Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Herr Kollege Dr. Hans Jürgen Fahn von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich beginne mit einem Zitat von Wilhelm Busch von 1874: "Musik wird oft nicht schön empfunden, weil sie stets mit Geräusch verbunden." Trotzdem – das ist klar – werden wir dem Antrag der CSU insgesamt zustimmen, da es um unsere Kultur geht. Das haben wir schon gesagt. Deshalb ist der Satz, es gehe um die Bayerische Volksfestkultur, richtig. Diese wollen wir erhalten.
Was in Kahl in Bewegung gekommen ist, ist interessant. Im Landkreis Aschaffenburg, wo sich mein Stimmkreis befindet, fanden eine große Bürgerversammlung und eine Demonstration statt. Die Medien berichteten über eine Seite lang. Der Tenor lautete: Ein Ehepaar schaffe es, eine Traditionsveranstaltung, die seit über 100 Jahren stattfindende Kerb, zu kippen, das sei ein Armutszeugnis für die Demokratie. So wurde es etwas überspitzt formuliert. Es gibt diese Online-Petition, die Sie alle hier im Landtag unterschreiben und hinschicken können. Im Moment sind schon 1.580 Unterschriften gesammelt. Ich halte das für eine super Sache. Thomas Mütze hat wie ich die verschiedenen Kommentare von Menschen gelesen, die sich in Kahl dazu äußern, zum Beispiel zu der Frage, warum so viele Menschen unterschreiben. Dies geschieht, weil es nicht sein kann, dass Interes
sen Einzelner über die Interessen einer Gemeinschaft gestellt werden, oder weil die Kerb ein wichtiger sozialer Bestandteil der Kahler Bürger und zugleich Volksgut ist und zwei – das ist etwas überspitzt formuliert – Zugereiste sie unter Umständen verhindern wollen. Die Kerb war schon vorher in Kahl, meine Damen und Herren. Man muss noch dazusagen, dass in Kahl versucht wurde, eine gütliche Lösung mit den beiden Anwohnern zu finden. Dies wurde nicht erreicht. Bei der Kerb geht es nicht nur um Geselligkeit, sondern auch um Vereine; Thomas Mütze hat es schon gesagt. Dadurch wird die Jugendarbeit mitfinanziert.
Vielleicht ist es jetzt möglich, die Regelung der bestehenden Lärmschutzverordnung, die bis 22.00 Uhr einen Wert von 55 Dezibel vorgibt, auf 24.00 Uhr zu erweitern. Das wäre insgesamt ein Fortschritt. Man braucht diese gesetzlichen Lockerungen. Wir haben lange gebraucht, um die neue Freizeitlärm-Richtlinie zu finden. Heute Morgen haben wir sie gefunden. Sie ist eine Richtlinie des Länderarbeitskreises. In Sonderfällen können solche Veranstaltungen zulässig sein, wenn sie eine hohe Standortgebundenheit oder soziale Adäquanz und Akzeptanz aufweisen, zudem, wenn sie zahlenmäßig begrenzt sind. Ich glaube, das ist in Kahl der Fall. Dort geht es um eine Veranstaltung, die von Samstagfrüh bis Montagabend geht. Das muss man ja wohl in diesem Fall akzeptieren können. Es gibt sehr viele Kahls in Bayern, die solche Probleme haben. Deswegen ist der Antrag der CSU richtig und gut. Wir werden zustimmen.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Letzte hat jetzt Frau Staatsministerin Ilse Aigner das Wort. – Bitte schön, Frau Staatsministerin.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das ist einer der wenigen Punkte, bei denen sich offensichtlich alle einig sind, nämlich in dem Bestreben, dass Traditionsfeste, Volksfeste, Kirchweihen, Bergkirchweihen oder Märkte, die in Bayern schon lange Tradition haben, in allen Regionen Bayerns auch in Zukunft noch stattfinden sollen. Dieses gemeinsame Bemühen ist hier erkennbar. Das will ich ausdrücklich betonen. Es geht hier in der Tat sehr stark um Kultur und Tradition, aber auch sehr stark um Vereine und ehrenamtlich Tätige, die sich unglaubliche Mühe geben.
Ich möchte ausdrücklich unterstreichen, was hier gesagt worden ist. Auch ich selbst habe das immer und jahrelang gemacht. Jeder von den Kolleginnen und Kollegen hat wahrscheinlich schon einmal in einem
Verein mitgeholfen, den er unterstützt hat, um zum Beispiel gerade die Jugendarbeit voranzubringen. Deshalb wollen wir das natürlich auch in Zukunft unterstützen und voranbringen. Es ist wirklich ein gemeinsames Anliegen, dass die Volksfestkultur in Bayern auch in Zukunft möglich ist und gewahrt bleibt.
