Protokoll der Sitzung vom 12.11.2014

Es wird aber wohl so sein – und das kann ich vorweg sagen –, dass wir unseren Grundsatz "Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht" beibehalten werden. Das wird

dazu führen, dass wir einem solchen Gesetz in dieser Form nicht werden zustimmen können.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank. Ich erteile das Wort Herrn Kollegen Arnold.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Wasserrahmenrichtlinie ist das Klassenziel. Herr Hünnerkopf, was Sie uns da berichtet haben, kann aber zu nichts anderem führen als zu dem Befund: Vorrücken gefährdet, und zwar massiv gefährdet.

Was Sie uns schildern, ist in Bayern sicherlich teilweise gelungen. Aber der Zustandsbericht bzw. die uns vorliegenden Daten geben dringend Anlass, endlich zu handeln. Damit kommen wir zu dem Ergebnis: Die bisherigen Versuche, das Ganze auf freiwilliger Basis zu erreichen, haben nicht genügt.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Deswegen ist in der Tat auch im Wasserrecht eine gewisse Sozialpflichtigkeit einzufordern. Die Sozialpflichtigkeit ist keine Enteignung in diesem Sinne, sondern wird bereits in 15 anderen Bundesländern erfolgreich praktiziert. Sie stellt nichts anderes fest, als dass alle wissen, woran sie sind.

Die Frage in Ihrem Gesetzentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, geht dahin, ob das nun 10 Meter sein müssen oder nicht. Dieses Thema werden wir mit Sicherheit auch mit einem eigenen Gesetzentwurf befeuern.

Diese Freiwilligkeit funktioniert aber, wie gesagt, nur teilweise. Ihr Bericht, Herr Hünnerkopf, ist kein Alibi dafür, jetzt nicht gesetzgeberisch zu handeln. Die Problematik ist allerdings vielschichtig. Selbst wenn die Gewässerrandstreifen vorhanden sind, müssen sie kontrolliert werden. Dazu fehlt es aber an Personal sowie an Veröffentlichungspflichten vonseiten der öffentlichen Hand. All das ist in Ihrem Gesetzentwurf nicht berücksichtigt.

Noch eine andere Situation müssen wir berücksichtigen: Die Rede ist im Grunde gar nicht von 5 Metern oder von 10 Metern, sondern in Bayern es geht um Größenordnungen von mehreren Hektar. Wenn man so vorgehen will, wie Sie das vorhaben, dann bedeutet das: Damit gehen die Schadstoffeinträge und die gesetzlichen Regelungen, das Verbot der Düngung im Fachbereich und ein Verbot der Beweidung an dem entsprechenden Streifen einher. Das bedeutet bei circa 60.000 Kilometern betroffenen Flussläufen ins

gesamt eine Grünlandnutzentnahme von 40.000 Hektar, bei Ackerflächen sind das 20.000 Hektar.

Bei einer Durchschnittsbetriebsgröße nach dem Agrarbericht von 28,5 Hektar wären mehr als 2.000 bis 3.000 Bauernhöfe von diesem Flächenentzug betroffen. Wir haben aber auch die Aufgabe, entsprechend Futtermittel und eiweißhaltige Pflanzen anzubauen, um dem hohen Import von Soja entgegenzuwirken. All dem wird man mit einer Pauschalmaßnahme von 10 Metern, so wie Sie das fordern, aus unserer Sicht nicht gerecht werden können.

Darüber hinaus haben wir in Bayern unterschiedliche Zustände, und wir haben in diesem Bereich auch festzustellen, dass die Kommunen und die Landkreise vor Ort mit ihrer Kompetenz besser auf die Bedürfnisse und Belange der Bevölkerung und der Beteiligten – das sind nicht nur Naturschutzverbände, sondern hauptsächlich Landwirtinnen und Landwirte; deswegen spreche ich jetzt auch – eingehen können, als dies durch eine zentrale, pauschale Lösung, die ohne Wenn und Aber 10 Meter festlegt, möglich wäre.

Wir werden uns für eine Verpflichtung von 5 Metern einsetzen; die sollte aber entsprechend evaluiert sein und auch die Möglichkeit bieten, diesen Bereich weiterhin als Weidefläche zu nutzen. Insbesondere werden wir Wert darauf legen, dass die kommunalen Behörden für die Krisenflächen, die Krisenortschaften und auch die Krisenufer vor Ort – wie es jetzt schon nach dem Bundeswasserhaushaltsgesetz möglich ist – Maßnahmen ergreifen und Gewässerrandstreifen von 10 Metern erklären.

