Protokoll der Sitzung vom 26.04.2018

Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Peter Meyer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) hier: Streichung der Fallgruppen im Rahmen des Rechts auf Auskunft (Drs. 17/20806)

Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Verena Osgyan u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 17/20826)

Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Verena Osgyan u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier: Funkwasserzähler (Drs. 17/21241)

Änderungsantrag der Abgeordneten Petra Guttenberger, Tobias Reiß, Helmut Brunner u. a. (CSU) (geä. Drs. 17/21815)

Der Änderungsantrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/20937 betreffend "Funkwasserzähler" wurde von den Antragstellern zwischenzeitlich zurückgezogen. Dieser Antrag wurde mit geändertem Text unter der Drucksache 17/21241 zur Beratung im Plenum neu eingereicht.

(Unruhe)

Wenn Sie sich da unten beruhigt haben, fahre ich fort.

Dieser Änderungsantrag wurde für Sie aufgelegt.

In die Beratung einbezogen wird auch der zu dieser Thematik zum Plenum eingereichte Änderungsantrag der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/21815. Die CSU-Fraktion hat den vorgenannten Änderungsantrag

noch weiter ergänzt. Die geänderte Fassung mit den Hinweisen zu den Änderungen liegt Ihnen vor. Der Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/21241 und der Änderungsantrag der CSU in der geändert aufgelegten Fassung Drucksache 17/21815 werden in die Beratung einbezogen.

Ich eröffne die Aussprache. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Guttenberger von der CSU-Fraktion. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben den Gesetzentwurf für ein Bayerisches Datenschutzgesetz vor dem Hintergrund der Datenschutz-Grundverordnung intensiv in den Ausschüssen diskutiert. Im vorliegenden Gesetzentwurf geht es im Wesentlichen um die Neufassung einer Vielzahl redaktioneller Rechtsänderungen in 23 Fachgesetzen aus allen Geschäftsbereichen. Das ist der Datenschutz-Grundverordnung und der damit erforderlichen Neufassung geschuldet. Über die Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung hinaus wurde dieses Gesetzgebungsverfahren auch zum Anlass genommen, in Artikel 24 der Gemeindeordnung eine Rechtsgrundlage für den Einsatz und den Betrieb elektronischer Wasserzähler zu schaffen, um Rechtsunsicherheiten in der kommunalen Praxis auszuräumen.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Wir haben uns mit diesem Thema frühzeitig befasst und uns dafür entschieden, in der Einbauphase eine zusätzliche Möglichkeit des Widerspruchs auf den Weg zu bringen. Außerhalb dieser Einbauphase sind der Bürger und die Bürgerin aber nicht daran gehindert, dem zu widersprechen. Allerdings können sie das nur unter den engen Voraussetzungen, die sich aus dieser EU-Datenschutznorm selbst ergeben, und zwar mit den entsprechenden Nachweispflichten. Wenn ein Wasserzähler mit Funkmodul eingesetzt wird, dann wollen wir, dass die Gemeinde den Eigentümer und den bisherigen Nutzer des versorgten Objektes spätestens drei Wochen vorher in einer verständlichen und von anderen Informationen getrennten Form darauf hinweist, dass ein solches Einsetzen beabsichtigt ist. Der Betreffende hat dann zwei Wochen Zeit zu entscheiden, ob ein Widerspruch erfolgen soll oder nicht. Etwas anderes gilt dann, wenn in einem versorgten Objekt mehrere Einheiten einen gemeinsamen Wasserzähler haben. In diesem Fall findet diese Regelung aus unserer Sicht keine Anwendung. Es besteht auch nicht die Möglichkeit der Einwendung, weil hier kein Grundrechtseingriff, kein Eingriff in die selbstbestimmten Daten, erfolgen kann. Aus einem gemeinsamen Wasserzähler von 20 Ein

heiten können nämlich keine individualisierbaren Daten des oder der Einzelnen herausgelöst werden. Wir sind deshalb für eine Änderung des Gesetzentwurfs und haben unsere Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/20500 und 17/21815 vorgelegt, denen wir zustimmen werden.

