Protokoll der Sitzung vom 12.10.2017

Bei der Bildungszeit sind uns drei Dinge wichtig. Erstens geht es um die berufliche Weiterbildung, um die Erneuerung und Erweiterung berufsbezogener Kenntnisse, Möglichkeiten und Fertigkeiten. Wie gesagt, der Bedarf daran ist sehr groß. Auch angesichts der Veränderungen in der Wirtschaft muss man sich als Arbeitnehmer auf das einstellen können, was auf einen zukommt.

Der zweite große Bereich ist die politische Weiterbildung. Ich denke, heutzutage gibt es keinen Zweifel mehr daran, dass das ein wichtiger Bildungsbereich ist. Ich meine nicht nur politische Bildung in der Schule, sondern auch politische Bildung für Erwachsene. Sie betrifft das Erkennen politischer Zusammenhänge, auch das Erkennen von Mitwirkungsmöglichkeiten und die Medienbildung.

Der dritte Bereich umfasst die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten. Wir haben heute gehört, welche ehrenamtlichen Aufgaben es gibt. Das sind zum Teil qualifizierte Aufgaben. Wenn wir mit Ehrenamtlichen in vielen Bereichen zu tun haben, erwarten wir von ihnen, dass sie professionell agieren. Wenn jemand bei einer Bergtour einen Unfall hat und die Bergwacht kommt, erwartet er professionelle Hilfe. Die Mitarbeiter der Bergwacht sind Ehrenamtliche. Für ihre Tätigkeit müssen sie gut weitergebildet werden.

Ausgeschlossen sind Bildungsmaßnahmen, die zwar schön, aber nicht im engen Sinne Bildungsmaßnahmen sind. Ich meine Bildungsmaßnahmen, bei denen man Parteimitglied sein muss, um daran teilnehmen zu können, bei denen es um Unterhaltung, Gesundheit oder Fitness geht, die einen touristischen Charakter haben oder die dazu dienen, dass man den Führerschein machen kann. All diese Maßnahmen sind

durch dieses Bildungsfreistellungsgesetz nicht gedeckt. Es zielt vielmehr auf eine sehr ernst zu nehmende Bildung und auf Maßnahmen, die tatsächlich kontrollierbar und nachvollziehbar sind. Deswegen verbietet sich auch der Begriff "Bildungsurlaub", der manchmal noch verwendet wird. Das Gesetz ermöglicht keinen Urlaub, sondern Zeit für Bildung, die den Menschen gewährt werden muss.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es entsteht ein Anspruch gegenüber den Arbeitgebern. Unser Gesetzentwurf regelt aber auch, welche betrieblichen Belange einer Freistellung entgegenstehen. Er sieht vor allem vor, dass Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern betriebliche Belange einer Freistellung entgegenstellen können. Wir sind also durchaus sehr pragmatisch und sehr an den Bedürfnissen der Wirtschaft orientiert. Aber gerade die Wirtschaft weiß und die Betriebe wissen, wie sehr sie letztlich davon profitieren, wenn ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich weiterbilden, sich weiterentwickeln und sich weiter stärker machen.

Dieser Gesetzentwurf ist in ähnlicher Form von GrünRot in Baden-Württemberg geschrieben worden. Baden-Württemberg gehörte zu den letzten Ländern, die ein solches Gesetz verabschiedet haben. Heute wird dieses Gesetz von Grün-Schwarz getragen und von einer CDU-Kultusministerin verwaltet. Bei unserem Gespräch in unserer Arbeitsgruppe zum Erwachsenenbildungsförderungsgesetz haben wir etwas über die ersten Erfahrungen gehört. Damals hat ein Mitarbeiter aus dem Kultusministerium von Baden-Württemberg gesagt, dass nach den ersten Erfahrungen die Möglichkeiten dieses Gesetzes vor allem von Menschen wahrgenommen werden, die die Weiterbildung für ehrenamtliche Tätigkeiten nutzen. Man sieht, dass es hier einen Bedarf gibt.

