Rechtsgrundlage bedarf, und zwar sowohl im repressiven als auch im präventiven Bereich. Wir haben nun gehört, und das wird sicher nachher noch bestätigt werden, dass diese Rechtsgrundlage aus Ihrer Sicht besteht. Sie meinen deshalb, Sie bräuchten sich nur, wenn überhaupt, mit dieser Software zu beschäftigen. Da möchte ich Ihnen aber die Pressemitteilung des Datenschutzbeauftragten vom heutigen Tag zur Kenntnis geben. Er sagt, dass die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder - und das entspricht unserer rechtlichen Einschätzung - die Zulässigkeit und die Voraussetzung der Quellen-TKÜ unter strenger Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes geregelt sehen wollen:
die den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird. Der Gesetzgeber muss in diesem grundrechtsrelevanten Bereich alle wesentlichen Vorgaben selbst treffen.
Sie brauchen also eine spezialgesetzliche Regelung. Alles, was Sie hier tun beziehungsweise was Sie hier unterstützen, erfolgt aus unserer Sicht ohne Rechtsgrundlage.
Frau Stahl, Kolleginnen und Kollegen, es ist völlig legitim, diese Auffassung zu vertreten. Wie Sie aber gehört haben, teilen wir diese Auffassung nicht, und nicht nur wir, sondern auch andere Parteien teilen sie nicht. Auch die Justiz teilt sie nicht.
Was den präventiven Bereich angeht, gab es nach meiner Kenntnis bisher keinen Fall, dass von der in Bayern eingeführten Norm im PAG - Polizeiaufgabengesetz - hätte Gebrauch gemacht werden müssen. Wir reden hier ausschließlich vom repressiven Bereich, wir reden davon, dass es Ermittlungsverfahren gab, in welchen Richter auf der Grundlage des
§ 100 a der StPO entsprechende Verfahren angeordnet haben. Hier sehen wir wie andere auch die Rechtsgrundlage. Wenn Sie diese nicht erkennen können, dann können wir dafür nichts.
Wie angekündigt darf ich jetzt Frau Justizministerin Dr. Merk das Wort erteilen. Bitte Frau Ministerin.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! In unserem Rechtsstaat haben die Sicherheitsbehörden die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Bürger sicher leben können, und zwar auf der einen Seite im Hinblick auf ihre Daten und auf der anderen Seite, was den Zugriff von Verbrechen und Kriminalität angeht. Das ist eine wichtige und sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Ich bedanke mich an dieser Stelle für das gute Miteinander, Seite an Seite, mit Herrn Innenminister Joachim Herrmann.
Unsere Ermittler und Strafverfolger sind in der Aufklärung und Verfolgung von Verbrechen und schwerster Kriminalität tätig, und sie bieten damit den Menschen in unserem Land Gewähr für Schutz und Sicherheit. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist unser Alleinstellungsmerkmal, das möchte ich deutlich betonen. Das ist unser Alleinstellungsmerkmal in Bayern, das ist die besondere Qualität in diesem unserem Land. Das ist die Qualität, warum Menschen in dieses Land kommen und sagen: Dies ist das Land, in dem man am sichersten leben kann.
Innere Sicherheit bedeutet für uns nämlich auch, den Menschen und das Opfer in den Fokus zu stellen und ihnen Priorität einzuräumen.
In dieser Diskussion wundere ich mich über das durchscheinende Grundmisstrauen. Ich gebe Herrn Kollegen König recht: Das Grundmisstrauen wird nicht etwa den Verbrechern in diesem Land entgegengebracht, sondern den staatlichen Behörden, unserer Polizei, unserer Staatsanwaltschaft und unseren Richtern, die die Menschen schützen.
Warum sind diese Maßnahmen notwendig? Wir tun das nicht aus Jux und Tollerei. Hierbei geht es nicht um Peanuts. Es geht um schwere Kriminalität, Ver
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, ich warne Sie davor, diese Fälle in irgendeine Schublade zu schieben, um sagen zu können: Das ist nicht notwendig. Sie bagatellisieren. Unsere Gesellschaft lebt davon, dass Verbrechen Ausnahmezustände sind. Für einen Ausnahmezustand müssen andere Regeln gelten. Ich sage Ihnen ganz klar: Wir tun das, was wir im Rechtsstaat tun dürfen.
Ich danke dem Präsidenten des Landeskriminalamtes, Herrn Dathe, dafür, dass er Klarheit und Ruhe in die aufgeregte Diskussion gebracht hat. Hier wurden Behauptungen in die Welt gesetzt und nicht aufgeklärt. Heute werden in diesem Haus Begriffe durcheinandergeworfen. Es wird über Online-Durchsuchungen gesprochen, die weder zulässig sind noch durchgeführt werden. Es werden keine Dateien auf Festplatten beobachtet. Es handelt sich um QuellenTelekommunikationsüberwachung, das heißt um die Überwachung verschlüsselter Telefonate und verschlüsselter Nachrichten. Beim Einsatz von application shots werden nicht der gesamte Bildschirm, sondern lediglich Programmfenster fotografiert.
