Nun steht aber die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans an, und diese Strecke wird leider nicht als laufendes Projekt bewertet und muss deswegen neu bewertet werden. Genau da setzt unser interfraktioneller Dringlichkeitsantrag an. Wir erachten es aus landespolitischer Sicht als dringend notwendig, beim Bund darauf hinzuwirken, dass die Sanierungskosten, also die Kosten, die wegen unterlassener laufender Instandhaltung auch ohne Ausbau anfallen würden, nicht auf die Elektrifizierung angerechnet werden.
Darüber hinaus fordern wir die Staatsregierung auf, sich weiterhin beim Bund dafür einzusetzen, dass bei diesen Strecken der grenzüberschreitende Nutzen, der transeuropäische Nutzen, aber auch der Nutzen für den Nahverkehr mit angerechnet werden. Selbstverständlich müssen für alle Projekte die gleichen Bewertungsmethoden gelten. Wir fordern aber für unsere Strecken in Nordbayern keine Sonderregelungen und auch keine Besserstellung gegenüber den südbayerischen Projekten. Die Forderung, dass bei der Bewertung der Nahverkehr mit einfließt, ist bereits im Jahr 2011 durch Beschluss der Bundesverkehrsministerkonferenz erhoben worden und gilt für alle Strecken gleichermaßen.
Unser interfraktioneller Antrag zielt darauf ab, jetzt kurz vor der Veröffentlichung des Entwurfs des Bundesverkehrswegeplans deutlich zu machen, dass die nordbayerischen Strecken, die bayerisch-böhmischen Schienenstrecken für das Land außerordentlich wichtig sind. Wir stehen geschlossen hinter dieser Forderung, machen aber auch deutlich, dass wir keine Sonderregelungen fordern. Den Änderungsvorschlägen der CSU-Fraktion können wir uns durchaus anschließen. Ich bitte aber um Zustimmung zu dem gemeinsamen Antrag.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße für die CSU-Fraktion ausdrücklich, dass die Thematik mit diesem Antrag aufgegriffen wird. Ich hatte schon in der vergangenen Woche Kontakt mit Kollegen Ganserer, der mich überhaupt über den Antrag informiert hat. Ich habe ihm gleich gesagt: Wir können da wohl mitgehen. Allerdings sind wir dafür, dass sich der Antrag nicht auf einzelne Strecken beschränkt, sondern dass alle von der Staatsregierung für den Bundesverkehrswegeplan zur Elektrifizierung angemeldeten Projekte mit einbezogen werden; denn die sachlichen Forderungen, dass die Instandhaltungskosten herausgerechnet werden und der Kosten-Nutzen-Faktor gewichtet wird, trifft auf alle Strecken im Freistaat Bayern gleichermaßen zu. Deswegen sind diese Strecken ja auch komplett angemeldet worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt im Einzelnen zu einigen Punkten, die Sie aufgeführt haben. Zum einen soll die Staatsregierung mit einer Anfrage an das Bundesverkehrsministerium erreichen, dass eine Aufteilung der Ausbaukosten der jeweiligen Strecken in die originären Ausbaukosten und in die Kosten für die Elektrifizierung vorgenommen wird. Da wird eine besonders markante Strecke mit vielen Tunnels genannt, bei der die Instandhaltung natürlich über Jahre und Jahrzehnte hinweg vernachlässigt worden ist. Aber ich kenne auch andere Strecken, wo das in ähnlicher Form geschehen ist. Deswegen erfolgen die Baumaßnahmen in der Regel zusammen, und das verteuert die jeweiligen Routen natürlich exorbitant. Von daher ist es absolut gerechtfertigt, hier nachzufragen. Die Staatsregierung hat mir gestern gesagt: Wir wissen nicht, ob und wann wir vom Bund die entsprechende Auskunft bekommen. Sie wird sie mit Nachdruck einfordern. Aber es bleibt, wie gesagt, abzuwarten, wann es so weit sein wird, womöglich erst im Jahr 2016.
Wenn wir die Informationen bekommen, werden wir überlegen müssen, welche politische Schlussfolgerung wir aus ihnen ziehen, insbesondere wenn sie erst nach dem Ende des BundesverkehrswegeplanProzesses verfügbar wären. Aber wir hoffen, mit einer möglichst einstimmigen Zustimmung zu dem Antrag der Anfrage entsprechenden Nachdruck verleihen zu können, sodass wir eine zeitnahe Antwort bekommen können.
