unseres Hauses verfolgt hätten, wüssten Sie, dass wir uns vor Ort regelmäßig im Dialog befinden. Sie wüssten auch, dass es Beschlüsse einzelner Kommunen gibt. Das Thema wird in den Kreistagen behandelt. Wir haben eine Übersicht über die Positionierung der Kommunen. Wir wissen, was die Landkreise sagen. Entscheidend ist doch, dass wir diesen Dialogprozess so intensiv führen, damit wir am Ende an einem Punkt ankommen, an dem wir sagen können: Es sind alle Fragen beantwortet. Jetzt liegt eine Gebietskulisse vor, die möglich wäre. Diese muss man sich gemeinsam erarbeiten.
Erst dann können wir feststellen, ob eine Region mehrheitlich für einen Nationalpark ist oder nicht. Das werden wir sicherlich nicht in Form einer Abstimmung machen. Aufgrund der vorliegenden Argumente und Antworten wissen wir, ob eine Region dafür ist oder nicht. Schauen Sie sich einfach die Beschlüsse der einzelnen Kommunen in den Regionen an. Ich spreche jetzt konkret die Rhön an. Sie können zusammenzählen, wie viele dafür, wie viele dagegen und wie viele unentschlossen sind. Wir befinden uns jedoch noch nicht am Ende dieses Dialogprozesses. Wichtig ist, dass wir mehrheitlich versuchen, die Menschen mitzunehmen. Auf diesem Weg befinden wir uns. Ich würde mich freuen, wenn Sie uns auf diesem Weg unterstützen.
Frau Ministerin, bitte bleiben Sie noch hier. – Herr Kollege Zierer hat eine weitere Zwischenbemerkung. Bitte schön.
Frau Staatsministerin, Sie reden von Mut und Stärke und sagen: Wir müssen etwas umsetzen. Trauen Sie sich, wenn Sie es ehrlich meinen! Sie sagen, Sie brauchen eine Kommunikationsagentur. Ich würde Ihnen da jemanden empfehlen. Ich kenne jemanden, der ist sehr kommunikativ, und er versteht etwas von der Sache. Treten Sie an ihn heran, es handelt sich um unseren Herrn Dr. Magerl. Vielleicht können Sie ihn überzeugen, dass er für Sie arbeitet. Trauen Sie sich, damit dann auch etwas dabei herauskommt. Sagen Sie nicht nur: Wir haben Mut, wir haben Stärke. – Sie müssen schon einen Schritt weitergehen. Es reicht nicht, das immer nur zu sagen.
Lieber Herr Kollege Zierer, es ist sehr freundlich von Ihnen gegenüber Herrn Dr. Magerl, dass Sie sich für ihn um einen Anschlussjob kümmern, nachdem er hier im Landtag aufhören möchte.
Herr Kollege Dr. Magerl war bei dem intensiven Verbändegespräch in Freising zu den Isarauen dabei. Er war intensiv daran beteiligt. Ich wünsche mir, dass auch Sie weiterhin dabeibleiben. Jetzt ist es entscheidend, dass wir die Argumente abwägen, vor allem aber, dass wir die Sorgen und die Ängste ernst nehmen. Die hat es übrigens bereits vor 50 Jahren gegeben, als wir den ersten Nationalpark in Deutschland, nämlich den im Bayerischen Wald, ausgewiesen haben. Auch damals war nicht an allen Ecken und Enden gleich ein Jubelschrei zu hören. Heute möchte niemand mehr auf diesen Nationalpark verzichten, weil er eine großartige Erfolgsgeschichte ist, und das nicht nur für den Naturschutz, sondern auch für die Mensch vor Ort, für den Tourismus, für das Gastgewerbe. Deshalb lassen Sie uns gemeinsam die Fragen beantworten, die Sorgen ernst nehmen und auf diesem Weg feststellen, welche Region künftig einen dritten Nationalpark in Bayern ausweisen möchte.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierfür werden die Dringlichkeitsanträge wieder getrennt.
