Protokoll der Sitzung vom 20.05.2014

te der Frequenztausch in dieser Form nicht stattfinden, sind wir davon überzeugt, dass das sicherlich nicht der Niedergang des Bayerischen Rundfunks ist.

(Beifall bei der SPD)

Jetzt hat Frau Kollegin Gote das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Piazolo, ich denke, dieser Gesetzentwurf ist ein Versuch, eine tiefe, anstrengende und komplexe inhaltliche und medienpolitische Debatte so eben auf die Schnelle formaljuristisch zu klären. Ich denke, das ist kein guter Weg.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich weigere mich auch, die Debatte, so wie wir es gerade gehört haben, im Sinne der Gegensätze "Jugend gegen Alte" oder "Klassik gegen Pop- oder Jugendradio" zu verkürzen. Das ist doch überhaupt nicht die Frage. Das trifft es nicht. Auf diese Schiene der Debatte sollten wir uns medienpolitisch gar nicht einlassen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Was wollen wir denn erreichen? Wir wollen doch das duale System, das sich mit den Öffentlich-Rechtlichen auf der einen und den Privaten auf der anderen Seite bewährt hat, beibehalten. Das wollen wir absichern, und das wollen wir stärken – beide Seiten wohlgemerkt. Dazu gehört, dass der Bayerische Rundfunk den Gestaltungsspielraum für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhält oder öffnet, wenn sich neue Herausforderungen ergeben oder er Sachverhalte als neue Herausforderungen bewertet. Ich stelle mich hier im Landtag nicht hin und mache diese Bewertung für den BR, das sollen die schon selber tun.

Das wichtige Stichwort "Staatsferne" ist schon gefallen. Das heißt auch, dass man diese Möglichkeiten zulässt, auch wenn einigen diese Entscheidungen nicht gefallen oder auch einmal Mist beschlossen wird. Das kann natürlich auch passieren. Deshalb sollten der Rundfunkrat und der BR darüber entscheiden, ob es PULS auf UKW gibt oder nicht, und nicht wir.

Wir haben jedoch auch etwas zu entscheiden. Ich will auch einen fairen Wettbewerb zwischen ÖffentlichRechtlichen und Privaten. Das ist das Nächste, was wir wollen, wenn ich sage, dass wir beide Seiten des dualen Systems stärken wollen. Dazu gehören auch – das ist für uns GRÜNE wichtig – die Bürgerradios und die nichtkommerziellen Angebote. Den fairen Wettbe

werb haben wir nicht. Fairen Wettbewerb hatten wir aber all die Jahre nicht, nicht erst mit dem Frequenzwechsel. Den Wettbewerb haben wir all die Jahre nicht gehabt, weil die Verteilung der UKW-Frequenzen zutiefst unfair ist. Auf dieser Basis ist kein fairer Wettbewerb möglich.

Was hat man versucht? Man versucht immer über Umwege, Waffengleichheit herzustellen. Das wird aber nicht gelingen. Was wollte man im Jahr 2009 außerdem? Man wollte DAB puschen. Deshalb hat man das im Rundfunkstaatsvertrag so formuliert. Das ist nicht passiert, weil man schon die heutige Diskussion über PULS vorausgesehen hat, wie das eben anklang. Das hat aber nicht geklappt. Das haben wir schon gehört.

Deshalb wäre es fatal, einfach 1 : 1 an die Debatte von 2009 anzuknüpfen. Wir sind fünf Jahre weiter. Die Entwicklung ist nicht so eingetreten, wie es alle erwartet haben. Erstens ist DAB nicht in dem Maße gewachsen, wie wir dachten. Zweitens ist nicht das eingetreten, was viele angenommen haben und anscheinend immer noch glauben, nämlich dass junge Leute Radio eher über das Netz und auf neuen Geräten wie DAB hören und alte Leute nicht. Es scheint genau umgekehrt zu sein. Besonders die jungen Leute scheinen noch eher über UKW erreichbar zu sein. Das muss man sich doch anschauen. Dann muss man die Sachlage neu bewerten.

Deshalb würde unser Weg so aussehen: Wir passen das Gesetz nicht an den Rundfunkstaatsvertrag von 2009 an, sondern schauen, wo der Rundfunkstaatsvertrag hinsichtlich der Verhältnisse, wie wir sie heute vorfinden, und der Ziele, wie wir sie medienpolitisch gemeinsam begleiten wollen, angepasst werden kann. Ein Staatsvertrag ist keine Bibel. Wir überarbeiten alle paar Jahre den Staatsvertrag in ganz wesentlichen Punkten. Dabei handelt es sich noch nicht einmal um ein Konkordat. Zwar kann man auch ein Konkordat ändern, aber den Staatsvertrag kann man leichter ändern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Schaffen wir den Spielraum für den BR, stoßen wir an, dass der Rundfunkstaatsvertrag in diesem Punkt modernisiert und angepasst wird, schauen wir, dass wir fairere Wettbewerbsbedingungen für die Privaten, für die Bürgerradios und für die nichtkommerziellen Angebote bekommen! Das geht einmal mit einer Debatte über die Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und vor allem, indem wir uns anschauen, ob wir für die Übergangszeit, solange wir die UKWFrequenzen noch brauchen, zu einer faireren Vertei

