Protokoll der Sitzung vom 06.04.2017

Na ja, das nützt nichts!

Meine Damen und Herren, Sie haben den Landtag heute zur Theaterbühne degradiert. Diese verlasse ich jetzt wieder und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU – Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Ja, das war ein Theaterspiel! Das stimmt!)

Danke schön. – Nun hat Frau Staatsministerin Huml um das Wort gebeten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Hebammen sind wichtig. Diese Aussage unterschreiben wir alle parteiübergreifend im Landtag. Sie sind nicht nur für das Gesundheitssystem, sondern für die gesamte Gesellschaft wichtig. Die Hebammen sind für werdende Eltern kompetente Ansprechpartner, während der Geburt, aber auch davor und danach. Sie sind wichtige Ansprechpartner während des Wochenbetts, der Stillzeit oder der Schwangerschaft. Sie beraten und betreuen mit Gefühl, ganzheitlich und sehr persönlich. Deswegen sind sie unverzichtbar für werdende Eltern und für das Kind. Die Hebammen leisten hier wirklich sehr, sehr viel. Das sage ich nicht nur als Gesundheitsministerin, sondern auch als zweifache Mutter. Diese Feststel

lung ist mir persönlich ein Anliegen. Die von den Hebammen geleistete, hochqualifizierte Arbeit wollen wir auch in Zukunft in Bayern haben. Das steht außer Frage.

Liebe Kollegin Celina, Bayern hat sich in den letzten Jahren immer wieder für die Hebammen eingesetzt. Es ist mitnichten so, dass in diesem Bereich nichts geschehen wäre. Im Gegenteil, wir haben in diesem Bereich schon sehr viel eingebracht. Nach den Zahlen zu den Hebammen gibt es in diesem Bereich keinen Mangel. Vielmehr nimmt die Anzahl der Hebammen in Bayern seit Jahren zu. Wir wissen aber nicht automatisch, ob alle Hebammen auch in der Geburtshilfe tätig sind. Manche Hebammen entscheiden sich nur für die Vorsorge oder nur für die Nachsorge oder nur für die Vor- und Nachsorge. Die Hebammen haben vielfältige Möglichkeiten, ihre Tätigkeit zu gestalten.

Grundsätzlich liegen Art und Umfang der Tätigkeit, entweder als Selbstständige oder im Angestelltenverhältnis, klinisch oder außerklinisch, im Ermessen der einzelnen Hebamme. Manche Hebammen sind als Teilzeitbeschäftigte im Angestelltenverhältnis und gleichzeitig als Selbstständige bei Hausgeburten tätig. Die Hebammen leben ganz verschiedene Modelle. Das wollen sie auch weiterhin tun. Viele selbstständige Hebammen sind auch außerklinisch in der Geburtshilfe tätig, aber wir wissen nicht, wie viele es tatsächlich sind. Deswegen ist die Hebammenstudie auf den Weg gebracht worden. Wir kennen momentan nur die Anzahl der Hebammen. Wir hören, dass da und dort noch Beleghebammen gesucht werden. Manchmal ist das Fehlen von Beleghebammen ein Grund für das Schließen einer Geburtsstation. Aber wir bekommen diese Informationen im Moment nicht wirklich zusammen. Deswegen ist es wichtig, die Daten und Fakten genauer zu kennen.

Ich danke allen, die uns bei der Studie unterstützen, wie die Hebammenverbände, die Eltern und auch die Kliniken. All diese Beteiligten wollen wir einbinden, um genaue Zahlen und Fakten für die umfassende Studie zu erhalten. Die Studie ist sehr umfangreich angelegt. Daher braucht sie ein bisschen Zeit. Im Frühjahr 2018 sollen die Ergebnisse vorliegen. Danach kann entschieden werden, was aus diesem Datenmaterial abgeleitet werden kann und was zu tun ist. Vielen Dank an alle, die daran mitwirken und uns dabei helfen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe vorhin angesprochen, dass wir schon viel getan haben. Nicht nur wir haben viel getan, sondern auch die Bundesebene. Das möchte ich einmal so sagen. Bereits im Koalitionsvertrag haben die Unionsfraktionen zusammen mit der

