Liebe Frau Ackermann, das ist eine Interpretation Ihrerseits, mit der Sie auf dem Rücken der Betroffenen Parteipolitik machen, sonst nichts.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Frau Ministerin, herzlichen Dank für Ihre Ausführungen, die ich unbewertet im Raum stehen lassen möchte. Ich freue mich, wenn Sie gleich noch einmal die Vorzüge des Behindertengleichstellungsgesetzes vortragen werden; denn ich glaube, dies führt Ihre Argumentation ad absurdum.
Zur Sinus-Studie: Ich glaube, Sie waren noch nicht im Raum, als ich unsere beiden Gesetzentwürfe verteidigt habe. Kann ich davon ausgehen, dass ich in den nächsten Tagen die komplette bayerische Sinus-Studie erhalten werde?
Liebe Frau Zacharias, Sie dürfen davon ausgehen, dass es Ihnen wie jedem interessierten Bürgermeister möglich ist, was uns auch möglich war, nämlich sich eine Software zu beschaffen, in der Sie sich die Daten auf den Straßenzug genau heruntermessen lassen können. Wir haben das für ganz Bayern getan. Sie werden von mir selbstverständlich eine allgemeine Kurzform erhalten. Gleichzeitig wird jeder Kollege eine genaue Information darüber erhalten, wie er sich die Daten für das Gebiet, das ihn interessiert, zugänglich machen kann.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen Schmid und König, wir haben noch 1 Minute und 44 Sekunden, die genutzt werden sollen. Ich will das tun. Bayern ist - ich sage das ganz bewusst - trotz der CSU ein weltoffenes Land.
Ich sage das deshalb, weil ich meine, beurteilen zu können, wie schwer Sie sich getan haben, heute hier so zu reden, wie das die Sozialministerin getan hat.
Es ist erst fünf, sieben oder acht Jahre her, als Sie noch die Parole "Bayern ist kein Zuwanderungsland" vor sich hergetragen haben. Sie haben damals gesagt, Sie wollten allenfalls Ärzte, Ingenieure und Informatiker. Die CSU wolle alles tun und habe sich redlich
darum bemüht, zu verhindern, dass auch andere Menschen in dieses Land kämen. Das ist noch nicht so lange her.
Insofern freue ich mich über Ihre heutigen Bekenntnisse, dass Bayern ein weltoffenes Land sei. Offensichtlich ist niemand mehr gegen Integration. Alle sind dafür. Aber alle weigern sich, die dafür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Am Gesetzentwurf der SPD wird kritisiert, er gehe zu weit oder nicht weit genug. Jeder ist eingeladen, einen besseren Gesetzentwurf vorzulegen.
Meine Damen und Herren, die Frage, ob die Bayerische Verfassung geändert werden sollte, ist eine Frage der Opportunität. Man kann das tun; man muss es aber nicht tun. Wir sind der Meinung, die Frage der Integration ist so bedeutend, dass die Verfassung in der vorgeschlagenen Art und Weise geändert werden sollte.
Ich nehme zur Kenntnis, dass hier angedeutet wurde, wir sollten einen kleinen Verfassungskonvent einberufen und über mehrere Vorschläge zur Änderung der Verfassung nachdenken. Dazu sind wir gerne bereit. Wir sind gerne bereit, über eine Aufnahme der Themen Klima, Schuldenbremse oder bessere Förderung des ländlichen Raums in die Verfassung zu diskutieren. Wir sind aber nicht bereit, einer Verfassungsänderung zuzustimmen, die darauf abzielt, was der Ministerpräsident im Rahmen des Aschermittwochs in Passau angedeutet hat, nämlich Menschen zur Integration zu zwingen. Das ist mit uns nicht zu machen. Hier stehen wir auch nicht für Gespräche bereit.
Eine letzte Bemerkung: Wir haben eine Vorlage geliefert, die ein großer Schritt für die Integration in diesem Land gewesen wäre. Ich bedaure, dass Sie nicht einmal bereit sind, einen kleinen Schritt zu gehen. Wir warten ab, was noch kommen wird.
Kolleginnen und Kollegen, die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Gesetzentwürfe wieder getrennt.
Ich lasse zunächst über den Gesetzentwurf auf der Drucksache 16/7032 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt auf Drucksache 16/11415 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion der
SPD. Ich bitte Sie, die Gegenstimmen anzuzeigen. Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER, des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und Frau Kollegin Dr. Pauli. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Ich lasse jetzt über den Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf der Drucksache 16/7033 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt auf Drucksache 16/11417 wiederum die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte Sie, die Gegenstimmen anzuzeigen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER sowie Frau Kollegin Dr. Pauli. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist dieser Gesetzentwurf ebenfalls abgelehnt.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (Drs. 16/9695) - Zweite Lesung
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Hans-Ulrich Pfaffmann, Christa Steiger u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (Drs. 16/9911) - Zweite Lesung
Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern umsetzen IV - Amt der Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung professionalisieren (Drs. 16/9699)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat haben wir eine Redezeit von 7 Minuten pro Fraktion vereinbart. Bitte, Frau Kollegin Ackermann.
Nachklapp: Wir sprechen im Moment über das Behindertengleichstellungsgesetz. Würde die Argumentation der CSU von vorhin noch gelten, bräuchten wir dieses Gesetz nicht; denn behinderte Menschen leben ebenfalls gleichberechtigt unter uns. Warum haben wir dann ein solches Gesetz? Weil es einfach noch Defizite gibt. Genauso ist es bei der Integration.
