Ich lese Ihnen jetzt diese Abkommen der Reihe nach vor. Das ist zum Beispiel das CEDAW-Abkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, des Weiteren die Europä
ische Menschenrechtskonvention, des Weiteren die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, des Weiteren die Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt, des Weiteren die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Auch das Grundgesetz sieht diverse Schutzmaßnahmen für Frauen vor. – Diese Abkommen verpflichten gerade den Staat, in diesem Bereich tätig zu werden. Ihr Argument, die Kommunen seien zuständig, Ihr Versuch, es auf die Kommunen abzuschieben,
Frau Strohmayr, eine Frage: Sind die Kommunen nicht Teil des Staates? Nehmen sie nicht Aufgaben des Staates wahr?
(Zurufe von der Opposition: Ach nein! – Dr. Simo- ne Strohmayr (SPD): Wahnsinn! Wir haben von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben gesprochen!)
Fakt ist doch eines, und Frau Gottstein hat es schön beschrieben: Im Kreistag wird über die Finanzausstattung der jeweiligen Frauenhäuser entschieden. Sie hat sich geärgert, weil die Unterstützung nicht so erfolgt ist, wie sie sie gewünscht hätte. – Da kann man doch nicht sagen, die Kommunen haben damit nichts zu tun. Natürlich sind die Kommunen Träger, und wir unterstützen sie, natürlich. Proaktiver Beratungsansatz!
Wir geben im nächsten Doppelhaushalt mehr Unterstützung, als die GRÜNEN überhaupt beantragen. Ich verstehe gar nicht, dass Sie sich nicht freuen und nicht sagen: Danke schön; das ist ein Schritt in die richtige Richtung.
(Ulrike Gote (GRÜNE): Das ist gar nicht wahr! Wo ist Ihre Frauenhausfinanzierung? – Weitere Zurufe von den GRÜNEN)
Danke schön, Herr Kollege Vogel. – Frau Stamm, bitte schön! - Als Nächste hat Frau Kollegin Schmidt das
Herr Kollege Vogel, ist Ihnen bewusst, dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, Gewalt gegen Frauen zu verhindern, und keine kommunale?
Herr Kollege Vogel, meine nächste Frage lautet: Warum wird die Frau in Ihrer Geschichte dann schon seit zehn Jahren geschlagen, wenn das so erfolgreich war, was Sie da gemacht haben oder was Sie vermieden haben? Das frage ich mich dann schon.
Das Nächste: Wie stellen Sie sich Kampagnen vor? Sagen Sie dann zu der Dame, sie möchte sich bitte für die nächsten drei Jahre vor dieses Plakat zur Kampagne setzen und warten, bis wir freie Plätze in Frauenhäusern haben? Wie stellen Sie sich das vor? Oder soll sie jedes Mal, nachdem sie geschlagen worden ist, Radio hören? Vielleicht beruhigt sie die Kampagne. - Wir brauchen jetzt Plätze und nicht später!
Frau Kollegin, noch einmal: Erklären Sie mir, ob dieser Frau mit einem einzigen Antrag, der heute zur Abstimmung steht, eher geholfen wäre?
Ich bin erst seit dem letzten Jahr Mitglied dieses Hauses, und wir befassen uns mit diesem Thema. Ich finde es übrigens eine Sauerei von Frau Gottstein, der CSU zu unterstellen, dass wir uns dieses Themas nicht annehmen. Das finde ich eine Riesensauerei.
Warum? – Erstens. Wir haben den proaktiven Beratungsansatz. Zweitens. Wir steigen in acht Stellen ein. Drittens. Ich rede davon,
Ich rede auch von einer engeren Verzahnung beispielsweise der Jugendhilfe und der Jugendämter mit den Frauenhäusern und mit den entsprechenden Stellen. Wenn Kinder Opfer von Gewalt werden, bekommt das vielleicht eher jemand mit.
Letztlich sieht man, dass sich die FREIEN WÄHLER nicht so sehr mit dem Thema befasst haben können, weil kein Antrag der FREIEN WÄHLER vorliegt. Das muss man auch einmal feststellen.
Danke schön. – Jetzt Moment mal. Herr Kollege Dürr, lassen Sie die Kollegin Osgyan reden. Sie hat jetzt das Wort für eine Zwischenbemerkung.
Das mit der Tracht werden wir vielleicht später noch erfragen können. – Sehr geehrter Herr Vogel, Sie sagen, Frau Stamm kennt unsere Anträge nicht. Ich finde die Art, wie mit den Anträgen umgegangen wird, einfach unredlich. Es stimmt, Sie haben den proaktiven Beratungsansatz, den wir schon lange fordern, aufgenommen, und Sie haben da auch etwas mehr Geld eingestellt, als wir gefordert haben.
Wir sind ja bescheiden. Aber es gibt noch vier weitere Anträge. Darin geht es unter anderem darum, dass wir nur die Preissteigerung, die Tarifsteigerung der letzten Jahre auffangen. Auch da sind wir sehr bescheiden gewesen. Aber nicht einmal dem wird zugestimmt. Wir geben Ihnen recht: Wir brauchen eine Erhebung darüber, was wir tatsächlich brauchen. Das wird wesentlich höher ausfallen. Aber wir können
doch die Frauen und Kinder nicht jahrelang im Regen stehen lassen, bis wir die Erhebung einmal haben.
Genau deswegen haben wir unsere Anträge gestellt. Die Zahlen sind bekannt. Wir haben durch unsere Anfragen in diesem Jahr schon herausgefunden, was alles im Argen liegt. Die Fälle häuslicher Gewalt nehmen zu, in Unterfranken wurden 310 Frauen abgewiesen. Die Zahlen sind alle bekannt, auch für Bayern. Ich denke, es ist eindeutig, dass man jetzt handeln kann. Über das, was wir wirklich brauchen, können wir gerne eine Studie machen. Deswegen haben wir das auch gefordert. Aber das dürfen wir nicht einfach auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben.
Frau Kollegin, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie jetzt zumindest schon einmal die Ausführungen von Frau Stamm deutlich relativiert haben. Frau Stamm hat Frau Gerlach meines Erachtens in einer Art und Weise konfrontiert, dass wir überhaupt keine Studie und keine Bedarfsermittlung bräuchten, obwohl die GRÜNEN mit einem Antrag, der heute zur Abstimmung steht, genau diese Bedarfsermittlung – wobei, ich sage es noch einmal, ich Bedarfsermittlung für das falsche Wort halte – beantragt haben.