lung kommen können. Dann können wir beide getrost in den Wettbewerb entlassen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Damit besteht Einverständnis. Dann ist das so beschlossen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor ich den Tagesordnungspunkt 4 b aufrufe, darf ich ankündigen, dass zum Antrag der FREIEN WÄHLER "A 9 zwischen Holledau und Neufahrn: Ausbau und Lärmschutz" – das ist die Listennummer 8 der nicht einzeln zu beratenden Anträge - namentliche Abstimmung beantragt worden ist.

Jetzt rufe ich Tagesordnungspunkt 4 b auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Dr. Paul Wengert u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Sparkassengesetzes (Einführung der Unternehmensmitbestimmung bei den Sparkassen) (Drs. 17/1929) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird begründet. Ich darf Kollegen Dr. Wengert ans Rednerpult bitten. Herr Kollege, machen Sie die Begründung und die Aussprache in einem?

Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zu fast allen anderen Bundesländern ist in Bayern eine Mitbestimmung oder zumindest eine beratende Mitwirkung der Beschäftigten der Sparkassen in den Verwaltungsräten der Sparkassen nicht vorgesehen. Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a des Sparkassengesetzes verbietet sogar, dass Beamte und Arbeitnehmer der Sparkasse Mitglieder des Verwaltungsrates sein dürfen. Die Zahl der Mitarbeitervertreter reicht in den jeweiligen Sparkassengesetzen anderer Länder von zwei in Nordrhein-Westfalen über zwei, drei oder vier in Thüringen, vier in Bremen, drei, vier oder fünf in Hessen bis hin zu einem Drittelanteil in den Verwaltungsräten in Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen. In Niedersachsen wird auf das dortige Personalvertretungsgesetz Bezug genommen. Im Saarland wird die genaue Zahl der Mitarbeitervertreter außerhalb des Sparkassengesetzes geregelt. Es

überrascht also nicht, dass sich der neue Vorstandsvorsitzende der Sparkasse München vor Kurzem bei einem Gespräch in unserer Fraktion verwundert gezeigt hat, dass es in Bayern keinen einzigen Mitarbeiter im Verwaltungsrat seiner Sparkasse gibt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bayern ist irgendwie aus der Zeit gefallen. Das möchten wir ändern.

(Beifall bei der SPD)

Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf erreichen, dass in Bayern endlich wie in den genannten zwölf anderen Ländern in den Sparkassen die Unternehmensmitbestimmung eingeführt wird. Dazu bedarf es einer Änderung des Sparkassengesetzes. Die Beschäftigten der Sparkassen sollen nach unserem Gesetzentwurf zukünftig im Verwaltungsrat der Sparkasse mit genau der gleichen Anzahl von Mitgliedern vertreten sein, wie von der Aufsichtsbehörde weitere Mitglieder in den Verwaltungsrat zu berufen sind. Dadurch wird der normative Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers verfassungsgemäß, weil auch angemessen, umgesetzt.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung vom 14. Februar 2011 über eine Popularklage bereits mit der Frage der Unternehmensmitbestimmung der Arbeitnehmer in Sparkassen beschäftigt. Er hat festgestellt, dass der Gesetzgeber verfassungsrechtlich nicht gehindert ist, in Sparkassen in Bayern eine Unternehmensmitbestimmung einzuführen, auch wenn sich aus der Bayerischen Verfassung keine Verpflichtung des Gesetzgebers ergibt, für die als Anstalten des öffentlichen Rechts organisierten Sparkassen eine solche Unternehmensmitbestimmung einzuführen. Damit hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof den weiten normativen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers ausdrücklich anerkannt.

Die Mitbestimmung von Arbeitnehmern in den Verwaltungsräten der Sparkassen ist ein uraltes Anliegen der SPD. Wir haben in der achten, der neunten, der zwölften und zuletzt in dieser Legislaturperiode entsprechende Initiativen ergriffen. Sie sind zunächst an der CSU gescheitert, jetzt sind sie auch noch an der FDP und den FREIEN WÄHLERN gescheitert. Unser Ziel war und ist, dass die Verwaltungsräte zu einem Drittel mit Beschäftigten der Sparkassen besetzt werden sollen, weil das der Gesetzeslage in fast allen anderen Ländern entspricht.

