Zur Sache habe ich Ihnen schon oft gesagt: Wenn ein Landwirt die Möglichkeit hat, den Pflanzenschutzmitteleinsatz um 50 % zu reduzieren und dafür einen Ertragsverlust von nur 5 % zu erleiden, dann macht er das. Das ist gängige Praxis, und das ist aus betriebswirtschaftlichen Gründen für den Landwirt auch sinnvoll.
Wir haben über die Ausweisung von Schutzgebieten gesprochen. Ich möchte darauf hinweisen: Jede Ausweisung von Schutzgebieten hat natürlich weitreichende Folgen für die Eigentümer. Auch darauf sollte Rücksicht genommen werden. Wir in Bayern können aber darauf verweisen, dass wir seit 1985 400 neue Naturschutzgebiete mit einem Flächenumfang von 138.900 Hektar ausgewiesen haben – eine gewaltige Zahl, wie ich finde, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir in Bayern sind natürlich der Auffassung, dass allein die Fläche noch nichts aussagt. Wir legen auch Wert auf einen hohen fachlichen Standard und auf eine adäquate rechtliche Sicherung dieser Gebiete.
Was es aber mit uns nicht gibt: eine Ausweisung von Schutzgebieten gegen die Interessen der Eigentümer. Es ist immer richtig, das im Benehmen mit den betroffenen Grundeigentümern zu tun, keine Enteignungen vorzunehmen, sondern die Grundeigentümer und die Bewirtschafter mit einzubeziehen.
Sie sprechen über Naturwaldreservate. Ich muss Ihnen sagen, was dies ist: Das sind Gebiete und Flächen, die zur Erforschung naturnaher Wälder beitragen. Das haben wir in Bayern flächendeckend. Die Bayerischen Staatsforsten sind auch bereit, diese Flächen noch weiter auszubauen, wenn dies aus wissenschaftlichen Gründen notwendig ist.
Waldnaturschutz à la CSU, lieber Kollege Magerl, bedeutet für uns ein Konzept einer naturnahen Forstwirtschaft. Der Grundsatz "Schützen und Nutzen" ist heute schon oft genannt worden. Er ist auch sinnvoll. Dies wird von vielen anerkannten Wissenschaftlern bestätigt. Sie sind der Auffassung, dass eine Vielzahl kleiner Schutzgebiete, die trittsteinartig auf der ganzen Fläche verteilt sind, zu einer größeren Biodiversität und Artenvielfalt führt als die sogenannte Forstwirtschaft nach Segregation, das heißt Flächenstilllegung auf der einen Seite und intensive Plantagenwirtschaft auf der anderen Seite.
Man muss auch darauf hinweisen, dass viele schützenswerte Wälder als Heimat seltener Arten gerade auch durch jahrhundertelange Bewirtschaftung entstanden sind. Diese müssen dauerhaft gepflegt werden, damit die zu schützenden Tiere, Pflanzen und Pflanzengesellschaften auch weiterhin geschützt werden. Wir in Bayern haben viele dieser wilden Wälder. Erst vor Kurzem wurde der Anteil dieser Wälder, also derjenigen Wälder, die sich selbst überlassen sind, am Staatswald systematisch erhoben. Das Ergebnis ist gewaltig, liebe Kolleginnen und Kollegen: Mehr als 10 % des bayerischen Staatswaldes oder in der Summe 81.800 Hektar sind in der Zwischenzeit der natürlichen Waldentwicklung überlassen – eine gewaltige Zahl, wie ich finde.
Wenn es um die Frage eines Verbotes von Pflanzenschutzmitteln, eines totalen Verbotes in gewissen Gebieten geht, darf ich darauf hinweisen: Wir sind der Auffassung, dass man ein totales Verbot nicht einführen darf, weil es Situationen gibt – das wurde ja schon angesprochen –, in denen Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden sollten, nämlich dann, wenn der Totalausfall der Ernte droht, dann, wenn Probleme entstehen, die man anders nicht bekämpfen kann, zum Beispiel Eichenprozessionsspinner, Ampfer, Mäuseplage oder Riesenbärenklau. Es gibt viele Herausforderungen, zu denen ich Ihnen sagen muss: Wenn der Antrag so umgesetzt werden würde, würde der Schutz wertvoller Lebensräume und der menschlichen Gesundheit verhindert werden.
Unser Credo ist immer Freiwilligkeit statt Ordnungsrecht. Ich möchte den GRÜNEN sagen: Genau dieser Grundsatz wurde in den Jamaika-Verhandlungen mit Ihnen vereinbart, zumindest mit den Kollegen im Bund. In den Unterlagen zu Naturschutz und Landwirtschaft steht nichts von Verboten, sondern steht etwas von der Einbeziehung der Bäuerinnen und Bauern, der Landnutzer, und einer sinnvollen Weiterentwicklung, zum Beispiel in Richtung Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln. Das ist
unser Weg in Bayern, nämlich der kooperative Naturschutz. Wir können mit unserem Kulturlandschaftsprogramm, mit unseren Programmen zum Vertragsnaturschutz auf gewaltige Leistungen verweisen. Die Bäuerinnen und Bauern erbringen Leistungen für die Natur und die Agrarlandschaft, die dann durch Mittel des Freistaats Bayern und der Europäischen Union vergütet werden können. Auf diesem Weg wollen wir weitergehen und weitere Erfolge erzielen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Schöffel, bleiben Sie bitte am Rednerpult. – Kollege Dr. Magerl hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.
