Protokoll der Sitzung vom 15.10.2014

(Wortmeldung des Abgeordneten Franz Schindler (SPD))

Ich habe ein bisschen Probleme mit der Redezeit. Herr Kollege Schindler, ich würde Ihnen eine Intervention vorschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Gut.

Herr Kollege Streibl, soweit die Streichung der Worte "ggf. unter Ausschluss der Öffentlichkeit" in Ihrem Antrag erfolgt, werden wir auch dem Antrag der FREIEN WÄHLER zustimmen. Dem Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN werden wir nicht zustimmen, weil die Verfassung verletzt würde. Die SPD hat eine getrennte Abstimmung gewünscht. Diesen Wunsch werden wir mittragen.

(Beifall bei der CSU – Volkmar Halbleib (SPD): Danke!)

Herr Kollege Schindler, bitte.

Herr Kollege Heike, sind Sie willens, dem Hohen Haus zu erklären, dass wir als SPD-Fraktion keineswegs beantragt haben, bei der Einstellung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst überhaupt keine Prüfungen und Nachfragen mehr zuzulassen? Wir haben uns gegen das FragebogenVerfahren mit dem Argument, das ich bereits gebracht habe, gewandt: Diejenigen, die extremistisch sind, werden diese Frage in dem Fragebogen nicht wahrheitsgemäß beantworten. Wir haben vorgeschlagen, es in Bayern genauso zu machen, wie dies der Bund und 14 andere Bundesländer problemlos tun. Wir wollen nicht, dass überhaupt nicht mehr hingesehen wird, sondern dass auf das Fragebogen-Verfahren, das sich in Bayern nicht bewährt hat, verzichtet wird. Würden Sie dem Hohen Haus bestätigen, dass es so war?

(Beifall bei der SPD)

Das kann ich Ihnen nicht bestätigen, weil Sie im letzten Jahr in Ihren Antrag geschrieben haben: "Als Konsequenz hieraus ist die seit dem 1. Januar 1992 in Bayern geltende Regelung aufzuheben." Ich habe bis heute nicht gehört, was Sie anders machen wollen.

Ich bin Ihnen für diese Intervention dankbar. Ich gebe Ihnen recht: So eine Person wird das vielleicht bei einer Frage im Fragebogen nicht zugeben. Dann würde sie aber die Unwahrheit bekunden. Daraus resultierend könnte diese Person aus dem Dienst entlassen werden. Hätten wir diese Angabe nicht, möchte ich wissen, wie wir eine solche Person rauskriegen wollen.

(Volkmar Halbleib (SPD): Eine Antwort auf die Frage wäre nicht schlecht gewesen!)

Danke schön. Jetzt kommt Herr Kollege Streibl.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Herr Ministerpräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Gleich vorweg: Wir werden in unserem Dringlichkeitsantrag im ersten Satz den Einschub "ggf. unter Ausschluss der Öffentlichkeit" streichen und somit den Weg zur Zustimmung freimachen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist das passiert, was nicht passieren darf. In den letzten Tagen kam die Meldung, dass eine Person mit rechtsextremem Hintergrund als Richter eingestellt worden ist. Das macht uns fassungslos. Wir sind der festen Überzeugung: Eine Person mit rechtsextremem, antisemiti

schem oder fremdenfeindlichem Hintergrund oder mit einer solchen Haltung hat in bayerischen Behörden keinen Platz. Sie darf hier nicht arbeiten, erst recht nicht in der Justiz und schon gar nicht auf dem Richterstuhl. Da gehören solche Personen definitiv nicht hin.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Wir begrüßen es, dass dieser Mann gestern selbst um seine Entlassung gebeten hat. Allerdings stellt sich schon die Frage, wie es überhaupt zu einer Einstellung dieser Person kommen konnte. Der Verfassungsschutz muss sich dazu Fragen gefallen lassen. Er wurde vom Verfassungsschutz des Landes Brandenburg informiert. Wir müssen fragen: Was hat unser Verfassungsschutz getan; was hat er nicht getan? Wie ging es weiter? Aus Brandenburg wurde zwar nicht berichtet, welchen Beruf Herr Maik B. ausüben möchte. Wenn man jedoch den Namen von Maik B. im Netz eingibt, stößt man sehr schnell auf eine Meldung des "Obermain-Tagblatts" vom 30. Oktober letzten Jahres mit dem Titel: "Neuer Richter für das Amtsgericht" – Maik B. kommt von Berlin an den Obermain und entspannt die Personalsituation.

