Aber ich wehre mich gegen den Versuch, falsche Wahrnehmungen über die 10-H-Regelung zu erzeugen und falsche Fakten in den Raum zu stellen. Dagegen wehre ich mich, und dagegen habe ich mich heute auch gewehrt. Zu den Zahlen will ich Ihnen sagen, dass nicht 10 H das Problem ist, sondern dass sich die Energieeinspeisevergütung verändert hat, mit der eine Novellierung des EEG einhergeht, und dass der Windstandort Bayern natürlich nicht die gleichen Voraussetzungen wie andere Gebiete hat. Das müssen Sie endlich einmal zur Kenntnis nehmen. Wenn uns das gelingt, haben wir viele Möglichkeiten, alles andere vernünftig zu besprechen.
Danke schön, Herr Kollege. – Jetzt hat Frau Staatsministerin Aigner das Wort. Bitte schön, Frau Staatsministerin.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass wir darüber wieder einmal reden können, insbesondere weil ich jetzt gleich nach Berlin zur nächsten Runde der Verhandlungen fahre; dazu kann ich gern noch einiges sagen. Aber zuerst zu den Anträgen.
Noch einmal zu 10 H. Der Kollege Kirchner hat zu Recht angeführt, dass es vor Ort durchaus viele Diskussionen über die Frage gegeben hat, wie nah Windkrafträder an den Ortschaften sein können. Wir haben versucht, einen Weg zu finden, bei dem die Gemeinden die Möglichkeit haben, in der Bauleitplanung selbst zu entscheiden; denn rein immissionsschutzrechtlich hat es keine Möglichkeit gegeben, da es sich um privilegierte Bauwerke handelt.
Dass das nicht ganz falsch sein kann, sieht man vielleicht an Schleswig-Holstein. Lieber Herr Stümpfig, selbst Habeck schlägt jetzt eine 10-H-Regelung vor. Also kann es von der Grundidee her vielleicht nicht ganz falsch sein, so etwas zu machen. Dort sind die Abstände ein bisschen anders; aber die Grundidee, den Kommunen eine Entscheidung über die Bauleitplanung zu ermöglichen, ist offensichtlich nicht ganz falsch. Ich kann mich bei den Kollegen bedanken, die das im Ausschuss meines Erachtens hervorragend abgestimmt und eine Befriedung vor Ort geschafft haben. Das ist das eine.
Zum anderen würde ich aber Ursache und Wirkung ein bisschen anders sehen. Ja, wir haben beim EEG von der Festsetzung des Staates, wie viel per Kilowattstunde gezahlt wird, auf eine Ausschreibung umgestellt. Ich hoffe, wir sind uns einig, dass das einiges hinsichtlich Kosteneffizienz bewirkt hat. Ich will ein Beispiel nennen. Bei einer Ausschreibung von Off
shore, über die wir jetzt gar nicht reden, geht es nicht mehr um 18, sondern um 0,33 Cent je Kilowattstunde. Das ist schon ein Wort, würde ich einmal sagen. In den Ausschreibungen bei Fotovoltaik und bei Wind an Land sind wir zu Preisen gekommen, die wir uns gar nicht hätten vorstellen können.
Die Konsequenz ist natürlich, dass die besseren Standorte sozusagen leichter in die Ausschreibung kommen. Auch wenn wir x Quoten festlegen: Wenn die Ausschreibung günstigere Angebote zum Ergebnis hat, ist das mit regionalen Quoten schwierig. Ich persönlich habe dagegen gar nichts und möchte nur darauf hinweisen, dass ich bei den letzten Verhandlungen zum EEG von Kollegen Sigmar Gabriel und Staatssekretär Baake, der bekennenderweise ein GRÜNER ist, nicht bei dem Vorhaben unterstützt worden bin – von Widerstand möchte ich nicht sprechen –, bei der Ausschreibung einen Faktor festzulegen, der den Netzausbau berücksichtigt.
Ich kann nur immer sagen: Der Netzausbau ist nicht nur ein Problem bei den großen Leitungen, über die wir reden und die wir jetzt in die Erde vergraben, sondern er ist auch ein Problem bei den Verteilnetzen. Die größten Engpässe gibt es in Schleswig-Holstein, im Osten des Landes und in Niedersachsen. Deswegen, meine Damen und Herren, wird bei der nächsten EEG-Novellierung auch die Frage gestellt werden müssen, wohin wir bauen; denn es macht keinen Sinn, den Deckel anzuheben und einfach neue Anlagen zu bauen, wenn der Strom nicht weitergeleitet werden kann. Das macht keinen Sinn.