Wir haben vorhin eine von schönen Worten getragene Diskussion über das Ehrenamt geführt. Hier könnten Sie tatsächlich etwas für das Ehrenamt tun, wenn Sie Bildungsfreistellung gewähren würden und den Menschen ermöglichen würden, sich für ihr Ehrenamt zu qualifizieren. Das wäre ein tatsächlicher Beitrag zur Förderung des Ehrenamts. Das Ehrenamt hat mehr verdient als nur schöne Worte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind in der Ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes. Ich bitte Sie um eine unvoreingenommene Diskussion dieses Gesetzentwurfes in den Ausschussberatungen. Wenn wir uns die Welt heute anschauen, sehen wir, dass es einen großen Bildungsbedarf für uns alle gibt, ob es die politische Lage betrifft, ob es die Digitalisierung betrifft oder die anderen großen Veränderungen, die auf un

sere Arbeitswelt und die Berufswelt zukommen werden. Denken wir an die demografische Entwicklung: Ältere Arbeitnehmer werden wichtiger; sie müssen sich fit machen können; sie müssen sich weiterentwickeln und weiterlernen können. Man kann nicht mit 58 sagen: Jetzt sitze ich die paar Jahre bis zur Rente noch aus. – Nein, man muss sich weiterentwickeln können. Dafür müssen wir Zeiträume bieten. Deswegen bitte ich darum, dass wir diesen Gesetzentwurf offen miteinander diskutieren. Erwachsenenbildung ist ein riesiges Thema. Mit diesem Gesetzentwurf leisten wir einen Beitrag zu ihrer Förderung. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat der Kollege Unterländer von der CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es kann überhaupt keinen Zweifel daran geben, dass die Fort- und Weiterbildung ein wesentlicher Bestandteil einer sich rasch verändernden Wirtschaft, einer sich rasch verändernden Arbeitswelt und einer sich entsprechend verändernden demokratischen Gesellschaft ist und sein muss. Unabhängig von der politischen Provenienz hören wir, dass die Reaktion auf den Prozess der Wirtschaft und Arbeit 4.0 im Ansatz der Fort- und Weiterbildung bestehen muss. Selbstverständlich bemerken wir in den gegenwärtigen politischen Umbruchsituationen auch den Bedarf, den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur demokratischen Mitwirkung und Beteiligung zu geben. Deshalb darf es kein Lippenbekenntnis sein, dass die Fort- und Weiterbildung in besonderer Weise im beruflichen Bereich eine eigenständige Säule des Bildungssystems sein muss. Ich wünsche mir auf der einen Seite manchmal etwas mehr Flexibilität, als die Strukturen zulassen. Auf der anderen Seite wäre es aber auch gut – das ist die Kehrseite der Medaille –, wenn es Qualitätsstandards gäbe, die es ermöglichen würden, von den gleichen Positionen auszugehen.

Frau Staatsministerin, meine sehr geehrte Damen und Herren, die Bayerische Staatsregierung führt einen Beteiligungs- und Dialogprozess zum Thema Wirtschaft und Arbeit 4.0 durch. Dabei erleben wir, dass die Fort- und Weiterbildung als ein wesentlicher Schlüssel angesehen wird.

Die Frage lautet: Welcher ist der richtige Weg? – Herr Kollege Gehring, ich sichere Ihnen zumindest zu, was Sie angemahnt haben: dass wir vorurteilsfrei und er

gebnisoffen in den Ausschüssen miteinander die Gesetzentwürfe beraten. Die Zielsetzung der Gesetzentwürfe besteht in der verstärkten Fort- und Weiterbildung und insbesondere in der Möglichkeit der Freistellung von Beschäftigten. Wir müssen schon genau hinsehen, welche Wirkungen hinsichtlich dieser Zielsetzung tatsächlich eintreten. Im Gesetzgebungsverfahren müssen wir uns in den Ausschüssen sehr eingehend damit befassen, wie die einschlägigen Gesetze in den Ländern praktiziert werden und welche Wirkungen und Auswirkungen sie haben.

