Bedenken haben wir bei der Frage, ob Nichtdeutsche zum Landrat und zum Bürgermeister gewählt werden dürfen. In unserer Fraktion gab es dazu kein eindeutiges Ergebnis. Wir haben darüber gerungen und uns letztendlich zu der Argumentation entschlossen, die mein Vorredner deutlich ausgeführt hat. Hierbei geht es um hoheitliche Aufgaben. Unterm Strich können wir also beiden Gesetzentwürfen nicht zustimmen.
Für die turnusgemäße Aufbereitung nach der Kommunalwahl, die sowieso ansteht und bei der man den einen oder anderen Punkt besprechen und nochmals erörtern muss, wünsche ich persönlich gute Beratungen. Auch der Landtag ist mittlerweile etwas bunter geworden; vielleicht kann man sich künftig auch in der Kommunalpolitik damit etwas mehr anfreunden.
Das Argument, das Herr Kollege Mistol vorgebracht hat, ist sicherlich auch gewichtig. Er hat gefordert, es vor Ort den Menschen zu überlassen, wer gewählt wird; denn nicht jeder, der aufgestellt wird, hat die Garantie, gewählt zu werden, ganz im Gegenteil. Daher stellt sich die Frage, ob man dies als Gesetzgeber vorwegnehmen kann und soll. Ich hoffe, dass sich in den nächsten Jahren noch einiges bewegen und verändern wird. Momentan können die FREIEN WÄHLER beiden Gesetzentwürfen nicht zustimmen.
Ich wünsche für die künftigen Beratungen viel Erfolg und gute Gespräche. Ich werde sie als Landtagsabgeordnete nicht mehr miterleben können, sondern sie aus der Ferne betrachten und abwarten, zu welchen Ergebnissen Sie kommen. Mit diesen Worten möchte ich mich an dieser Stelle verabschieden und Ihnen alles Gute wünschen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schweiger. Sie haben sich schon selbst verabschiedet; andernfalls hätte ich es getan. Bevor ich Herrn Kollegen Dr. Wengert das Wort erteile, darf ich Ihnen namens der Kolleginnen und Kollegen für Ihre Mitarbeit in den letzten fünfeinhalb Jahren danken. Namens des Hauses wünsche ich Ihnen alles Gute und viel Erfolg in Ihrem kommunalen Amt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich noch zum Gesetzentwurf der GRÜNEN äußern. Ich hatte bereits in der Ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf und im Kommunalausschuss deutlich gemacht, dass wir Ihren Forderungen, die in Gesetzesform gegossen werden sollen, viel Sympathie entgegenbringen. In der Frage des passiven Wahlrechts für Unionsbürger im Hinblick auf die Ämter des Bürgermeisters und des Landrats sind wir uns ebenso einig wie bei der Forderung nach einem gleichen Mitspracherecht bei Bürgerversammlungen.
Auch die Änderung von Artikel 18 b der Gemeindeordnung, vom Bürgerantrag zum Einwohnerantrag, hat unsere volle Zustimmung. Auch wir haben die Senkung des Wahlalters gelegentlich gefordert. Herr Kollege Mistol, allerdings sind wir nach wie vor der Auffassung, dass die Senkung des Wahlalters für das aktive Wahlrecht bei Kommunalwahlen nicht einfach gesetzlich geregelt werden kann. Wir halten es vielmehr für erforderlich, Artikel 7 der Bayerischen Verfassung in Verbindung mit Artikel 28 des Grundgesetzes zu ändern und die Voraussetzung dafür zu schaffen.