SPD die Bedeutung der Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe herausgestellt. Darin ist vereinbart worden, die Situation der Geburtshilfe und der Hebammen zu beobachten und für eine angemessene Vergütung zu sorgen. Das ist festgeschrieben worden. Das Problem der steigenden Haftpflichtprämien hat uns alle auch in diesem Hause schon intensiv beschäftigt. Dafür sind bereits viele Lösungen erarbeitet worden, und diese befinden sich in der Umsetzung. Hier erinnere ich an die Weichen, die bereits auf Bundesebene gestellt worden sind:

Am 1. Januar 2012 ist das GKV-Versorgungsstrukturgesetz in Kraft getreten. Demnach muss ein Anstieg der Haftpflichtprämien bei den Vergütungsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband und den Hebammenverbänden berücksichtigt werden. Hier ist der Ausgleich für die gestiegenen Haftpflichtprämien mit drin. Wir haben bereits gehört, dass die Honorare der freiberuflichen Hebammen im Januar 2013 um 13 % und im September 2015 um 5 % erhöht worden sind. Die Steigerung der Haftpflichtprämien wird vollständig ausgeglichen. Zu behaupten, dass für die Hebammen nichts getan wurde, ist schlichtweg nicht richtig.

(Beifall bei der CSU)

Es ist selbstverständlich, dass wir immer noch mehr tun können und auch genauer hinschauen müssen, wo es noch Bedarf gibt. Deswegen haben wir ja auch die Studie in Auftrag gegeben. Wir wollen wissen, was der Freistaat noch tun kann. Darauf hat die Kollegin Eiling-Hütig bereits hingewiesen. Wir wollen genauer wissen, was wir noch tun können.

Aber was ist auf Bundesebene noch geschehen? – Am 1. Juli 2014 erhielten die freiberuflich in der Geburtshilfe tätigen Hebammen in der GKV einen Zuschlag, um die gestiegenen Prämien für die Haftpflichtversicherung abzufedern. Am 1. Juli 2015 wurde diese Übergangsregelung in einen dauerhaften Sicherstellungszuschlag übergeführt. Außerdem können Krankenkassen und Pflegekassen gegenüber den Hebammen einen Ersatzanspruch nur noch dann geltend machen, wenn Behandlungsfehler vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Was ist der Hintergrund? – Wir hoffen, dass eine Reduzierung der zu versichernden Schadenssumme zu einer langfristigen Stabilisierung der Versicherungsprämie führt. Diese Maßnahmen sind eingeführt worden, um das Problem der gestiegenen Haftpflichtprämien zu lösen.

In diesem Bereich ist schon viel gelungen. Es ist aber auch richtig, dass die Hebammenverbände seit Sommer 2016 mit dem GKV-Spitzenverband über die Vergütung verhandeln. Die Verhandlungen blieben bisher leider ohne Erfolg. Das ist natürlich zu bedauern. Am

liebsten würden wir beide Verhandlungsseiten wachrütteln, damit sie eine Lösung finden. Aber diese beiden Seiten verhandeln miteinander, und nicht wir als Landespolitiker, egal welcher Fraktion, sitzen mit am Verhandlungstisch. Auch sitzen keine Bundestagsfraktionen mit am Verhandlungstisch. Derzeit ist eine Schiedsstelle mit der Festsetzung der Vertragsinhalte befasst. Im Mai sollte es ein Ergebnis geben.

Ich verstehe es und finde es richtig, dass wir aus Bayern heraus ein Signal senden, wie wichtig die Beleghebammen sind. In Bayern gibt es gegenüber anderen Bundesländern überdurchschnittlich viele Beleghebammen. Die Schiedsstelle sollte sensibilisiert werden, die Beleghebammen zu berücksichtigen. Das ist entscheidend und notwendig. Der Bayerische Landtag kann dieses Signal heute mit gutem Gewissen geben. Daher ist es auch in Ordnung, in dieser Art und Weise darüber zu sprechen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Aber wie schon gesagt: Wir sitzen nicht am Verhandlungstisch. Das hat auch die Kollegin Kathrin Sonnenholzner schon gesagt. Wir können lediglich ein Signal geben. Aber wir können keine Entscheidungen treffen.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Das haben wir auch nicht gesagt!)

