Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Kathrin Sonnenholzner, Ruth Müller u. a. und Fraktion (SPD) Infektionsschutz in bayerischen Krankenhäusern sicherstellen! (Drs. 17/5011)
Im Einvernehmen der Fraktionen wird auf eine Aussprache verzichtet. Wir kommen daher sofort zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Gesundheit und Pflege empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass die bisherigen Absätze 1 und 2 durch
einen neuen Absatz ersetzt werden. Ich verweise insofern auf die Drucksache 17/5783. Wer dem Antrag mit diesen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion, das sind die FREIEN WÄHLER. Das waren einige Stimmen aus der SPD. Wie darf ich das werten?
Die SPD stimmt also zu, die CSU und die FREIEN WÄHLER stimmen zu, das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmt auch zu. Darf ich dann feststellen, dass das einstimmig war? – Ja. Das habe ich auch so erwartet. Gibt es einzelne Gegenstimmen? – Nein. Enthaltungen? – Auch nicht. Dann ist diesem Antrag einstimmig zugestimmt worden.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Florian von Brunn, Harry Scheuenstuhl u. a. und Fraktion (SPD) Wirksamer Gesundheitsschutz durch das Verbot von Bisphenol A (Drs. 17/5007)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Gudrun Brendel-Fischer, Kerstin Schreyer-Stäblein u. a. und Fraktion (CSU) Neubewertung von Bisphenol A durch die EFSA umsetzen (Drs. 17/5019)
Ich darf bekannt geben, dass die SPD-Fraktion schon jetzt namentliche Abstimmung zu ihrem Antrag beantragt hat. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Gesamtredezeit für alle Fraktionen beträgt 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist Herr Kollege von Brunn. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die umstrittene Chemikalie Bisphenol A steht im Verdacht einer krebsfördernden beziehungsweise krebsauslösenden Wirkung, vor allem im Hinblick auf Brustkrebs. Sie hat möglicherweise auch Auswirkungen auf die Fortpflanzungsfähigkeit. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat deswegen den Richtwert für die maximale tägliche Aufnahmemenge im Januar um den Faktor 12 abgesenkt. Während die CSU und die Staatsregierung seit Jahren reden und nur in Tippelschritten weitergehen, ist das für uns ein klares Warnsignal. Wir wollen deshalb aus Gründen des vor
Wir wollen ein Verbot für Bisphenol A in Lebensmittelverpackungen, wie es das in Frankreich seit Januar dieses Jahres gibt. Wir wollen ein Verbot der Chemikalie in Thermopapier. In diesen beiden Produkten kommt Bisphenol A zur Verwendung, und sie sind verantwortlich für die stärkste Aufnahme beim Menschen. Wir wollen auch ein vorsorgliches Verbot bei Kinderspielzeug.
Dem Antrag, den uns die CSU-Fraktion heute vorlegt, können wir nicht zustimmen, weil er nur Selbstverständlichkeiten enthält, die ohnehin umgesetzt werden müssen: die Anpassung der europäischen Spielzeugrichtlinie an die neue Empfehlung, die Anpassung des Grenzwertes für alles, was mit Lebensmitteln in Berührung kommt, und die Forderung nach der Entwicklung von Ersatzstoffen. All das kennen wir seit Jahren aus der Diskussion mit Ihnen. Das ist Ihr Dauerbrenner aus der Mottenkiste. Sie tragen Eulen nach Athen; dafür heben wir nicht die Hand. Wir freuen uns natürlich, wenn es bei Ihnen Bewegung gibt, aber das reicht nach Jahren des Zauderns und Zögerns nicht aus.