Ein Problem sehen wir auch bei der Ausdehnung des aktiven Wahlrechts auf Unionsbürgerinnen- und bürger für die Wahl zum Bezirkstag. Zwar handelt es sich beim Bezirkstag um ein kommunales Vertretungsorgan, daher wäre es selbstverständlich nur konsequent, Unionsbürgern dort das Wahlrecht einzuräumen. Allerdings steht dem nach unserer Auffassung die Richtlinie 94/80/EG des Rates entgegen; denn der dort verwendete Begriff der Kommunalwahl schließt nur die allgemeinen und unmittelbaren Wahlen auf der Ebene der lokalen Gebietskörperschaften der Grundstufe und ihrer Untergliederungen ein. Aber in der entsprechenden Anlage zu dieser Richtlinie sind die Bezirke gerade nicht als Gebietskörperschaften der Grundstufe aufgeführt. In dieser Anlage sind vielmehr aufgeführt: kreisfreie Stadt bzw. Stadtkreis, Kreis, Gemeinde, Bezirk in der Freien und Hansestadt Hamburg und im Land Berlin; Stadtgemeinde Bremen in der Freien Hansestadt Bremen, Stadt-, Gemeindeoder Ortsbezirke bzw. Ortschaften. Bayerische Bezirke – in Deutschland eine einmalige Institution – sind dort nicht aufgeführt.
Wir können diese Aufzählung nicht wegdiskutieren, indem wir die bayerischen Bezirke als dritte kommunale Ebene definieren; denn diese ist in dieser Auflis
tung nicht enthalten. Wir können also nicht über eine Änderung des Bezirkswahlgesetzes ein Wahlrecht für EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer auf Bezirksebene einführen. Das ist leider so. Aufgrund der angeführten rechtlichen Hindernisse für eine Herabsetzung des Wahlalters für Kommunalwahlen und die Einführung des Wahlrechts zum Bezirkstag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können wir Ihrem Gesetzentwurf leider nicht zustimmen. Wir werden aber den Gesetzentwurf wegen seiner dem Grunde nach richtigen Intention und der Übereinstimmung in mehreren Punkten selbstverständlich nicht ablehnen, sondern uns der Stimme enthalten.
Danke schön, Herr Dr. Wengert. Abschließend aus Sicht der Staatsregierung die Worte von Herrn Staatssekretär Gerhard Eck.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben über dieses Thema schon einige Male diskutiert. Ich will mich aufgrund der fortgeschrittenen Zeit ganz, ganz kurz fassen und den vierten Punkt, aktives und passives Wahlrecht ausländischer Unionsbürger bei Bezirkswahlen, ansprechen. Herr Kollege Wengert, in diesem Fall – und nur in diesem Fall – stimme ich Ihren Ausführungen zu. Ich brauche mich hier nicht näher zu äußern.
Erstens, das Mitberatungsrecht von Nicht-EU-Bürgern bei Bürgerversammlungen und Ähnlichem: Wir müssen auch einmal in aller Deutlichkeit fragen: Wo gibt es in der Praxis diese Probleme überhaupt? Bislang sind nirgendwo Probleme vorgetragen worden. Bereits jetzt gibt es auf Antrag die Möglichkeit, dass letztlich alle Anwesenden reden können. In dieser Situation gibt es überhaupt keine Probleme. Außerdem wurde in der letzten Legislaturperiode besprochen – das wurde bereits erwähnt –, dass im Rahmen der nächsten Überarbeitung der Bayerischen Gemeindeordnung eine entsprechende Regelung eingeführt wird. Diese Regelung diskutieren wir zusammen in den Ausschüssen. Dann können wir diesen Punkt beraten und ändern, je nach Mehrheit. Deshalb ist dieser Punkt ebenfalls nicht nötig.
Zweitens, die Wählbarkeit von ausländischen Unionsbürgern zum ersten Bürgermeister oder zu Landräten: Die Kommunalen Spitzenverbände, die bekanntlich parteiübergreifend besetzt sind, wurden unisono mit Vehemenz darum gebeten, dass es hier keine Änderung geben soll. Dies ist der richtige Weg.
