Protokoll der Sitzung vom 13.07.2011

Ich denke daran, welche Maßnahmen wir im sogenannten Bid Book angemeldet haben: den Ausbau der B 2 zwischen Eschenlohe und Farchant, die Umfahrung von Garmisch-Partenkirchen mit dem Kra

mertunnel, die Umfahrung mit dem Wanktunnel und die Ortsumfahrung von Oberau. Allein diese Maßnahmen, liebe Kolleginnen und Kollegen, kosten insgesamt über 500 Millionen Euro. Wenn Sie das in Relation zu dem setzen, was wir in diesem Jahr für ganz Bayern bekommen haben, zeigt sich eklatant, dass sich die Umsetzung allein dieser Maßnahmen, die sich in einem einzigen Landkreis befinden, schon über etliche Jahre hinziehen wird. Wir haben auch Maßnahmen im übrigen Oberbayern. Ich denke an den Ausbau zum Beispiel der A 8 von Rosenheim bis zum Chiemsee. Ich denke an die Ortsumgehung der B 15 in Rosenheim und an vieles andere. Ich kann die Maßnahmen im übrigen Oberbayern nicht vernachlässigen, geschweige denn in Niederbayern, in der Oberpfalz, in Ober-, Mittel- und Unterfranken und in Schwaben. Wir brauchen für diese Dinge auch mehr Geld.

Meine Damen und Herren, ich mache keinen Hehl daraus, dass wir offensichtlich in den nächsten Monaten gemeinsam große Kraftanstrengungen unternehmen müssen, um in Berlin zu einer völlig anderen Prioritätensetzung zu kommen. Ich sage das auch vor dem Hintergrund dessen, was ich gerade in den letzten Tagen wieder gelesen habe, auch wenn die Entscheidung leider nicht mehr rückgängig zu machen ist. Ich sehe, dass der Neubau der BND-Zentrale in Berlin auf ein Kostenvolumen von 1,5 Milliarden Euro angewachsen ist. Ich meine, heute muss man schon feststellen, dass die Entscheidung des Deutschen Bundestags für die Verlagerung des BND von Pullach nach Berlin offensichtlich auf völlig falschen Kostenschätzungen beruht hat, da aus 500 Millionen Euro, wie es ursprünglich hieß, inzwischen 1,5 Milliarden Euro geworden sind - und das offensichtlich auch noch mit einer Reihe von zusätzlichen Sicherheitsrisiken, die es in Pullach bislang nicht gegeben hat. Das allein ist ein Beispiel dafür, wo Baumittel des Bundes offensichtlich nicht vernünftig investiert worden sind.

(Beifall bei der CSU)

Meine Damen und Herren, wenn man den BND in Pullach gelassen hätte und stattdessen 1,5 Milliarden Euro in den letzten Jahren in unser Straßennetz investiert worden wären, wäre das mit Sicherheit auch für die Arbeitsplätze und für die Wirtschaft in unserem Lande eine wesentlich bessere Investition gewesen.

(Beifall bei der CSU)

Deshalb müssen wir heute in völliger Übereinstimmung mit dem, was Kollege Zeil gerade gesagt hat, feststellen: Ganz Deutschland - nicht nur wir in Bayern; das sage ich ganz bewusst - braucht mehr Investitionen in Schiene und Straße. Die Investitionsquote

im Bundeshaushalt ist insgesamt zu niedrig. Deshalb wird die Staatsregierung mit größtem Nachdruck für höhere Investitionen in den Verkehrsbereich kämpfen. Dies ist für Schiene und Straße und für das Wachstum in unserem Land notwendig. Wir können es nicht verantworten, dass das Wirtschaftswachstum und die Sicherung von Arbeitsplätzen in den nächsten Jahren eines Tages durch eine mangelnde Verkehrsentwicklung behindert werden. Deshalb wollen wir auf der Basis einer offensichtlich breiten Mehrheit in diesem Hohen Hause für eine bessere Investitionsquote bei den Verkehrsmaßnahmen in unserem Land kämpfen.

