Frau Waldmann, Sie haben unter anderem das Projekt "Miteinander leben – Ehrenamt verbindet" angesprochen. Mit diesem Programm werden zum Beispiel von Menschen für Menschen mit Migrationshintergrund Initiativen ergriffen. Wir haben 24 Projekte an 23 Standorten. Es ist derzeit unterlegt mit 450.000 Euro. Die lagfa, die das Ganze verfolgt, wird eine Evaluierung vornehmen, und wir werden herauskristallisieren müssen, welche Projekte zielführend und erfolgreich sind. Diese werden wir selbstverständlich weiterführen. Wenn das Budget nicht ausreicht, würden wir Lösungen finden, um die Projekte, die Erfolg versprechend sind, gezielt weiterzuführen. Dafür stehe ich ein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch Ehrenamtliche müssen abgesichert sein. Deshalb geben wir ihnen mit der Bayerischen Ehrenamtsversicherung die nötige Sicherheit bei ihrem Engagement.
Die zweite Säule: Zur bayerischen Engagementpolitik gehört auch, dass wir die Anerkennungskultur stärken. Als Beispiele nenne ich die Ehrenamtskarte, die von den Kollegen bereits angesprochen worden ist, und den Ehrenamtsnachweis Bayern. Beide Instrumente sind ein großer Erfolg. Wir haben seit dem Jahr 2009 circa 9.000 Ehrenamtsnachweise ausgegeben. Seit dem Jahr 2011 wurden von den Kommunen über 130.000 Ehrenamtskarten an besonders engagierte Ehrenamtliche überreicht. Die Ehrenamtskarte bietet viele Vergünstigungen für Ehrenamtliche bei staatlichen, kommunalen und privatwirtschaftlichen Einrichtungen und Anbietern. Seit dem 1. Januar 2017 haben die Inhaber der Ehrenamtskarte die Möglichkeit, auch staatliche Schlösser kostenfrei zu besichtigen.
Die dritte Säule: Wichtig ist auch, sich auf bereits Erreichtem nicht auszuruhen. Wir sind offen für neue
Ideen und neue Ansätze. Wir setzen uns dafür ein, sie weiterzuentwickeln und umzusetzen. Mit dem Bayerischen Innovationspreis Ehrenamt, der letztes Jahr erstmals verliehen wurde, zeichnen wir innovative Projekte und neue Ideen aus. Damit geben wir dem Ehrenamt neue Impulse. Am 13. März 2018 wird die Verleihung des Innovationspreises Ehrenamt unter dem Motto "Demokratie stärken: Mitmachen und teilhaben!" stattfinden. Damit wird das Ehrenamt in besonderer Weise gewürdigt.
Ich will in diesem Zusammenhang bereits die Werbetrommel für den vierten bayerischen Ehrenamtskongress im kommenden Jahr rühren. Der Kongress, der sich inzwischen als eine Plattform für den Austausch von neuen Ideen in Bayern etabliert hat, wird am 6. und 7. Juli 2018 wiederum in Nürnberg stattfinden. Ich lade schon heute zu diesem Termin ein.
Die Staatsregierung wird im nächsten Jahr mit der neuen "Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern" ein weiteres Highlight im Ehrenamt setzen. Ich sehe es als Highlight. Es ist eine hervorragende Initiative. Die Idee dazu kam aus der CSU-Fraktion. Kollege Oliver Jörg hat sich maßgeblich engagiert, dass wir diese Stiftung bekommen.
Die Stiftung wird als Verbrauchsstiftung mit einer Laufzeit von zehn Jahren konzipiert und soll im Jahr 2018 ihre Arbeit aufnehmen. In einer Zeit der Null-Zins-Politik ist es richtig, dass wir eine Verbrauchsstiftung ins Auge gefasst haben. Wenn wir sehen, dass mehr Geld notwendig ist, dann muss man ganz einfach nachschieben und die Stiftung weiterhin unterstützen.
Die vierte Säule: Ein weiterer wichtiger Pfeiler der bayerischen Engagementstrategie, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind die Freiwilligendienste als besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements. Seit über 60 Jahren setzt sich die Staatsregierung für die Stärkung und Profilschärfung der Jugendfreiwilligendienste ein. Im abgelaufenen Projektjahr 2016/2017 gab es in Bayern 4.000 Freiwillige – eine stolze Zahl, wie ich meine. Mit der neuen Förderrichtlinie, die am 1. September in Kraft getreten ist, können wir die Träger weiterhin mit Landesmitteln unterstützen und die Jugendfreiwilligendienste in Bayern stärken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesen turbulenten Zeiten, die wir derzeit haben, brauchen wir für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt bürgerschaftliches Engagement mehr denn je. Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass das Ehrenamt in Bayern weiterhin stark bleibt.