Natürlich ist es notwendig anzumerken, dass sich diejenigen, die Volksfeste veranstalten, an die geltenden Regeln halten müssen. Das sage ich auch in Anbetracht der Gastronomen, die am Montag auf der Wiesn oder beim Frühlingsfest in München demonstriert haben. Auch das gehört dazu. Das ist uns wichtig, um gleiche Rahmenbedingungen zu haben. Das ist gerade beim Lärmschutz ein spezielles Thema. Die Behörden müssen beim Lärmschutz eine Ausgewogenheit im Blick haben. Aber es geht auch um die Tradition und die Bedeutung solcher Feste für unser Zusammenleben und um die gesellschaftliche Akzeptanz, die hier weit überwiegend vorhanden ist.
Die neue Freizeitlärm-Richtlinie enthält in der Tat viele Punkte, die für Volksfeste eine Lösung mit Augenmaß möglich machen. Es ist eine Einzelfallprüfung für in der Tat seltene Ereignisse. Solche Feste dauern ja nicht das ganze Jahr lang, sondern die Veranstaltungen sind meistens punktuell. Es gibt dann die Möglichkeit, die Nachtzeit nach hinten zu verschieben. Es geht um die Machbarkeit im Sinne des Allgemeinwohls, nicht um Volksfestverhinderungskultur. Das wollen wir definitiv nicht.
Wir werden gemeinsam mit dem Innenministerium und dem Umweltministerium Vollzugshinweise erarbeiten. Dabei werden wir die neue Freizeitlärm-Richtlinie berücksichtigen. Ich sage es noch einmal: Es geht hier um berechtigte Interessen der Anwohner, aber es geht vor allem um ein klares Bekenntnis: In Bayern soll es auch in Zukunft Volksfeste geben. Deshalb kann ich nur sagen: Wir unterstützen diese Anträge. Ich freue mich, dass das ganze Hohe Haus hier gemeinsam an einem Strang zieht und wir diese Angelegenheit deshalb im Sinne des Allgemeinwohls und der Traditionsfeste in Bayern vernünftig regeln werden.
Danke, Frau Staatsministerin. – Der Kollege Horst Arnold von der SPD hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. – Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Staatsministerin, ich höre die Nachricht wohl. Allerdings ist das Problem nicht neu. In einem Schreiben des Deutschen Schaustellerbundes vom 16. Oktober an den Kollegen Dr. Huber, der damals noch Umweltminister war, heißt es, angesichts eines in der verwaltungsgerichtlichen Recht
sprechung abzulesenden Trends werden in der überaus begrenzten Zeit eines regional stattfindenden Volksfestes die Rechte Einzelner gegenüber der Mehrheit der Bevölkerung grundsätzlich immer mehr in den Vordergrund gestellt. Der Schaustellerbund bittet um Initiative.
Das Schreiben an ein Mitglied der Bayerischen Staatsregierung stammt aus dem Jahr 2013. Ist das nun Ihre Initiative, auf die zwei Jahre alte Anregung eines Verbandes hin die Anregung der CSU umzusetzen, eine Richtlinie, die in der Tat schon lange da ist, die Freizeitlärm-Richtlinie, möglicherweise anzuwenden und auszuarbeiten? Warum setzen Sie nicht gleich entsprechende Richtlinien um und warten darauf, bis diese Freizeitlärm-Richtlinie in Bayern rechtgesetzt ist? Bis dahin sind schon einige Klagen von diesen Einzelnen gewonnen. Das möchte ich in der Tat von Ihnen erklärt haben.
Es ist doch gut, wenn sich diese Arbeitsgemeinschaft länderübergreifend auf gemeinsame Regeln verständigt hat. Wir brauchen Vollzugshinweise für die Behörden vor Ort. Ich habe es schon gesagt: Wir werden das gemeinsam mit dem Innenministerium, aber natürlich auch mit dem Umweltministerium abstimmen, um eine vernünftige Ausgewogenheit im Sinne des Allgemeinwohls zu erreichen. Ich glaube, wir werden das in Ihrem Sinne vernünftig machen.
Danke schön, Frau Staatsministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt. – Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/6210 – das ist der Antrag der CSU-Fraktion – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist dieser Antrag einstimmig angenommen.
Nun kommen wir zum Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/6231. Das ist der Antrag der FREIEN WÄHLER, wobei im zweiten Absatz das Wort "geplante" einvernehmlich gestrichen wird. Ich lasse darüber abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der CSU und die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen? – Die
Fraktion der SPD. Enthaltungen? – Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.