Ich will Ihnen gern die Gründe nennen, warum wir Wert auf ein Verbot legen, und warum es nicht ausreicht, was Sie machen. Zum Ersten ist da die Begründung, mit der die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit vor Jahren, 2006 und 2010, einen um das 12-fache höheren Grenzwert oder Richtwert verteidigt hat. Das ist die gleiche Begründung, die sie heute verwendet. Das kann uns nicht überzeugen. Damals, 2006 und auch 2010, wurde nach mehrmaliger Überprüfung ein Wert von 50 Mikrogramm pro Kilogramm und Tag aufgenommener Menge vorgegeben. Heute sind es 4 Mikrogramm pro Kilogramm und Tag, und trotzdem kommen die gleichen Argumente. Wir sind auch nicht überzeugt von der Art und Weise, wie diese Erkenntnis zustande gekommen ist, sicherlich nach der Auswertung vieler Studien. Die Bewertung des Risikos ist aber mit einem Bewertungsmodell eingeschätzt worden, sie ist nicht empirisch verifiziert. Auch neueste Studien aus dem Jahr 2014, die beispielsweise einen möglichen Zusammenhang mit dem häufigeren Auftreten von Prostatakarzinomen sehen, sind in dieser Empfehlung nicht berücksichtigt. Wir wollen im Interesse der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger weiter gehen.
Zum Zweiten: Es gibt eine große europäische humanbiologische Studie über die Aufnahme von Bisphenol A durch Kinder. Bei allen Kindern, die an dieser
Studie teilgenommen haben, ist Bisphenol A nachzuweisen. Bei einigen Kindern gibt es eine deutliche Überschreitung der von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit angenommenen Menge. Sie liegt deutlich über dem Richtwert.
Wir setzen auch Fragezeichen, was die sogenannten Niedrigdosiseffekte angeht, die die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit nicht anerkennt, die aber in der Forschung diskutiert werden.
Unsere Schlussfolgerung in diesem Fall ist: Es ist besser, heute Vorsorge zu betreiben und deshalb ein Verbot auszusprechen. Ihre Argumentation kennen wir. Sie fordern immer wieder die ausreichende Prüfung sicherer Ersatzstoffe. Das tun Sie bereits seit zehn Jahren. Ich sage hier noch einmal ausdrücklich: Das sind zehn Jahre, in denen die CSU-Staatsregierung und ein CSU-geführtes Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit den Amtsträgern Horst Seehofer, Ilse Aigner, HansPeter Friedrich und Christian Schmidt Verantwortung tragen. Zehn Jahre Zeit wurden vergeudet, um Ersatzstoffe für Bisphenol A zu finden. Jetzt betreiben Sie wieder Salamitaktik. Das lehnen wir ab; denn das ist für die Verbraucher gefährlich, ebenso wie für die Risikogruppen: Schwangere, Ungeborene und Kinder. Ich sage ganz deutlich: Freiwillig wird die Industrie keinen Ersatzstoff einführen. Das funktioniert nur mit einem klaren Verbot mit Übergangsfrist, so wie das Frankreich im Januar 2015 gemacht hat. - Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Um es gleich vorwegzunehmen: In einem sind wir uns einig. Auch wir sehen Bisphenol A durchaus als sehr problematischen Stoff an. Wir sehen aber auch, dass Bisphenol A erforscht ist. Wir wissen um die Problematik. Es bestehen Grenz- und Richtwerte, und wir können mit der Problematik in gewisser Weise umgehen. Das entscheidet dann darüber, welche Handlungsalternativen wir aus der Erkenntnis, dass es sich um einen problematischen Stoff handelt, ableiten.
Zunächst grundsätzlich: Wir begrüßen die Senkung des TDI-Wertes. Der TDI-Wert berücksichtigt die Menge des Stoffes, die der Mensch täglich aufnehmen kann, ohne dass gesundheitliche Schädigungen zu erwarten sind. Diese Senkung gibt uns die Grundlage für die Forderung an die EU, diese reduzierten Werte in Richtlinien und Verordnungen umzusetzen.
Die Senkung des TDI-Wertes von 0,05 mg/kg Körpergewicht auf 0,004 mg/kg Körpergewicht, also um den Faktor 12,5, bedeutet, dass der verbleibende Wert als gesundheitlich unbedenklich einzustufen ist. Bei der ganzen Diskussion wird dieser Umstand häufig übersehen. Nach dem momentanen Stand der Wissenschaft ist dieser Wert gesundheitlich unbedenklich. Freilich könnte man argumentieren, dass es sich um den momentanen Stand der Wissenschaft handelt. Das trifft allerdings für alle Bewertungen zu. Uns muss klar sein: Bei allem, was wir bewerten, können wir nur von dem momentanen Wissenstand sprechen. Bei Bisphenol A haben wir einen erforschten Stoff. Was ist die Alternative dazu? - Das sind unerforschte Stoffe. Von denen wissen wir bisher nur eines, nämlich dass sie auf keinen Fall unproblematischer oder unschädlicher sind. Wir haben also viele Stoffe, die man bereits probiert hat, die wesentlich stärkere Ausschläge haben und wesentlich kritischer zu beäugen sind.