Der Gesetzgeber hat übrigens den Vertragspartnern keinen Blankoscheck ausgestellt. Einerseits sind die Anforderungen an die Qualität der Hebammenhilfe wichtig, andererseits bestehen berechtigte wirtschaftliche Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen. Der Bundesgesetzgeber lässt die Vertragsparteien jedoch nicht im völlig freien Raum verhandeln. Sie müssen gewisse Leitplanken beachten. Außerdem bin ich der Auffassung, dass der vorhandene Bedarf an Beleghebammen zur Sicherstellung der Geburtshilfe in Bayern auch Berücksichtigung finden muss. Ich werde im Namen des Gesundheitsministeriums beide Parteien anschreiben. Das haben wir letzte Woche im Rahmen des Gespräches mit dem Bayerischen Hebammen Landesverband vereinbart, um auf die Probleme der Beleghebammen hinzuweisen. Das sollte ins Bewusstsein beider Verhandlungspartner gerufen werden. Das werden wir von unserer Seite aus tun.

Es geht jedoch nicht nur um die Beleghebammen. Ein Grund für die vermehrten Schließungen von Geburtsstationen in Bayern mag das Fehlen der Hebammen sein. Möglicherweise sind auch nicht genug Belegärzte vorhanden. Realität ist jedoch auch, dass sich viele Familien genau überlegen, in welchem Krankenhaus sie ihr Kind zur Welt bringen. Die Familien stimmen auch mit den Füßen ab. Diese Realität muss man an dieser Stelle deutlich ansprechen. Die Gründe für die

Schließungen sind nicht nur in der mangelnden Wirtschaftlichkeit oder im Personalmangel zu finden. Viele Familien legen vermehrt Wert auf gewisse Qualifikationen und Versorgungsstrukturen eines Krankenhauses. Bayern ist jedoch ein Flächenland. Wir brauchen eine flächendeckende Versorgung der Geburtshilfe. Dafür werde ich mich weiter einsetzen. Die Hebammen leisten Großartiges, vor, nach und während der Geburt. In diesem Sinne wünsche ich ihnen alles Gute.

(Beifall bei der CSU)

Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, gebe ich noch gemäß § 26 unserer Geschäftsordnung bekannt, dass Frau Claudia Stamm als Mitglied der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen abberufen wurde.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 a auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Baukammerngesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 17/16130) - Erste Lesung

Den Gesetzentwurf begründet Herr Staatminister Herrmann.

Guten Morgen und grüß Gott, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf setzt die Vorgaben der europäischen Berufsqualifikationsrichtlinie für die Bauberufe in Landesrecht um. An dieser Stelle bedanke ich mich herzlich bei den Fraktionen, dass eine rasche Beratung des Gesetzentwurfs ermöglicht wird. Die Frist für die Umsetzung des europäischen Rechts ist bereits abgelaufen. Die Berufsverbände haben bei dieser Gelegenheit den Wunsch geäußert, die Regelungen über die Mindeststudienzeiten neu zu gestalten. Die Mindeststudienzeiten sollen verlängert werden. Allerdings hat sich herausgestellt, dass bei den Verbänden keine einheitliche Meinung zu diesem Thema besteht, sodass eine einvernehmliche Regelung zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich ist. Deshalb konzentriert und beschränkt sich die Novelle zum Baukammerngesetz zunächst auf die Umsetzung des EU-Rechts. Ich denke, das ist wenig strittig. Beispielhaft nenne ich die Einführung eines Europäischen Berufsausweises, den Vorwarnmechanismus in Bezug auf die Diskriminierung von EU-Ausländern und die Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Das sind alles zweifellos sinnvolle und

wichtige Punkte. Es ist notwendig, diese Regelungen so schnell wie möglich umzusetzen. Deshalb bitte ich um eine zügige Beratung.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank. – Ich eröffne die Aussprache. Ich gebe bekannt, dass die Fraktionen 24 Minuten Redezeit vereinbart haben. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Nun erteile ich das Wort der Kollegin Annette Karl.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Änderung des Baukammerngesetzes und des Dolmetschergesetzes folgt der EURichtlinie 2013/55/EU, die umgesetzt werden muss. Dabei geht es insbesondere um Aussagen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Es soll für eine europaweit durchgängige Anerkennung gesorgt werden. Die Verfahren der Anerkennung von Gleichwertigkeit sollen erleichtert und beschleunigt werden. Wichtig ist hierfür, die hohen Qualitätsstandards in Deutschland und in Bayern zu sichern. Außerdem muss im Dolmetschergesetz geändert werden, dass man in den vergangenen zehn Jahren den Beruf nur noch ein Jahr ausgeübt haben muss, um in Deutschland als Dolmetscher gelegentlich oder vorübergehend tätig sein zu dürfen. Bisher waren dies zwei Jahre.

