Protokoll der Sitzung vom 17.05.2011

Derzeit beträgt die Pro-Kopf-Verschuldung in Bayern 2.340 Euro. Damit liegen wir in Deutschland auf Platz 2. Wir konnten in dem zurückliegenden Haushalt mit den Einnahmen auskommen. Wir haben in dieser Koalition jetzt zum vierten Mal in Folge einen ausgeglichenen Haushalt aufgestellt. Was diese Koalitionsregierung mit den Mehreinnahmen aus dem Jahr 2010 und mit den Mehreinnahmen aus dem Länderfinanzausgleich 2011 macht, spricht dafür, dass wir für einen Konsolidierungs- und für einen soliden Finanzkurs stehen; denn wir haben diese Gelder zum allergrößten Teil dafür genutzt, das Grundstockdarlehen

für 2011 nicht nutzen zu müssen; den Rest geben wir in die Rücklagen.

Ich glaube, hier ist die Priorität klar. Auch bei der aktuellen Steuerschätzung, bei der für 2011 noch einmal höhere Einnahmen prognostiziert werden, ist für die Koalitionsregierung, für die FDP, eines klar: Wir wollen den Grundstock auch im nächsten Jahr schonen, wir wollen die Mehreinnahmen zum überwiegenden Teil in die Rücklagen überführen.

(Beifall bei der FDP)

Die Lage in Bayern ist also sehr gut. Das ist aber Auftrag für uns, vorbildlich zu handeln. Wer, wenn nicht wir, soll dann in der Bundesrepublik Deutschland ein Beispiel geben, nach vorne gehen beim Thema Verschuldung, Neuverschuldung, Schuldenbremse? Andere Bundesländer sind dabei schon längst nach vorn geschritten. Hessen hat die Schuldenbremse eingeführt; Schleswig-Holstein und auch Sachsen-Anhalt sind in der Gesetzgebung schon aktiv geworden und haben die Verfassung geändert. Wir sind deshalb der Meinung, auch Bayern muss nach vorne gehen.

Es ist aber auch eine Frage der Generationengerechtigkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Handlungsspielräume für künftige Generationen dürfen wir mit unserem aktuellen Handeln nicht verfrühstücken. Wir müssen maßvoll haushalten. Das tun wir in Bayern, weil wir keine Neuverschuldung haben, und das soll auch so bleiben. Die FDP-Fraktion schlägt deshalb eine Änderung der Bayerischen Verfassung vor.

Man muss sich bei dem Thema die aktuelle Praxis ansehen, die Regelungen, die bisher gegolten haben beziehungsweise die, die in Bayern und auf Bundesebene bisher gelten: Weder das Grundgesetz in seiner alten Version noch die bayerischen Regelungen in Verfassung und Haushaltsordnung haben dazu geführt, dass wir keine Neuverschuldung aufgenommen haben. Im Gegenteil, es gab immer wieder eine Neuverschuldung im Freistaat Bayern, oft ohne allzu große Begründung. Die Verschuldungen in Gesamtdeutschland sind deshalb in dramatischer Weise angestiegen, von 190 Euro pro Kopf im Jahr 1950 auf fast 20.000 Euro pro Kopf im Jahr 2010. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Zahlen sprechen eine klare Sprache, und Tilgung war in den vergangenen Jahrzehnten selten bis nie ein Thema. Das gibt uns in der Politik einen Handlungsauftrag. Diesen Handlungsauftrag möchten wir gemeinsam mit Ihnen hier im Hohen Haus ausführen. Es gibt dabei auch namhafte Unterstützer. In der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft kommt das zum Beispiel zum Ausdruck.

(Unruhe bei der SPD und den GRÜNEN)

Ich zitiere: "In der Vergangenheit haben sich die Regelungen als unzureichend erwiesen". Um aber auch den Einwendungen der Kollegen auf der anderen Seite des Hauses entgegen zu kommen, verweise ich auf den ORH-Bericht, der im Jahr 2010 mit Blick auf die Regelungen in Bayern ebenfalls hervorhebt, dass das bayerische Recht eine solche Tilgungsverpflichtung nicht vorsieht. Der ORH empfiehlt, die haushaltsrechtlichen Bestimmungen zur Kreditaufnahme den grundgesetzlichen Regelungen anzupassen.

