Protokoll der Sitzung vom 07.02.2018

Wir erkennen an, dass ein Gesamtkonzept erstellt werden muss und dass dies in dem einen oder anderen Fall nicht einfach ist. Allerdings ist bereits seit zwei Jahren von Sofortmaßnahmen die Rede, aber es ist wenig passiert. Es gab lediglich moderate Erhöhungen im Haushalt, die aber weit hinter dem zurückblieben, was schon klar als Bedarf auf dem Tisch lag. Wir GRÜNE haben deshalb in den Haushaltsberatungen zwei Millionen Euro gefordert und sind damit unter dem Ansatz der SPD geblieben. Das ist freilich die Summe, die bereits im Jahr 2016 in der Studie genannt wurde. Uns ist völlig klar, dass wir über diese Summe hinausgehen müssen, sobald wir wissen, wie wir dieses System zukunftsfähig machen können.

In der Arbeitsgruppe hat sich eines deutlich herausgestellt: Der Knackpunkt liegt in der Aufteilung der Zuständigkeit zwischen der Staatsregierung, den Kommunen und den Trägern. Der Schwarze Peter wird bereits seit zwei Jahren zwischen der Staatsregierung und den Kommunen hin- und hergeschoben. So kann es nicht mehr weitergehen. In der letzten Woche ist die Istanbul-Konvention des Europarates in Kraft getreten. Sie ist damit auch für Deutschland gültig. Das bedeutet, der Staat hat dafür zu sorgen, dass Hilfsangebote für betroffene Frauen und Kinder existieren und Präventionsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Wo stehen wir jetzt? – Davon ist weit und breit nichts in Sicht. Ich glaube, wir können uns diesen Verschiebebahnhof nicht mehr länger leisten. Der Freistaat hat hier nun eine Rechtsverpflichtung.

Wie kommen wir an dieser Stelle weiter? – Wir brauchen einen Masterplan und eine Bestandsaufnahme. Die Abfrage, wie es regional ausschaut, wird das Geringste sein. Wir müssen aber aus der Nummer herauskommen, dass die Verantwortung ständig hin- und hergeschoben wird. Die GRÜNEN haben im letzten Sommer ein umfangreiches Antragspaket eingebracht, in dem Konsequenzen aus der Studie gezogen wurden und auch die Forderungen der SPD ent

halten sind. Wir wollen zum Beispiel beim Personalschlüssel ansetzen und mehr Gelder für das Personal in Frauenhäusern und bei Notrufen zur Verfügung stellen. Dieses Personal soll nicht nur für die Beratung, sondern auch für die Verwaltung und die Hauswirtschaft zur Verfügung stehen; denn das sind ganz wesentliche Posten.

Im Einvernehmen mit den anderen Fraktionen haben wir die Beratung dieses Antragspakets zurückgestellt, weil wir gemerkt haben, dass es allen Fraktionen auf den Nägeln brennt, dass die Probleme endlich an der Wurzel angepackt werden. Wir fordern deshalb einen Runden Tisch. An diesem Runden Tisch müssen wir darüber reden, welche Sofortmaßnahmen wir ergreifen können, statt zu warten. Was können wir tun, um diese Problematik zwischen den Kommunen und dem Freistaat zu lösen? Wir haben doch gesehen, dass das in anderen Politikfeldern auch möglich ist, und wir möchten die Meinung des Landtags und unsere Wünsche bei der Weiterentwicklung von Förderrichtlinien berücksichtigt sehen. Deshalb sagen wir: Lasst uns einen Runden Tisch gründen. Dieser Runde Tisch muss sich nun schleunigst konstituieren. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe des Sozialministeriums sollten dort einfließen, damit der Landtag über dieses Thema eine Debatte führen kann, so dass noch vor der Landtagswahl etwas vorangeht. Wir bitten Sie hier um Unterstützung.