Ich musste mir sagen lassen, dass die Bildungsbereitschaft und die durch dieses Gesetz entstehende zusätzliche Bildung nur um 0,5 bis 2 % zunehmen. Ich kenne die Berechnungsgrundlagen nicht; auch darum müssen wir uns damit näher auseinandersetzen. Angesichts dieser Erwartung stellt sich für mich die Frage, ob das Gesetz den richtigen, motivierenden Ansatzpunkt enthält. Nicht immer verbessert ein kompliziertes Gesetz oder ein kompliziertes Konstrukt die Möglichkeiten; sondern wir müssen zunächst einmal den Willen in allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen stärken. Deswegen setze ich verstärkt auf den Dialogprozess sowie die Gespräche der Bayerischen Staatsregierung mit der Wirtschaft und den Gewerkschaften. Ich halte auch eine Einbeziehung der Betriebsräte für notwendig. Wir sollten für die Beschäftigten zielgenaue und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten. Zunächst einmal bezweifle ich – das ist ergebnisoffen –, dass ein so breit aufgestelltes Gesetz in der Lage ist, diese Ansprüche zu erfüllen.

Die Strukturen der Fort- und Weiterbildung sollten niedrigschwellig sein. Ich weiß nicht, ob die Strukturen in denjenigen Ländern, in denen es ein Bildungsfreistellungsgesetz gibt, tatsächlich besser sind. Insgesamt hat sich die Weiterbildungsquote erhöht. An dieser Stelle gilt es, eine Güterabwägung vorzunehmen.

Frau Kollegin Rauscher hat in ihrer Begründung zum Gesetzentwurf auf das Übereinkommen Nummer 140 der ILO verwiesen, wonach die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich zur Schaffung eines Bildungsurlaubs verpflichtet sei. Darüber können wir breit diskutieren.

Für mich ist es notwendig – das darf ich noch einmal sagen –, dass Beschäftigte mit einem Weiterbildungsbedürfnis zielgenaue Angebote erhalten. Die Wirtschaft sollte dabei mit ins Boot geholt werden, da insbesondere Handwerksbetriebe andere Möglichkeiten zur Bildungsfreistellung benötigen. An dieser Stelle gibt es Probleme. Ihre Gesetzentwürfe enthalten jedoch Ausnahmeregelungen, die man sich genau anschauen muss. Ich glaube, die GRÜNEN haben mit

ihrem Gesetzentwurf kompensatorische Zusatzregelungen gefordert.

(Thomas Gehring (GRÜNE): Das war die SPD!)

Diese würden jedoch zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand und unterm Strich nicht zu besseren Ergebnissen führen. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns deshalb die Gesetzentwürfe sehr konkret anschauen.

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Ende.

Wir sollten die Erfahrungen, die in anderen Bundesländern gemacht worden sind, ebenfalls berücksichtigen. Ich bedanke mich.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Häusler.

Verehrte Frau Präsidentin, Frau Staatsministerin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sowohl die SPD als auch die GRÜNEN haben zur heutigen Beratung Gesetzentwürfe zum Thema Bildungsfreistellung vorgelegt. Bisher gibt es nur in Bayern und Sachsen kein Landesbildungsfreistellungsgesetz. Ich darf daran erinnern, dass die SPD die Staatsregierung bereits im Jahr 2009 aufgefordert hat, ein derartiges Gesetz auf den Weg zu bringen. Dieses ist damals von der Koalition aus CSU und FDP abgelehnt worden mit der Begründung, dass man auf das Prinzip der Freiwilligkeit setzen wolle. Leider gibt es beim Prinzip der Freiwilligkeit erhebliche Mängel. Nach unserer Auffassung ist es deshalb an der Zeit, eine gesetzliche Regelung zu erlassen. Im Übereinkommen Nummer 140 der Internationalen Arbeitsorganisation von 1974 verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich zur Einführung eines bezahlten Bildungsurlaubs. Bisher wurde der Bund allerdings nicht aktiv. Deshalb haben 14 Bundesländer von ihrer konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz nach Artikel 70 des Grundgesetzes Gebrauch gemacht und entsprechende Landesgesetze erlassen. Wir sind der Meinung, dass Bayern nun an der Reihe wäre nachzuziehen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, trotzdem müssen wir dieses Verfahren sorgsam begleiten. Zwar hat unsere Fraktion dem damaligen SPD-Antrag zugestimmt, jedoch Wert darauf gelegt, Probleme für kleinere Unternehmen zu vermeiden. Das Gesetz sollte erst bei einer bestimmten Betriebsgröße greifen. Die für die Weiter- und Fortbildung vorgesehenen Tage