(Beifall bei der CSU)

Der Herr Ministerpräsident hat ums Wort gebeten.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Verständnis, dass ich eine Anmerkung machen möchte, weil mir dieses Thema für die zukünftige Entwicklung des Freistaates Bayern von außerordentlicher Wichtigkeit zu sein scheint. Dabei geht es um mehr als um die Frage, was vor der Bewerbung zur Olympiade war und was danach ist. Wir müssen einfach der Tatsache ins Auge sehen, dass wir gerade in Bayern mitten in einem riesigen Verkehrsinvestitionsstau stecken. Das gilt für die Straße, das gilt für die Schiene, und es gilt in manchen Fällen auch für den öffentlichen Personennahverkehr. Der letzte Punkt reduziert sich nicht auf die Stammstrecke München, die für mich im Interesse des gesamten Großraums München und der Anbindung des Umlands höchste Priorität hat. Dieser Punkt bezieht sich vielmehr auf alle Regionen Bayerns.

Ich verweise auf mein Gespräch mit dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten vom Sonntag, das gezeigt hat, dass wir gemeinsam der Meinung sind, dass die Bahnverbindung zwischen Stuttgart, Ulm, Augsburg und München dringend einer Modernisierung und vor allem einer schnelleren Bedienung bedarf. Ich weise darauf hin, dass wir im Großraum Nürnberg die Anbindung der Region an die Metropole im Nahverkehr weitertreiben müssen. Ich weise auf das Problem bei der Strecke Hof - Regensburg hin. Für Bayern besteht die Notwendigkeit, dass die Verkehrsanbindungen nach Osteuropa wesentlich verbessert werden, zum Beispiel die Schienenverbindung von Prag nach München. Ich könnte noch viele weitere Probleme nennen, insbesondere die Anbindung Südostbayerns und des Chemiedreiecks über den Schienenverkehr und einen besseren Straßenverkehr.

Hinzu kommt, dass sich der Personenverkehr nach allen Prognosen in den nächsten Jahren um etwa 50 % erhöhen wird. Die Mobilität wird zunehmen. Der Güterverkehr wird sogar noch um weit über 50 % steigen. Auf diese Herausforderungen dürfen wir nicht erst dann antworten, wenn man eines Tages einmal von Ingolstadt nach München vier Stunden brauchen wird. Verantwortliche Politik bedeutet, dass wir darauf präventiv antworten.

Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil es richtig ist, vom Bund da und dort die Setzung anderer Prioritäten zu fordern und Klarheit darüber zu schaffen, was wichtige Investitionen in die Zukunft bedeuten. Das gilt gerade für die Stammstrecke.

Zur Ehrlichkeit gehört aber auch die Feststellung, dass die Ressource Geld für jede Regierung begrenzt ist, ganz gleich, wer in Berlin regiert. Das haben wir in den letzten zehn bis 15 Jahren erlebt. Bei aller Prioritätensetzung und bei allen Rettungsschirmen: Wenn ich den Rettungsschirm gedanklich ausklammere, hätten wir keinen Euro mehr für Verkehrsinvestitionen. Natürlich könnte der eine oder andere öffentliche Bau optimiert werden, um Gelder zu sparen. Trotzdem hat der Verkehrsminister des Bundes erklärt, dass er im nächsten Jahr keinen einzigen Spatenstich für eine Neubaumaßnahme machen könne, und hinzugefügt, dass dies im Jahr darauf auch nicht möglich sein wird.

