Protokoll der Sitzung vom 22.07.2015

Vielen Dank. – Jetzt hat der Herr Staatssekretär das Wort. Bevor Sie, Herr Staatssekretär, beginnen, muss ich bekannt geben, dass die CSU-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt hat. Herr Staatssekretär, bitte.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will die einzelnen Beiträge nicht wiederholen, sondern es kurz machen. Ich will Folgendes deutlich zum Ausdruck bringen: Wir haben weitreichende gesetzliche Möglichkeiten. Deshalb bitte ich doch sehr herzlich darum, dass wir nicht einfach so tun, als wären unsere Regelungen unüberlegte Schnellschüsse. Die gesetzlichen Möglichkeiten sind sogar noch erweitert worden. Ich möchte in diesem Zusammenhang deutlich sagen: Zur Menschenwürde gehört auch, dass wir offen und ehrlich mit den nach Deutschland eingereisten Bürgerinnen und Bürgern umgehen. Wir müssen ihnen in aller Offenheit und Ehrlichkeit sagen, dass es Flüchtlingen, die aus sicheren Herkunftsstaaten kommen, nicht möglich ist, eine Ausbildung oder eine Arbeit aufzunehmen.

(Widerspruch bei den GRÜNEN)

Es gehört zum Anstand und auch zur Menschenwürde zu sagen: Ein Recht auf Arbeit gibt es für diese Personen nicht.

(Zuruf von der SPD: Das will doch keiner! Das ist nicht Gegenstand des Antrags!)

Unsere Regelung ist auch nicht pauschal, sondern es wird nach Fallgruppen differenziert. Es ist sehr wohl richtig, dass eine Ermessensentscheidung getroffen werden muss. Wer aus wirtschaftlichen Gründen flieht bzw. bei uns einreisen will, um eine Arbeit aufzunehmen, der muss den vorgesehenen Weg einschlagen und das Visumverfahren durchlaufen. Es gehört auch zur Menschenwürde, ehrlich mit den eingereisten Menschen umzugehen. Das wollte ich zum Ausdruck bringen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Die namentliche Abstimmung kann ich noch nicht aufrufen, weil die Wartefrist noch nicht um ist.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:

Antrag der Abgeordneten Horst Arnold, Ruth Müller, Herbert Woerlein u. a. (SPD) Möglichkeiten der Optimierung bestehender Anbindeställe der Milchviehhaltung im Bereich des Tierwohls (Drs. 17/6834)

Ich eröffne die Aussprache und darf als erstem Redner Herrn Kollegen Arnold das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Es handelt sich hier um einen Berichtsantrag. Dem Landwirtschaftsausschuss soll über die Optimierung von Anbindehaltung berichtet werden. Es geht insbesondere um Umbaumaßnahmen zu Laufställen zwecks Steigerung des Tierwohls.

Es geht um Transparenz und Offenheit in Bayern. Das Thema hatten wir schon gestern. Transparenz und Offenheit heißt, dass dann, wenn einer etwas wissen möchte, er sich an die Behörden wenden kann, die ihm bei berechtigtem Interesse Auskunft über den Sachverhalt geben werden.

Das berechtigte Interesse sprechen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, uns als Opposition ab, wenn Sie uns keine Auskunft geben. Sie ignorieren, gelinde gesagt, dabei den Handlungsbedarf, der besteht. Der Handlungsbedarf ergibt sich daraus, dass seinerzeit im Bundesrat beantragt wurde, das Anbindeverbot gesetzlich mit einer Karenzzeit von zwölf Jahren durchzusetzen. Innerhalb der letzten fünf Jahre ist die Anbindehaltung um 30 % zurückgegan

gen. Vor fünf Jahren befand sich jede zweite Kuh in Anbindehaltung, jetzt ist es jede dritte Kuh. Die Zahl der Milchviehhalter in Bayern ist in den letzten fünf Jahren um 22,45 % zurückgegangen. Gerade bei der Anbindehaltung beträgt der durchschnittliche Tierbestand in Bayern gerade einmal 27 Tiere.

Der ländliche Raum, insbesondere der Alpenraum, ist auf die Anbindehaltung angewiesen. Es ist wichtig, dass präzisiert wird, was unter Anbindehaltung zu verstehen ist. Man spricht von saisonaler Anbindehaltung und ganzjähriger Anbindehaltung. Die Begriffe sind nicht endgültig geklärt.