Ich kritisiere grundsätzlich, dass dieser Gesetzentwurf erst jetzt vorgelegt wird, nachdem die Frist zur Umsetzung der Richtlinie bereits am 18.01.2016 abgelaufen ist. Dies hat eine ungewöhnlich kurze Anhörungsfrist für die Verbände und eine sehr kurze parlamentarische Beratungszeit zur Folge. Das ist nicht ganz unbedenklich, zumal der Gesetzentwurf über das Notwendige der Umsetzung der Richtlinie weit hinausgeht. Festzustellen ist auch, dass keine Anregungen und Kritikpunkte der Kammern, sei es der Bauingenieure oder der Architekten, in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden. Es hat den Anschein, dass die Anhörung genauso wie beim Landesentwicklungsprogramm lediglich als demokratisches Feigenblatt dient. So sieht aber keine Politik mit dem Bürger und für den Bürger aus.

Ich nenne einige Kritikpunkte, über die es im Ausschuss noch zu reden gilt. In Zukunft soll auf eine Mehrfacheintragung der nach dem Baukammerngesetz geschützten Berufsbezeichnungen bei mehrfachem Wohn- oder Berufssitz verzichtet werden. Das entlastet zwar die Betroffenen außerhalb Bayerns, bedeutet aber für die Ingenieurekammer, dass sie im Prinzip bei 15 Länderkammern nachfragen muss, ob derjenige irgendwo in der Liste eingetragen ist. Das

ist ein unzumutbarer bürokratischer Aufwand. Der Zusatz "unter besonderer Beachtung der die Sicherheit der Nutzer und der Öffentlichkeit betreffenden Gesichtspunkte" im Gesetzentwurf bei der Definition der Berufsaufgaben der Architekten ist sehr sinnvoll, sollte aber auf alle Fachrichtungen ausgedehnt werden, die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung haben.

In der Neufassung der Kammeraufsicht wird nicht mehr von Rechtsaufsicht, sondern von Aufsicht des Staatsministeriums des Innern allgemein gesprochen. An dieser Stelle muss unseres Erachtens klargestellt werden, dass es sich nur um die Rechtsaufsicht, jedoch nicht um die Fachaufsicht handelt. Das wäre ein Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht des Berufsstandes. Außerdem erfordert die EU-Richtlinie diese Änderungen nicht.

Herr Herrmann hat bereits angesprochen, dass auch die Studienzeiten im Sinne der Qualitätssicherung von Berufsausbildungen angepackt werden müssen. Die Architektenkammer fordert die Anhebung der Regelstudienzeit als Eintragungsvoraussetzung auf fünf Jahre sowie die Ausweitung der anschließenden Berufspraxis auf zwei Jahre. Für die Fachrichtungen Innen- und Landschaftsarchitektur sowie Stadtplanung wird eine Anhebung auf mindestens vier Jahre gefordert.

Ich denke, mit dieser Thematik muss man sich noch ausreichend beschäftigen. Die Anforderungen einer berufspraktischen Tätigkeit sollten unseres Erachtens auch für alle Fachrichtungen gelten. Außerdem sollten berufsfördernde Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen auf die Zeit der berufspraktischen Tätigkeit angerechnet werden können. Bei Berufsqualifikationen, die sich stark von denen unterscheiden, die in Absatz 2 als notwendig für die Eintragung in die Liste angeführt werden, gibt es das Instrument einer Eignungsprüfung. Diese Eignungsprüfung sollte vorrangig für alle Fachrichtungen und nicht nur für Architekten festgeschrieben werden, da es in allen Fachrichtungen juristischer Kenntnisse bedarf.