Meine Damen und Herren, verfügt der Verfassungsschutz nicht über einen Internetzugang? Hat die Staatsregierung die Breitbandversorgung noch nicht bis dorthin ausgedehnt?

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Man muss vor diesem Hintergrund die Arbeitsweise der Behörde überprüfen und näher betrachten. - Dieser Richter hat anscheinend sein Referendariat bei einem wohlbekannt rechtsgerichteten Anwalt abgeleistet. All das hätte man erfahren können, und man hätte es rechtzeitig an das Justizministerium weiterleiten müssen.

Man muss das Justizministerium aber auch loben. Es hat schnell und effektiv reagiert. Zum Glück gab und gibt es die Fragebögen zur Verfassungstreue; hier muss man Herrn Heike recht geben. Dieser Fragebogen ist Herrn B. letztlich zum Verhängnis geworden, weil er darin die Unwahrheit angegeben hat. Daher ist ihm nichts anderes übrig geblieben, als seine Entlassung zu beantragen. Man kann nun prüfen, ob man seine Ernennung rückwirkend aufhebt, und könnte seine Bezüge noch zurückfordern. All das könnte man ohne diesen Fragebogen nicht tun. Deshalb sind wir froh, dass es ihn gibt. Andernfalls wäre man in eine prekäre Situation hineingerutscht.

Wie schon ausgeführt, bleibt allerdings weiterhin zu fragen, wie leistungsfähig und leistungswillig unser Verfassungsschutz ist. Ich hätte mir schon mehr und

effektivere Arbeit des Verfassungsschutzes erwartet, um genau solch einen Vorfall zu verhindern; denn der Schaden, der dadurch Bayern, der bayerischen Justiz und den bayerischen Richtern entstanden ist, ist wieder einmal immens. Man hätte ihn sich ersparen können, wenn man ordentlich gearbeitet hätte. Was hier passiert ist, darf nicht passieren, hätte nicht passieren dürfen und darf auch in Zukunft nicht mehr passieren.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und Abge- ordneten der GRÜNEN)

Bitte schön.

: Herr Kollege Streibl, dem Richter ist doch nicht der Fragebogen zum Verhängnis geworden. Jede Einstellung bei der Justiz und anderswo, ob mit oder ohne weitere Fragen, beinhaltet automatisch die Nachfrage bei der Einstellung, ob man verfassungstreu ist oder nicht. Ich habe das ohne Fragebogen selber mitgemacht. In diesem Bereich ist die Antwort per se falsch gewesen. Sie glauben doch nicht, dass in den anderen Bundesländern, in denen dieser Fragebogen nicht existiert, eine Entlassung eines Richters auf Probe nicht möglich ist. Der Sinn und Zweck der Richterzeit auf Probe besteht schließlich darin, dass man den Richter ohne Begründung innerhalb der ersten zwei Jahre entlassen kann. Nach dem zweiten Jahr spielen fachliche Gesichtspunkte eine Rolle, aber in den ersten zwei Jahren nicht.

Mit anderen Worten: Die Argumentation mit dem Fragebogen ist nur vorgeschoben. Dieser Fragebogen entbehrt nicht der Lächerlichkeit. Angenommen, ich frage jemanden nach der Ablegung seines zweiten Examens ernsthaft "Sind Sie Mitglied von Al-Qaida?", und er kreuzt dies an - das ist unlogisch und nicht nachvollziehbar. Also lassen Sie doch bitte die Kirche im Dorf.