Wir müssen bei diesem Thema handeln. Aus den Redebeiträgen der anderen Fraktionen habe ich entnommen, dass wir uns bei diesem Thema einig sind. Wir unterstützen natürlich die Dringlichkeitsanträge der SPD und der FREIEN WÄHLER, da wir die darin enthaltenen Forderungen schon selbst aufgestellt haben. Wir müssen jetzt gemeinsam voranschreiten; denn jede Frau, die vor einer verschlossenen Tür steht, ist eine zu viel. Ich bitte deshalb um Unterstützung unserer Forderung nach einem Runden Tisch und hoffe, dass wir damit den Gordischen Knoten endlich lösen können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. – Für die CSU-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Vogel. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich ist die Gewalt gegen Frauen und gegen Kinder eine gesellschaftliche Krankheit, der wir entgegenwirken müssen. Wir müssen alle Anstrengungen unternehmen, um dies zu verhindern. Frau Osgyan, es ist so, wie Sie gesagt haben: Jede Frau, die abgewiesen wird, ist eine Frau zu viel. Wir sehen dieses Thema

als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Alle Akteure, der Staat, die kommunale Ebene und die Gesellschaft insgesamt, müssen ihren Beitrag leisten, damit es nicht zu Gewalt gegen Frauen und gegen Kinder kommt.

Ich danke der SPD-Fraktion, dass sie dieses Thema heute auf die Tagesordnung gesetzt hat, da uns dadurch die Möglichkeit gegeben wird, unmissverständlich deutlich zu machen, dass auch der CSU-Fraktion die Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und die Prävention ein wichtiges Anliegen sind. Wir sind ernsthaft darum bemüht, die unzureichende Situation bei diesem Thema zu verbessern. Aus unserer Sicht ist es absolut inakzeptabel, dass 1.500 Frauen, die bei Frauenhäusern Schutz suchen, abgewiesen werden. Gerade weil dieses Thema der CSU-Fraktion ein Anliegen ist, hat sie die Erstellung der Bedarfsanalyse in Bayern begleitet. Für die CSU-Fraktion waren und sind die Ergebnisse dieser Analyse ernüchternd. Sie zeigen ganz deutlich, dass Handlungsbedarf, ja, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Deshalb wurde im Landtag im April 2016 einstimmig beschlossen, dass die Staatsregierung verpflichtet wird, in Abstimmung mit der Freien Wohlfahrtspflege, mit den Trägern und der kommunalen Ebene ein Gesamtkonzept vorzulegen.

Die CSU-Fraktion bedauert, dass dieser Prozess zwei Jahre dauern wird. Frau Krüger von der Freien Wohlfahrtspflege war mit der Frage konfrontiert, wie sie diesen Zeitraum von zwei Jahren bewertet. Sie sagte darauf etwas, was mich sehr überrascht hat: Nach über 20 Jahren soll das Hilfssystem auf komplett neue Füße gestellt werden. Dass dies Zeit braucht, ist klar. Wichtig ist, dass wir uns für die Diskussion und den Dialogprozess Zeit nehmen. Das war die Aussage von Frau Krüger im Sozialausschuss.

Wir haben in der letzten Woche sehr ernsthaft darüber diskutiert, wie der weitere Weg aussehen soll. Frau Kollegin Osgyan war dabei. Frau Kollegin Dr. Strohmayr war – aufgrund ihrer Nichtzugehörigkeit zum Ausschuss – nicht dabei. Wir haben sehr ernsthaft darüber diskutiert, wie der weitere Weg aussehen soll. Diese Diskussion hat letztlich dazu geführt, dass die GRÜNEN ihr Antragspaket zurückgestellt haben. Wir haben bestimmt zwei Stunden über die Situation debattiert. Wir haben uns geeinigt, dass zuerst das Gesamtkonzept vorgelegt und dann über dieses Konzept diskutiert werden soll. Der SPD-Fraktion muss ich leider vorhalten: Sie haben diesen Konsens, den wir in der letzten Woche im Ausschuss hatten, innerhalb von einer Woche komplett über den Haufen geworfen und das Thema komplett neu aufgemacht.

(Horst Arnold (SPD): Dafür danken Sie uns auch noch!)

Ich habe es bereits gesagt: Hier handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die CSU steht zur Subsidiarität und zur kommunalen Selbstverwaltung. Weil es offensichtlich noch nicht jeder richtig verstanden hat, möchte ich in diesem Hause deutlich machen: Frauenhäuser, Notrufe und Fachberatung sind Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge. Diese erkennen wir an.

(Beifall bei der CSU)

Der Träger des Frauenhauses bei mir in Schweinfurt ist die Freie Wohlfahrtspflege. Diese wird von den Gebietskörperschaften, also von den Landkreisen und der kreisfreien Stadt Schweinfurt, beauftragt. Es ist richtig, dass die Frauenhäuser unter die kommunale Daseinsvorsorge fallen; denn die Kommunen kennen den Bedarf vor Ort am besten. Sie wissen, welche Hilfsmaßnahmen notwendig sind.