Bayern aus, und sie sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Ich danke für die Aufmerksamkeit und bitte einfach darum, nicht nachzulassen, Ehrenamtliche in entsprechender Art und Weise zu unterstützen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Doris Rauscher, Ilona Deckwerth u. a. und Fraktion (SPD) für ein Bayerisches Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung (Bayerisches Bildungsfreistellungsgesetz - BayBiFG) (Drs. 17/18210) - Erste Lesung
Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Thomas Gehring u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) für ein Bayerisches Bildungsfreistellungsgesetz (Drs. 17/18332) - Erste Lesung
Bei beiden Gesetzentwürfen werden Begründung und Aussprache miteinander verbunden. Damit stehen 11 Minuten Redezeit für die SPD-Fraktion und 10 Minuten Redezeit für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Verfügung. Ich eröffne zugleich die Aussprache. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Rauscher von der SPD-Fraktion. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Fast auf den Monat genau vor 41 Jahren trat das Übereinkommen über den bezahlten Bildungsurlaub der Internationalen Arbeitsorganisation in Deutschland in Kraft. Nur mit der Umsetzung hapert es in Bayern noch immer. In 14 von 16 Bundesländern gibt es auf der Grundlage dieses Übereinkommens ein gesetzlich verankertes Recht auf Bildungsurlaub zur Weiterqualifizierung; nur Bayern und Sachsen bilden die unrühmliche Ausnahme.
Dabei war die Grundüberzeugung der Unterzeichner eine ganz zentrale: Bildung ist ein Menschenrecht. Bildungsurlaub ist ein Teil dieses Rechts. Das Recht auf Bildung ist in die Konvention Nummer 140 der ILO aufgenommen und von der Bundesrepublik ratifiziert worden.
Nach allgemeiner Regel des Völkerrechts sind die Staaten von Völkerrechts wegen verpflichtet, von ihnen abgeschlossene Abkommen zu erfüllen. Die Bildungsfreistellung im Sinne der ILO-Übereinkommen unterfällt nicht der ausschließlichen Gesetzgebung der Länder. – Stimmt! Doch solange und soweit der Bund auf diesem Gebiet von seinem Gesetzgebungsrecht keinen Gebrauch gemacht hat, können die Länder gesetzgeberisch tätig werden.
Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir als SPD-Landtagsfraktion tätig werden und diesen völkerrechtswidrigen Zustand beenden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Bildung ist der Schlüssel zu einer gelingenden Zukunft, zu Chancengerechtigkeit und zu einer starken Gesellschaft, die sich auch kritisch mit verschiedenen Themen auseinandersetzen muss. Bildung endet dabei nicht an der Schultür, sondern begleitet uns in Fort- und Weiterbildung ein Leben lang.
Nur in Bayern und – wie bereits gesagt – in Sachsen gibt es darauf leider keinen gesetzlich geregelten Anspruch. Das wollen wir von der SPD-Landtagsfraktion nicht noch länger hinnehmen und haben einen Gesetzentwurf für ein Bayerisches Bildungsfreistellungsgesetz vorgelegt; denn auch in Bayern müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht auf Fortbildung im beruflichen und im gesellschaftspolitischen Bereich haben. Lebenslanges Lernen und Qualifizierung sind für alle Wirtschafts- und Gesellschaftsbereiche von zentraler Bedeutung. Diese Wichtigkeit ist in diesem Hohen Haus, denke ich, unumstritten. Die Arbeitswelt verändert sich immer wieder aufs Neue. Eine Homepage zu gestalten, ist heute deutlich aufwendiger als früher. Big Data und Cloud Computing gewinnen an Bedeutung. Ein papierloses Büro bringt neue Herausforderungen mit sich. Die zunehmende Automatisierung von Arbeitsprozessen verändert das eigene Arbeitsfeld. Diese Veränderungen machen eine ständige Anpassung der eigenen Kompetenzen notwendig, um für die Herausforderungen gerüstet zu sein. Das sind Kompetenzen, die im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung erworben werden können.