(Beifall bei der SPD)

Sehr geehrter Herr Kollege Arnold, die Kirche lassen wir gerne im Dorf. Sie hat mit diesem Fall auch wirklich nichts zu tun. – Trotz Ihrer Einwände ist festzustellen: Man hat dokumentiert, dass er hier gelogen hat. Dadurch können sich rechtliche Konsequenzen ergeben, und sie ergeben sich auch. Daher kann und sollte man dieses Verfahren weiterhin praktizieren. Wenn jemand lügt, hat man eine Handhabe gegen ihn.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank. Ich erteile jetzt Herrn Staatsminister Herrmann das Wort. Bitte schön, Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Wir sind uns sicherlich alle einig: Rechtsextremisten und Neonazis sind für das Amt eines Richters in unserem Land völlig ungeeignet und indiskutabel, egal an welchem Gericht. Allen Berichtswünschen werden das Justizministerium und das Innenministerium in den zuständigen Ausschüssen unverzüglich nachkommen.

Nach meinem gegenwärtigen Kenntnisstand stellt sich mir die Entwicklung der letzten zwölf Monate wie folgt dar. Ich betone ausdrücklich, dass es sich um den momentanen Stand handelt; weitere Informationen kommen ja immer noch hinzu, und wir werden für die Ausschüsse die Auskünfte auf den neuesten Stand bringen: Maik B. hat im Oktober 2013, amtlich umgemeldet am 24. Oktober, seinen Erstwohnsitz nach Mainleus in Bayern verlegt. Vom 1. November an war Maik B. als Richter auf Probe am Amtsgericht Lichtenfels tätig.

Die bayerische Polizei wurde im Rahmen des Informationsaustausches in Staatsschutzsachen am 24. Februar, also vier Monate später, mittels E-Post des Polizeipräsidiums Eberswalde über den Zuzug von B. mit gleichlautendem Inhalt informiert. Das Polizeipräsidium Oberfranken wurde darüber am 27. Februar informiert und hat entschieden, B. in die Staatsschutzdatei aufzunehmen. Am 26. Februar wurde das Landesamt für Verfassungsschutz vom Brandenburger Verfassungsschutz über den Umzug informiert. In dieser Mitteilung wurden die rechtsextremistischen Aktivitäten B.s allgemein dargestellt. Darin wurde seine Mitgliedschaft in rechtsextremistischen Musikgruppen erwähnt, ferner seine Mitgliedschaft in der Neonazigruppe "Hassgesang". Außerdem wurde mitgeteilt, dass er Betroffener einer Verbotsverfügung des Vereins "Widerstandsbewegung Südbrandenburg" im Jahr 2012 war. Einen Hinweis auf eine angestrebte Tätigkeit im öffentlichen Dienst enthielt diese Mitteilung nicht.

Infolge dieser Erkenntnismitteilungen aus Brandenburg hat das Landesamt für Verfassungsschutz Ermittlungen zu möglichen Aktivitäten B.s in Bayern eingeleitet und auch einen Erkenntnisaustausch mit dem polizeilichen Staatsschutz durchgeführt. In diesem Zusammenhang hat am 11. März eine Besprechung in Oberfranken stattgefunden. Daran haben unter anderem Mitarbeiter des Polizeipräsidiums Oberfranken sowie der verschiedenen kriminalpolizeilichen Dienststellen des Landesamtes für Verfassungsschutz teilgenommen. Dabei wurde das Personenpotenzial von

Rechtsextremisten in Oberfranken thematisiert und auch die Person B. ausdrücklich benannt. Seine berufliche Tätigkeit war zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt. Deshalb wurde ausdrücklich sowohl für den Verfassungsschutz als auch für die Polizei als Ziel festgelegt, dessen Hintergrund näher zu erkunden und der Frage, was er eigentlich in Oberfranken tut und will, nachzugehen. Die weitere Abklärung der Sicherheitsbehörden ergab, dass B. zum Beispiel – ich gebe jetzt nur einen Teil der Ermittlungsergebnisse wieder – weder bei einer Krankenversicherung noch bei der Agentur für Arbeit gemeldet war. Eine nochmalige telefonische Nachfrage bei der sachbearbeitenden Polizeibehörde in Brandenburg ergab keine weiteren Erkenntnisse darüber, warum B. nach Bayern verzogen war.

