Lassen Sie mich zusammenfassen. Das neue europäische Datenschutzrecht ist eine richtig gute Sache. Seine Umsetzung im Freistaat lässt jedoch an einigen Stellen noch etwas zu wünschen übrig, und für uns GRÜNE ist Datenschutz ein Recht aller Bürgerinnen und Bürger. Es kann auch ein Standortvorteil für Bayern sein, weil sich die bayerischen Unternehmen damit im Datenschutz üben können, aber auch weil Datenschutz und Datensicherheit für Privatpersonen wie für Unternehmen relevant sind.
Ich glaube, wir sind uns alle einig, gerade wenn wir die Debatten in den letzten Tagen und Wochen mitverfolgen, dass Datenschutz leider nicht immer den hohen Stellenwert hat, den er eigentlich haben sollte. Wir wissen hoffentlich auch alle, dass wir mit nationalen Datenschutzregelungen nicht weiterkommen. Wir hatten ja erst vor Kurzem den großen CambridgeAnalytica-Skandal. Der britische "Observer" hat den Skandal als eines der größten Datenlecks in der Geschichte von Facebook bezeichnet. Ich bin sehr froh,
dass wir mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung jetzt endlich Möglichkeiten haben, auch Sanktionen gegenüber internationalen Konzernen zu verhängen; denn, ehrlich gesagt, genau da müssen wir hin.
Was heißt das aber jetzt für Bayern? Denn das können wir in Bayern bisher nicht tun. Wir müssen natürlich erst einmal unsere Datenschutzbehörden gut ausstatten, damit sie die Umsetzung meistern können. Das ist eine der größten Aufgaben hier im Bayerischen Landtag in den kommenden Jahren, und das müssen wir massiv anpacken.
Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich vorsichtshalber noch einmal zu Wort gemeldet, weil gerade die letzten Sätze der Frau Kollegin Schulze unbedingt richtiggestellt werden müssen. Wir haben in den letzten beiden Haushalten unsere Behörden gerade diesbezüglich aufgerüstet und haben da wesentlich mehr Mittel zur Verfügung gestellt. Das ist der erste Punkt, der an dieser Stelle ganz klar und ausdrücklich zurechtgerückt werden muss.
Als Zweites ist es mir ganz wichtig, ganz herzlich Danke schön zu sagen für die Unterstützung während des parlamentarischen Verfahrens. Sie haben gerade bei den einzelnen Wortbeiträgen alle selbst aufnehmen können, dass eigentlich weitestgehend Einigkeit besteht und wir in die gleiche Richtung marschieren.
Es waren ab und zu kleine politische Färbungen dabei, die nicht beleidigend waren und die jeder aus seiner Sicht betrachtet. Ich möchte nur noch einmal auf die Fakten zurückkommen. Im März 2012 hat der Bayerische Landtag die Staatsregierung aufgefordert, gegen die Vorschläge der Europäischen Kommission für eine Reform des Datenschutzrechts eine Subsidiaritätsrüge zu erheben, und zwar nicht einfach so, sondern weil die Vorschläge der Kommission ganz klar dazu geführt hätten, dass das Schutzniveau des bewährten deutschen und bayerischen Datenschutzrechtes aufgeweicht worden wäre. Ich will nicht tiefer einsteigen, wollte das aber noch einmal deutlich machen. Eine Verbesserung konnte letztlich maßgeblich auch aufgrund der Bemühungen der deutschen Delegation erreicht werden.
Besonders wichtig für die Praxis ist – da wurde auch viel außen herumgeredet –, dass zahlreiche Einzelregelungen wie etwa zur Datenübermittlung wortgleich
fortgeführt werden konnten und damit in diesem Bereich – das ist uns besonders wichtig – keine neuen Anforderungen, beispielsweise für Unternehmen, aber auch für Behörden, geschaffen wurden. Das ist ganz wesentlich.
Auch für die elektronischen Wasserzähler, meine Damen und Herren, haben wir eine gute Kompromisslösung gefunden. Ich spreche aus eigener Erfahrung als Bürgermeister. Zusätzlich zu dem ohnehin bestehenden europarechtlichen Widerspruchsrecht schaffen wir eine voraussetzungslose Widerspruchsmöglichkeit in der Gemeindeordnung. Das ist ganz, ganz wesentlich und wichtig. Sie gilt für Eigentümer genauso wie für Gebührenschuldner und Nutzungsberechtigte und kann ohne Angabe von Gründen vor dem erstmaligen Einbau der Zähler genutzt werden.
Meine Damen und Herren, dabei will ich es belassen. Ich will noch einmal ganz herzlich danken und bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf, zu den Ausschussempfehlungen und zum Änderungsantrag auf Drucksache 17/21815.
Danke schön. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 17/19628, die Änderungsanträge von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf den Drucksachen 17/20500 und 17/20843 sowie der Änderungsantrag in der geänderten Fassung auf der Drucksache 17/21815, der Änderungsantrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf der Drucksache 17/20407, die Änderungsanträge der Fraktion FREIE WÄHLER auf den Drucksachen 17/20803, 17/20805 und 17/20806, die Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 17/20826 und 17/21241 sowie die Beschlussempfehlung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf der Drucksache 17/21184 zugrunde.