Ich darf deshalb für die FDP-Fraktion noch einmal festhalten: Wir stehen zum Konsolidierungskurs, wir möchten auch weiter mutig nach vorne gehen. Wir haben mit dem Finanzminister und mit den Kolleginnen und Kollegen von der CSU auch schon sehr viel erreicht. Wir müssen jetzt aber auch das tun, was uns das Grundgesetz mit auf den Weg gibt, nämlich die Schuldenbremse konsequent in die Bayerische Verfassung einzufügen. Außerdem müssen wir unsere Ausnahmen grundgesetzkonform regeln. Für uns ist klar, das kann nur in der Verfassung geschehen und nicht ausschließlich in der Haushaltsordnung. So etwas muss in der Verfassung angelegt werden. Für Änderungsvorschläge auf diesem Weg sind wir offen. Wir stellen uns jeder Diskussion. Wir müssen nicht nur eine breite Zustimmung im Haus, sondern auch draußen bei der Bevölkerung erzeugen. In Hessen ist das gelungen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht hier nicht nur um parteipolitische Diskussionen, sondern es geht um Bayern, es geht um Gerechtigkeit, es geht um künftige Generationen. Die Schuldenbremse muss deshalb auch für Bayern gelten. Wir freuen uns auf einen engagierten, mutigen, aber auch kontroversen Diskurs. Ich bitte Sie auf dem weiteren Weg um Unterstützung unseres Anliegens, die Schuldenbremse in der Bayerischen Verfassung zu verankern.

(Beifall bei der FDP)

Ans Redepult bitte ich nun Graf von und zu Lerchenfeld. Bitte schön.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus! Zunächst einmal möchte ich mich herzlich dafür bedanken, dass Sie, Frau Präsidentin, mit dem gesamten Präsidium gestern eines der schönsten und erfolgreichsten Teile unseres schönen bayerischen Heimatlandes besucht haben. Sie haben dort gesehen, wie erfolgreich Wirtschaftspolitik in der Oberpfalz betrieben wird.

(Beifall des Abgeordneten Eduard Nöth (CSU))

- Danke. Aus Oberfranken kommt berufener Applaus.

(Allgemeine Heiterkeit)

2006 haben wir es in Bayern tatsächlich geschafft, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen und diesen auch einzuhalten. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, das ist in Deutschland wirklich einzigartig. Ich möchte nur festhalten, das ist gelungen, ohne dass wir die Verfassung Bayerns geändert haben. Dieses Vorbild Bayerns hat letzten Endes dazu geführt, dass sich andere Länder unserer Initiative angeschlossen haben, und dass mittlerweile das Grundgesetz geändert wurde. Es wurde auch festgelegt, dass die Haushalte vom Bund und von den Ländern grundsätzlich ohne Kreditaufnahme, also ausgeglichen, aufzustellen sind. Inzwischen haben sich auch verschiedene Länder durchgerungen, ähnliche Bestimmungen, wie sie im Grundgesetzt vorgesehen sind, in ihre eigene Verfassung aufzunehmen. Bei diesen Ländern ist vorgesehen, dass die Schuldenbremse ab dem Jahr 2020 wirken soll.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in Bayern seit 2006 ausgeglichene Haushalte aufgestellt. Ich glaube, das ist Ausdruck dafür, dass wir in Bayern eine solide und vernünftige Haushalts- und Finanzpolitik machen. Gerade haben wir den Doppelhaushalt für 2011/2012 aufgestellt. Auch er sieht wiederum keine Neuverschuldung vor. Meine Damen und Herren, das ist einzigartig in Deutschland, wobei es unser Ziel ist und sein muss, dass wir in den kommenden Jahren ohne weitere Schulden auskommen.