(Ruth Müller (SPD): Warum geben Sie dann ein Konzept in Auftrag, wenn die Kommunen das besser wissen?)

Die Ergebnisse der Studie zeigen ganz deutlich, dass es Kommunen und Gebietskörperschaften gibt, die dieses Thema sehr hoch einschätzen. Dort werden keine Frauen abgewiesen. Gleichzeitig besteht in anderen Teilen Bayerns die Situation, dass erstaunlich viele Frauen abgewiesen werden. Eines möchte ich Ihnen sagen: Aufgrund der Zuständigkeit der Kommunen wird es bei einer Zustimmung zu Ihrem Antrag keinen einzigen Frauenhausplatz mehr geben. Keine einzige Kraft wird deshalb zusätzlich eingestellt. Nicht wir sind die Träger der Frauenhäuser und der Fachberatung, sondern die Vereine, die über die Landkreise beauftragt werden. Wir leisten unseren Beitrag zur Finanzierung, indem wir den Kommunen Zuschüsse geben. Übrigens: In Bayern gibt es einen Landkreis, in dem überhaupt kein Frauenhaus besteht. Welche Hilfe geben wir den Frauen, die in diesem Landkreis leben, wenn wir Ihrem Antrag zustimmen? – Keine.

(Ruth Müller (SPD): Das ist doch echte Ignoranz!)

Im Jahr 2009 hat der Freistaat Bayern eine Erhöhung der Zuschüsse um 13 % beschlossen. Was ist passiert? – Einige Landkreise haben danach ihren Anteil um 13 % gekürzt. Der Freistaat Bayern ist mit einer starken Förderung eingestiegen, und einige Gebietskörperschaften haben daraufhin ihren Eigenanteil, was ich kritisiere, reduziert, sodass nicht mehr Geld bei den Frauenhäusern angekommen ist.

Wir kommen zu dem Ergebnis, dass die Situation nicht zufriedenstellend ist. Wir haben in dieser Situation zwei Möglichkeiten: Erstens. Wir entziehen den Kommunen die Trägerschaft und übernehmen diese Trägerschaft selbst, weil die kommunale Ebene nicht in der Lage ist, das Problem so zu lösen, wie es sich der Freistaat Bayern vorstellt. Die zweite Alternative lautet: Wir packen das Thema gemeinsam mit den Kommunen an. Das ist nach unserer Überzeugung und im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung und der Subsidiarität der richtige Ansatz. Das Thema muss mit den Kommunen angegangen werden. Die Zuständigkeit soll ihnen nicht entzogen werden.

(Beifall bei der CSU)

Deshalb wurde diese Arbeitsgruppe eingerichtet. In der Arbeitsgruppe waren der Freistaat, die kommunale Ebene und die Freie Wohlfahrtspflege vertreten. Die Arbeitsgruppe hat zwei Jahre lang getagt. Morgen findet die letzte Sitzung statt. Wenn wir dem Dringlichkeitsantrag heute zustimmen würden, würden wir gegenüber der intensiven Arbeit der Arbeitsgruppe wenig Respekt zeigen.

In der Sozialausschusssitzung von letzter Woche sind wir für diese Argumentation offen gewesen. Daher sind die Anträge auch zurückgestellt worden. Das Gesamtkonzept soll bereits im Februar vorliegen. Anschließend werden die Inhalte im Haus logischerweise diskutiert und abgestimmt. Danach soll es zugeleitet werden. Das Konzept wird nicht erst im September oder irgendwann später vorliegen. Mitte des Jahres werden wir dieses Konzept haben.

Dann werden wir an dem Konzept als Arbeitsgrundlage weiterarbeiten müssen. Für die CSU-Fraktion ist beispielsweise die Frage der Prävention von entscheidender Bedeutung. Der beste Opferschutz ist, wenn es überhaupt nicht zu Gewalt kommt.

(Eva Gottstein (FREIE WÄHLER): Das hilft aber der Frau, die abgewiesen wird, auch nicht!)

Auch die Täterarbeit ist wichtig. Was ist, wenn eine Person schon einmal auffällig war? Wie wird mit den Tätern gearbeitet, damit es zukünftig nicht mehr zu solchen Vorfällen kommt? – Der Antrag mag zwar legitim sein, aber im Hinblick auf die ausführliche Diskussion von letzter Woche im Ausschuss ist er nicht ganz redlich. Es wurde einstimmig beschlossen, die Anträge zurückzustellen und das Konzept abzuwarten, um eine Arbeits- und Diskussionsgrundlage zu haben. Diesen Konsens haben Sie nun leider verlassen.