Vorweg ist über die vom endberatenden Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen zur Ablehnung empfohlenen Änderungsanträge abzustimmen. Hierin ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 17/21241 nicht enthalten. Die Fraktionen sind übereingekommen, über das Votum des endberatenden Ausschusses abzustimmen. Der endberatende Ausschuss empfiehlt die Änderungsanträge der SPDFraktion, der Fraktion FREIE WÄHLER und den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 17/20826 zur Ablehnung.
Wer mit der Übernahme des jeweiligen maßgeblichen Ausschussvotums seiner Fraktion einverstanden ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion der FREIEN WÄHLER und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Danke schön. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltung der Kollegen Muthmann (frak- tionslos) und Felbinger (fraktionslos). Der Landtag übernimmt damit diese Voten. Die Änderungsanträge sind abgelehnt.
Jetzt ist noch über die zum Plenum eingereichten Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CSU-Fraktion abzustimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 17/21241 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Kollegen Muthmann (fraktionslos) und Felbinger (fraktionslos). Danke schön. Die Gegenstimmen! – Das sind die CSU-Fraktion und die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wer dem Änderungsantrag der CSU-Fraktion in der geänderten Fassung auf der Drucksache 17/21815 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion und die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Danke schön. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Die SPD-Fraktion. Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Kollegen Felbinger (fraktionslos) und Muthmann (fraktionslos). Dann ist dies so beschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Der federführende und endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt Zustimmung mit Änderungen. So sollen in der Gemeindeordnung die Bestimmungen für sogenannte Funkwasserzähler und zu Wasserversorgungsunternehmen in Privatrechtsform neu geregelt werden. Im Kommunalabgabengesetz erfolgt eine Klarstellung dahin gehend, dass eine Offenbarung von Daten durch Landesgesetz zulässig ist. In der Übergangsvorschrift des Artikels 39a Satz 2 soll als Datum der "24. Mail 2018" eingefügt werden. Das bisher vorgesehene abweichende Inkrafttreten des Artikel 39b Absatz 3 in Artikel 40 Absatz 1 Satz 2 ist aufgrund des Zeitablaufes und nach dem eben gefassten Beschluss nicht mehr erforderlich. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Drucksache 17/21184 und den Änderungsantrag auf Drucksache 17/21815.
Aufgrund diverser, in der Zwischenzeit erfolgter weiterer Gesetzesänderungen, zum Beispiel infolge der Änderungen durch das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz, sind bei den durch dieses Gesetz zu ändernden weiteren Gesetzen die Stammnormen bezüglich der letzten Änderungen anzupassen sowie die entsprechenden Seiten des Gesetz- und Verordnungsblattes zu benennen.
Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die FREIEN WÄHLER. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kollege Muthmann (fraktionslos) und Kollege Felbinger (frakti- onslos). Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt, sich vom Platz zu erheben. – Das sind CSU-Fraktion, SPD-Fraktion und FREIE WÄHLER. Danke schön. Ich bitte, Gegenstimmen auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Dann bitte ich, Stimmenthaltungen anzuzeigen. – Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kollege Muthmann (fraktionslos) und Kollege Felbinger (fraktionslos). Danke schön.
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung haben die Änderungsanträge von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf den Drucksachen 17/20500, 17/20843 und der Änderungsantrag auf der geänderten Drucksache 17/21815 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.
Verfassungsstreitigkeit Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 18. April 2018 (Vf. 28-IX-18) betreffend Vorlage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 16. April 2018 betreffend den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens "Damit Bayern Heimat bleibt - Betonflut eindämmen"
Hierzu wurde eine Aussprache beantragt. Ich eröffne nun die Aussprache. Die Gesamtredezeit beträgt 24 Minuten. Erster Redner ist Kollege Ludwig Hartmann.
(Vom Redner nicht au- torisiert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Genau heute vor einer Woche hatten wir im Umweltausschuss auf Antrag der SPDFraktion eine Anhörung zum Thema Flächenverbrauch in Bayern. Elf Experten waren geladen. Alle elf Experten waren sich einig, dass der Flächenverbrauch in Bayern ein gravierendes Umweltproblem ist und wir den Ist-Zustand so nicht belassen können.
Das ist an sich auch keine neue Erkenntnis – das muss ich ganz ehrlich sagen –; denn alle, die mit offenen Augen durch unser Land fahren, sehen doch täglich, was draußen passiert, dass sich an den Umgehungsstraßen weitere Discounter ansiedeln und die Ortseinfahrten, die Einfahrten zu unseren Dörfern immer mehr zu gesichtslosen Gewerbegebieten verkommen.
Ich muss auch feststellen, dass sich die Mehrheit der geladenen Experten einig war, dass wir eine gesetzliche Regelung brauchen, dass die Freiwilligkeit gescheitert ist und so nicht funktioniert.
