob man die Regelungen auf Bundesebene wirklich so unbesehen übertragen kann. Denn die Situation in Bayern ist völlig anders. Wenn man sich nämlich die erfolgreichen Online-Petitionen auf Bundesebene anschaut, dann stellt man fest: Es sind meistens keine Petitionen im klassischen Sinn, sondern Gesetzesvorschläge oder Vorschläge, Gesetze zu unterlassen, zum Beispiel "Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten", zum Beispiel "Halbierung der Besteuerung von Diesel oder Benzin" oder Petitionen gegen ein Verkaufsverbot von Heilpflanzen. Um das eigentliche Anliegen des Petitionsrechts geht es hier nicht. Ich erinnere an den Wortlaut von Artikel 115 der Bayerischen Verfassung: "Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden."
Es geht um die Mitwirkung an der Gesetzgebung. Hier haben wir in Bayern ganz andere Möglichkeiten als im Bund. Ich sage: Zum Glück haben wir diese Möglichkeiten. Wir haben - darauf können wir stolz sein - direkt-demokratische Elemente in unserer Verfassung nämlich, Volksbegehren und Volksentscheid in Artikel 74 der Bayerischen Verfassung. Es wäre für mich kein Erfolg, wenn nicht auf dem von der Verfassung vorgesehenen Weg des Volksbegehrens, sondern über das neue Institut der Online-Petitionen Gesetzesinitiativen gestartet würden. An diesem Punkt müssen wir noch diskutieren.
Was die Petitionen selber betrifft, sind wir in Bayern ebenfalls - da kann ich mich meinem Vorredner Kollegen König anschließen - wesentlich weiter, indem Petitionen öffentlich diskutiert werden und die Anwesenheit der Petenten möglich ist. Was wir brauchen, ist nicht in erster Linie eine Reform des Petitionsrechts, über die wir gerne diskutieren können. Was wir wirklich brauchen, ist ein Mehr an Bürgerbeteiligung im Gesetzgebungsverfahren. Da geht die FDP-Fraktion über Ihre Vorschläge weit hinaus.
Wir haben in unserem Positionspapier, das wir vor Kurzem verabschiedet haben, die Bürgeranhörung gefordert. Es gibt in unserem Gesetzgebungsverfahren eine Verbändeanhörung.