Meine Damen und Herren, ich selbst erlebe bei fast jedem Besuch einer Region Bayerns, dass dort Projekte vorgesehen sind, hinter denen die große Mehrheit der Bevölkerung steht. Vor wenigen Tagen war ich im Bereich Würzburg-Geiselwind, wo der Landrat und der Bürgermeister erklärt haben, dass sie bauen wollten und die Bevölkerung hinter dem Projekt stehe. Es ist einfach nicht richtig, dass Projekte nur deshalb nicht realisiert werden, weil die Bevölkerung dies verhindert. In vielen Fällen sieht die Bevölkerung die Notwendigkeit dieser Verkehrsinvestitionen für die Zukunft unseres Landes ein und steht dahinter. Unsere Antwort für alle Zukunft kann deshalb nicht sein: Wir sehen ein, dass das notwendig ist, aber realisieren und finanzieren können wir es erst in 25 Jahren. Das ist meine Sorge.

Meine Damen und Herren, wir tun in Bayern, was wir können. Wir haben beispielsweise Mittel für die Stammstrecke bereitgestellt. Der Bund wird jedoch diese Prioritätenliste nur dann umsetzen können, wenn wir auf Bundesebene ernsthaft in eine Debatte darüber eintreten, zum Abbau und zur Überwindung des Verkehrsinvestitionsstaus in Deutschland Vignetten und Maut einzuführen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden um diese Debatte nicht herumkom

men. Sonst wird die Umsetzung dieser Projekte auf Dauer nicht möglich sein.

(Beifall bei der CSU)

Die Notwendigkeit dazu mag heute noch bestritten werden. Die Zeit wird uns aber früher oder später dazu zwingen.

(Hans Joachim Werner (SPD): Schau, schau! Tempora mutantur et CSU mutatur in illis!)

Meine Damen und Herren, wenn wir zu dieser Debatte nicht bereit sind, wird es vielleicht möglich sein, das eine oder andere Projekt über Prioritäten zu lösen. Die Prognose für die Mobilität und das Verkehrsaufkommen in Deutschland und die Notwendigkeiten zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, um die wir heute schon wissen, werden aber früher oder später jede politische Kraft dazu zwingen, Vignetten oder eine Maut zweckgebunden einzuführen. Darüber sollten wir diskutieren. Das ist meine feste Überzeugung.

Ich wollte diesen Punkt in der Debatte "Vor und nach Olympia" nicht untergehen lassen, weil die Probleme wesentlich tiefer liegen und wesentlich mehr Überlegungen erfordern, um alles auf einen guten Weg zu bringen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf:

Bestellung von Mitgliedern für das Kuratorium der Universität Regensburg

Nach § 27 Absatz 1 der Grundordnung der Universität Regensburg gehören dem Kuratorium unter anderem fünf Abgeordnete des Bayerischen Landtags an. Die Berufung der Mitglieder erfolgt nach § 27 Absatz 2 der Grundordnung durch den Senat für die Dauer von sechs Semestern. Sie müssen dem Anliegen der Universität Regensburg besonders verbunden sein.

Der Rektor der Universität Regensburg, Herr Prof. Dr. Thomas Strothotte, hat mitgeteilt, dass die Amtszeit der bisherigen Mitglieder zum 30. September 2011 abläuft. Er hat gebeten, für die neue Amtszeit wiederum fünf Personen als mögliche Mitglieder des Kuratoriums vorzuschlagen.

Entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen nach dem Verfahren Sainte Laguë/Schepers hat die CSU-Fraktion das Vorschlagsrecht für zwei Mitglieder

und die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN für jeweils ein Mitglied.

Die Fraktionen haben die bisherigen Vertreterinnen und Vertreter des Landtags im Kuratorium erneut zur Berufung vorgeschlagen. Es sind dies die Kolleginnen Petra Dettenhöfer, Maria Scharfenberg, Tanja Schweiger, Margit Wild und Herr Kollege Dr. Franz Rieger.

Im Ältestenrat wurde vereinbart, dass über die Fraktionsvorschläge gemeinsam abgestimmt werden soll. Besteht damit Einverständnis? - Das ist der Fall.