Hessen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz haben die Schuldenbremse in ihre Verfassungen aufgenommen. In Nordrhein-Westfalen gibt es einen Antrag der CDU, einen Gesetzentwurf dazu vorzusehen. Welche Bedeutung das hat, hat Herr Kollege Klein vorhin kurz dargestellt. Ich möchte nur auf den Haushalt von Nordrhein-Westfalen hinweisen. Wenn ich mir überlege, Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 1970, ähnlich wie Bayern, eine Milliarde Schulden gehabt. Heute liegt Nordrhein-Westfalen bei über 130 Milliarden Euro Schulden. Stellen Sie sich vor, wenn sich das Zinsniveau bei uns um 1 % anheben wird, dann zahlt Nordrhein-Westfalen um 1,3 Milliarden Euro mehr Zinsen. Das ist mehr, als Bayern in seinem gesamten Haushalt an Zinszahlungen veranschlagt hat.

Das ist darauf zurückzuführen, dass die öffentlichen Hände, dass die politisch Verantwortlichen in den vergangenen Jahren zu wenig Verantwortung übernommen haben und sich zu wenig Gedanken darüber machten, was eine nachhaltige Finanzpolitik bedeutet. Schuldenregelungen waren nicht ausreichend, weil man in Höhe der jeweiligen Investitionsquote Schulden machen konnte. Wenn das nicht gereicht hat, hat man auch noch die Störung des gesamtwirtschaftli

chen Gleichgewichtes angenommen. Klagen gegen diese Vorgehensweise sind erst Jahre später entschieden worden und haben überhaupt keine Auswirkungen gezeigt.

Herr Kollege Klein hat auch schon die impliziten Schulden angesprochen. Derzeit beträgt die ProKopf-Verschuldung in Bayern 2.500 Euro. Wenn wir die impliziten Schulden hinzurechnen, liegen wir bei deutlich über 10.000 Euro Schulden pro Kopf. Meine Damen und Herren, das sind Belastungen, die wir auf die nächsten Generationen übertragen, die hierfür nicht verantwortlich sind. In Hessen hat es eine Verfassungsänderung gegeben, die mit 70 % Zustimmung der dortigen Wahlberechtigten angenommen wurde.

Es ist sicherlich eine Überlegung, auch bei uns die Verfassung zu ändern und eine Schuldenbremse einzufügen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass man mit solchen Überlegungen sehr sorgsam umgehen soll. Man soll sehr sorgsam damit umgehen, Verfassungen zu ändern. Es gibt einen ganzen Strauß von Dingen, die im Moment diskutiert werden, die im Hinblick auf eine Verfassungsänderung durchaus interessant wären. Deshalb meine ich, wir sollten uns mit diesem Thema intensiv auseinandersetzen, aber nicht mit diesem Thema allein. Wir sollten genau darüber nachdenken, wie wir mit einer Schuldenbremse umgehen und was wir in Bayern unter einer Schuldenbremse verstehen.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich sehr auf eine Auseinandersetzung zu diesem Thema, und ich hoffe, dass wir hier in den nächsten Monaten zu einer vernünftigen Einigung kommen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege. Nächster Redner ist Herr Kollege Halbleib. Ihm folgt dann der Herr Kollege Pohl. Zunächst aber Herr Kollege Halbleib. Bitte sehr.

Geschätzter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die beiden Koalitionäre, die vor mir hier aufgetreten sind, haben schon eine recht seltsame Vorstellung gegeben: Kollege Klein, mein geschätzter Kollege aus dem Haushaltsausschuss, hat versucht, die Aufmunterungswelle von Rostock

(Tobias Thalhammer (FDP): Mit Erfolg! - Thomas Hacker (FDP): Da sehen Sie mal den frischen Wind, der mit der FDP kommt!)

mit dem Fanal "Schuldenbremse in die Verfassung" ins Plenum zu tragen. Der Kollege Lerchenfeld, ebenfalls ein geschätzter Kollege aus dem Haushaltsausschuss, spricht noch von sinnvollen Überlegungen, die aber sorgsam erwogen werden müssten. Dabei ist doch schon alles entschieden, zwar nicht hier im Plenum des Bayerischen Landtags, aber im "Plenum" des Politischen Aschermittwochs der CSU in Passau. Dort hat der Ministerpräsident schon verkündet, wie die sorgsame Prüfung, die der Kollege Lerchenfeld angemahnt hat, ausgehen wird. Die Schuldenbremse kommt in die Verfassung. Das nenne ich wahrhaften Parlamentarismus, Herr Ministerpräsident.