Im nächsten Absatz wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans dafür einzusetzen, dass bei der aktuellen Bewertung der Projekte die Effekte für den Schienenpersonennahverkehr im Nutzenwert berücksichtigt werden. Das ist ja für die meisten Strecken der noch bedeutendere Nutzen. Darüber müs
sen wir uns im Klaren sein, auch wenn wir uns wünschen und erwarten, dass dann, wenn die Strecken ausgebaut sind, auch der Fernverkehr wieder auf die Schiene kommt. Die Bedeutung für den Nahverkehr wird aber bei fast allen Strecken, die angemeldet sind, sehr groß sein. Neben der Bedeutung für den Schienenpersonennahverkehr geht es um die grenzüberschreitende Wirkung. Im Antrag wird das in Richtung Tschechien dokumentiert. Dazu kommt der übergreifende europäische Effekt, der dazu führt, dass wir – auch das ist von meinen Vorrednern gesagt worden – von der Europäischen Union eine Mitfinanzierung bekommen, sodass die Last für Deutschland leichter zu tragen ist.
Dies ist im Übrigen die Haltung der Staatsregierung seit Beginn des Prozesses zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans. Sie wurde unter anderem in der Stellungnahme zur Bundesverkehrswegeplanung-Grundkonzeption aus dem Jahr 2013 in vielen Schreiben und Gesprächen manifestiert. Die Berücksichtigung dieser Effekte würde bei allen angemeldeten Strecken den Nutzenwert signifikant verbessern und die Gefahr eines nicht ausreichenden NutzenKosten-Verhältnisses unter 1,0 reduzieren. Beim Ausbau bestehender Strecken besteht ja häufig das Problem, dass der zusätzliche Nutzen nach der bisherigen Berechnungsmethode gerade knapp die 1,0 überschreitet. Liegt er darunter, gibt es ein Totschlagargument: Dann geht nichts mehr, es gibt keine Bundesförderung und von daher auch keinen Ausbau. Deswegen ist uns das auch sehr wichtig.
Bei den Ausbaustrecken wird auch nicht berücksichtigt, dass die Betriebsqualität, die Stabilität des Fahrplans und damit die Pünktlichkeit der Züge und die Attraktivität für den Reisenden dadurch wesentlich verbessert werden. Das halte ich ebenfalls für wichtig, kommt jedoch in dem Bewertungsschema meines Erachtens nicht hinreichend zum Ausdruck.
Ich habe eingangs gesagt: Der Antrag bezieht sich lediglich auf nordostbayerische Strecken. Es gibt jedoch innerhalb Bayerns weitere wichtige und für den Bundesverkehrswegeplan angemeldete Strecken. Damit will ich die Bedeutung der im Antrag aufgeführten Strecken überhaupt nicht in Zweifel ziehen. Das haben meine Vorredner auch schon deutlich gemacht. Ich unterstreiche das durchaus, ohne es jetzt zu wiederholen. Nachdem wir voraussichtlich in zwei Jahren etwa das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 8 endlich fertiggestellt haben werden – das wäre 27 oder 28 Jahre nach dem Mauerfall –, wäre es an der Zeit, dass wir endlich auch grenzüberschreitend vorwärtskommen und dass der Zustand endlich beendet wird, dass wir von München nach Prag trotz der relativ kurzen Entfernung eigentlich nur mit dem Flugzeug in
einer halbwegs akzeptablen Zeit kommen; denn wir wollen auf der Schiene dorthin fahren, und gerade die Mittelstrecken sind für den Schienenverkehr besonders geeignet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will es dabei bewenden lassen und sage nur noch ergänzend, dass der Einsatz der Staatsregierung zur Berücksichtigung dieser weiteren Effekte des Schienenpersonennahverkehrs von europäischer und grenzüberschreitender Bedeutung bereits seit Jahren läuft und von daher auch nicht mehr eigens eingefordert werden müsste.
In unserem Änderungsvorschlag nehmen wir einfach die enumerativ aufgeführten Strecken heraus und formulieren den Eingangssatz stattdessen wie folgt:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur anzufragen, welche Kosten bei den von Bayern zur Elektrifizierung für den Bundesverkehrswegeplan angemeldeten Schienenstrecken bei der derzeitigen Fortschreibung … herausgerechnet werden.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene weiterhin dafür einzusetzen, dass der Nutzen aus dem Nahverkehr … berücksichtigt werden.