Mit Ihrem Antrag spielen Sie Schwarzer Peter. Sie stellen sich als die Guten und die anderen als die

Bösen hin. Sie behaupten, dass Sie schon immer etwas machen wollten und die anderen nicht. Diese Behauptung kann ich im Namen meiner Fraktion mit aller Entschiedenheit zurückweisen.

Gerade weil die Frauenhäuser der CSU-Fraktion ein Anliegen sind, haben wir die Förderung in dieser Legislaturperiode seit 2016 verdoppelt. Auch die Unterstützung für die Notrufe haben wir fast verdoppelt, weil wir einen Bedarf erkannt haben und eben nicht bis zur Vorlage des Gesamtkonzepts abwarten wollten. Wir sind in die proaktive Beratung eingestiegen. Damals wurden im Antrag der GRÜNEN 400.000 Euro gefordert, wir haben über 500.000 Euro beschlossen.

Ich möchte noch auf die Historie eingehen: 1993 gab es das Konzept. Die erste Fördererhöhung hat es 2009 gegeben. – Ich bin erst seit 2013 im Landtag. Im Nachhinein würde ich das auch kritisieren. – Im Jahr 2009 hat es die erste Erhöhung um 13 % gegeben. Zwischen 2009 und 2016 hat es keine Erhöhung gegeben. Seit 2016 hat es eine Erhöhung um 100 % gegeben, um 100 %! Deshalb kann man doch nicht behaupten, dass bei diesem Thema in den letzten Jahren dieser Legislaturperiode nichts vorangegangen ist. Wir haben eine Verdoppelung der Förderung der Frauenhäuser zu verzeichnen. Wir haben eine Verdoppelung der Förderung der Frauennotrufe zu verzeichnen. Wir sind in die proaktive Beratung eingestiegen. Deshalb lassen wir uns nicht vorwerfen, dass hier nichts passiert ist. Wir haben selbstverständlich bereits vor dem Vorliegen des Gesamtkonzeptes Sofortmaßnahmen ergriffen und die entsprechenden Mittel in den Haushalt eingestellt.

(Beifall bei der CSU)

Das ist ein schwieriges Thema. Die Förderrichtlinie muss komplett neu aufgearbeitet werden. Für mich stellt sich die Frage: Wie kann man sicherstellen, dass bei den Frauenhäusern tatsächlich etwas ankommt? Letztlich wird es nichts nutzen, wenn wir die Förderung erhöhen und sich die Kommunen zurückziehen. Deshalb stellt sich die Frage: Wie können wir die Förderung an eine Mindestausstattung oder an ein Qualitätskriterium knüpfen? Wenn jemand die Qualität hinsichtlich Personalausstattung oder Plätzen nicht erfüllt, dann bekommt er überhaupt keine Förderung. Diese Themen müssen bei der Überarbeitung der Förderrichtlinie besprochen werden.

In diesem Zusammenhang möchte ich einen Appell aussprechen: Ich habe bereits vorhin erwähnt, dass dies eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Ich möchte die kommunalen Gebietskörperschaften nicht über einen Kamm scheren. Es gibt Landkreise und

Städte in Bayern, die sich dieser wichtigen Aufgabe durchaus bewusst sind. In diesen Städten und Landkreisen werden keine Frauen abgewiesen. Dort ist die Situation zufriedenstellend. Leider gibt es auch Regionen in Bayern, wo dies nicht der Fall ist. Wir, die CSUFraktion, richten einen Appell an diese Gebietskörperschaften, sich dem Thema mit der notwendigen Ernsthaftigkeit zuzuwenden. Der Freistaat stellt 1.000.000 Euro mehr zur Verfügung. Ich möchte ein Rechenbeispiel anführen: Wenn die kommunale Seite auch 1.000.000 Euro zur Verfügung stellt, dann sind es schon 2.000.000 Euro. Somit wären beide im Boot und würden die Aufgabe gesamtgesellschaftlich angehen. Eine Million ergibt bei 96 Gebietskörperschaften, also 71 Landkreisen und 25 kreisfreien Städten, 868 Euro monatlich pro Gebietskörperschaft. Ich sage Ihnen eines: Einer kommunalen Gebietskörperschaft muss der bessere Schutz von Frauen vor Gewalt und die Förderung eines besseren Zufluchts- und Hilfesystems 868 Euro im Monat wert sein.