Es ist schade, dass der Ministerpräsident nicht anwesend ist. Man kann die Anhörung nämlich auch so zusammenfassen: Söder ist mit seiner Auffassung allein. In seiner Regierungserklärung als Heimatminister hat er damals wörtlich gesagt: "Angst um zu viel Flächenverbrauch habe ich übrigens nicht." Das ist Söders Wortwahl.
Ich komme gleich zur Verfassungsstreitigkeit und erwähne einen weiteren Bereich. Interessant ist, dass die CSU-Fraktion dem Abschlussbericht der EnqueteKommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern" zugestimmt hat. Darin heißt es wörtlich: "Einführung eines verbindlichen Zieles zur Reduktion des Flächenverbrauchs in Bayern vor dem Hintergrund des 30-ha-Zieles der Bundesregierung."
Sie haben dort mitgestimmt. Der einzige Unterschied ist nun, dass das Volksbegehren dieses Ziel zehn Jahre früher erreichen möchte.
Grund und Boden und mit wertvoller Fläche umzugehen, sind gescheitert. Ihr Bündnis zum Flächensparen von 2003 hat in diesem Bereich keinen Erfolg gehabt. Am Sonntag reden Sie vom Flächensparen; am Montag betonieren Sie wieder.
Weil sich dringend etwas ändern muss, hat sich mit dem Volksbegehren "Betonflut eindämmen" ein breites Bündnis zusammengetan, damit Bayern Heimat bleibt. Bereits 28 Verbände tragen und unterstützen das Volksbegehren. Damit vertritt das Bündnis mehr als eine halbe Million Mitglieder. Wenn ich die Mitglieder der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN zusammenzähle, komme ich nicht einmal auf die Hälfte davon.
Dieses Bündnis vertritt das Volksbegehren so vehement, weil es weiß, dass es um drei entscheidende Themen geht: um das Landschaftsbild, um den Erhalt und den Schutz der geerbten Kulturlandschaft, um Naturschutz und Artenschutz und – und das ist ganz entscheidend – um die Landesplanung. Ich komme daher auch gleich zum Landesplanungsgesetz. Wir alle wollen das Ausbluten der Ortskerne in Bayern stoppen und die Entwicklung umkehren. Darüber sind wir uns alle einig.
Das werden wir aber nicht schaffen, wenn die Entwicklung auf der grünen Wiese immer weiter angeheizt wird. Etwas ist durchaus interessant. Wir haben ein Rechtsgutachten. Für die Beauftragung von Prof. Kment kann man sich beim Kollegen Erwin Huber bedanken. Herr Prof. Kment sagt ganz deutlich, dass die Höchstgrenze für den Flächenverbrauch mit der kommunalen Planungshoheit zusammenpassen muss und der Eingriff zu rechtfertigen ist. Wir hatten ja schon immer Eingriffe in die Planungshoheit, was die Landesplanung angeht. Nur weil Sie das LEP immer weiter aufgeweicht und die Leitplanken entfernt haben, heißt dies im Umkehrschluss doch nicht, dass man in der Landesplanung keine Leitplanken setzen darf.
Die Argumente im Schreiben des Innenministeriums, das uns vom Gericht zugesandt worden ist, sind in diesem Bereich ziemlich schwach. Ich erinnere mich an die Debatten, in denen Sie die kommunale Planungshoheit in den Vordergrund gestellt haben und immer wieder betont haben, dass dies deshalb nicht funktionieren wird. Davon ist in diesem Schreiben wenig zu lesen. Ich kann aus der Kabinettsvorlage etwas zitieren, weil es eigentlich viel deutlicher zeigt,
um was es Ihnen bei dieser Sache wirklich geht. In der Kabinettsvorlage, über die Sie beraten haben, heißt es, dass es dieses Fristgefüge zulassen würde, bei einer eventuellen Zulassung durch den Verfassungsgerichtshof die zweiwöchige Eintragungsfrist so zu wählen, dass das Volksbegehren erst nach der Landtagswahl durchgeführt wird. Das steht in der Kabinettsvorlage. Das zeigt doch ganz genau, um was es Ihnen geht. Sie spielen dort auf Zeit. Sie haben nicht den Mut und nicht die Entschlossenheit, dieses gravierende Umweltproblem in Bayern endlich anzugehen, damit Bayern wirklich Heimat bleibt, damit wir die Betonflut endlich eindämmen können – im Interesse unserer Natur und im Interesse starker Ortskerne, die wir GRÜNEN wiederbeleben wollen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Hier geht es um die Verfassungsstreitigkeit. Ich hätte fast gesagt: Thema verfehlt. Glücklicherweise bin ich kein Lehrer, sonst hätte sich das aufgedrängt. Hier geht es darum, ob die Voraussetzungen für ein Volksbegehren vorliegen oder ob sie nicht vorliegen. Nur darüber entscheiden wir heute. Wenn Sie aber schon sachfremd zum Thema sprechen, darf ich auch einen sachfremden Satz sagen.