Ich habe die geänderte Fassung den antragstellenden Fraktionen zukommen lassen, und ich bitte darum, mit dieser geänderten Fassung einverstanden zu sein, damit wir einstimmig die Bedeutung und die Wichtigkeit dieses Antrages unterstreichen und die Staatsregierung mit einem starken Votum zu einem starken Auftritt in Berlin bewegen können.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat nun Herr Staatssekretär Eck das Wort. Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will ein Stück weit Entwarnung geben. Ich war schon angemeldet. Zwischenzeitlich haben noch die Redner der einzelnen Fraktionen gesprochen, und es hat sich fast alles aufgeklärt. Ich will mich an dieser Stelle für die Staatsregierung ganz, ganz herzlich bedanken. Das ist ein Stück weit Rückenwind. Das macht ein Stück weit deutlich, dass in die Schienen
infrastruktur über Jahrzehnte hinweg bundesweit viel zu wenig Geld investiert worden ist. Ich will dies in dieser Offenheit und Deutlichkeit ansprechen. Ich bedanke mich auch dafür, dass – das habe ich bei allen Fraktionen herausgehört – nicht ständig kritisiert worden ist, sondern dass immer wieder betont worden ist, man werde sich weiterhin engagieren und sich weiterhin einsetzen.
Ich sage auch mit gewissem Stolz und an dieser Stelle vielleicht auch mit Berechtigung, dass sich unser Minister Herrmann auf allen Ebenen für diese Projekte engagiert und eingesetzt hat. Ich will mich beim ihm auch hier ganz herzlich bedanken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mich freut zwar ganz besonders, dass wir über Nordbayern sprechen. Dort besteht eine der größten Lücken bei der Elektrifizierung. Wir haben uns aber alle – ich meine, über alle Fraktionen hinweg – auf die Fahne geschrieben, dass wir uns für ganz Bayern engagieren und einsetzen. Kollege Rotter hat dies gerade noch einmal deutlich gemacht. Er hat den Antrag gezielt angesprochen. Ich habe von den GRÜNEN gehört, dass sie sich dieser Änderung anschließen würden, und habe auch von den FREIEN WÄHLERN gehört, sie würden sich anschließen. Von der SPD habe ich das nicht wörtlich gehört; ich gehe aber davon aus, dass auch bei der SPD Einverständnis besteht.
Deshalb bitte ich ganz herzlich um Zustimmung zu dieser geänderten Form des Dringlichkeitsantrags. Ich bedanke mich für die Unterstützung. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Staatssekretär. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Zur Abstimmung liegt Ihnen der interfraktionelle Dringlichkeitsantrag mit der Überschrift "Kosten der Elektrifizierung von Bahnstrecken in Bayern" vor – statt "in Nordbayern" heißt es nun "in Bayern". Damit ist der Inhalt beschrieben.
Der Text lautet wie folgt – Kollege Rotter hat ihn bereits vorgetragen; ich wiederhole ihn, damit jeder weiß, worüber er abstimmt. –:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur anzufragen, welche Kosten bei den von
Bayern zur Elektrifizierung für den Bundesverkehrswegeplan angemeldeten Schienenstrecken bei der derzeitigen Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans 2015 als Kosten der Sanierung ("unterlassene Instandsetzung") angesetzt und damit aus den Kosten der Elektrifizierung herausgerechnet werden.
Dies ist der erste Abschnitt in geänderter Fassung. Konkret sind die vier Strecken in Nordbayern, die aufgeführt waren, herausgenommen worden, und der Text ist auf Gesamtbayern ausgedehnt worden.
Wer dem interfraktionellen Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/7674 in der von mir gerade vorgetragenen geänderten Form seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag einstimmig angenommen. Ich hoffe, dass diese Einstimmigkeit ihre Wirkung in Berlin entfaltet. Danke schön.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Christine Kamm u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Grundsätze des internationalen Flüchtlingsrechts beachten (Drs. 17/7675)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Kerstin Schreyer-Stäblein, Joachim Unterländer u. a. und Fraktion (CSU) Jetzt umsteuern: Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber mit geringer Bleibewahrscheinlichkeit schaffen! (Drs. 17/7676)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Angelika Weikert, Doris Rauscher u. a. und Fraktion (SPD) Für eine verantwortungsvolle Asylpolitik nach demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien! (Drs. 17/7683)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Asylpolitik - Dringende Maßnahmen in Bayern jetzt gezielt umsetzen! (Drs. 17/7684)
Ich eröffne die Aussprache. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Kamm vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was wollen wir? – Wir wollen die rechtsstaatlichen Grundsätze unseres Asylsystems wahren und achten, auch im Hinblick auf verfolgte Roma und andere Minderheiten. Wir wollen gemeinsam handeln, um die Not vieler Flüchtlinge zu lindern und diesen zu helfen. Hierüber sind wir uns mit unendlich vielen Menschen in den Helferkreisen, mit unendlich vielen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern und mit sehr vielen engagierten Menschen in den Bezirksregierungen einig. Ein ganz herzliches Dankeschön all ihnen für diese engagierte Arbeit; denn nur gemeinsam können wir die Herausforderungen bewältigen.