(Beifall bei der CSU)

Deshalb haben wir im aktuellen Haushalt die Förderung für die Frauenhäuser um 67 % erhöht, bei den Frauennotrufen sind es fast 100 %. Der Freistaat leistet also bereits einen kräftigen Beitrag, um die Situation sofort und nachhaltig zu verbessern. Wir fordern die Kommunen als Träger und Verantwortliche auf, auch ihren Beitrag zu leisten, um die Situation gewaltbetroffener Frauen zu verbessern.

Jetzt komme ich zu den Anträgen.

Aufgrund der bereits dargestellten Erhöhungen im Haushalt und aufgrund des zeitlichen Horizonts bis zur Vorlage des Gesamtkonzepts lehnen wir, die CSU-Fraktion, die Anträge der SPD und der FREIEN WÄHLER ab. Wir stimmen dem Antrag der GRÜNEN zu.

(Margit Wild (SPD): Der tut euch auch nicht weh!)

Dem Antrag der GRÜNEN mit dem Runden Tisch stimmen wir zu. Das haben wir bereits im Sozialausschuss deutlich gemacht. Warum? – Wir sind ebenfalls der Meinung, dass der kommunalen Ebene, die letzte Woche leider nicht in der Ausschusssitzung anwesend war, deutlich gemacht werden muss, welche Sicht der Freistaat auf die Situation hat. Die kommunale Ebene soll für die Aufgabe sensibilisiert werden.

Im Koalitionsvertrag steht ganz aktuell drin, dass wir die Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention umsetzen werden. Die SPD wird hier noch mehr in der Verantwortung stehen. Somit können wir von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern einen gesicherten Zugang zu Schutz und Beratung in Frauenhäusern er

möglichen. Wir werden einen Runden Tisch für Bund, Länder und Kommunen einberufen. Ziel ist der bedarfsgerechte Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern mit entsprechenden ambulanten Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen. Auch auf Bundesebene wird das Thema angegangen. Auch dort wird es eine entsprechende Unterstützung geben. Auch wir, die CSU-Fraktion, nehmen das Thema sehr, sehr ernst. Wir streben unbedingt eine Verbesserung der Situation der von Gewalt betroffenen Frauen an. Deshalb stimmen wir dem Antrag der GRÜNEN zur Einberufung eines Runden Tisches und zu den Sofortmaßnahmen zu. Die Anträge der SPD und der FREIEN WÄHLER lehnen wir ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank. – Jetzt habe ich zwei Zwischenbemerkungen vorliegen. Zunächst hat Frau Kollegin Müller das Wort. Bitte schön.

(Von der Rednerin nicht autori- siert) Sehr geehrter Herr Kollege Vogel, ich finde es immer wieder erstaunlich, wenn Sie eine Rede damit beginnen, dass Sie sich bei der SPD für den tollen Antrag bedanken.

Ich habe nicht gesagt "für den tollen Antrag".

(Von der Rednerin nicht autori- siert) Sie betonen dann immer, wie wichtig der CSU das Thema ist. Sie betonen, dass dies als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen werden muss. Sie sagen, dass sich die CSU-Fraktion der Verantwortung bewusst ist. Am Ende kriegen Sie aber doch immer wieder die Kurve und lehnen unseren Antrag mit fadenscheinigen Begründungen ab. Das ist wirklich immer wieder bemerkenswert, wie Sie hier die Kurve kriegen.

(Beifall bei der SPD)

Mich würden ein paar Dinge interessieren: Sie haben gesagt, dass man sich im Jahr 2016 für die Erstellung des Gesamtkonzepts Zeit nehmen wollte. Seit 2016, also zwei Jahre lang, haben wir uns nun Zeit genommen. Wie lange wollen wir uns denn noch Zeit nehmen? Sie weisen jetzt darauf hin, dass das Thema Frauenhäuser im Koalitionsvertrag enthalten ist. Na ja, dann vielen Dank! Das hat aber auch einen Grund, sogar zwei Gründe, nämlich unsere beiden Familienministerinnen aus der letzten Großen Koalition. Sie haben das Thema als großes und gesellschaftliches Thema erkannt und sind es angegangen. Im Koalitionsvertrag steht nichts dazu, dass das Personal erhöht werden soll. Dort geht es nur um die Finanzie