Auch berücksichtigt der TDI-Wert der EFSA zum einen den aktuellsten Stand der Forschung und beinhaltet zum anderen bereits einen hohen Sicherheitspuffer. Es werden grundsätzlich bereits Sicherheitsabschläge einberechnet. So ist zum Beispiel bei dem TDI-Wert berücksichtigt, dass bei einem hundertfachen Wert schädliche Auswirkungen wahrscheinlich sind und bei einem zehntausendfachen Wert Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Es handelt sich also um Multiplikatoren, die bereits starke Sicherheitswerte einrechnen.
Im letzten Satz Ihrer Antragsbegründung führen Sie aus, dass der von der EFSA ermittelte Grenzwert für den Schutz der Verbraucher nicht ausreichend ist. Sie führen das einfach so aus der Hüfte geschossen aus. Möchten Sie damit zum Ausdruck bringen, dass die Fachleute keine Ahnung haben, während Sie das besser wissen? Wie soll man das werten? Erlauben Sie mir die Fragen: Wie haben Sie das erforscht, und welche Erkenntnisse haben Sie aus der Erforschung gezogen, damit Sie solche Aussagen treffen können? Können wir uns in Zukunft die EFSA sparen und einfach die Bewertung der SPD-Landtagsfraktion überlassen? Wer fachliche Bewertungen immer wieder anzweifelt, spielt auf unverantwortliche Art und Weise mit der Angst der Menschen.
Das ist eine reine Oppositionspolitik, die Sie betreiben. Ich verstehe auf der einen Seite diese Taktik. Das ist die einfachste Oppositionspolitik, die man machen kann. Auf diese Weise kommt man in der Öffentlichkeit immer positiv an. Auf jede Herausforderung reagieren Sie reflexartig mit einer Verbotsforderung, weil Sie sich keinen anderen Rat wissen. Dies ist leider weder konstruktiv noch zielführend und langfristig
auch nicht lösungsorientiert. Vor einem Jahr haben wir über einen Antrag Ihrer Oppositionskollegen diskutiert, der sich mit dem Verbot von Bisphenol A in Kinderspielzeug beschäftigt hat. Auch damals haben wir schon ausgeführt, dass wir kein schnelles Verbot wollen, weil wir den Verbraucher nicht einem unbekannten Risiko eines unerforschten Ersatzstoffes aussetzen wollen. Wo stehen wir heute? - Nachdem inzwischen, im Übrigen auch nach jetzigem Kenntnisstand, entsprechende Ersatzmaterialien zur Verfügung stehen, wollen wir die Prüfung eines prophylaktischen Verbots für Kinderspielzeug vorantreiben. Wer also behauptet, in diesem Jahr hätte sich nichts getan, liegt falsch. Wir sind also dafür, dass man sich für Kinderspielzeug ein Verbot vorstellen kann, nachdem Ersatzmaterialien zur Verfügung stehen.
Wir haben aber nicht versucht, das Pferd von hinten aufzuzäumen. Die Senkung des TDI-Wertes durch die EFSA löst aktuellen Handlungsbedarf aus. Das betrifft sowohl die Berücksichtigung in der EU-Spielzeugrichtlinie als auch in der Verordnung über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die bestimmungsgemäß in Berührung mit Lebensmitteln kommen. Dies fordert unser Antrag. Ein Totalverbot von Bisphenol A auf der Basis der Neubewertung durch die EFSA ist aus wissenschaftlichen Gründen nicht zu rechtfertigen.