Wir haben in diesem Zusammenhang ein weiteres Problem. Wenn diese Anfrage nicht beantwortet wird, dann verfestigt sich der Eindruck in der Öffentlichkeit, die Anbindehaltung sei schlecht, während die Laufstallhaltung gut sei. Damit tun Sie uns und auch der bäuerlichen Landwirtschaft nichts Gutes. Jeder siebte Arbeitsplatz in Bayern hängt von der Landwirtschaft ab. 60 % der Landwirte sind im Nebenerwerb tätig. Deshalb ist es wichtig, dass solch eine Form der Tierhaltung nicht in Verruf gebracht wird; denn die Landwirte werden sich fragen, ob sie angesichts einer solchen Diskussion überhaupt noch auf ihren kleinen Betrieben weiter wirtschaften sollen. Die Kleinteiligkeit ist ein signifikantes Merkmal der Landwirtschaft im Freistaat Bayern. Darauf sind wir alle stolz. Wir wollen die Kleinteiligkeit bewahren.

Dass ein Strukturwandel stattfindet, belegen die Zahlen. Ebenso klar ist, dass der Strukturwandel durch vernünftige Maßnahmen unterstützt werden muss. Voraussetzung dafür, dass sie ergriffen werden können, ist, dass die Staatsregierung im Landwirtschaftsausschuss über ihre diesbezüglichen Überlegungen berichtet. Es war bisher eine parlamentarische Selbstverständlichkeit, dass die Mehrheitsfraktion einem Berichtsantrag der Opposition zugestimmt hat. Ich weiß nicht, warum Sie unseren Berichtsantrag im Landwirtschaftsausschuss abgelehnt haben. Sie waren doch mit uns gemeinsam der Auffassung, dass ein gesetzliches Verbot der Anbindehaltung keinen Sinn ergebe, weil dadurch der Strukturwandel in eine von uns nicht gewünschte Richtung beschleunigt würde. Es besteht dem Grunde nach Konsens.

Wenn wir weiterkommen und Maßnahmen in der Fläche entwickeln wollen, müssen wir zuvor die Argumente von Sachverständigen, zum Beispiel vom Bauernverband und vom Bundesverband Deutscher Milchviehhalter, hören. Das will die CSU anscheinend nicht. Kollege Schöffel sagte im Ausschuss, das sei alles bekannt. Ich sage: Das ist eben nicht bekannt. Deswegen wurde doch die Diskussion über die Anbindehaltung so intensiv geführt. Im Nachgang erhielten

wir einige Zuschriften von Bauern, die in ihren Betrieben Anbindehaltung praktizieren. Sie fragten uns, ob es Möglichkeiten zur Ausdehnung auf das KULAP gebe bzw. wie es mit Fördermaßnahmen aussehe.

Ich stelle fest: Die Informationsnotwendigkeit ist gegeben. Deswegen haben wir den Berichtsantrag formuliert. Es ist in unserem Haus gute parlamentarische Sitte, Berichtsanträge durchzuwinken, zumal dann, wenn sie hundertprozentig sinnvoll sind. Sie von der CSU-Fraktion wollen jetzt von dieser Sitte abweichen, weil Ihnen das Ergebnis, das möglicherweise herauskommt, peinlich ist.

Wir müssen klar sehen, dass die kleinteilige Struktur der Landwirtschaft in Bayern sehenden Auges gefährdet wird. Wenn Sie von der CSU dem Berichtsantrag nicht zustimmen, bekommen wir auch insofern ein Problem, als es dann zu einer Polarisierung der öffentlichen Diskussion nach dem Motto "Anbindehaltung schlecht – Laufstallhaltung gut" kommen wird. Eine solche Art der Diskussion würde den Ansprüchen an das Tierwohl nicht gerecht.

Sie wissen genau, dass es Laufställe mit bis zu 1.000 Tieren gibt – mittlerweile auch in Bayern. Es treten Probleme mit Spaltenböden auf – mittlerweile auch in Bayern. Das alles ist in einen Zusammenhang mit der Diskussion über die Laufstallhaltung zu bringen. Die Laufstallhaltung ist sicherlich besser als andere Haltungsarten. Es geht aber auch um eine vernünftige Bestandsentwicklung. Wir wollen den Bauern sagen können: Ihr könnt weitermachen, ihr habt unsere Unterstützung. – Das Tierwohl muss so oder so im Mittelpunkt stehen. Das ist das Anliegen, das wir mit unserem Antrag verfolgen.

Wir bitten nochmals darum, unserem Berichtsantrag zuzustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und des Abgeordneten Hu- bert Aiwanger (FREIE WÄHLER))

Vielen Dank, Herr Kollege. – Das Wort hat Herr Kollege Martin Schöffel. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Arnold sprach von parlamentarischen Gepflogenheiten. Wir sehen uns in dieser Angelegenheit überhaupt nicht in der Position des Angeklagten.