Aus heutiger Sicht muss man sagen: Wir haben danach gesucht, ob er irgendwo sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Auf die Idee, dass er als Beamter oder im Richterdienst beschäftigt ist, sind sie in der Tat nicht gekommen. Aber es verhält sich nicht so, dass sie nicht versucht haben, das zu ermitteln. Das ist der simple Sachverhalt; es gibt dabei nichts herumzureden.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Er war dann mit seinem Namen in der Staatsschutzdatei gespeichert. Diese Einspeicherung hat – ich brauche das nicht zu wiederholen, es wurde schon angesprochen – dazu geführt, dass die Datei in dem Moment, als der Name in einem weiteren Verfahren aktenkundig war, aufgezeigt hat: Den Namen kennen wir, er wird vom Staatsschutz beobachtet. Dieses weitere Verfahren hat mit den anderen Vorgängen überhaupt nichts zu tun, dabei geht es um Diebstahl und Einbruch in ein Fitnesscenter, wo B. Zeuge war, usw.

Leider hat es noch einmal unnötig lange gedauert, bis diese Erkenntnis aufgegriffen wurde. Vom 30. September an aber haben Polizei und Verfassungsschutz den gesamten Vorgang bearbeitet und versucht, die Personenidentität zu verifizieren. Daraufhin sind in den ersten Tagen des Monats Oktober entsprechende Informationen zwischen Innenministerium, Justizministerium, Verfassungsschutz und Oberlandesgericht Bamberg ausgetauscht worden. Die genauen Informationswege Anfang Oktober sind nach meiner Einschätzung nicht mehr so relevant; wir können sie gerne in den Ausschüssen darlegen. Entscheidend ist, dass das Oberlandesgericht Bamberg den Betroffenen gestern mit den Erkenntnissen konfrontiert hat. Er hat daraufhin seine Entlassung aus dem Justizdienst beantragt. Dem Antrag wurde sofort entsprochen. Er hat damit sein Richteramt verloren. Selbstverständlich werden wir die ganze Entwicklung noch

einmal analysieren und feststellen, wo an den entsprechenden Stellen noch besser hätte gehandelt werden können. Klar ist: Es ist unbefriedigend, dass nicht noch intensiver nach der beruflichen Tätigkeit geforscht worden ist. Das muss in Zukunft anders gemacht werden. Klar ist damit auch: So oder so gab es für die bayerischen Sicherheitsbehörden erst ab der Umzugsmitteilung der Brandenburger von Ende Februar Anlass, sich überhaupt mit dem Namen Maik B. zu beschäftigen. Deswegen sage ich noch einmal: Damit müssen sich die Ausschüsse und das ganze Hohe Haus in Ruhe beschäftigen.

Von der Einstellung am 1. November haben die bayerischen Sicherheitsbehörden zu dem Zeitpunkt definitiv nichts gewusst. Eine Einstellung dieses Rechtsextremisten am 1. November als Richter hätte man nur verhindern können, wenn man vor seiner Einstellung beim Verfassungsschutz angefragt hätte. Dann hätte man vor seiner Einstellung und während der Einstellungsgespräche festgestellt, dass sein Wohnsitz in Brandenburg ist. Nach der Praxis wäre beim Verfassungsschutz Brandenburg nachgefragt worden. Es hätte eine entsprechende Meldung gegeben.