Ich danke Herrn Dathe und meinem Kollegen Joachim Herrmann dafür, dass sie Klarheit in eine aufgeregte öffentliche Diskussion bringen, die geprägt ist von Unterstellungen, Vermutungen und Spekulationen. Ich danke ihnen, dass sie Transparenz in die Diskussion bringen. Heute sehen wir, dass das Wort von Herrn Dathe und das Wort des Innenministers gar nicht genügen. Sie fragen, warum wir überprüfen. Wir überprüfen, weil Ihnen dieses Wort nicht genügt und Sie so viel Unruhe in die Gesellschaft bringen, dass wir etwas unternehmen müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Datenschutz ist ein wichtiges Gut. Eines ist ebenfalls klar: Die Kriminalität verlagert sich massiv ins Netz. Sie verbirgt sich im Netz. Sie nutzt die Anonymität. Sie nutzt die Schnelligkeit. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Im Falle von Kriminalität im Netz und der Nutzung von Telekommunikation durch Verbrecher, brauchen wir Aufklärung und Ermittlung im Netz.
Alle Maßnahmen waren richterlich genehmigt. Die Gerichte sehen die rechtliche Grundlage in der StPO als unstreitig gegeben an. Hier gibt es kein Deuteln. Statt Panikmache wäre es besser, zu sagen: Wir wollen die Sicherheit nicht auf das Real Life reduzieren. Wir sollten den Menschen in unserem Land nicht sagen: Wenn schwerer Betrug oder eine Verabredung zum Mord im Internet stattgefunden hat, tut uns das schrecklich leid. Uns sind die Hände gebunden. Wir haben keine Möglichkeit zu handeln. So kann es nicht gehen.
Innere Sicherheit heißt: Gewährleistung von Datenschutz. Für mich bedeutet innere Sicherheit jedoch auch, dass wir vor Kriminalität im Netz nicht kapitulieren werden. Nicht Chaos und Piraten dürfen festlegen, wie innere Sicherheit zu gewährleisten ist. Das legen allein Verfassung, Recht und konsequente Politik fest.
Frau Ministerin, bitte kommen Sie noch einmal an das Mikrofon. Herr Kollege Pohl hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.
So klein und unscheinbar wie ich bin, hat mich weder der Präsident noch die Frau Justizministerin gesehen.
Frau Staatsministerin, wir sind uns sicherlich darin einig, dass die Quellen-Telekommunikationsüberwachung zur Verhinderung und Bekämpfung schwerster Straftaten erforderlich ist. Sind Sie mit mir jedoch nicht der Meinung, dass dem, was zwar noch nicht bewiesen ist, jedoch im Raume steht, rechtswidriges Handeln zugrunde liegt? Liegt nicht der Verdacht nahe, dass ein strafbares Handeln bei der Ausspähung von Daten gegeben ist?
Im Moment gibt es überhaupt keinen Hinweis darauf, dass Daten ausgespäht worden sind. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass Programme verwendet worden sind, die nicht hätten verwendet werden dürfen. Es wird gesagt, man könne auf ein Programm weitere Applikationen spielen, um mit diesen ein Mehr zu erreichen. Ich muss Ihnen sagen: Hätte, wäre, wenn man könnte eine ganze Menge tun. Derartige Anordnungen dürfen einem Gericht nicht verwehrt werden,
nur weil theoretisch noch andere technische Möglichkeiten gegeben sind. In diesem Zusammenhang möchte ich eine Frage direkt beantworten. Das Gericht kann generell nicht dazu verpflichtet werden, etwas zu kontrollieren, was es angeordnet hat.
Herr Präsident, Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich ganz herzlich für die Gelegenheit, eine Fülle von Desinformationen der letzten Tage richtigzustellen. Diese bundesweite Debatte ist ein Beispiel dafür, auf welchem Niveau mit engagiertem Halbwissen inzwischen große politische Auseinandersetzungen in Deutschland stattfinden. Leider scheint fast niemand mehr gegen dieses ständige Möchtegern-Skandalisierung gefeit zu sein.
Ich sage ganz klar: Alle Maßnahmen der Quellen-Telekommunikationsüberwachung in Bayern bewegten sich innerhalb des verfassungsgemäßen und gesetzlichen Rahmens sowie der ermittlungsrichterlichen Entscheidungen. Der aktuellen Debatte liegen die Veröffentlichungen des Chaos Computer Clubs über den Einsatz von Überwachungssoftware in einem Ermittlungsverfahren in Landshut zugrunde. Die Bayerische Staatsregierung hat bereits in diesem Jahr zu diesem und weiteren Verfahren umfassend berichtet. Die Antworten auf die Anfragen insbesondere der GRÜNEN liegen Ihnen alle vor. Insofern ist der Sachverhalt nun wahrlich nichts Neues. Es musste kein Geheimnis gelüftet werden. Der Sachverhalt als solcher war dem Hohen Haus seit einer ganzen Weile bekannt.
Ich nehme zur Kenntnis, dass mehrere Kollegen nachdrücklich erklärt haben, es gebe keine Vorverurteilung. Im nächsten Halbsatz tun Sie jedoch genau das. Auch heute sind wieder maßlose Unterstellungen formuliert worden.