wenn Sie von "Erfolgen" sprechen. Wo sind denn die Erfolge im Bereich Naturschutz? Ich glaube, Kollege von Brunn und ich haben klar und deutlich dargelegt, wie dramatisch die Situation auch in Bayern ist, was die Rückgänge anbelangt. Über 50 % der Tierarten in Bayern sind gemäß der alten Roten Listen gefährdet. Wenn man sich die neuen veröffentlichten Roten Listen ansieht, stellt man fest, dass die Prozentsätze gestiegen und nicht nach unten gegangen sind. Sie haben keine Erfolge, und Sie haben auch keine Initiativen. Sie haben keine einzige Initiative vorgestellt, mit der Sie es schaffen wollen, die Zahl der Rote-ListeArten deutlich zu reduzieren. Sie haben Ausführungen zu Pflanzenschutzmitteln und Pestiziden in Naturschutzgebieten gemacht. Sie tun gerade so, als ob die Naturschutzgebiete ohne Pestizide nicht existieren könnten. Das ist, mit Verlaub, Schwachsinn.
Sie, lieber Herr Kollege Magerl, haben keine einzige wissenschaftlich belegte Zahl über den Artenrückgang, von dem Sie sprechen. Deswegen haben wir den Antrag gestellt, dass das zunächst einmal wissenschaftlich untersucht und erfasst werden muss.
Ich spreche von den Erfolgen in unserem Agrarnaturschutzprogramm, von den Erfolgen, die wir zusammen mit den bayerischen Bauern erzielen, von den Flächen, die im Rahmen des Vertragsnaturschutzes
und des Kulturlandschaftsprogrammes von den Bauern unter Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und mit reduziertem Einsatz von Düngemitteln bewirtschaftet werden, und von einem zusammenhängenden Flächenverbund für mehr Artenschutz. Darauf können wir verweisen, und in diesem Bereich wollen wir auch noch weiter vorankommen.
Herr Kollege, bleiben Sie bitte noch am Rednerpult. – Kollege von Brunn hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.
Herr Kollege Schöffel, ich würde von Ihnen jetzt gerne wissen – ich weiß nicht, ob Sie den Mut haben, dies hier zu sagen –, wie Sie persönlich und wie die CSU zu dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Verbot der Neonicotinoide steht, des schlimmsten Bienenkillers, den wir unter den Pestiziden kennen.
Ich kann Ihnen sagen: Die Europäische Kommission hat eine Untersuchung bei der EFSA in Auftrag gegeben, was die Bienengefährlichkeit dieses Wirkstoffs anbelangt. Wir warten das Ergebnis der EFSA ab
und werden alles umsetzen, was die Europäische Kommission vorschlägt, um die Bienen zu schützen. Völlig klar ist: Wenn es Erkenntnisse über die Bienengefährdung dieser Stoffe gibt, muss in Bayern, in Deutschland und in Europa auch entsprechend gehandelt werden. Darüber haben wir überhaupt keine Differenzen.
Danke schön, Herr Kollege. – Jetzt hat sich Kollege von Brunn noch einmal für 52 Minuten gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Kollege Schöffel, mit Ihrer Rede haben Sie gerade bewiesen, dass Sie die Fakten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen haben. Sie wissen überhaupt nicht, dass die EFSA
längst diese Neonicotinoide bewertet hat. Von Ihnen kommen immer die gleichen Plattitüden. Wie viele Ihrer anderen Kollegen malen Sie nur mit Zahlen, um mit wunderbaren Kennziffern der Staatsregierung ein rosarotes Bild von der Lage der Natur in Bayern zu zeichnen. Das ist nur Schönfärberei. Sie blenden die Realität aus, obwohl ich Ihnen die eigenen Zahlen der Staatsregierung genannt habe. Da frage ich mich schon, ob das die Basis für einen rationalen Austausch hier im Bayerischen Landtag ist. Für mich sind Sie ein Hardliner und Ideologe, aber nichts anderes.
Die Fraktionen sind übereingekommen, über die Voten des federführenden Ausschusses abzustimmen. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt, die Anträge der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, mit Ausnahme des Antrags "Aktualisierung der Roten Liste der Wildbienen Bayerns" auf Drucksache 17/18098, abzulehnen. Beim eben genannten Antrag zu den Wildbienen empfiehlt er Zustimmung mit der Maßgabe, dass die Wörter "in Auftrag zu geben" durch das Wort "vorzuziehen" ersetzt werden.
Ich lasse jetzt über die vorgenannten Ausschussvoten abstimmen. Wer mit der Übernahme des jeweils maßgeblichen Ausschussvotums seiner Fraktion einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Die Anträge auf den Drucksachen 17/18099 bis 17/18107 sind abgelehnt. Dem Antrag auf Drucksache 17/18098 ist mit der vorgenannten Maßgabe zugestimmt worden.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Bayerischen Durchführungsverordnung Finanzausgleichsgesetz
(Finanzausgleichsänderungsgesetz 2018) (Drs. 17/18699) - Erste Lesung und Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2017/2018 (Nachtragshaushaltsgesetz 2018 - NHG 2018) (Drs. 17/18700) - Erste Lesung