Hier will ich ausdrücklich sagen, dass es weder marktwirtschaftlich noch volkswirtschaftlich ist, eine Abregelung zu 95 % unabhängig davon zu entgelten, wo die Anlage erstellt wird. Deshalb müssen wir uns in der nächsten Phase am Netzausbau orientieren, egal, ob das Fotovoltaik oder Wind ist. Da wird es zur Nagelprobe kommen, und ich bin gespannt, was eine neue Konstellation machen wird. Ich hätte daran großes Interesse; aber bisher gab es da andere Mehrheiten. Liebe Frau Kohnen, das hat nicht an mir gelegen. Ich lasse da die GRÜNEN nicht davonkommen; denn Baake ist ein GRÜNER und hat das nicht wesentlich unterstützt.
Ich will noch etwas zu den Strompreiszonen sagen. Natürlich spreche ich mich dagegen aus, dass die Strompreiszonen innerhalb Deutschlands aufgeteilt werden. Da kämpfe ich auch. Auf der europäischen Ebene können alle Parteien mithelfen, dass nicht die Kommission in Alleinherrschaft die Strompreiszonen aufteilt. Wenn es im Parlament keine Mehrheit gibt, müssen wir dafür im Rat sorgen. Lieber Herr Glauber, Sie wissen meines Erachtens auch ganz gut, dass die
Diskussion um die Strompreiszonen umso gefährlicher ist, je mehr es sozusagen zu einem regionalen Ausbau kommt, der letztendlich teurer wird. Sie wissen das ganz genau. Wenn wir auf der einen Seite produzierten Strom wegwerfen und ihn auf der anderen Seite bei uns teuer produzieren, werden Strompreiszonen immer wahrscheinlicher. Ich kämpfe dagegen, weil ich auch in der Verantwortung für unsere Wirtschaft stehe.
Nächster Punkt sind die Bürgerenergieanlagen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin – auch durch einen Antrag hier im Haus – zu Recht aufgefordert worden, mich für Bürgerenergieanlagen einzusetzen. Ich habe einen Vorschlag – aber auch da gab es in den Verhandlungen mit den zwei vorher Genannten keine Mehrheit – für eine Vorzugsregelung für Bürgerenergieanlagen gemacht. Aber man hat sich darauf geeinigt, dass man keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorzulegen braucht. In den beiden bisherigen Ausschreibungsrunden wurde mit jeweils 95 % der Leistung ein extrem hoher Anteil an Bürgerenergieanlagen bezuschlagt. Die meisten davon haben noch keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Das müssen wir ändern. Der Bundestag hat übrigens schon gehandelt, und in den nächsten zwei Ausschreibungsrunden im ersten Halbjahr des nächsten Jahres wird das auch berücksichtigt.
Sie fingieren Bürgeranlagen, und einzelne Projektträger haben Anlagen errichtet, die gar keine Bürgerenergieanlagen sind. Das will ich durchaus konzedieren, und da gibt es dringend Handlungsbedarf. Ich hoffe, dass wir in diesem Bereich sehr schnell vorankommen. Ich gehe aber davon aus, dass wir uns einig sind, dass wir Bürgerenergieanlagen unterstützen wollen, und zumindest ich werde dafür auch weiter werben.
Liebe Frau Kohnen, es gibt natürlich das Bayerische Energieprogramm 2015. Demnächst wird es auch einen Fortschrittsbericht geben, und selbstverständlich werden wir gern im Ausschuss diskutieren; das ist nicht das Problem. Sie können in Ihrem Antrag nicht behaupten, wir hätten kein Papier oder kein Konzept. Ich habe es hier und gebe es Ihnen einfach noch einmal
Es ist öffentlich zugänglich. Den Fortschrittsbericht haben wir noch nicht, denn wir sind manchmal auf die Zulieferung von Daten angewiesen. Ich gebe Ihnen
Liebe Kolleginnen und Kollegen, glauben Sie mir, das Thema ist hoch komplex. Manchmal kann man die Welt auch nicht so malen, wie man sie sich wünscht. Aber es ist selbstverständlich, dass ich persönlich und die Mehrheitsfraktion für einen vernünftigen Ausbau kämpfen. Nebenbei bemerkt – das möchte ich immer wieder sagen – sind wir bei 40 % Stromerzeugung durch erneuerbare Energien, und so viel haben nicht allzu viele.