In der Antragsbegründung verweisen Sie außerdem auf das seit 1. Januar 2015 in Frankreich geltende Verbot. Mal ganz ehrlich: Man hat einfach ein Verbot gemacht, und was hört man aus Frankreich? Auf jeden Fall nichts darüber, wie die Lücke geschlossen wird. Man hat keinen Ersatzstoff. Wenn ein Ersatzstoff vorhanden wäre, wäre dieser ein riesiger Exportschlager, der europaweit vermarktet werden könnte. Man hört aber gar nichts. Man hält sich entsprechend zurück. Ich denke, das geschieht wissentlich. Die betroffenen Unternehmer in Frankreich tappen im Dunkeln und wissen nur, was sie nicht dürfen, ohne Alternativen aufgezeigt zu bekommen. Das ist einfach, aber nicht verantwortungsbewusst. Nach wie vor besteht das Risiko, dass das Verbot zur Verwendung anderer Stoffe führt, deren Toxizität weit weniger gut bewertet ist. Ein solcher Politikstil ist uns zu kurz gesprungen. Unser Ziel und auch das Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, die Belastung für den Verbraucher durch Bisphenol A möglichst gering zu halten. Auch wir wollen Bisphenol A nicht. Aber was wir noch weniger wollen, ist ein schlechter Ersatz. Aus diesen Gründen lehnen wir Ihren Antrag ab.
Um den Inhalt unseres Antrags zusammenzufassen: Wir fordern, dass die Grenzwerte für alle Gegenstände aus Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, an die Neubewertung der EFSA angepasst
werden. Wir sind für ein prophylaktisches Verbot von Bisphenol A in Kinderspielzeug. Für uns entscheidend ist: Wir wollen nach wie vor die Erforschung und Entwicklung unbedenklicher Ersatzstoffe für Bisphenol A vorantreiben. Solche Dinge geschehen nicht über Nacht. Dazu braucht es Studien und eine gewisse Zeit. Unbekannte Stoffe wären ein Risiko für unsere Bürger. Wenn also auch Sie das Ziel verfolgen, langfristige und verantwortungsbewusste Verbraucherpolitik zu betreiben, dann springen Sie heute über Ihren Schatten und stimmen unserem Antrag zu. Wir können Ihrem Antrag mit den möglichen negativen Folgen als unbedachtem Schnellschuss leider nicht zustimmen.
Herr Präsident, liebes Präsidium, liebe noch anwesende Kolleginnen und Kollegen! Das sind momentan gute Mehrheitsverhältnisse. Hoffentlich bleibt das so. Es ist gut, dass das Thema wieder einmal auf der Tagesordnung steht, und zwar nicht deshalb, weil das Thema so toll ist, sondern weil wir am 21. Januar 2015, wie schon von den Vorrednern erwähnt, eine Neubewertung dieses Stoffes von der EFSA bekommen haben. Ich brauche die Zahlen nur zu wiederholen. Der vorgeschlagene Grenzwert wurde um das Zwölfeinhalbfache gesenkt. Wenn uns der Kollege Brückner von der CSU vorwirft, wir machten Oppositionspolitik nur aus Trotz gegen die CSU, dann muss ich sagen: Wenn diese Behörde den Wert um das 12,5-fache senkt, also nicht halbiert, sondern massiv senkt, dann ist nicht von der Hand zu weisen, dass dieser problematische hormonähnliche und krebserregende Stoff Bisphenol A giftig ist und verboten gehört. So wird das im Landtag seit mindestens 2011 von sämtlichen Oppositionsparteien in diesem Hause gefordert. Leider wird diese Forderung immer wieder abgelehnt.
Die CSU beruft sich immer auf die mangelnden Alternativstoffe bzw. darauf, dass diese nicht erforscht seien. Ich habe es bei meiner letzten Rede sowie im Ausschuss schon erwähnt: Solange dieser Stoff nicht verboten wird, hat die Industrie wenig Interesse daran, alternative Stoffe zu prüfen und zu testen, weil das mit finanziellem Aufwand verbunden ist. Andere Länder, zum Beispiel Frankreich, haben ein absolutes Verbot. Ich möchte Dänemark erwähnen. Dort ist der Stoff in Bezug auf Kinder bis zum dritten Lebensjahr auch verboten. Er ist verboten in Kinderspielzeug und
in Verpackungsmaterial. Diese Länder machen es uns vor. Es kann doch nicht sein, dass diese Länder etwas auf die Reihe bringen, was wir in Bayern und in ganz Deutschland nicht schaffen würden.
