Protokoll der Sitzung vom 25.05.2011

(Beifall bei der SPD)

Im Sinne der Bestenauslese für die Polizei darf das auf keinen Fall eintreten.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte anmerken, dass es während der Aktuellen Stunde eigentlich nicht gestattet ist, Fragen zu stellen. Allerdings hätte die Fraktion des Fragestellers auch noch die Möglichkeit gehabt, fünf Minuten zu reden. Nach Abwägung dieser Alternative habe ich die Frage zugelassen.

Nun hat Frau Kollegin Tausendfreund das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eine kurze Anmerkung zu Herrn Pohl machen. Herr Pohl, ich empfehle Ihnen, die einstweilige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Versammlungsrecht noch einmal zu lesen. Sie würden feststellen, dass eine hohe Strafandrohung bei Verstoß gegen das Vermummungsverbot für unverhältnismäßig erachtet worden ist. Deshalb war es folgerichtig, dass im Rahmen der Änderung des Versammlungsgesetzes durch die Koalition eine Abstufung zur Ordnungswidrigkeit stattgefunden hat. Lesen Sie das Urteil einfach noch einmal nach.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Sie müssen es auch verstehen!)

Für uns ist das derzeitige Versammlungsrecht immer noch unzureichend geregelt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Pohl, Sie kennen nicht die Praxis einer Demonstration; wahrscheinlich waren Sie noch nie auf einer

Demonstration. In der Vergangenheit sind Demonstranten mit einem Schal im Rucksack der Vermummung verdächtigt worden. So einen Unsinn darf es einfach nicht geben. Eine Strafandrohung in derartigen Fällen wäre Blödsinn, überzogen und unverhältnismäßig.

Herr Ländner, ich möchte auf die Kriminalitätsstatistik zurückkommen. Ich habe die Polizeiarbeit nicht schlechtgemacht. Stattdessen habe ich meine Anerkennung ausgesprochen. Das wiederhole ich gern. Jedoch habe ich auf gewisse Defizite hingewiesen, die meines Erachtens bearbeitet werden sollten. Ich bitte Sie, dies zu tun.

In den letzten Jahren haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass die Einstellungszahlen der Anwärterinnen und Anwärter in der Vergangenheit zu niedrig gewesen sind. Im Falle eines Fortsetzens dieser Praxis wäre massiv Personal abgebaut worden. Endlich sind wir auf einem guten Weg. Allerdings werden die Ausbildungszeiten der Anwärterinnen und Anwärter nicht berücksichtigt. Die Anwärterinnen und Anwärter werden nur in der Anzahl eingestellt, in der jeweils Polizeibeamte in Pension gehen. Jedoch stehen uns diese drei Jahre nicht zur Verfügung. Wir hätten uns gewünscht, dass eine Anpassung zum Ausgleich des Drei-Jahres-Zeitraums erfolgt wäre.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nach unserer Verfassung hat ein Mitglied der Staatsregierung jederzeit das Recht, das Wort zu ergreifen. Aus diesem Grund erteile ich Herrn Staatsminister Herrmann noch einmal das Wort.

(Christa Naaß (SPD): Dann bekommen wir noch einmal eine Redezeitverlängerung!)

Ich will lediglich ein paar Dinge klarstellen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Herr Kollege Pohl, ich freue mich sehr, wenn Sie sich im Sinne Franz Josef Strauß’ seligen Angedenkens um das heutige Sicherheitsniveau in Bayern im Vergleich zu damals Gedanken machen. Ich empfehle Ihnen aber, die Kriminalstatistik von Anfang der 1980er Jahre anzusehen und im Vergleich dazu die heutige. Ich versichere Ihnen, dass wir uns vor dem bundesweiten Vergleich und der damaligen bayerischen Kriminalstatistik nicht verstecken müssen.

(Beifall bei der CSU - Volkmar Halbleib (SPD): Da sieht Bayern schlecht aus!)