Ich lasse abstimmen. Wer den Vorschlägen der Fraktionen seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - Keine. Stimmenthaltungen? Auch keine. Damit werden die genannten Persönlichkeiten erneut zur Berufung in das Kuratorium der Universität Regensburg vorgeschlagen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, anlässlich der Zweiten Lesung zum Gesetzentwurf zur Inklusion an den Schulen in Bayern hat auf der Besuchertribüne die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Frau Irmgard Badura, Platz genommen. Verehrte liebe Frau Badura, wir begrüßen Sie sehr herzlich im Hohen Haus und danken Ihnen für Ihren hohen Einsatz, den Sie in Bayern leisten.

(Allgemeiner Beifall)

Frau Badura, wir dürfen Ihnen bestätigen, dass Sie diesen gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen stets wohlwollend und unterstützend begleitet haben. Herr Staatsminister Dr. Spaenle hat vor Kurzem 37 Regelschulen in Bayern mit dem Profil Inklusion bekannt gegeben. Ich denke, Frau Badura, Sie sind mit uns einig, dass dies ein sehr wichtiger erster Schritt zur Umsetzung ist. Danke, dass Sie heute hier sind und dass Sie die Zweite Lesung des Gesetzes miterleben wollen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Georg Eisenreich, Karl Freller, Klaus Steiner u. a. und Fraktion (CSU), Hans-Ulrich Pfaffmann, Dr. Thomas Beyer, Martin Güll u. a. und Fraktion (SPD), Günther Felbinger, Eva Gottstein und Fraktion (FREIE WÄHLER) , Thomas Gehring, Simone Tolle, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN),

Renate Will, Julika Sandt, Brigitte Meyer u. a. und Fraktion (FDP) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen - Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im bayerischen Schulwesen (Inklusion) (Drs. 16/8100) - Zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von 10 Minuten pro Fraktion vereinbart. Herr Kollege Eisenreich steht als Redner für die CSU-Fraktion schon bereit. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle fünf Fraktionen des Bayerischen Landtags beraten heute in Zweiter Lesung einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im bayerischen Schulwesen. Dieser heute vorliegende interfraktionelle Gesetzentwurf ist - das wurde bei der Ersten Lesung bereits festgestellt - eine Sternstunde für das Bayerische Parlament. Das ist ein besonderer Moment. Ich meine, wir können darauf stolz sein, dass sich die Volksvertretung in ihrer Gesamtheit einer großen Herausforderung stellt, die die ganze Gesellschaft betrifft.

Die UN-Behindertenrechtskonvention hat das klare Ziel, die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen zu fördern und deren Diskriminierung in der Gesellschaft zu unterbinden. Sie verpflichtet dabei den Bund, die Länder, die Kommunen und jeden Einzelnen gleichermaßen.

Wie kommt es, dass eine Gruppe zu einem Thema, das gerade dazu einlädt, sich ideologisch-theoretisch auseinanderzusetzen, über eineinhalb Jahre zusammenbleibt, Anträge formuliert und schlussendlich sogar einen gemeinsamen Gesetzentwurf auf den Weg bringt? - Da dies nicht alltäglich ist, will ich es darstellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, uns hat zum einen die gegenseitige Wertschätzung, die im letzten Jahr gewachsen ist, zusammengehalten. Zum anderen war es der Wille, die UN-Konvention anzunehmen, sie umzusetzen und für die Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen, mit Handicaps in unserem Land etwas zu bewegen. Für jedes Mitglied der Arbeitsgruppe war dieses Thema nicht nur eines unter vielen, die wir als Bildungspolitiker bearbeiten, sondern neben der politischen Aufgabe ist es auch ein persönliches Anliegen, weil sich jeder in der Arbeitsgruppe entweder beruflich oder ehrenamtlich für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen engagiert. Als Leiter dieser Arbeitsgruppe möchte ich es nicht versäumen, Ihnen die Mitglieder der interfraktionellen

Arbeitsgruppe noch einmal zu nennen: Das sind Kollege Martin Güll und Kollegin Margit Wild von der SPD, Kollege Günther Felbinger von den FREIEN WÄHLERN, Kollege Thomas Gehring von den GRÜNEN, Kollegin Renate Will von der FDP, und für die CSU waren in dieser Arbeitsgruppe Kollege Klaus Steiner und ich.