Zunächst lasse ich über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/19613 abstimmen. Wer diesem Dringlichkeitsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der SPD und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – CSU und der Kollege Felbinger (fraktionslos). Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung des Kollegen Muthmann (fraktions- los) ist dieser Antrag abgelehnt.
(Josef Zellmeier (CSU): Du hast nur Herrn Felbinger genannt! – Erwin Huber (CSU): Die FREIEN WÄHLER waren auch dagegen!)
Die FREIEN WÄHLER und Kollege Felbinger (frakti- onslos) haben abgelehnt. Gut, vielen Dank. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Danke schön, vielen Dank, Herr Kollege Huber. – Jetzt lasse ich über den Dringlichkeitsantrag der SPDFraktion auf Drucksache 17/19634 abstimmen. Wer diesem Dringlichkeitsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Herr Kollege Muthmann (fraktionslos). Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Das sind die CSU-Fraktion und Herr Kollege Felbinger (fraktions- los). Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung der Fraktion der FREIEN WÄHLER ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Jetzt lasse ich über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/19635 abstimmen. Wer diesem Dringlichkeitsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der FREIEN WÄHLER und Herr Kollege Felbinger (fraktionslos). Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die CSU-Fraktion, die SPD-Fraktion und das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Herr Kollege Muthmann (fraktionslos). Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Kolleginnen und Kollegen, jetzt gebe ich das Ergebnis von zwei namentlichen Abstimmungen bekannt. Das ist erst einmal das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Martin Stümpfig und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend "Mehr Sonnenenergie für Bayern – Bürgerenergie statt Ausbaudeckel", Drucksache 17/17178. Mit Ja haben gestimmt 28, mit Nein haben gestimmt 79. Es gab 36 Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Jetzt gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer und anderer und Fraktion (FREIE WÄHLER) betreffend "‚Kann-Regelung‘" ist keine Lösung – Straßenausbaubeiträge schnell abschaffen!", Drucksache 17/19612, bekannt. Mit Ja haben gestimmt 16, mit Nein haben gestimmt 78. Dann gab es 53 Stimmenthaltungen. – Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt. ‚
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Karl Freller, Erwin Huber u. a. und Fraktion (CSU) Wohnungsbau nicht blockieren - Keine Verschärfungen der Energieeffizienzrichtlinie (Drs. 17/19614)
Ich eröffne die Aussprache. Für die CSU-Fraktion darf ich Herrn Kollegen Rotter das Wort erteilen. Bitte schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum stellt eine große Herausforderung auch in den kommenden Jahren dar. Wir müssen bauen, bauen, bauen. Das heißt, wir müssen mehr Wohnungen bauen und bestehende Wohnungen modernisieren. Der Freistaat, und erfreulicherweise mittlerweile wieder der Bund, nehmen hierfür sehr viel Geld in die Hand.
Trotz erheblich gestiegener Mittel für die Wohnraumförderung werden aber leider nicht entsprechend mehr Wohnungen gebaut. Die Ursachen dafür sind die Preissteigerungen für die Baugrundstücke, vor allem in den Ballungsräumen, aber auch in touristisch reizvollen Gebieten, sowie die Kostenentwicklung für das Bauen selbst. Der starke Preisanstieg liegt außer an den reinen Baukosten selbst an teilweise überzogenen Standards, Richtlinien und Vorgaben, deren Einhaltung den Wohnungsbau massiv verteuert hat.