Inhalt unseres Gesetzentwurfs ist die Veränderung des Amtes der Behindertenbeauftragten in Bayern. Man glaubt es kaum, aber die Behindertenbeauftragte in Bayern arbeitet ehrenamtlich, und das in einem so großen Land mit so vielen Aufgaben. Diese Aufgaben soll eine Frau bewältigen, und das auch noch ehrenamtlich. Das ist völlig unmöglich. Vielleicht soll es das auch sein; ich weiß es nicht. Es ist aber nicht zu schaffen. Erschwerend kommt hinzu, dass die bayerische Behindertenbeauftragte eine 20-Stunden-Stelle annehmen musste, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Die Behindertenbeauftragte muss die Inklusion für Bayern umsetzen, die Rechte von behinderten Menschen wahrnehmen bzw. für sie und mit ihnen durchsetzen. Sie muss eine Schnittstelle zwischen der Staatsregierung, den Betroffenen, den Selbsthilfegruppen, den Behindertenverbänden und den kommunalen Behindertenbeauftragten sein. Alle diese Aufgaben wahrzunehmen, fordert von ihr weit mehr, als man als ehrenamtlich tätige Person leisten kann.
Nicht nur wir, sondern auch die Behindertenbeauftragte Frau Badura selbst fordern die Hauptamtlichkeit dieser Stelle, und das mit gutem Grund. Ich glaube, dass es in diesem Hause niemanden gibt, der die Verdienste von Frau Badura schmälern möchte und der nicht anerkennen würde, dass sie eine ausgezeichnete Arbeit macht. Wenn das so ist, ist es dringend überfällig, ihr Amt so auszustatten, dass sie diese Arbeit tun kann, ohne selbst Schaden zu nehmen. So, wie sie jetzt arbeitet, muss das eine Überforderung für sie zur Folge haben.
Aus den Reihen der CSU habe ich gehört, man wäre durchaus dafür, aber eine solche Änderung könnte nicht in der laufenden Legislaturperiode vorgenommen werden. Ich bitte Sie! Sie können in der laufenden Legislaturperiode Staatssekretäre und Minister auswechseln. Aber das Amt einer Behindertenbeauftragten hauptamtlich auszugestalten, ist natürlich viel zu schwierig. Damit machen Sie sich lächerlich. Sagen Sie doch lieber gleich, dass Sie es nicht wollen. Das wäre wenigstens ehrlich. Damit nehmen Sie aber auch in Kauf, dass dringende Aufgaben aus Zeitmangel nicht wahrgenommen werden können. Diese Aufgaben werden nicht weniger werden. Sie werden bei der Umsetzung der UN-Konvention über die Rech
te von Menschen mit Behinderungen mehr werden. An allen Ecken und Enden gibt es Querschnittsaufgaben, denen die Behindertenbeauftragte in Bayern gerecht werden muss. Das kann sie nur, wenn ihr Amt entsprechend gut ausgestattet ist.
Im Interesse der Rechte behinderter Menschen in Bayern bitte ich Sie, dieses Amt so auszugestalten, wie es einem Amt zukommt, in dem so verantwortungsvolle Arbeit wie in diesem zu leisten ist, nämlich es hauptamtlich auszustatten
Wir haben den Gesetzentwurf eingebracht, weil wir der Meinung sind, dass wir mit der Umgestaltung des Amtes schon viel zu lange gewartet haben und es jetzt höchste Zeit ist.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! In allen Reden von allen Fraktionen wird die Arbeit der Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung zu Recht gelobt. Lob alleine genügt aber nicht. Wir wollen die Stärkung des Amtes der Behindertenbeauftragten erreichen. Genauer gesagt: Es geht um die Änderung des Artikels 17 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes, der das Amt der Behindertenbeauftragten in Bayern regelt. Wir wollen die Neufassung. Deshalb haben wir den Gesetzentwurf eingebracht. Er hat drei Schwerpunkte. Ein Schwerpunkt ist die Hauptamtlichkeit; denn die Arbeit der Behindertenbeauftragten ist bisher ehrenamtlich mit hauptamtlichen Mitarbeitern. Das passt nicht mehr in die Zeit und auch nicht zum Aufgabengebiet. Ich kann das unterstreichen, was Kollegin Ackermann gesagt hat.
Spätestens seit der Unterzeichnung der UN-Konvention ist die Aufgabe im Ehrenamt nicht mehr machbar. Das Engagement von Frau Badura ist sehr groß. Die Zeit, die sie zur Verfügung hat, reicht aber nicht aus. Frau Badura ist schon lange nicht mehr nur die Behindertenbeauftragte der Staatsregierung, sondern sie ist schon lange auch die Behindertenbeauftragte des Landtags. Außerdem gehen immer mehr Bürgeranliegen ein.
Wegen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention haben wir Anhörungen und Beratungen als Querschnittsaufgabe in den Ausschüssen und nicht nur im sozialpolitischen Ausschuss. Frau Badura wird wegen ihrer Fachkompetenz häufig gebraucht,
und ihr Rat ist nötig. Bürgeranliegen gehen zuhauf ein. Es gibt bayernweit Fachkonferenzen, Tagungen und Veranstaltungen. Die Hauptamtlichkeit ist also notwendig.
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist eine Daueraufgabe. Deswegen brauchen wir jetzt und in dieser Legislaturperiode die Hauptamtlichkeit. Die Argumentation der verschiedenen Vertreter der Regierungskoalition war, das in der nächsten Legislaturperiode zu machen oder wenn das Gesetz ausläuft. Das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz ist zum einen unbefristet, und zum anderen dauert es bis zur nächsten Legislaturperiode zu lange. Beim Büchergeld und beim Atomausstieg haben Sie auch schnell reagiert. Warum ausgerechnet hier nicht?