Das ist auch wichtig, um mit der Diskussion, die notwendig ist, die Wasserqualität in Bayern insgesamt zu verbessern und damit in der Bevölkerung anzukommen. Was nützt es jemandem, der zugestandenermaßen in besten Zuständen lebt, wenn er jetzt davon erfährt, dass 20 Meter jenseits seines Bachlaufs nach links und nach rechts nichts mehr gemacht werden darf? Der hat kein Verständnis dafür, aber es ist durchaus so, dass die Nitrateinträge in einigen Flussläufen Westmittelfrankens so problematisch sind, dass dort Handlungsbedarf gegeben ist. Kein Mensch möchte eine Weide- oder eine Ackerbewirtschaftung bis zum Flussrand. Das wissen wir ganz genau. Diese Einträge sind schädlich.

Deswegen ist es gut und wichtig, dass wir diskutieren, und, Herr Hünnerkopf, dies nicht nur im Hinblick auf den Umweltbereich. Denken Sie auch immer daran: Diejenigen, die in diesen Bereichen mit der Umwelt arbeiten, sind die Menschen in der Landwirtschaft. Auch diese müssen in diesem Zusammenhang zu

Wort kommen, und ihr Wort muss auch Gewicht haben.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Das Wort hat Herr Kollege Kraus.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zum Kollegen Magerl: Ganz so schlecht, wie er die Situation zu Beginn dargestellt hat, ist sie momentan nun auch wieder nicht. Kollege Magerl ist nicht nur auf die Fließgewässer eingegangen, sondern auch auf das Grundwasser. Wenn man sich das auf der Karte anschaut, so sieht man, dass Bayern bei der Nitratbelastung des Grundwassers eigentlich gar nicht so schlecht dasteht. Interessant ist, dass die Nitratbelastung in Richtung Würzburg größer ist, dass dort ein schlechterer Zustand herrscht. Ich sage das, ohne dass ich den fränkischen Winzern zu nahetreten will. Aber vielleicht sollte man sich dieses Gebiet wirklich einmal näher anschauen.

Die Kernaussage der FREIEN WÄHLER ist, dass wir auch weiterhin für Freiwilligkeit plädieren, so wie dies in Bayern auch bisher der Fall gewesen ist. Bayern ist, wie wir alle wissen, kleinstrukturiert. Das haben wir gerade noch einmal gehört. Auch wurde schon angesprochen, dass größere Betriebe mit ihren Feldern vielleicht noch radikaler umgehen als die kleineren Bauern, die eine ganz andere Einstellung dazu haben. Würde man ihnen nun aber in einem kleinstrukturierten Gebiet 10, 20, 30 oder wer weiß wie viele Meter nehmen, wären wahrscheinlich sehr viele kleine Betriebe so stark davon betroffen, dass sie, weil sie auf dem freien Markt keine Flächen mehr bekommen – Stichworte Flächenknappheit, Flächenpacht -, fast schon in ihrer Existenz bedroht wären.

Es sind schon viele Zahlen genannt worden. In Bayern gibt es 100.000 Kilometer Fließgewässer, 40.000 Kilometer fließen durch Grünland, 7.000 Kilometer durch Siedlungen, aber bei 6.000 Kilometern ist der Freistaat Eigentümer, der die Randstreifenproblematik auch über eigene Verträge regeln könnte. Für die verbleibenden 20.000 Kilometer kommt für mich jetzt das KULAP ins Spiel. Das KULAP wird nächstes Jahr verbessert. Die Förderfähigkeit wird von 30 Metern Randstreifen auf 5 Meter Randstreifen reduziert werden. Wir sind uns ganz sicher, dass dies eine größere Akzeptanz bei den Bauern hervorrufen wird und dass sie dies auf freiwilliger Basis annehmen.

Der Gesetzentwurf der GRÜNEN ist durchaus radikal. Unter anderem wäre ihm zufolge die Ackernutzung dieser Flächen verboten. Auch über das Grünland könnte man diskutieren. Schwarze Schafe gibt es

überall. Darüber braucht man gar nicht zu reden. Aber im Zuge der modernen Landtechnik – Stichworte sind hier Düngemitteleintrag und Pflanzenschutzmitteleintrag – sind schon wesentliche Verbesserungen, die zum Teil auch compliance-relevant sind, erfolgt. Und schließlich kostet Dünger ja auch Geld. Es ist ja nicht so, dass ein Bauer mit Fleiß Dünger aufs Feld schmeißt. Davon hat er wirklich nichts.