Den zu diesem Thema ebenfalls eingereichten Änderungsanträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN werden wir nicht Folge leisten, weil sie die Lösung, die wir mit unseren Änderungsanträgen angestrebt haben, nicht ermöglichen. Wir halten unseren Vorschlag aber für den sachdienlichen Weg. Gleiches gilt für den Änderungsantrag der SPD.

Darüber hinaus wird in diesem Gesetzentwurf die Änderung von weiteren Gesetzen angestrebt. Dem Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER, der auf das Glaubhaftmachen eines berechtigten Interesses durch Streichung der Berechtigung abstellt, werden wir ebenfalls nicht nähertreten. Wir sind der Ansicht, nicht jedes Interesse führt zum entsprechenden Auskunftsrecht. Auch den weiteren Bestrebungen hinsichtlich der Auskunftserteilung werden wir nicht nähertreten; denn wir meinen, so, wie es jetzt geregelt ist, ist ein klar definiertes Auskunftsrecht gegeben. Deshalb ist das der Weg, der im Interesse der Verständlichkeit für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger am besten geeignet ist. Ließe ich diese Beschränkung fallen, müsste ich Tatbestände auf den Weg bringen, in denen dieses Auskunftsrecht untersagt würde. Wo in diesem Fall der qualitative Mehrwert liegen soll, ist für uns nicht nachvollziehbar.

Wir werden deshalb dem Gesetzentwurf und unseren beiden Änderungsanträgen zustimmen. Wir glauben, gerade vor dem Hintergrund des Datenschutzes wird für den Einbau der Wasseruhr mit Funkmodul in der Einbauphase ein zusätzlicher Schutz der Daten der Bürger und Bürgerinnen festgeschrieben. Andererseits wird Praktikabilität und Planungssicherheit für die Kommunen geschaffen. Die Kommunen haben sich im Rahmen der Verbändeanhörung intensiv an der Diskussion beteiligt. So wird das Anliegen am besten berücksichtigt und Sicherheit gewährleistet. Des Weiteren sehen wir den Gebührenschuldner im Fokus, und zwar aus einem einfachen Grund: Er ist derjenige, den derjenige, der einbauen will, kennt. Dadurch ist der Eingriff in die geschützte Datensphäre am Geringsten.

Danke, Frau Kollegin. – Als Nächster hat Herr Kollege Ritter von der SPD das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über die

Neufassung des Bayerischen Datenschutzrechtes reden, dann lohnt sich ein Blick zurück auf die Geschichte dieser Neufassung. Sie hat eine verhältnismäßig lange Geschichte, aus der man auch erkennen kann, wie Gesetzgebung nicht funktioniert bzw. nicht erfolgen darf und auch, wie Gesetzgebung sinnvoll funktionieren kann. Wir hatten bereits 2012 den ersten Entwurf vorliegen, der dann aber grandios im Europäischen Parlament gescheitert ist. Grund war massiver Lobbyismus der Industrie gegen die Grundsätze des Persönlichkeitsschutzes. Im Übrigen hat sich gerade die EVP-Fraktion im Europäischen Parlament sehr damit hervorgetan, quasi jede Formulierung aus den Lobbypapieren in den damaligen Entwurf der Datenschutz-Grundverordnung aufzunehmen. Es ist gut, dass das an die Öffentlichkeit gekommen ist. Es ist gut, dass es einen mittleren Skandal gegeben hat; denn was dann folgte, das war in der Tat eine vorbildliche EU-Gesetzgebung. Die Einflussnahme der Lobbyisten ist ausgesprochen zurückgegangen, und auch der politische Wille, sich bestimmte Vorteile zu verschaffen, wurde aufgegeben.