Uns verbindet, dass wir miteinander den Erfolg wollen. Wir alle wissen, dass eine große Aufgabe vor uns liegt. Wir haben ein großartiges Ziel, aber diese große Aufgabe lässt sich nur in einem längerfristigen Prozess und nur schrittweise umsetzen. Das ist ein Auftrag an die gesamte Gesellschaft. Die nötige Bewusstseinsänderung macht die Aufgabe durchaus schwierig. Wir müssen noch viele Bedenken, Ängste und vorhandene Strukturen überwinden.

Der wichtigste Beitrag, den wir heute im Gesetzgebungsverfahren leisten können, ist ein klares und gemeinsames Signal. Wir wissen, im Miteinander gelingt es besser als im Streit oder mit theoretischen Diskussionen. Deswegen haben wir eine unübliche Herangehensweise gewählt. Normalerweise stellt man im politischen Betrieb das Trennende in den Vordergrund. Wir wollen aber nicht das Trennende, sondern das Gemeinsame in den Vordergrund stellen. Wir haben deswegen viele Gespräche mit Verbänden, Institutionen, Schulträgern, Lehrern, Eltern, Schülern und Kommunen geführt. Aufgrund dieser Gespräche und Schulbesuche haben wir für die Umsetzung einen konsequenten, aber auch pragmatischen Ansatz gewählt. Dieser fordert und ermöglicht Neues, aber er überfordert nicht und er macht vor allem Bewährtes nicht kaputt. Das ist deshalb wichtig, meine sehr geehrten Damen und Herren, da sich schon vor der UNBehindertenrechtskonvention in Bayern viele Verbände, Institutionen, Schulen, Pädagogen und Ehrenamtliche mit großem Engagement und Erfolg für die Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen eingesetzt haben. Diesen möchte ich von dieser Stelle aus ganz herzlich für ihren großen Einsatz in den letzten Jahren und Jahrzehnten danken.

Die Förderschulen und sonderpädagogischen Förderzentren werden und wollen sich im Sinne der Inklusion weiterentwickeln. Für die CSU-Fraktion stelle ich aber fest, dass wir die Förderzentren weiterhin sowohl als Lernort als auch als Kompetenzzentrum brauchen werden. Deshalb enthält der Gesetzentwurf im Sinne der Grundsätze, die ich dargestellt habe, einige ganz klare Aussagen: Erstens ist er ein klares Signal, dass die Inklusion Aufgabe aller Schulen ist. Die zweite Aussage ist, dass Bewährtes bestehen bleiben kann. Dafür steht Artikel 30 a des Bayerischen Erziehungsund Unterrichtsgesetzes - BayEUG. Artikel 30 b BayEUG ist das Kernstück, das wir gemeinsam erar

beitet haben. Aufgabe der Entwicklung aller Schulen ist die Inklusion. Neben der Einzelintegration haben wir verschiedene Möglichkeiten geschaffen. Die Schulen können das Profil "Inklusion" erwerben. Wir haben auch die neue Möglichkeit geschaffen, dass Kinder mit hohem sonderpädagogischen Förderbedarf in Klassen mit dem Zwei-Lehrer-Prinzip unterrichtet werden. Artikel 41 BayEUG ist das zweite Kernstück. Hier wird festgeschrieben, dass der grundsätzlich uneingeschränkte Zugang zu den allgemeinen Schulen besteht und damit die weitgehende Wahlfreiheit der Eltern.

Für die Kommune, die wir in dieser Sache als Partner sehen, haben wir Regelungen aufgenommen. Sobald man die Kommunen als Partner sieht, müssen sie sich beteiligen und mitbestimmen können. Deswegen können Schulen mit dem Profil "Inklusion" nur mit Zustimmung der Kommunen eingerichtet werden. Sollte die Aufnahme von Kindern in die Regelschule mit erheblichen Mehraufwendungen verbunden sein, kann die Kommune dies verweigern.