Interessant ist für mich auch Folgendes: Es gibt zum Beispiel den Speichersee in einem Vogelschutzgebiet im östlichen Landkreis von München. Auch er hat eine brutale Nährstoffaustragung. Es ist festgestellt worden, dass das mit dem Randstreifen gar nichts zu tun hat. Fakt ist einfach, dass dieser See undicht ist und dass es unmöglich ist, solche riesengroßen Gewässer abzudichten.

Die gute fachliche Praxis war bis jetzt Bestandteil für uns, und dies wird auch weiter so bleiben. Was das Stichwort Greening und das Anlegen entsprechender Flächen angeht, plädieren wir auch für Freiwilligkeit. Somit müssen wir den Gesetzentwurf der GRÜNEN ablehnen. Aber auch ich freue mich, dass wir dieses Thema nun im Ausschuss besser durchleuchten.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Die Aussprache ist damit geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das auch so beschlossen.

Ich darf Tagesordnungspunkt 2 aufrufen:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Jürgen Mistol u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung der Bayerischen Bauordnung (Drs. 17/1047) - Zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Hierzu wurde im Ältestenrat eine Redezeit von fünf Minuten beantragt. Ich darf als Erstem Herrn Kollegen Mistol das Wort erteilen. Bitte sehr, Herr Kollege.

(Vom Redner nicht autori- siert) Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wenn jemand einen Häuserblock mit 200 Wohnungen ohne Tiefgarage bauen darf, spart er dadurch etwa 2 Millionen Euro ein, Geld, das er stattdessen für mehr Wohnqualität ausgeben kann. Das Projekt "Autofreie Mustersiedlung" in Wien, das bereits im Jahr 2000 verwirklicht wurde, hat gezeigt, dass Mieterin

nen und Mieter dafür gerne auf Stellplätze verzichten, insbesondere weil sie ganz grundsätzlich ohne eigenes Auto leben oder leben wollen. So etwas gibt es, liebe Kolleginnen und Kollegen, und das nimmt auch zu.

Statt ungenutzter Parkplätze werden den Anwohnern aus den eingesparten Garagenkosten zusätzliche Gemeinschaftseinrichtungen wie Kinderspielplätze, Dachbeete, Sportplätze, E-Bikes, kostenlose Fahrten für den öffentlichen Nahverkehr oder vom Bauträger subventioniertes Carsharing angeboten. Nicht nur in der Radlhauptstadt München, auch in anderen bayerischen Städten erfreuen sich solche Projekte einer großen Nachfrage.

Entscheidend ist – das ist auch die Hauptintention unseres Gesetzentwurfs -, dass die Abschaffung der gesetzlichen Stellplatzpflicht die Kosten beim Wohnungsbau spürbar mindert und zur Entschärfung der angespannten Situation auf dem bayerischen Wohnungsmarkt beitragen kann.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle möchte ich mich auch – jetzt ist er leider nicht da – bei Erwin Huber dafür bedanken, dass die Initiative zu der Anhörung, die im Juli im Wirtschaftsausschuss stattgefunden hat, von ihm gekommen ist. Dies zeigt, dass es in Sachen Stellplätze sehr wohl Diskussionsbedarf gibt. In dieser Anhörung bestätigte sich, dass die gesetzliche Pflicht zur Schaffung von Stellplätzen vor allem beim öffentlich geförderten Wohnungsbau als Kostentreiber wirkt. Trotzdem wollen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, von den FREIEN WÄHLERN und von der SPD, an der bisherigen Regelung in der Bayerischen Bauordnung festhalten. Dabei hat Herr Kroner vom Verband der Wohnungswirtschaft attestiert, dass die Leerstandsquote von Tiefgaragen im geförderten Wohnungsbau zum Teil bei über 50 % liegt, während sich der Pkw-Bestand bei sozialwohnungsberechtigten Haushalten gerade einmal auf 0,2 % bis 0,5 % beläuft.