sollten zudem nicht auf das Folgejahr übertragen werden können, damit sich diese nicht aufsummieren.

Für uns FREIE WÄHLER ist klar, dass die Fort- und Weiterbildung von Arbeitnehmern Grundvoraussetzung für die Weiterentwicklung und den Erfolg von Unternehmen ist. Wir fordern bei diesem Prozess jedoch ein, die Arbeitgeber mit ins Boot zu holen, um Missverständnisse und Probleme vorab aus dem Weg zu räumen – und zwar zum Wohle beider Seiten. Gleichzeitig eröffnet ein solches Gesetz die Chance, die berufliche Bildung noch attraktiver zu gestalten. Das ist ein ganz wesentlicher Ansatz.

Ich fasse kurz die Unterschiede zwischen den beiden vorliegenden Gesetzesentwürfen zusammen. Während die GRÜNEN keine Mindestbetriebsgröße vorgeben, setzt die SPD die Messlatte bei mindestens fünf Mitarbeitern an. Dagegen soll nach dem Willen der SPD bereits nach sechs Monaten ein Anspruch auf Bildungsfreistellung bestehen, während es bei den GRÜNEN zwölf Monate sind. Für die kleinen und mittelständischen Unternehmen hat sich die SPD eine Unterstützung für Unternehmen bis zu 50 Mitarbeitern einfallen lassen, und zwar in Form eines Ausgleichs. Der von der SPD geforderte Ausgleich – das muss man an dieser Stelle deutlich sagen – ist für die Unternehmen jedoch nicht akzeptabel, da dieser sich am Staatshaushalt orientiert. Sobald es dem Staat schlecht geht, sollen die Unternehmer bleiben, wo sie sind. Das ist nicht sinnvoll. An dieser Stelle müsste unbedingt nachgebessert werden.

Die Kostenberechnung, die dem Gesetzentwurf der SPD zugrunde liegt, bezieht sich auf die vorgelegte Schätzung freistellungsbedingter Personalkosten hessischer Arbeitgeber der Jahre 2007 und 2008. Mittlerweile sind die Ansprüche deutlich höher. Die Programme sind qualitativ umfangreicher. Diese Beträge werden nicht einzuhalten sein. Im Gesetzentwurf der GRÜNEN sind überhaupt keine Kosten festgesetzt worden, obwohl in Artikel 1 Absatz 1 des Gesetzentwurfs steht: "Die Beschäftigten in Bayern haben einen Anspruch gegenüber ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber auf Bildungszeit. Während der Bildungszeit sind sie von ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen." Aus diesem Grund entstehen sowohl für den öffentlichen Dienst als auch für die gewerbliche Wirtschaft Kosten.

Kommen wir zum Schluss. Bei beiden Gesetzentwürfen besteht nach unserer Auffassung erheblicher Nachbesserungsbedarf. Die SPD wäre gut beraten, den Anspruch auf Bildungsfreistellung nicht bereits nach sechs Monaten, sondern erst nach zwölf Monaten festzuschreiben, wie dies die GRÜNEN vorschla

gen. Die GRÜNEN müssten wiederum stärker die Interessen der Unternehmen, insbesondere der Handwerksbetriebe und der KMUs, beachten. Wir dürfen unsere mittelständischen Betriebe nicht über Gebühr belasten. Eines steht nämlich fest: Unsere Mittelständler und unsere KMUs sind das Rückgrat der bayerischen Wirtschaft. Deren Schwächung kann weder im Interesse von Antragstellern noch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sein.