Heute haben wir deshalb eine Datenschutz-Grundverordnung vorliegen, die eine ausgesprochen gute Grundlage für die Zukunft des Datenschutzes in Europa ist. Das ist ein großer Schritt nach vorn. Wir haben eine europaweite Harmonisierung, wir haben eine Anpassung an die technische Entwicklung. Vor allem aber haben wir – und ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt – eine Anpassung an die Vielzahl digitaler Dienste im Internet, die sich durch einen wirklich enormen Datenhunger und den enormen Willen zur Verwertung dieser Daten auszeichnen. Wir haben durch den gemeinsamen harmonisierten Datenschutz eine Durchsetzungsmacht geschaffen, und damit können wir gegen die Interessen von international agierenden Konzernen etwas tun, die in den letzten Jahren sehr einfallsreich waren, wenn es darum ging, mit den jeweils niedrigsten Standards arbeiten zu können. Die Datenschutz-Grundverordnung ist – wie gesagt – eine gute Grundlage. Das vorliegende Gesetz war mit Sicherheit – da, glaube ich, gebührt unser aller Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium – eine enorme Fleißarbeit.

Das bestehende bayerische Datenschutzrecht wird weitgehend nach den bestehenden Standards auf die Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung gestellt. Es kam sicherlich auch das eine oder andere hinzu; aber auch hier orientiert man sich letztendlich an den bestehenden Standards, was ich sehr begrüße. Es wird im Haus immer wieder einmal europäische Gesetzgebung zum Anlass genommen, die gesamten Standards umzukrempeln; das ist in diesem Fall nicht geschehen. Von daher sehen wir auch

keine Hindernisse, diesem Gesetz in Gänze zuzustimmen.

Es gibt allerdings ein paar offene Punkte, die wir in den Ausschüssen anhand von Änderungsanträgen beraten haben. Dazu gehört – Kollegin Guttenberger hat darauf hingewiesen – natürlich auch maßgeblich das Thema der elektronischen Wasserzähler. Die SPD-Fraktion hat als erste einen entsprechenden Änderungsantrag eingereicht; er ist nach wie vor der weitestgehende Änderungsantrag. Wir wollen damit den Betroffenen, egal, ob Eigentümer oder Mieter, ein jederzeitiges Widerspruchsrecht zubilligen. Dieses Widerspruchsrecht wäre in dem Fall tatsächlich ohne Begründung auszuüben.

Wir kennen die Abstimmungsergebnisse in den Ausschüssen, wir wissen, dass unser Antrag abgelehnt worden ist, und wir werden deshalb den Änderungsanträgen der anderen Fraktionen ersatzweise – das sage ich in dem Fall dazu – zustimmen, auch wenn wir der Meinung sind, dass unser Antrag selbstverständlich der beste und am sinnvollsten ist. Alles, was da folgt, ist immer noch besser als das, was in dem Gesetzentwurf steht, was dieses Widerspruchsrecht angeht.

Allerdings bezieht sich unsere Zustimmung nicht auf den eingereichten Änderungsantrag der CSU auf Drucksache 17/21815, mit dem die CSU – jetzt wird es kompliziert – ihren eigenen Änderungsantrag, den sie mit einer Tischvorlage im Ausschuss geändert hat, nochmals ändert. Dem werden wir nicht zustimmen, weil sich durch diese erneute Änderung unseres Erachtens eine unverhältnismäßige Einschränkung des Widerspruchsrechts ergeben wird.

Wir werden bei den anderen Änderungsanträgen selbstverständlich die Position, die wir in den Ausschüssen vertreten haben, auch hier im Plenum nachvollziehen und werden dem neu eingereichten Änderungsantrag der GRÜNEN zu den Wasserzählern – sie haben ihren ersten Antrag zurückgezogen – ebenfalls zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächste hat die Frau Kollegin Gottstein von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht in dieser Zweiten Lesung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes um eine Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung. Von den Vorred

nern wurde schon betont, dass das in diesem Fall ein gutes Miteinander war, dass man wirklich darum gerungen hat, eine akzeptable und praktikable Lösung zu finden. Wir FREIEN WÄHLER werden deswegen diesem Gesetzentwurf insgesamt zustimmen.