Frau Staatsministerin, bleiben Sie bitte am Rednerpult. Der Kollege Stümpfig hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Aigner, wie der Wind in Jamaika weht, das wissen wir alle nicht. Wir wissen aber, dass wir die Ausschreibungen steuern müssen. Ich bin ja schon froh, dass Sie sagen: Wir müssen eine Steuerung vornehmen.
Herr Kirchner hat es vorhin nicht genau verstanden. Es geht nicht darum, wo die Anlagen am meisten erzeugen, sondern es geht darum, wo wir sie am besten nutzen können. Davon hängt ab, wo wir sie dann hinstellen. Deswegen ist die Regionalquote in Bayern – im Grunde insgesamt in Süddeutschland – nach unserer Einschätzung enorm wichtig, weil eben dort der Strom verbraucht wird. Daher die Frage an Sie: Wie wollen Sie sich dafür einsetzen? Wie können Sie garantieren, dass die Windräder nicht nur in Mittel- und in Norddeutschland stehen, sondern auch bei uns in Bayern?
Eine zweite Anmerkung habe ich im Zusammenhang mit Schleswig-Holstein; Sie haben das angesprochen. Der dortige grüne Umweltminister Habeck hat zugestimmt, dass in den Regionalplänen eine Abstandsregelung von 1.000 Metern steht. 1.000 Meter und 2.000 Meter – das ist ein Riesenunterschied. Ob man um jedes Einzelgehöft einen Kreis von 2.000 Metern zieht, wie wir in Bayern, oder einen von 1.000 Metern, das macht einen Riesenunterschied. Lassen Sie sich also überzeugen von der schleswig-holsteinischen Regelung, und gehen Sie zurück zu den 1.000 Metern. Dazu bitte ich Sie um eine Stellungnahme.
Eine dritte Anmerkung habe ich zum Einsatz der Bürgerenergieanlagen. Dafür braucht man schon ein Konzept. Wenn Sie nach Berlin fahren, sollten Sie sagen können, mit welchem Konzept Sie dort antreten. Die Befreiung von einer BImSchG-Genehmigung war leider ein Fehler. Das haben wir alle vorher nicht
Herr Stümpfig, zu Ihrer ersten Anmerkung: Wir denken in der Tat darüber nach, wie wir im Zweifelsfall eine Sonderausschreibung machen können, um die Lücke in 2019, um die es ganz konkret geht, schließen zu können. Dazu brauchen wir aber eine gesetzgeberische Tätigkeit. Auch ich will hier keinen Abriss haben.
Zu Ihrer zweiten Anmerkung, die die 10-H-Regelung betroffen hat, kann ich nur noch einmal sagen: Bei uns steht nirgendwo etwas von 2.000 Metern. 10 H bedeutet vielmehr: Wenn Sie eine niedrigere Anlage bauen, dann können es auch bloß 1.000 Meter sein. Das hängt also jeweils vom Einzelfall ab; und das wissen Sie auch.
Frau Kamm, ganz ruhig! Melden Sie sich doch für eine Zwischenbemerkung, wenn Sie etwas fragen wollen.
Schließlich noch zu Ihrer dritten Frage, der Frage nach den regionalen Quoten. Meines Erachtens geht es um die grundsätzliche Frage, dass nur da ausgebaut wird, wo es aufnahmefähige Netze gibt. Das muss man nicht an einzelnen Bundesländern festmachen; vielmehr kann man anhand der Netzinfrastruktur absehen, wo wie viel abgeregelt wurde. Daran müssen wir uns letztlich orientieren; das muss als Malus in die Ausschreibung einfließen. Das ist die Zielrichtung, die ich in diesem Bereich verfolge.
Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich lasse zunächst in einfacher Form
Ich beginne mit dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/18707. Das ist der Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion, die Fraktion der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das ist die CSUFraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Dann ist dieser Antrag abgelehnt.
Nun lasse ich über den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/18717 abstimmen. Das ist der Antrag der SPD-Fraktion. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Nun komme ich zur namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/18704. Das ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Ich eröffne die Abstimmung. Fünf Minuten.
Die fünf Minuten sind um. Ich schließe die Abstimmung. Ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen, damit wir in der Tagesordnung fortfahren können. Wir lassen außerhalb des Sitzungssaales auszählen.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Josef Zellmeier, Gudrun Brendel-Fischer u. a. und Fraktion (CSU) Feiertagskultur bewahren: Keine muslimischen Feiertage einführen! (Drs. 17/18705)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Keine muslimischen Feiertage! (Drs. 17/18718)