Auch das Forum "Gemeinschaftliches Wohnen" machte in seiner Stellungnahme mehr als deutlich, dass es bei Wohnprojekten nach dem Konzept des autoreduzierten Wohnens wegen zu hoher bürokratischer Hürden oftmals gar nicht zu einer Reduzierung von Stellplätzen kommt. In Berlin wurde die Stellplatzsatzung bereits in den 90er-Jahren abgeschafft. Seit diesem Jahr gibt es auch in Hamburg keine Stellplatzpflicht mehr. Der Verband der Wohnungswirtschaft konstatierte im Rahmen der Landtagsanhörung ebenfalls, dass die Abschaffung der Stellplatzpflicht von den wohnungspolitischen Akteuren in Berlin als Erfolg

gewertet wird: So könne auf die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Wohnungsprojekte besser Rücksicht genommen werden.

Dass es bei einer Abschaffung der Stellplatzpflicht beispielsweise in der Münchner Innenstadt keine Stellplätze mehr geben würde, bezweifle ich stark; denn Bauherren wollen den Bewohnerinnen und Bewohnern auch künftig Parkplätze anbieten. Das ist aus meiner Sicht klar eine Sache von Angebot und Nachfrage.

Wir GRÜNEN wollen, dass dort, wo es keinen Bedarf an Stellplätzen gibt, unbürokratisch auf die Errichtung von Stellplätzen verzichtet wird. Stattdessen soll eine individuelle Stadt- und Verkehrsplanung ermöglicht werden, zumal sich der Stellplatzbedarf in den bayerischen Kommunen ohnehin äußerst unterschiedlich darstellt.

Lassen Sie mich zum Schluss Franz Josef Strauß zitieren. Er hat einmal gesagt: "Probleme kann man nicht durch Aussitzen, Verschweigen und Ausschwitzen erledigen." Wenn Sie schon unserem Problemlösungsansatz für eine Absenkung der Gestehungskosten von Wohnungen nicht zustimmen wollen, erwarte ich, dass Sie wenigstens selbst Lösungen anbieten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. Jetzt darf ich Herrn Kollegen Dr. Otmar Bernhard das Wort erteilen. Bitte schön.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Beratung dieses Gesetzentwurfs in den Ausschüssen und auch die Anhörung haben uns nicht überzeugt, Herr Kollege. Ihr Ausgangspunkt besteht in einer bedarfsorientierten Lösung: Die Kommunen sollen die Möglichkeit haben, auf dieses und jenes zu reagieren. – All das ist jetzt schon möglich. Ein Blick in das Gesetz fördert die Rechtsfindung und würde überflüssigen politischen Aktionismus vermeiden. Die Kommunen haben die Möglichkeit einer völligen Reduzierung oder können etwas anderes machen. Insofern ist voller Spielraum gegeben. Deswegen halten wir an dem Grundsatz fest, dass Stellplätze geschaffen werden müssen. Wenn eine Kommune dies im Einzelfall anders sieht, hat sie die Möglichkeit, entsprechend zu handeln.

Wir glauben auch, dass durch Ihre Forderung eine unangemessene und unnötige Einschränkung der Selbstverwaltung der Kommunen eintritt. Die Kommunen können selbst am besten beurteilen, was sie wollen. Deshalb sollten wir von dieser völlig unnützen Regulierung die Hände lassen. Die Staatsregierung hat sich im Übrigen auferlegt, nur noch Gesetzgebung in

Gang zu bringen, wenn sie woanders Recht streicht. Sie verfahren hier genau gegenteilig. Der Artikel 47 BayBO umfasst allein eine Seite. Stellen Sie sich vor, es geht so weiter, dass wir bei jeder Änderung der Bauordnung den Text derartig aufblähen. Auch aus diesem Grund ist Ihr Anliegen völlig unakzeptabel. Sie haben vielleicht nur noch vergessen zu regeln, wer die Stellplätze kehren und wer das Unkraut jäten soll. Es besteht keinerlei Regelungsbedarf, die Praxis hat sich bewährt, die Kommunen sind damit zufrieden.

Sie reden immer von einem Rückgang des Pkw-Verkehrs. Alle Prognosen hierzu widersprechen dieser Behauptung, auch wenn es mehr Fahrräder und Carsharing-Angebote gibt. In München kann man mit den Händen greifen, was mit dem Automobilverkehr passiert: Er nimmt ständig zu, auch wenn Leihfahrräder und Ähnliches mehr angeboten werden. Wir erkennen nicht, dass Ihre Behauptung in irgendeiner Weise stimmen könnte.

Sie sprechen davon, das Angebot finde große Akzeptanz. Ich kann mich daran erinnern, dass es bei der Vermittlung von Wohnungen, deren Stellplätze weit entfernt sind, erhebliche Schwierigkeiten gegeben hat.

(Zuruf der Abgeordneten Christine Kamm (GRÜNE))