Uns fällt die Zustimmung leichter, nachdem die CSU an ihrem Änderungsantrag nochmals eine Änderung vorgenommen hat, mit der das Widerspruchsrecht aufgenommen wird. Das war uns sehr wichtig. Ich denke, dass hier auch der Bevölkerung gedankt werden muss, die sich hier eingebracht hat, die an alle Abgeordneten, an alle Fraktionen geschrieben hat, dass sie mit der ursprünglich geplanten Regelung nicht zufrieden ist. Anhand dieses Beispiels kann man nur immer wieder an die Bevölkerung appellieren und sagen: Bitte rührt euch, bitte nehmt die Möglichkeit wahr, euch mit einer Petition oder letztendlich auch nur über die sozialen Medien zu äußern. Dadurch wird erreicht, dass man die Wünsche der Bevölkerung zur Kenntnis nimmt und wie in diesem Fall auch ernst nimmt.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Den Änderungsanträgen der SPD und der GRÜNEN stimmen wir nicht zu. Nach der Vorstellung der SPD soll ein entsprechendes Widerspruchsrecht nur in den Satzungen der Gemeinden aufgenommen werden; das ist uns in diesem Fall zu wenig stichhaltig und unzureichend. – Beim Änderungsantrag der GRÜNEN geht es darum, dass neben den Eigentümern auch noch die neuen Mieter und immer wieder der neue Mieter ein Widerspruchsrecht haben. Grundsätzlich ist das nachzuvollziehen; es erscheint uns aber als nicht praktikabel. Nach unserer Auffassung soll das Widerspruchsrecht beim Eigentümer bleiben. Letztendlich kann ein Mieter mit dem Eigentümer reden und seinen Willen äußern. Wir glauben, das Gesetz wäre nicht praktikabel, wenn das so verankert würde. Deshalb lehnen wir den Antrag der GRÜNEN ebenfalls ab, wie gesagt, nicht wegen der Grundidee, aber wegen der fehlenden Praktikabilität.

Die Kollegin Guttenberger hat gerade begründet, warum die CSU unserem Änderungsantrag, der sich in erster Linie auf den Artikel 39 bezieht, nicht zustimmen wird. Wir glauben, dass auf diese Vorschrift der Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses verzichtet werden kann. Wir sehen es schließlich an anderen Dingen, zum Beispiel beim Wahlrecht, wo man inzwischen auch darauf verzichtet, glaubhaft machen zu müssen, ob man hier wohnt oder ob man dort wohnt. Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. Man wird auch in dem Fall sein Interesse glaubhaft machen können, bzw. die Kommune wird mit einer gewissen Kreativität das Interesse wieder infrage stellen kön

nen. Das halten wir nicht für angemessen. Wir halten das für zusätzliche Bürokratie, auf die man hier verzichten kann.

Wir bedauern, dass Sie unserem Änderungsantrag nicht zustimmen. Ansonsten ist es eine im Großen und Ganzen gelungene Anpassung, und wir werden deshalb zustimmen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Frau Kollegin. – Als Nächste hat die Frau Kollegin Schulze von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die EU-DatenschutzGrundverordnung ist künftig das einheitlich starke Datenschutzgesetz für alle 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Sie schafft Transparenz, gibt den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf dem gesamten EU-Binnenmarkt durchsetzbare Rechte und sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen sowie Rechtssicherheit aufseiten der Unternehmen.