Drittens, die Absenkung des Mindestalters für das aktive Wahlrecht: Man muss auch sagen, dass die Ver
knüpfung von Wahlalter und Volljährigkeit nicht aus Jux und Tollerei entstanden ist, sondern dass man darüber intensiv nachgedacht hat. Wer die Gesellschaft mit offenen Augen betrachtet, sieht einerseits sehr wohl, dass viele Jugendliche – auch 16-Jährige – ohne Weiteres über das nötige Urteilsvermögen verfügen und mit beiden Füßen im Leben stehen. Andererseits gibt es sicherlich genauso viele Jugendliche, bei denen man das nicht mit 100-prozentiger Sicherheit sagen kann. Deshalb meine ich, dass die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit beim aktiven Wahlrecht gegeben sein sollte. Aus den genannten Gründen bitte ich, diese beiden Anträge abzulehnen.
Danke schön, Herr Staatssekretär. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt. Beide Abstimmungen sind namentlich.
Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 4 abstimmen. Der Abstimmung zugrunde liegt der Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf der Drucksache 17/107. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Damit können wir die Abstimmung eröffnen. Sie haben fünf Minuten Zeit.
kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/138 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Damit eröffne ich die Abstimmung. Drei Minuten!
Meine Damen und Herren, ich schließe die Abstimmung und bitte, auch dieses Ergebnis außerhalb des Sitzungssaals zu ermitteln.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes (Drs. 17/460) - Zweite Lesung
Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 17/460 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf Drucksache 17/1188 zugrunde. Der federführende und endberatende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 2 als Zeitpunkt des Inkrafttretens der "1. Mai 2014" eingefügt wird. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. So beschlossen. Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes".
Bestellung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Beirat der Stiftung Bayerisches Amerikahaus gGmbH (s. a. Anlage 3)
Für den Beirat der Stiftung Bayerisches Amerikahaus gGmbH kann jede Fraktion jeweils ein Mitglied vorschlagen. Die CSU-Fraktion, der mehr als 50 Abgeordnete angehören, hat darüber hinaus das Vorschlagsrecht für ein weiteres Mitglied. Die Benennung gegenüber der Stiftung hat durch den Landtag zu erfolgen. Für jedes Mitglied kann eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter benannt werden. Falls das ordentliche Mitglied und seine Stellvertreterin oder sein Stellvertreter ebenfalls verhindert ist, soll es den vorschlagsberechtigten Fraktionen obliegen, ein anderes Mitglied ihrer Fraktion mit der Stellvertretung zu be
vollmächtigen. – Hinsichtlich der Vorschläge der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Eine Aussprache findet nicht statt. Ich gehe auch davon aus, dass hierüber im Rahmen einer Gesamtabstimmung Beschluss gefasst werden kann. Wer mit der Benennung der von den Fraktionen vorgeschlagenen Abgeordneten zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Beirats der Stiftung Bayerisches Amerikahaus gGmbH und einer Ermächtigung der Fraktionen zur selbstständigen Regelung der Stellvertretung bei Verhinderung des ordentlichen Mitglieds und seiner Stellvertreterin bzw. seines Stellvertreters einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist den Vorschlägen der Fraktionen zugestimmt worden.
Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 4)
Ausgenommen von der Abstimmung ist die Listennummer 13, die einzeln beraten werden soll. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den Voten der Fraktionen zu den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Ich gebe die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte 4 und 5 bekannt. Zuerst gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Arif Tasdelen, Inge Aures und anderer und Fraktion zur "Verbesserung des Mitspracherechts von Nicht-Unionsbürgerinnen und Nicht-Unionsbürgern auf Bürgerversammlungen und zur Beseitigung des Ausschlusses der Wählbarkeit von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern zur ersten Bürgermeisterin oder zum ersten Bürgermeister und zur Landrätin oder zum Landrat (Änderung Art. 18 Gemeindeordnung und Art. 39 Abs. 1 Nr. 1 Gemein- de- und Landkreiswahlgesetz)" auf der Drucksache 17/107 bekannt. Mit Ja haben 49 gestimmt. Mit Nein
Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Jürgen Mistol und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur "Stärkung der Mitwirkungsrechte der Einwohnerinnen und Einwohner und der Demokratie in den Kommunen" auf Drucksache 17/138 bekannt. Mit Ja haben 16 gestimmt. Mit Nein haben 88 gestimmt. Es gab 34 Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.