(Beifall bei der SPD)

Schauen wir uns doch an, worum es geht: Verschuldung und Zinslasten sind auf Dauer ein Problem, weil sie auch aus sozialdemokratischer Sicht die Umverteilung vom Steuerzahler in Richtung Banken, zu den Inhabern von Staatsanleihen bedeuten, die die Zinsen des Staates kassieren, die von den Steuerzahlern Jahr für Jahr bezahlt werden müssen. Das muss man ganz deutlich ansprechen. Insofern spricht sehr viel dafür, die Regelung im Grundgesetz, den Anstieg der Nettoneuverschuldung zu begrenzen, auch für die Länder zu übernehmen. Für diese grundgesetzliche Regelung spricht sehr viel. Aus Sicht des Föderalismus - das zu sehen ist auch Aufgabe des Parlaments - spricht auch einiges dagegen, weil das Budgetrecht der Bundesländer durch die Grundgesetzregelung massiv vorweggenommen wird. Insofern muss man beide Seiten der Medaille sehen. Wir haben im Grundgesetz also eine klare Regelung, und wir haben eine gute Regelung in Artikel 18 der Bayerischen Haushaltsordnung.

Alle Parteien - das ist auch im Rahmen der Haushaltsberatungen deutlich geworden - bekennen sich zu den darin festgelegten Grundsätzen. Insofern wäre es jetzt die Aufgabe gewesen, hier eine qualifizierte Debatte über die Art und Weise der Haushaltspolitik im Freistaat Bayern zu führen und die Frage zu erörtern: Wie kriegen wir die strukturellen Defizite, die auch im bayerischen Staatshaushalt bestehen, die bekannt sind und die der Bayerische Oberste Rechnungshof immer wieder moniert, in den Griff? Wie können wir die öffentlichen Aufgaben vernünftig finanzieren? Das wäre eine Fragestellung für diese Aktuelle Stunde gewesen: Wie kriegen wir die Infrastruktur dieses Freistaats, die Staatsstraßen, Universitätsgebäude, viele öffentliche Einrichtungen so saniert, dass nicht eine permanente versteckte Verschuldung entsteht, sondern dass das Gebot der Verfassung hier tatsächlich greift, das Volksvermögen in seiner Substanz zu erhalten? - Das wäre auch ein Themenvorschlag für eine qualifizierte Debatte gewesen. Für die

FDP wäre es ein interessanter Vorschlag gewesen, einmal darüber nachzudenken, ob denn ihre Steuerklientelpolitik, mit der die staatlichen Einnahmen permanent geschwächt werden, so sinnvoll ist, oder ob es nicht endlich einmal vernünftig wäre, hier einen Riegel vorzuschieben, gerade im Interesse der künftigen Generationen und im Interesse solider Haushalte. Aber dazu höre ich heute nichts.

(Beifall bei der SPD)

Bemerkenswert und kennzeichnend für diesen Vorschlag ist es, wer ihn äußert und in welchem Begründungszusammenhang er geäußert wird. Denn diejenigen, die sich hier positiv äußern - ich komme noch zu der Einschätzung, die wir seitens der Sozialdemokratie haben -, hätten, wenn die Schuldenbremse schon in der Verfassung stünde, als Erste gegen die Schuldenbremse verstoßen, nämlich beim zweiten Nachtragshaushalt 2008: Da hat diese Koalition 10 Milliarden Nettoneuverschuldung aufgenommen, um eine marode Landesbank zu sanieren. Das waren hauptsächlich Fehler der CSU; da nehme ich die FDP in Schutz. Das muss man korrekterweise sagen. Aber diese Koalition war es, die den Schuldenstand des Freistaats Bayern in den letzten zwei Jahren drastisch nach oben getrieben hat. Jetzt hier anstelle des Saulus den Paulus zu geben, finde ich schon sehr verwunderlich.