(Beifall bei der SPD)

Mit diesen Sätzen zitiere ich den Kollegen Franz Schindler. Er führte dies am 23. November 2010 bei der Ersten Lesung zum damaligen Gesetzentwurf der

FREIEN WÄHLER bereits zutreffend aus. Leider mussten wir mit der Mehrheit des Hohen Hauses diesen Gesetzentwurf am 12. Mai 2011 ablehnen, weil er die Einführung der Unternehmensmitbestimmung in das Belieben des jeweiligen Sparkassenträgers stellen wollte. Das hätte zu einem Flickenteppich in der bayerischen Sparkassenlandschaft geführt. Das konnten und wollten wir nicht mittragen.

Leider hat sich die Regierungsmehrheit des Landtags auch nicht unserem Änderungsantrag anschließen können, den wir bereits zu dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Landesbank-Gesetzes und des Sparkassengesetzes am 17. Juni 2009 eingebracht hatten und der seinerzeit eine Ein-Drittel-Vertretung der Mitarbeiter vorsah. Unsere damalige parlamentarische Initiative wurde übrigens von einer Petition mit 30.000 Unterschriften unterstützt.

Die Änderung des Sparkassengesetzes ist nunmehr mehr als überfällig. Es gibt keinen zwingenden Grund und kein vernünftiges Argument, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Sparkassen weiter zu verwehren, was beispielsweise für ihre Kolleginnen und Kollegen in Stadtwerken selbstverständlich ist: dass sie im Verwaltungsrat ihres Unternehmens mit am Tisch sitzen.

(Beifall bei der SPD)

Um die Verwaltungsräte nicht zu sehr aufzublähen – das könnte ein Gegenargument sein -, haben wir die Zahl der Mitarbeitervertreter an die Anzahl der von der Aufsichtsbehörde zu bestellenden Mitglieder gekoppelt. Damit wächst ein Verwaltungsrat in einem noch vertretbaren Rahmen an. Ich hoffe sehr, dass wir in der Ausschussberatung mit unseren Argumenten überzeugen können und endlich auch für die Sparkassen in Bayern eine Unternehmensmitbestimmung erreichen. Dies dürfte zudem die fachliche Kompetenz in den Verwaltungsräten stärken.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. Jetzt hat Herr Kollege Dünkel das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Liebe Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schön, euch einmal von vorne zu sehen.

(Heiterkeit und Beifall bei der CSU und der SPD)

Wir haben es mit einem besonders spannenden Thema zu tun. Wie funktioniert ein Unternehmen, wie funktionieren unsere Sparkassen als Unternehmen? –

Wichtig sind letztendlich der Aufsichtsrat, der Vorstand und die Personalvertretung. Der Vorstand ist für das Tagesgeschäft zuständig; dazu gehört explizit auch die personelle Entwicklung eines Unternehmens. Über diese wird eben nicht im Verwaltungsrat entschieden, sondern im Vorstand. Der Verwaltungsrat entwickelt die Unternehmensstrategie mit und überwacht sie. Liebe Kolleginnen und Kollegen, schließlich gibt es eine Personalvertretung, die autonom, im Rahmen ihrer Zuständigkeit, zu Zeiten, die sie selbst festlegt, über Inhalte, die sie selbst bestimmt, aber in allen Fällen immer intern, für sich alleine, ohne Vertretung eines Vorstands oder des Verwaltungsrats, tagt. Sie ließe es sich überhaupt nicht nehmen, dass der Vorstand und ein Verwaltungsrat bei ihren Sitzungen ausgeschlossen sind.

Der SPD-Antrag stellt auf genau das Gegenteil ab. Das geschieht im Übrigen zum fünften Mal seit 2009.

(Volkmar Halbleib (SPD): Das letzte Mal, wenn ihr zustimmt!)

Im Verwaltungsrat soll die Personalvertretung als ständiges Mitglied vertreten sein.

(Dr. Paul Wengert (SPD): Nein, nicht die Personalvertretung!)

- Ein Repräsentant oder mehrere Repräsentanten der Personalvertretung. – Am Ende entsteht die spitzfindige Situation, dass Mitglieder aus der Personalvertretung zum Beispiel mitbestimmen, wer Vorstand wird. Ich habe mich gestern mit dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden einer großen Sparkasse in Bayern unterhalten; er kommt aus Hannover. Er hat mir erzählt, genau dort, wo bereits der Fall ist, was Sie jetzt beantragen, findet ein Treffen der Verwaltungsratsmitglieder, die aus der Personalvertretung kommen, mit den designierten Vorstandsmitgliedern statt. Die sagen dann: Wir unterstützen Sie, wenn Sie das und das machen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, so kann das nicht laufen.

(Inge Aures (SPD): Warum? – Volkmar Halbleib (SPD): Was machen die Verwaltungsratsmitglieder? Die machen das Gleiche!)