Wir unterstützen die Wohnraumversorgung vieler Bürgerinnen und Bürger im Freistaat mit erheblichen Mitteln und auf vielfältige Weise. Mit den Programmen zur Wohnraumförderung erleichtern wir beispielsweise den Bau und die Modernisierung von Mietwohnungen. Damit sich auch weniger wohlhabende Familien Eigentum leisten können, fördert der Freistaat den Bau und den Kauf von selbst genutzten Wohnungen und Häusern. Die Eigentumsquote in Deutschland ist weit geringer als in vielen europäischen Nachbarländern und liegt bei unter 50 %. Eine deutliche Anhebung in den nächsten Jahren ist auch durch steuerliche Erleichterungen angezeigt, zumal ein Eigenheim die beste Altersversorgung darstellt. Darauf hat heute Vormittag auch der Finanzminister in seiner Haushaltsrede hingewiesen. Darüber hinaus darf der Neubau von Wohnungen angesichts des großen Bedarfs nicht durch immer neue administrative Anforderungen gebremst werden. Die führen nämlich zu erheblichen Mehrausgaben bei der Errichtung der Wohnungen und damit zu weiter steigenden Mietpreisen. Die dringend notwendigen Investitionen in den Bau preisgünstigen Wohnraums dürfen sich nicht durch neue Anforderungen ständig weiter verteuern, ganz gleich, ob diese Vorgaben von den Kommunen, von Landes
Aktuell wird auf europäischer Ebene die Änderung der Energieeffizienzrichtlinie diskutiert. Der Umweltausschuss des EU-Parlaments hat eine Ausweitung der verpflichtenden Rate der energetischen Sanierung auch für Sozialwohnungen gefordert. Genau das ist das Problem. Wir haben kein Problem mit der Verschärfung der Energieeffizienzrichtlinie generell, soweit öffentliche Gebäude betroffen sind wie Schulen, Krankenhäuser, Verwaltungsgebäude. Nun geht es aber darum, dass auch Sozialwohnungen als öffentliche Gebäude angesehen werden sollen mit der Folge, dass 3 % der Sozialwohnungen in einem Land pro Jahr saniert werden müssen, so wie das sonst für Krankenhäuser, Verwaltungsgebäude und Schulen, also generell für öffentliche Gebäude gilt.
Dieser Forderung hat sich der federführende Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments mittlerweile angeschlossen. Die Energieeinsparung bei Gebäuden ist ein wichtiger Teil der Energiewende. Das wissen wir alle. In Deutschland haben wir schon seit Jahren energetisch saniert. Vom Energieaufwand von Gebäuden haben wir etwa 80 % bereits einsparen können. Das rechnet sich auf die Jahre gesehen. Weitere Verschärfungen der energetischen Sanierung würden jedoch zu gravierenden Belastungen im Wohnungsbau führen. Die Wohnungsunternehmen müssten dann zulasten des Neubaus einen noch höheren Anteil ihrer finanziellen Mittel für Sanierungsmaßnahmen einsetzen. Dies würde den dringend erforderlichen Neubau von Wohnungen bremsen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach Berechnungen des Gesamtverbands der Wohnungswirtschaft Deutschland – GdW –, in dem die öffentlichen, kommunalen und kirchlichen Wohnungsunternehmen und zahlreiche Wohnungsgenossenschaften zusammengeschlossen sind, müssten in Deutschland jedes Jahr fast 1,4 Milliarden Euro zusätzlich für die energetische Sanierung der Sozialwohnungen ausgegeben werden, falls die EU-Sanierungsquote von 3 % auch für Sozialwohnungen gilt. Der GdW hat in einer bemerkenswerten Allianz mit dem Deutschen Mieterbund in einem Brandbrief nach Straßburg die EU-Parlamentarier aufgefordert, dem entsprechenden Erweiterungsantrag auf Sozialwohnungen nicht zuzustimmen, da in Deutschland die 750 kommunalen und öffentlichen Wohnungsunternehmen mit 2,3 Millionen Wohnungen von der geplanten verpflichtenden Sanierungsrate betroffen wären.
Wir, die CSU-Fraktion, fordern die Staatsregierung mit unserem Dringlichkeitsantrag auf, sich auf europä
ischer Ebene und beim Bund gegen diese Verschärfung der Energieeffizienzrichtlinie hinsichtlich der energetischen Sanierung von Gebäuden einzusetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Umsetzung entstünden durch die strengen deutschen Energievorschriften für die Sozialwohnungen Kosten von 30.000 Euro pro Wohneinheit. Diese Kosten könnten und müssten aus wirtschaftlichen Gründen zum größten Teil auf die Miete umgelegt werden. Daher ist auch der Mieterbund dagegen. Dies hätte zur Folge, dass die Mieten um etwa zwei Euro pro Quadratmeter steigen würden.