Bevor ich zum nächsten Tagesordnungspunkt komme, teile ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Aiwanger, Streibl, Peter Meyer und andere und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Änderung des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes, Drucksache 17/4607, mit. Mit Ja haben 70 gestimmt, mit Nein 80. Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Bernhard Roos, Annette Karl u. a. und Fraktion (SPD) Barrierefreien Ausbau von Bayerns Bahnhöfen mit voller Kraft vorantreiben - Leistungsfähiges bayerisches Ausbauprogramm 2018 - 2023 beschließen (geänderte Drs.) (Drs. 17/6211)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Karl Freller, Erwin Huber u. a. und Fraktion (CSU) Barrierefreier Ausbau der Bayerischen Bahnhöfe (Drs. 17/6233)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Roos von der SPD. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Unser Dringlichkeitsantrag will den erfolgreich begonnenen Weg zum barrierefreien Ausbau von Bayerns Bahnhöfen intensivieren, und zwar massiv intensivieren. Wir fordern insoweit die Bayerische Staatsregierung auf, dem Souverän, also dem Bayerischen Landtag, einen Finanzierungsvorschlag zu unterbreiten. Die erste Gelegenheit hierzu bietet sich spätestens bei einem Kabinettsbeschluss zu den Nachtragshaushaltsberatungen im Herbst dieses Jahres.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Begründung dafür ist, dass die Bayerische Staatsregierung im März 2013 ein Programm mit einem Volumen von 60 Millionen Euro beschlossen hat. Sie, Herr Kollege Huber, sagen als Vorsitzender des Verkehrsausschusses immer wieder, wie auch Sie, Herr Kollege Rotter, als verkehrspolitischer Sprecher der CSUFraktion, dass der Freistaat das eigentlich nicht tun muss. Rein nach dem föderalen Gewaltenteilungs
prinzip betrachtet, ist das richtig. Wer sich aber hohe Ziele setzt, der muss auch sagen, wie er diese hohen Ziele erreichen will.
Herr Präsident, wenn ich mir eine Bemerkung erlauben darf: Die eine oder andere Unterhaltung hier im Raum, die über meinen Redebeitrag hinausgeht, könnte man vielleicht etwas -
Ich bitte nun alle Kolleginnen und Kollegen, die noch im Saal stehen, ihre Plätze einzunehmen oder den Saal zu verlassen. Ich bitte, dem Redner aufmerksam zu folgen. – Bitte schön.
- Ich danke. Der Freistaat Bayern hat außerdem ein 13-Punkte-Sofortprogramm zur Qualität im S-Bahn-System aufgelegt. Die Interpellation der SPD-Landtagsfraktion hat aber ergeben, dass derzeit nur etwa 415 von über 1.000 Bahnhöfen im Freistaat barrierefrei ausgebaut sind. Es mag schon so sein, dass derzeit etwa 80 % der Passagiere auf Bayerns Bahnhöfen auf Barrierefreiheit bauen können, im ländlichen Raum sieht das aber ganz anders aus. Das ist ein Wettbewerbsvorteil für die Metropolen, was wir im Hinblick auf gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern selbstverständlich ändern müssen.
Die Bayerische Eisenbahngesellschaft selbst hat das notwendige Volumen im Auftrag des Innen- und Verkehrsministers der Staatsregierung auf eine Milliarde Euro beziffert, bis die vollständige Barrierefreiheit der Bahn konstatiert werden kann.
Ich will auf den Parteitag der bayerischen SPD am letzten Samstag in Unterschleißheim verweisen. Wir haben ein Manifest für die Integration behinderter Menschen beschlossen. Wir haben das auch umgesetzt: Der Parteitag selbst und auch unsere Homepage bieten den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich barrierefrei zu beteiligen. Sie können – und darauf will ich hinaus – Defizite im öffentlichen Raum, auch an den Bahnhöfen benennen. Sie können ihre Erkenntnisse dann quasi der Politik vor die Füße werfen, weil dringender Handlungsbedarf besteht. Verena Bentele, die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, hat die richtigen Worte gesagt: Ohne diesen Anspruch und dessen Erfüllung – und darum geht es – kann sich Bayern eben nicht mit dem
Sozialministerin Emilia Müller ist derzeit nicht im Raum. Einer Meldung in der "Mittelbayerischen Zeitung" zufolge hat sie gesagt, dass für barrierefreies Bauen 205 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Sie sagt auch: Jedes Jahr stellen wir 30 Millionen Euro für barrierefreie Linienbusse zur Verfügung. Das hat mit den Bahnhöfen nichts zu tun, man muss aber schon etwas Wahres hinzufügen. Im Jahr 2003, in der Ära Stoiber, vor seinen Kahlschlägen, hatten wir 65 Millionen Euro für die Fahrzeugförderung. Derzeit haben wir hierfür nur 30 Millionen Euro. Das ist noch nicht einmal die Hälfte.
Dabei stehen nicht die kompletten 30 Millionen Euro für die Förderung der Barrierefreiheit zur Verfügung. Man müsste also mehr tun. Das ist auch die Aufforderung und die Ansicht der verkehrspolitischen Sprecher der anderen Fraktionen.
Beim Dringlichkeitsantrag der CSU werden wir uns enthalten. Der Antrag sagt zwar, dass dem Landtag zu berichten ist, welche Planungen für den Einsatz bayerischer Landesmittel für den barrierefreien Ausbau von Eisenbahnstationen über 2018 hinaus bestehen, aber das ist nur ein kleines Schrittlein in die richtige Richtung. Das ist nicht, was wir wollen. Wir wollen klare Fakten, wir wollen wissen, wie dieser Pfad von 60 Millionen Euro hin zu einer Milliarde Euro – ich überzeichne hier etwas – beschritten werden soll. Die Barrierefreiheit ist bis dato nicht ausreichend gewürdigt. Wenn schon Herr Seehofer – wenn schon unser Ministerpräsident Horst Seehofer, so viel Zeit muss sein,