Abschließend möchte ich festhalten, dass wir FREIE WÄHLER, wie bereits im Jahr 2009, die Bildungsfreistellung zwar grundsätzlich unterstützen, jedoch klar fordern, auch die Unternehmer mit ins Boot zu holen. Wir erwarten ergebnisorientierte Beratungen – Herr Kollege Unterländer hat das angedeutet – sowie Vorlagen und Beschlüsse im Fachausschuss.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, die Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist dies so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages (Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag) (Drs. 17/16997) - Zweite Lesung

Nach der Geschäftsordnung beträgt die Gesamtredezeit der Fraktionen 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich bitte den ersten Redner – das ist Herr Kollege Lorenz – an das Rednerpult.

(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen! Wir haben das Thema schon des Öfteren diskutiert. Ihnen ist bekannt, dass die Ministerpräsidenten aller 16 Bundesländer, also in den unterschiedlichsten politischen Konstellationen, dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag bereits zugestimmt haben, und zwar im Oktober des letzten Jahres. Der Änderungsvertrag wurde dann am 13.10.2016 von den Ministerpräsidenten unterzeichnet. Nun ist dieser Vertrag zur Ratifizierung an die Länderparlamente weitergegeben worden.

Der Glücksspielstaatsvertrag hat eine lange Geschichte. Er ist bereits im Jahr 2012 in Kraft getreten worden.

(Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Das passt: getreten worden!)

Die ursprüngliche Idee war, dass mit Konzessionen geregelt wird. Es war vorgesehen, zwanzig Konzessionen zu vergeben. Ich habe schon damals gesagt, dass ich nicht nachvollziehen kann, warum man das mit einem quantitativen Kriterium macht. Das war dann auch einer der Gründe, warum der politische Wille, den Vertrag umzusetzen, nicht verwirklicht werden konnte. Das für die Verfahrensabwicklung zuständige Bundesland war Hessen, und die dortigen Gerichte haben die Umsetzung dieses einstimmigen Beschlusses der Länder verhindert, weil die Kontingentierung angeblich nicht mit Unionsrecht vereinbar war. Diese Kritik wird von anderen Gerichten nicht geteilt. Es gibt einen Ausweg; darauf werden wir später noch zu sprechen kommen. Auch das Glücksspielkollegium hat die Rechtmäßigkeit, wie in verschiedenen Verwaltungsgerichtsurteilen bisher, bestätigt.

Welche Änderungen sind vorgesehen? – Ich habe es schon angedeutet: Die bisher vorgesehene Kontingentierung wird aufgehoben. Wir stellen – was, wie ich glaube, auch richtig ist – die Qualität und die Seriosität in den Mittelpunkt. Wer Sportwetten anbietet, muss jetzt bestimmte qualitative Kriterien erfüllen. Nach dem bisherigen Stand entsprechen dem 35 Anbieter. Bisher waren es, wie gesagt, nur zwanzig.

Eine weitere Änderung wird bei der Verfahrenstechnik vorgenommen. Bei Staatsverträgen ist immer ein Bundesland für eine bestimmte Tätigkeit zuständig. Das Glücksspielkollegium, das bisher in Hessen angesiedelt war, wird künftig nach Nordrhein-Westfalen verlagert. Ein anderes Gremium wird von Hessen nach Sachsen-Anhalt verlagert.

Die Änderung des Glücksspielstaatsvertrags soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Wir bitten um Zustimmung und sind der Meinung, dass der Staatsvertrag mit Unionsrecht vereinbar ist. Uns ist bekannt, dass einige Landesregierungen Zweifel geäußert haben, ob sie den Vertrag unterschreiben. Das hindert uns aber nicht, den einstimmig gefassten Beschluss der Ministerpräsidenten umzusetzen. Insofern bitte ich um Zustimmung zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Nächster Redner ist Herr Kollege Arnold.