Wir GRÜNEN freuen uns darüber, dass wir mit dieser neuen Datenschutz-Grundverordnung einen großen Sprung im europäischen Datenschutz machen. Das hat meine Kollegin Verena Osgyan schon in der Ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf ausführlich dargelegt. Für uns GRÜNE ist nämlich klar: Personenbezogener Datenschutz hat für uns oberste Priorität.

Mit der Datenschutz-Grundverordnung sind Datenschutzregelungen für alle EU-Bürgerinnen und -Bürger unmittelbar anwendbar, egal, wo die datenverarbeitende Stelle ihren Sitz hat. Endlich können Datenschutzbehörden bei Verstößen empfindliche Strafen verhängen; endlich wird der Grundsatz "Privacy by Design" auch rechtlich verankert. Wir als Landesgesetzgeber und Landesgesetzgeberinnen sind jetzt am Zug, unsere Datenschutzgesetze dem europäischen Recht anzupassen.

Wir hatten heiße und viele Debatten in den verschiedenen Ausschüssen. Ich möchte ein paar Punkte herausgreifen: Das Thema der smarten Wasserzähler, die die Staatsregierung so nonchalant in das Gesetz eingefügt hat, hat hohe Wellen geschlagen. Das haben wahrscheinlich alle von Ihnen mitbekommen. Wir haben viele E-Mails, Anrufe und Nachrichten von Bürgerinnen und Bürgern bekommen und waren uns dann eigentlich insgesamt einig, dass es ein umfassendes Widerspruchsrecht geben soll. Warum dieses Recht allerdings nur für den Erstbezug einer Wohnung gelten soll, nicht jedoch auch für die Nachmiete

rin oder den Nachmieter, erklärt sich mir und uns GRÜNEN nicht. Deswegen haben wir einen Änderungsantrag gestellt, der die Ausübung des Widerspruchsrechtes mieterfreundlich und unbürokratisch gestalten soll. Die Landtagsmehrheit wollte dem leider nicht folgen.

Kolleginnen und Kollegen, der Geist der DatenschutzGrundverordnung ist ein positiver, mehr als modern und bürgerrechtsorientiert. Das bayerische Anpassungsgesetz will sich jedoch an einigen Stellen Öffnungsklauseln freihalten, mit denen vor allem staatliche Stellen auch künftig unbeschwert mit personenbezogenen Daten zu Zwecken umgehen dürfen, zu denen sie eigentlich nicht erhoben worden sind. Wir wollen aber für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes einen effektiven Datenschutz. Die Übertragung von Daten führt oft zu einer Zweckänderung; das unterstreicht unser zweiter Antrag. Die Verordnung hat jedoch zum Ziel, das Zweckbindungsprinzip als zentrales datenschutzrechtliches Prinzip massiv zu stärken. Gummiparagrafen und allzu weich auslegbare Öffnungsklauseln führen das Zweckbindungsprinzip ad absurdum.

Außerdem lässt der Gesetzentwurf der Staatsregierung zu, dass personenbezogene Daten an staatliche und nichtstaatliche Stellen übermittelt werden, ohne dass die Betroffenen es mitbekommen. Das ist, ehrlich gesagt, nicht die Richtung, in die die neue Datenschutz-Grundverordnung weist. Deswegen haben wir uns in der Abwägung der verschiedenen Pros und Kontras dafür entschieden, dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zuzustimmen, ihn aber auch nicht abzulehnen, sondern uns zu enthalten.

Lassen Sie mich zusammenfassen. Das neue europäische Datenschutzrecht ist eine richtig gute Sache. Seine Umsetzung im Freistaat lässt jedoch an einigen Stellen noch etwas zu wünschen übrig, und für uns GRÜNE ist Datenschutz ein Recht aller Bürgerinnen und Bürger. Es kann auch ein Standortvorteil für Bayern sein, weil sich die bayerischen Unternehmen damit im Datenschutz üben können, aber auch weil Datenschutz und Datensicherheit für Privatpersonen wie für Unternehmen relevant sind.