Ausgerechnet die kommunalen Unternehmen, die einen Großteil der Sozialwohnungen und weitere günstige Mietwohnungen besitzen, müssten die Mieten auf breiter Front erhöhen. Damit würde bezahlbarer Wohnraum in Deutschland noch knapper werden. Unter den 28 EU-Staaten gibt es Länder, die damit überhaupt kein Problem haben. In Frankreich befinden sich beispielsweise die Sozialwohnungen ausschließlich in öffentlichen Gebäuden, die vom Staat finanziert und unterhalten werden. Bei uns sind die Sozialwohnungen in kommunaler, kirchlicher oder genossenschaftlicher Hand. Daher können in Deutschland diese negativen Auswirkungen folgen, auch wenn die Regelung in einem anderen Land vielleicht durchaus etwas Gutes bewirken würde. Deshalb können wir dieses Vorhaben der EU nur ablehnen und bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Vielen Dank. – Jetzt darf ich für die SPD-Fraktion die Frau Kollegin Karl ans Rednerpult bitten. Bitte schön, Frau Kollegin.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die beste Energie ist die, die erst gar nicht verbraucht wird. Deshalb ist die Energieeinsparung bei Gebäuden ein ganz wichtiger Baustein für die Energiewende. Wir haben in den letzten Jahren bei den technischen Möglichkeiten der energetischen Sanierung große Fortschritte erzielt. Diese Möglichkeiten sind aber nicht umsonst zu haben, ganz im Gegenteil. Deshalb müssen wir auch den Grenznutzen dieser Maßnahmen im Auge behalten. Wir müssen uns fragen: Wann machen Vorgaben das Bauen so teuer, dass sich die Investitionen in den Wohnungsbau nicht mehr lohnen und Mieten nicht mehr bezahlt werden können? – Wir, die SPD, sind der Ansicht, dass mit der jetzigen Regelung ein gutes Gleichgewicht zwischen Energieeffizienz und Baukosten erreicht ist. Weitere Verschärfungen, besonders solche für den sozialen Wohnungsbau, halten wir
Lassen Sie mich aber noch einige Punkte deutlich ansprechen: Diese Verschärfungen auf EU-Ebene sind bisher lediglich angedacht. Sie müssen noch durch den Trilog, also von Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten behandelt werden. Im jetzigen Entwurf ist es den Mitgliedstaaten freigestellt, die erhöhten Quoten auch auf den sozialen Wohnungsbau anzuwenden. Das ist lediglich als Vorschlag formuliert. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, Ihr Antrag bauscht also ein mögliches Problem, das in der Zukunft auftreten könnte, auf. Der Antrag soll vor allen Dingen ablenken. Damit ist er für uns ein Vernebelungsantrag. Der Antrag soll davon ablenken, dass die Ursache für den mangelnden Wohnungsbau in Bayern eben nicht in dieser erst angedachten Richtlinienverschärfung liegt, sondern im Versagen der Staatsregierung.
Ich werde Ihnen noch ein paar Daten dazu geben: 1999 betrug die Anzahl der Sozialwohnungen in Bayern 250.000. 2014 waren es gerade noch 130.000. Wir haben heute schon gehört, dass die Wohnraumförderung letztes Jahr um 72 Millionen reduziert worden ist. Dieses Jahr wurde lediglich um 63 Millionen aufgestockt. Nicht einmal das alte Niveau ist wieder erreicht. 32.000 GBW-Wohnungen wurden ohne Not verscherbelt. Damit wurden über 80.000 Mieter massiven Preiserhöhungen ausgesetzt. Das Bayerische Wohnungsbauprogramm hat 1993 12.006 Wohnungen gefördert. 2014 waren es gerade noch 1.901 Wohnungen. Die jetzigen Versuche, im Nachtragshaushalt die Sünden der Vergangenheit zu heilen, sind halbherzig und finanziell nicht ausreichend ausgestattet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, deshalb fordern wir Sie auf, zweigleisig zu handeln: Sorgen Sie mit uns gemeinsam dafür, dass es in Europa keine zusätzliche Regulatorik gibt. Aber machen Sie zuallererst Ihre Hausaufgaben in Bayern.
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat jetzt der Kollege Glauber das Wort. Bitte schön.