Deshalb muss das Hohe Haus, wenn ich das – mit Verlaub – so deutlich sagen darf, daraus klare Konsequenzen ziehen. Entweder akzeptiert man, dass jemand in den öffentlichen Dienst eingestellt wird, obwohl Verfassungsschutzbehörden, wo auch immer sie sich in Deutschland befinden, wissen, dass er Extremist ist, weil wir beim Verfassungsschutz nicht grundsätzlich anfragen. Dann darf man sich bitte nicht hinterher darüber beklagen und sagen, dass der Verfassungsschutz geschlafen hätte. Hinterher könnte man sagen, das hätte nach dem 24. Februar schneller gehen müssen. Dann wäre er trotzdem erst einmal vier Monate Richter gewesen. Oder man sagt: Wir wollen solche Leute überhaupt nicht als Richter oder zum Beispiel bei der bayerischen Polizei. Dann muss man aber akzeptieren, dass grundsätzlich angefragt wird.

Deshalb sage ich – daraus mache ich keinen Hehl –, dass wir diese Frage jedenfalls für sicherheitsrelevante Bereiche neu aufwerfen müssen. Ich glaube, inzwischen laufen wir Gefahr, mit zweierlei Maß zu messen. Unter den Sicherheitsbehörden in Deutschland ist es völlig unstrittig, dass jeder Mitarbeiter, zum Beispiel in den Sicherheitsbereichen eines Flughafens, grundsätzlich eine Einverständniserklärung unterschreiben muss, dass beim Verfassungsschutz abgefragt wird. Ob es sich dabei um Islamisten, Rechtsextremisten oder Linksextremisten handelt, ist egal. Das ist völlig unstrittig. Das wird von allen deutschen Bundesländern so praktiziert. Wäre es nicht eigentlich logisch – diese Frage stelle ich in den Raum –, das

Gleiche, das wir für einen Mitarbeiter im Flughafenbereich machen, wenigstens auch für unsere eigenen Polizisten und Richter zu machen? - Das machen wir zurzeit nämlich nicht. Im Moment gibt es nur diesen Fragebogen.

Deshalb habe ich es mir in der Tat erlaubt, diese Diskussion zu eröffnen. Wir müssen schon überlegen, wie wir damit umgehen wollen. Gott sei Dank ist in den letzten Jahren nichts passiert. Man stelle sich einmal vor, wir würden einen solchen Extremisten auch bei der bayerischen Polizei einstellen – bei Kenntnis des eigenen Verfassungsschutzes! In der Öffentlichkeit würden uns alle zu Recht für ein bisschen bescheuert erklären und uns fragen: Wie kann es sein, dass ihr jemanden einstellt, von dem euer eigener Verfassungsschutz weiß, dass er Extremist ist? Bevor ihr ihn eingestellt habt, habt ihr den Verfassungsschutz jedoch nicht gefragt.

Mit diesen Dingen müssen wir uns einmal in Ruhe beschäftigen. Deshalb haben der Justizminister und ich die gemeinsame Absicht, dies für unsere Bereiche umzusetzen. Wir diskutieren nicht darüber, für Forstbeamte oder wen auch immer derartige Anfragen zu stellen. Aber für sicherheitsrelevante Bereiche sollte das doch einmal überprüft werden. Das halte ich für dringend geboten. Im Übrigen müssen wir hinsichtlich der Abläufe bei der Polizei und beim Verfassungsschutz im Einzelnen noch einmal der Frage nachgehen, warum das nicht früher und schneller erkannt worden ist. Das ist gar keine Frage.

Wir werden in den Fachausschüssen im Einzelnen detailliert berichten, wie der Ablauf in den letzten Monaten war. Anschließend werden wir die notwendigen Konsequenzen ziehen. Allerdings kann ich nicht erkennen – das will ich noch einmal ausdrücklich sagen –, dass es insgesamt bei den Abläufen bei der Polizei oder beim Verfassungsschutz ein Strukturproblem gegeben hat oder Grundsatzdefizite gegeben hätte. Dort ist im Einzelfall nicht schnell und breit genug gehandelt worden. Wohlgemerkt, das ist im Ergebnis aber aufgrund unserer Sicherheitsmechanismen erkannt worden, und sehr schnell sind auch die Konsequenzen gezogen worden.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Herr Kollege Rabenstein hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

(Unruhe – Das Mikrofon funktioniert nicht)

Es tut mir leid, wenn das Mikrofon nicht funktioniert.