Zum Votum: Uns wäre es recht, wenn der SPD-Antrag eine Mehrheit finden würde, weil wir voll dahinterstehen. Wenn das allerdings nicht der Fall wäre – momentan schaut es nicht so aus -, müssten wir uns beim CSU-Antrag enthalten nach dem Motto: Lieber einen Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Wir sind alle auf dem richtigen Weg und haben bloß unterschiedliche Vorstellungen davon, wie schnell das gehen muss.
Ich könnte jetzt noch die Krankheiten wiederholen, die Bisphenol A, wie schon dargestellt worden ist, auslöst: Herz-Kreislauf-Beschwerden, Schädigungen von Leber und Niere und des Aufbaus von Zahnschmelz bei Kleinkindern. Bisphenol A ist ein riesiger Faktor für die Zahngesundheit, worauf sämtliche Zahnärzte hinweisen. Vor Kurzem habe ich erfahren, dass der Verband der deutschen Spielwarenindustrie mit dem Thema befasst ist – das ist wirklich eine Lücke. Ganz viel Spielzeug, das zu uns herein geliefert wird, und auch Verpackungsmaterial wird ganz ungenügend um nicht zu sagen: fast gar nicht - kontrolliert. Somit kommt der Stoff zu uns. Es kann doch nicht sein, dass wir Stoffe bei uns zulassen, die in anderen Ländern günstigst produziert werden, aber unsere Einwohner, Bürgerinnen und Bürger, Kinder, Gäste und Besucher massiv gefährden.
Deswegen appellieren wir FREIEN WÄHLER an alle Anwesenden, endlich diesen Stoff zu verbieten. Das ist mehr als überfällig. Die Industrie muss Ersatzstoffe auf den Markt bringen. Ich hoffe wirklich, dass der Antrag der SPD eine Mehrheit findet. Wenn nicht, müssen wir uns leider beim Antrag der CSU der Stimmen enthalten.
Danke schön. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Frau Kollegin Steinberger. Bitte sehr.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat es ausdrücklich gesagt, und wir haben es eigentlich heute schon oft gehört: Ein Verbot von Bisphenol A ist überfällig. Wir reden hier schon seit zehn Jahren darüber. Der Stoff wird nicht harmloser, im Gegenteil: Inzwischen merken auch die Behörden für die Lebensmittelsicherheit, wie giftig dieser Stoff ist, und reagieren auf die Forschungsergebnisse.
Zum wiederholten Mal beschäftigen wir uns also mit Bisphenol A, einem besonders heimtückischen Stoff. Wir haben schon gehört: Er ist krebserregend und hormonell wirksam. Das macht uns eigentlich sehr große Sorgen; denn diese Stoffe müssen mit besonderer Vorsicht gehandhabt werden. Sie greifen schon in sehr niedrigen Dosen in den Hormonhaushalt des Menschen ein. Besonders heimtückisch ist an dieser Substanz, dass sie keine unmittelbaren toxischen Auswirkungen hat. Deshalb merkt man oft auch erst in Langzeitstudien, dass sie tatsächlich schädigend wirkt. Insofern müssen wir unsere Kinder ganz besonders schützen. Wie Sie alle wissen, ist gerade das Hormonsystem von Kindern besonders empfindlich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist doch ein Alarmsignal, wenn man bei der Suche nach Kindern für eine Studie feststellt, dass es keine Kinder mehr gibt, in deren Blut sich dieser Stoff Bisphenol A nicht befindet. Auf dieses Alarmsignal sollten wir reagieren; denn anscheinend sind alle Grenzwerte, die es bisher gegeben hat, überhaupt nicht wirksam. Dass dieser Stoff so brisant ist, hat das Umweltbundesamt schon vor fünf Jahren erkannt und empfohlen, Bisphenol A möglichst zu vermeiden.
Was hier vorliegt, ist kein Schaufensterantrag der Opposition, lieber Kollege Brückner. Wenn das Umweltbundesamt sagt, dass dieser Stoff gefährlich ist und verboten gehört, hat das nichts mit irgendwelchen Oppositionsgedanken zu tun.