Das weitere Stichwort ist der Beförderungsstau. Ich kann in der Gesamtsumme feststellen, dass in den letzten 24 Monaten ein Drittel aller bayerischen Polizisten einmal befördert worden ist. Schauen Sie dagegen den gesamten öffentlichen Dienst in Bayern an, ob Sie irgendeine andere Gruppe im öffentlichen Dienst in Bayern finden, wo ein Drittel aller Leute vom Gesamtbestand einer Gruppe innerhalb von zwei Jahren befördert worden sind.

(Zuruf der Abgeordneten Christine Stahl (GRÜ- NE))

Ich meine, die Polizeibeamten stehen wegen der großen Herausforderung unter einer besonderen Belastung. Deswegen haben sie das verdient. Wir brauchen uns die Situation der bayerischen Polizeibeamten aber nicht schlechtreden zu lassen.

(Beifall bei der CSU)

Auf Themen wie "Einstellungen" und dergleichen will ich nicht eingehen. Da ein paar Jahre früher nur 500 Beamte im Jahr eingestellt wurden, steht die Zahl der Bewerber in einer anderen Relation, als wenn 1.300 eingestellt werden. Das liegt rechnerisch in der Natur der Sache.

Herr Kollege Schneider, was Sie zum Zuschlag für den Dienst zu ungünstigen Zeiten gesagt haben, ist einerseits richtig. Ich will aber darauf hinweisen, dass mit der von mir konzipierten Lösung der Nachtzuschlag steuerfrei ausbezahlt wird, während früher die Pauschale versteuert werden musste. Ich habe diesen Weg entwickelt, damit die Beamten netto mehr bekommen als sie nach der bisherigen Regelung hatten.

Ich bin dem Kollegen Ländner für seinen Einwurf dankbar, weil mir dieses Thema am Herzen liegt. In Fortsetzung der Tradition von Günther Beckstein will ich unterstreichen, dass unsere Sicherheitspolitik die Sicherheit des kleinen Mannes im Blick hat. Wir meinen, dass Sicherheit ein soziales Grundrecht ist. Wir wollen uns bestmöglich kümmern, dass jeder Mann und jede Frau, ob arm, reich, jung oder alt, ob auf dem Land oder in der Stadt, möglichst sicher leben kann. Deshalb ist für mich in München weniger von Bedeutung, ob sich jemand in Grünwald zusätzlich eine Sicherheitsfirma bestellt, sondern ich habe im Blick, dass auch die Rentnerin in Laim und im Hasenbergl ohne Angst nachts auf die Straße gehen kann. Wir sind gut beraten, uns weiterhin um die Sicherheit der kleinen Leute zu kümmern, als Sorge darüber zu haben, welcher Millionär sich zusätzlich einen Bewacher beschafft.

(Beifall bei der CSU und der FDP - Zuruf der Ab- geordneten Christa Naaß (SPD))

Wir werden der Sicherheit der kleinen Leute in unserem Land weiterhin verpflichtet sein. Die Statistik sagt klar aus, dass wir für die kleinen Leute das sicherste Bundesland sind. Die Menschen können sich in unserem Land sicherer fühlen als anderswo. Wir wollen gemeinsam alles dafür tun, dass das auch in Zukunft so bleibt.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Nichts gegen das Hasenbergl. Das ist immerhin der Stadtbezirk, in dem ich wohne. Dieser Stadtbezirk wird als Synonym dafür verwendet, wo der einfache Mann wohnt. Ich meine, der wohnt überall in Bayern.

(Staatsminister Joachim Herrmann: Sie fühlen sich zugehörig?)

Absolut. Und obendrein sicher.

(Beifall bei der SPD)

Die Aktuelle Stunde ist damit beendet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 a auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes (Drs. 16/8693) - Erste Lesung

Er soll ohne Aussprache in den federführenden Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes überwiesen werden. Wer mit dieser Überweisung einverstanden ist, bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Damit besteht einstimmiges Einverständnis.