(Beifall bei der SPD)

Seit 2008 wird die CSU-Fraktion von der FDP-Fraktion unterstützt. In der Bayerischen Verfassung steht die Vorgabe, dass das bayerische Volksvermögen zu erhalten ist, dass die Substanz qualifiziert zu erhalten ist. Man müsste endlich einmal ernst nehmen, was der Bayerische Oberste Rechnungshof der Staatsregierung seit Jahr und Tag ins Stammbuch schreibt, nämlich die Staatsstraßen vernünftig zu sanieren, vernünftig mit der Substanz der Universitäten und der Schulen umzugehen, die Aufgabe, das Staatsvermögen zu erhalten, ernst zu nehmen, und keine versteckte Verschuldung entstehen zu lassen, wie Sie es augenblicklich machen. Wir haben eine versteckte Verschuldung, Werteverzehr, die Dinge gehen kaputt, werden nicht repariert. Diese versteckte Verschuldung sehen Sie im Haushalt des Freistaats Bayern nicht, aber Sie sehen sie draußen im Land. Sie treiben die versteckte Verschuldung voran, aber gerieren sich hier als Gralshüter solider Staatsfinanzen. Das halte ich zumindest für sehr fragwürdig.

(Beifall bei der SPD)

Ich komme zum dritten Punkt, dem "ausgeglichenen" Haushalt. Seit dem Nachtragshaushalt 2008 schleppen Sie in jedem Haushaltsjahr einschließlich des

Doppelhaushalts 2011/2012 1,7 Milliarden Euro Nettoneuverschuldung auf dem politischen Buckel mit sich rum. Die strukturellen Defizite sind bekannt. Sie müssen sogar Kredite beim Grundstock des Freistaats Bayern aufnehmen, um den Haushalt zu finanzieren. Sie wissen selbst, dass Ihr Haushalt im Jahr 2012 in einer massiven Schieflage ist. Dennoch reden Sie hier ein weiteres Mal ohne irgendwelches Fragezeichen von einem ausgeglichenen Haushalt. Von einem solchen ausgeglichenen Haushalt sind wir leider bei dieser Regierungskoalition weit entfernt.

(Beifall bei der SPD)

FDP und CSU verlieren kein Wort dazu, dass die steuerpolitischen Fehlentscheidungen der schwarzgelben Bundesregierung und auch des Freistaats Bayern im Bundesrat dazu beitragen, dass das Staatsdefizit und das strukturelle Defizit größer und nicht kleiner werden. Die Steuerpolitik von CSU und FDP ist ein maßgeblicher Punkt, der mit in die Rechnung gehört.

(Thomas Hacker (FDP): Die Steuerpolitik ist gut, weil sie Wirtschaftswachstum hervorruft!)

Ich finde es ja nett, dass Sie diesen Zwischenruf machen; ich sage Ihnen mal: Die Klientelpolitik für die Hoteliers, die Erben und für eine bestimmte Art von Unternehmen entspricht vielleicht Ihrem Verständnis; unser Verständnis ist es nicht.

(Thomas Hacker (FDP): Steuerpolitik, die Investitionen hervorruft, ist gute Steuerpolitik!)

Sie schwächen damit die Substanz der Haushaltspolitik des Freistaates Bayern.

(Beifall bei der SPD)

Wie wäre es denn, wenn die Regierungskoalition, anstatt hier in Bayern flammende Parlamentsreden zu halten, sich mal auf den Hosenboden setzte und den Entwurf einer Verfassungsänderung vorlegte oder zumindest einen Entwurf für eine Änderung der Bayerischen Haushaltsordnung, in dem Ihre Forderungen enthalten sind? Wie wäre es, wenn Sie Ihre Hausaufgaben machten, anstatt hier im Parlament feurige Reden zu schwingen?

(Beifall bei der SPD)

Das erwarten wir von Ihnen. Grundsätzlich kann man über die Aufnahme der Schuldenbremse auch in die Bayerische Verfassung reden. Wir sollten uns aber darüber im Klaren sein, dass auch einige finanzpolitische Gründe dagegen sprechen könnten. Der föderalistische Gestaltungsspielraum, den das Grundgesetz