Dies sind die Punkte, über die wir im Ausschuss hoffentlich noch vertieft reden werden. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Bernhard.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, über den Inhalt dieses Gesetzentwurfes muss nicht noch mal viel gesagt werden. Es besteht die Notwendigkeit der Anpassung

an das europäische Recht, das sich geändert hat. Wie schon dargestellt worden ist, geht es um Folgerechtsänderungen im Baukammerngesetz, im Dolmetschergesetz und auch in der Zuständigkeitsverordnung. Was von Europa kommt, muss umgesetzt werden, und das geschieht mit diesem Gesetzentwurf. Die Verbände haben, wenngleich nicht allzu lange, Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt. An der Ausführlichkeit der Stellungnahmen sieht man allerdings, dass die Verbände diese Gelegenheit wahrgenommen und zum Teil auch im Detail Änderungen verlangt haben. Es ist gesagt worden, von diesen Änderungsvorschlägen sei nichts berücksichtigt worden. Tatsächlich sind einige Punkte in der Gesetzesbegründung klargestellt worden. Das gilt zum Beispiel für die Themen Rechtsaufsicht, Fachaufsicht etc.

Ich denke – das hat die Frau Kollegin angesprochen –, es ist durchaus sinnvoll, jene Änderungswünsche, die von der Staatsregierung nicht berücksichtigt worden sind, im Ausschuss, soweit Bedarf besteht, noch einmal zu behandeln. Es geht hier um sehr detaillierte und sehr spezifische Fragen, die im Plenum zu behandeln wohl nicht sehr sinnvoll wäre. Ohne dass wir das hier im Detail besprechen müssen, gehe ich noch einmal kurz auf die Änderungen ein: Anpassung der Bestimmungen zu vorübergehenden Dienstleistungen, Konkretisierung der Berufsaufgaben, Konkretisierung der Eintragungsvoraussetzungen, Definition der erforderlichen Inhalte der praktischen Tätigkeit bzw. des Berufspraktikums, Implementierung des berufsspezifisch unterschiedlich ausgestalteten Anerkennungs- und Ausgleichsverfahrens, Klarstellung der Zuständigkeit der Kammern als zuständige Stelle im Sinne des Europarechts.

Beim Dolmetschergesetz geht es vor allem um Fristverkürzungen. Bisher waren zwei Jahre Berufstätigkeit erforderlich, damit ein Dolmetscher, der in einem Land niedergelassen war, in dem dieser Beruf nicht reglementiert war, hier tätig werden konnte. Dies soll jetzt verkürzt, vereinfacht und erleichtert werden. Künftig soll bereits nach einjähriger Tätigkeit die Zulassung als öffentlich bestellter Dolmetscher möglich sein. In der Zuständigkeitsverordnung gibt es Änderungen, die der Vereinheitlichung des Landesrechts, der Rechtsklarheit sowie der Vermeidung unerwünschter Rechtszersplitterung dienen. Die Vorschrift stellt klar, dass die für die Listenführung jeweils zuständige Kammer auch zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist. Ich denke, das ist eine notwendige Änderung. Ich denke auch, dass der Vorschlag der Staatsregierung bezüglich der Gesetzesänderung eine sinnvolle Gestaltung vorsieht. Ich sage erneut, dass wir die Einzelheiten im Ausschuss sicherlich noch einmal diskutieren werden.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Bernhard. – Der nächste Redner ist der Kollege Glauber von den FREIEN WÄHLERN. Bitte schön.

Herr Präsident, verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Staatsminister hat angesprochen, dass es jetzt eine verkürzte Beratungsfrist gibt. Wir als FREIE WÄHLER kritisieren das sowohl bezüglich des Baukammerngesetzes als auch bezüglich des Dolmetschergesetzes. Kolleginnen und Kollegen, es ist aus unserer Sicht schon nicht nachvollziehbar, wieso man diese wichtigen Änderungen, die das Baukammerngesetz betreffen, nach der Fristverletzung im Jahr 2016 jetzt im Jahr 2017 diskutiert. Es geht hier um einen wichtigen Berufsstand. Die Ingenieure und Architekten sind wichtige Arbeitgeber. Sie bilden einen Teil des Mittelstandes in Bayern. Für diesen Mittelstand, für diese Berufsgruppe brauchen wir gute Regelungen. "Gute Regelungen" bedeutet für uns FREIE WÄHLER, dass wir nach Abschaffung des Ingenieurs den hohen Standard, den die Europäische Union in der Berufsfreizügigkeit einfordert, auch verteidigen und in ein gutes Gesetz einbringen. Für uns FREIE WÄHLER ist nicht nachvollziehbar, dass wir hier schon wieder eine Fristverletzung haben, dass wir das so wichtige Baukammerngesetz nicht schon beraten haben, sondern dass wir jetzt sozusagen im Eilverfahren noch die wichtigen Themen im Ausschuss behandeln.