Das gestern vorgestellte Betriebspanel für Bayern zeigt, dass es bei der beruflichen Weiterbildung bislang sehr ungerecht zugeht. Nur knapp die Hälfte aller Betriebe engagierte sich im Jahr 2016 für Weiterbildungsmaßnahmen. Das klingt zunächst gut; allerdings sind das weniger als noch 2015. Damals engagierte sich noch gut die Hälfte aller Betriebe. Beschäftigte über 50 Jahren erhalten wesentlich sel
tener eine Fortbildung als der Durchschnitt der Beschäftigten. Auch Geringqualifizierte nehmen mit knapp 20 % seltener an Weiterbildungen teil als Höherqualifizierte. Auch in diesem Bereich ist die Zahl stagnierend. Diese Zahlen zeigen einmal mehr: In Bayern sind die Bildungschancen ganz offensichtlich ungerecht verteilt, auch nach dem Abschluss der Schulausbildung. Freiwillige Vereinbarungen zwischen Betrieben und Beschäftigten reichen ganz offensichtlich nicht aus. In Betrieben, die weniger Wert auf Fortbildung legen, nehmen weniger Beschäftigte an einer Weiterbildung teil.
Kolleginnen und Kollegen, neben betrieblicher Weiterbildung ist gesellschaftspolitische Bildungsarbeit heute mehr denn je nötig, um das Weltgeschehen kritisch hinterfragen zu können. Laut der Bundesstiftung zur Aufarbeitung wissen Schüler viel zu wenig über die deutsche Vergangenheit. Einer Umfrage zufolge glauben 60 % der Deutschen die Parolen der Lügenpresse. Bei Wahlen gewinnen die rechtspopulistischen Parteien Stimmen, weil sie besonders laut provokative Thesen in den Raum werfen, die von zu vielen Menschen nicht hinterfragt werden.
Die Generation, die laut dem Institut für Zeitgeschichte am anfälligsten für Populismus zu sein scheint, sind die heute 40- bis 65-Jährigen. Das ist genau die Generation, die mit beiden Beinen in der Arbeitswelt steht. Für uns ist klar: Bildung und Fakten sind das beste Rezept gegen subjektive Stimmungen, gefühlte Wahrnehmungen und Unsicherheiten in Bezug auf Neues und Veränderungen. Genau für diese Bereiche fordert die SPD-Fraktion ein Recht für jeden Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin auf eine verbindliche und verlässliche Freistellung für Bildungsurlaub. Am Ende werden davon alle profitieren.
Die Beschäftigten werden profitieren, da sie in Fortbildungen ihre beruflichen und persönlichen Kompetenzen erweitern und vertiefen können und somit auch ihr Arbeitsverhältnis sichern können. Auch die Arbeitgeber werden von den erworbenen Kompetenzen der Mitarbeiter profitieren, da sie damit ihre Stellung im Wettbewerb verbessern können. Die gesamte Gesellschaft wird profitieren. Sie profitiert einerseits von einer hohen Wirtschaftskraft und ist andererseits gegen Geschichtsvergessenheit und populistische Töne gerüstet. Jeder Einzelne kann sich kritisch mit Themen und Ereignissen auseinandersetzen. Berufliche Weiterbildung dient der Erneuerung, dem Erhalt und der Erweiterung und Verbesserung berufsbezogener Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Kurz
Kolleginnen und Kollegen, Bildungsurlaub heißt bei der SPD also nicht, an einem Töpferkurs in Spanien oder einer Geschichtsauffrischung auf Kuba teilzunehmen. Es sollen keine Veranstaltungen sein, die der Unterhaltung oder der allgemeinen Freizeitgestaltung dienen. Unser Gesetz gilt, wie bereits skizziert, für die Teilnahme an Veranstaltungen zur beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung. Der Anspruch auf Bildungsfreistellung soll zehn Tage in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren betragen, um Schulungstage flexibel einsetzen zu können. Zur Sicherstellung der Qualität kommen nur Veranstaltungen und Fortbildungen infrage, die von einem zertifizierten Träger ausgerichtet werden. Das Gesetz richtet sich an alle Beschäftigen, Auszubildenden, Richter und Beamte des Staates. Der Anspruch ist ein Mindestanspruch. Andere Vereinbarungen bleiben davon unberührt. Wer länger als sechs Monate bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, kann sein Recht auf Bildungsurlaub in Anspruch nehmen. Er kann einen Antrag stellen und am Ende die Teilnahme mit einem Zertifikat beim Arbeitgeber nachweisen. Die Veranstaltung soll mindestens drei Tage in Block- oder Intervallform dauern. Klein- und Mittelbetriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können beim Freistaat einen Zuschuss zum Lohn beantragen, der während der Freistellung weiterbezahlt wird. So weit zu unserem Gesetz.