Der Gesetzentwurf wird an den Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes überwiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 b auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (Drs. 16/8635) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Dazu hat wieder Herr Staatsminister Herrmann das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Aussprache eröffnen wir die Schlussrunde der parlamentarischen Debatte um die Umsetzung des EuGH-Urteils zur völligen Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht, die dieses Hohe Haus seit März 2010 wiederholt beschäftigt hat. Nachdem wir die Aktuelle Stunde zeitlich etwas überzogen haben, will ich mich kurz fassen. Außerdem haben wir die Thematik erst in der letzten Plenarsitzung angesichts des SPD-Gesetzentwurfs relativ breit diskutiert.

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung setzt um, was letztendlich durch das EuGH-Urteil vorgegeben ist. Er hält aber daran fest, dass wir ein eigenständiges Landesamt für Datenschutzaufsicht in Ansbach haben und dies in der Tat nicht mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz, der dem Landtag angegliedert ist, zusammengelegt wird. Angesichts der unterschiedlichen Herausforderungen und Verantwortlichkeiten in diesem Bereich halte ich dies für richtig. Die aktuellen Auseinandersetzungen wegen der Straßenaufnahmen von Microsoft zeigen, dass unser Landesamt gut aufgestellt ist. Es beweist, dass es seine Kompetenzen sehr gut unabhängig wahrnehmen kann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Bemerkung kann ich mir vor dem aktuellen Hintergrund nicht verkneifen. Ich habe das Gefühl, dass das Wesen der Unabhängigkeit der Landesdatenschutzaufsichtsbehörden in Berlin noch nicht von jedem richtig zur Kenntnis genommen worden ist. Angesichts der Straßenaufnahmen von Microsoft stellt sich mir die Frage, warum sich so viele Kolleginnen und Kollegen in Berlin bis hinauf in die Bundesregierung ständig zu diesem Thema äußern und auch zur Frage, wie man mit den Selbstverpflichtungserklärungen der Unternehmen umgehen soll,

(Ulrike Gote (GRÜNE): Das war Frau Aigner!)

- ich sage das ganz neutral

obwohl die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder dafür zuständig sind.

(Zuruf der Abgeordneten Christine Stahl (GRÜ- NE))

Ich will das an einem konkreten Beispiel darlegen. Wenn sich alle 16 Bundesländer einig sind, wie sie mit einer bestimmten Angelegenheit umgehen sollen, ist es für die betroffenen Unternehmen nicht einfacher und transparenter, wenn gleichzeitig andernorts Leute, die für den Vollzug nicht zuständig sind, anderweitig Erklärungen zu den gleichen Themen abgeben. Ich meine, diesbezüglich müssen wir gemeinsam

etwas lernen. Das Thema "Unabhängigkeit von Datenschutzaufsichtsbehörden" gilt für alle. Das Amt in Ansbach ist nicht nur nicht mehr der Weisung des Bayerischen Innenministeriums unterstellt, sondern auch sonst keiner Weisung, und zwar auch nicht der eines Bundesministers. Wir sollten die Unabhängigkeit des Amtes in Zukunft respektieren.

Der Datenschutz für die Privaten bringt dem Landesamt für Datenschutzaufsicht große Aufgaben. Deshalb werden wir überlegen, inwieweit wir dieses Amt in den nächsten Jahren personell verstärken müssen. Entscheidend ist, dass es auf einem guten Weg ist, schon heute seine Aufgaben gut wahrnehmen kann und wir mit der Entscheidung der Koalition, das Amt in Ansbach anzusiedeln, wo die Ursprünge dieses Amtes liegen, auch ein strukturpolitisches Signal gesetzt haben. Dieses Amt musste nicht erst von München verlagert werden, sondern es ist von Anfang an in einer insgesamt eher strukturschwächeren Region gegründet worden. Das ist richtig. Das Landesamt für Datenschutzaufsicht kann dort seine Aufgaben sehr gut wahrnehmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie im Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH um eine möglichst zügige Beratung dieses Gesetzentwurfs, damit wir auch gegenüber der Europäischen Kommission in Brüssel melden können, dass wir die Vorgaben des EuGH umgesetzt haben. Ich bedanke mich schon jetzt für die konstruktive Mitwirkung bei den weiteren Beratungen. Ich bitte Sie, unseren Gesetzentwurf in diesen Beratungen zu unterstützen.