Hinsichtlich der Stoßrichtung sind wir uns mit der Fraktion der GRÜNEN offensichtlich einig. Dies wird im nachgezogenen Gesetzentwurf der GRÜNEN beschrieben. Die SPD und die GRÜNEN unterscheiden sich in den Vorstellungen lediglich punktuell. Die Formulierung des Gesetzentwurfs der GRÜNEN ähnelt überraschend dem Gesetzentwurf der SPD. Umso mehr würde es die SPD-Fraktion und mich freuen, wenn auch die CSU-Fraktion mit uns am gleichen Ende des Stranges zieht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bildung darf nicht länger das Glück Einzelner sein, die einen verständnisvollen Chef haben, welcher den Wert von Weiterbildung für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sein Team erkannt hat. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in Bayern hat das Recht auf Weiterbildung. Das muss endlich verlässlich geregelt werden. Ein Pakt für berufliche Bildung auf freiwilliger Basis reicht dabei nicht aus. Wir, die SPD, möchten eine Stärkung der Arbeitnehmerrechte erreichen. Freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft helfen leider zu oft nicht. Hier braucht es endlich auch in Bayern Klarheit. Es braucht Klarheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und zwar durch
Danke schön, Frau Kollegin. – Als Nächster hat der Kollege Gehring von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Über kaum ein Thema wird in Sonntagsreden so viel gesprochen wie über das lebenslange Lernen. Auf jeder Schulabschlussfeier oder Freisprechungsfeier müssen sich die Absolventen, die gerade einen Bildungsabschluss erworben haben, von den Festrednern sagen lassen: Lernt unbedingt weiter! Das Lernen hört niemals auf! Lernen muss man ein ganzes Leben lang!
Tatsächlich soll man auch im Erwachsenenalter weiter lernen. Wir müssen die sich verändernde Welt begreifen. Außerdem müssen wir Defizite in unserer eigenen Bildungsbiografie ausbessern. Zudem sind wir in vielen Bereichen mit großen beruflichen Veränderungen konfrontiert. Angesichts der bevorstehenden Herausforderungen durch die Digitalisierung besteht für die Erwachsenen ein großer Weiterbildungs- und Fortbildungsbedarf. Wir leben in einem Einwanderungsland. Viele Menschen mit Migrationshintergrund kommen zu uns und wollen sich sprachlich weiterentwickeln. Auch die kulturelle Bildung ist hier wichtig. Integration bedeutet, dass wir alle voneinander lernen. Dafür sind Weiterbildung und Erwachsenenbildung besonders wichtig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, selten gibt es ein Thema, wovon unter der Woche im Vergleich zu dem, was am Sonntag noch ausführlich diskutiert worden ist, derart wenig umgesetzt wird. Deshalb müssen wir mehr für das lebenslange Lernen tun.
Beim Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung sind wir im Landtag auf einem guten Weg. Wir arbeiten fraktionsübergreifend daran, noch weiter vorwärtszukommen. Dafür brauchen wir die Unterstützung des ganzen Landtags, aller Fraktionen, auch der Mitglieder des Haushaltsausschusses. Wir sind auf einem guten Weg, einen guten Gesetzentwurf vorzulegen.
Aber: Bildung braucht nicht nur gute Träger und gute Angebote, sondern auch Zeit. Wir haben gerade den Schülerinnen und Schülern am Gymnasium ein Jahr mehr Zeit zugestanden. Wir haben erkannt, wie wichtig Zeit für Bildung ist. In unserem Gesetzentwurf geht es darum, den Erwachsenen Zeit für Bildung zuzugestehen. Die Erwachsenen sollen fünf Tage im Jahr bzw. zehn Tage in zwei Jahren eine Auszeit von ihrer beruflichen Tätigkeit nehmen können, um ein berufliches Bildungsangebot wahrnehmen zu können. Dieses sehr wichtige Ziel müssen wir unbedingt erreichen.
Tatsächlich entsteht damit ein Anspruch gegenüber den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Die Bezüge müssen während der Bildungsmaßnahme natürlich fortbezahlt werden.
Bei der Bildungszeit sind uns drei Dinge wichtig. Erstens geht es um die berufliche Weiterbildung, um die Erneuerung und Erweiterung berufsbezogener Kenntnisse, Möglichkeiten und Fertigkeiten. Wie gesagt, der Bedarf daran ist sehr groß. Auch angesichts der Veränderungen in der Wirtschaft muss man sich als Arbeitnehmer auf das einstellen können, was auf einen zukommt.