Lieber Kollege Arnold, wir haben in der vergangenen Sitzung des Landwirtschaftsausschusses über die Anbindehaltung von Rindern intensiv diskutiert. Mehrere Anträge der SPD standen auf der Tagesordnung. Wir haben dem Antrag, der sich gegen ein gesetzliches

Verbot der Anbindehaltung ausspricht, zugestimmt. Dazu fand eine umfangreiche Diskussion statt.

Der Vertreter der Staatsregierung, Herr Putz, hat uns über verschiedene Fördermaßnahmen informiert. Sie werden ihm sicherlich nicht unterstellen, er sei auf die Diskussion nicht vorbereitet gewesen. Zudem gab es eine umfangreiche Presseberichterstattung über diese Sitzung.

Ich möchte eines klar feststellen: Wir enthalten Ihnen berechtigte Informationen in keiner Weise vor. Wir sind für Berichte im Ausschuss. In der vergangenen Sitzung haben wir – ich wiederhole es – einen umfangreichen Bericht erhalten. Insofern weisen wir den Vorwurf zurück, die Staatsregierung informiere den Ausschuss nicht.

Wir müssen in Zukunft mit der Sache anders umgehen. Sie stellen im Ausschuss einen Berichtsantrag, auf den die Staatsregierung sofort reagieren soll. Es kann nicht sein, dass in einer der nächsten Sitzungen das Gleiche wiederholt werden soll. Findet ein Berichtsantrag eine Mehrheit, muss der Bericht in einer der nächsten Sitzungen gegeben werden. Kurz hintereinander das Gleiche zu hören, ergibt keinen Sinn.

Wir stimmen zu, dass Sie den Bericht noch einmal bekommen, und sind sehr gespannt, welche neuen Informationen uns noch mitgeteilt werden können. Über dieses Thema ist bereits umfangreich berichtet worden. Wenn Sie sich nicht mehr daran erinnern können und das deshalb ein zweites Mal hören wollen, dann soll es uns recht sein; denn auch uns ist dieses Thema sehr wichtig.

Sie werfen verschiedenen Leuten vor, sie wollten polarisieren. Wer hier wieder polarisiert hat, das waren Sie, Herr Kollege Arnold. Sie wollen gute Tierhaltung gegen schlechte ausspielen.

(Horst Arnold (SPD): Um Gottes willen!)

Sie prangern an, dass es Kuhställe mit 1.000 Kühen gibt. Sie wollen zwischen guter und schlechter Anbindehaltung unterscheiden. Ob Sie damit der Landwirtschaft einen Dienst erweisen, weiß ich nicht.

Offenbar kennen Sie auch nicht das Verhalten Ihrer Partei im Bundesrat. Es waren die SPD-regierten Länder, die einen Antrag auf Verbot der ausschließlichen Anbindehaltung eingebracht hatten. Die Übergangsfrist sollte bis zu zwölf Jahre betragen. Diesen Antrag haben alle SPD-regierten Länder unterstützt.

(Horst Arnold (SPD): Ist Hessen SPD-regiert? Ist Herr Bouffier jetzt Mitglied der SPD?)

Wir sind uns darin einig, dass es kein generelles gesetzliches Verbot der Anbindehaltung geben soll. Wir wollen gerade die kleinen Betriebe erhalten. Wir wollen, dass die Kombination aus Weidegang und kleineren Ställen, wie sie insbesondere im Alpenraum vorgehalten werden, weil dort aufgrund der topografischen Bedingungen kein moderner Laufstall gebaut werden kann, weiterhin möglich ist. Wir wollen, dass diese Anbindehaltung nicht in Misskredit gebracht wird. Leider sind Sie auf dem besten Weg dorthin, wenn sie die Anbindehaltung in dieser Weise thematisieren.

Ich will daran erinnern, dass es der Freistaat Bayern gewesen ist, der sich im Bundesrat gegen alle Verbotsansinnen ausgesprochen hat. Unser Agrarminister Helmut Brunner hat sich sehr dafür engagiert, dass es nicht so weit kommt.

Wir in Bayern sind auch insoweit auf einem sehr guten Weg. Bei uns gilt das Prinzip "Freiwilligkeit statt Verbot". Um dies zu belegen, könnte ich viele Zahlen nennen. Bei uns wurden in den vergangenen zwei Jahren 1.100 Anträge auf Investitionen in neue Laufställe gestellt. Die Hälfte dieser Anträge bezog sich auf die komplette Umstellung von Anbindehaltung auf Laufstallhaltung. Aus einst 17.000 Anbindeplätzen sind 36.000 Laufstallplätze gemacht worden. Jeder so umgewandelte Stall ist eine Investition in mehr Tierwohl.

Ich verwahre mich dagegen, dass Sie in diesem Zusammenhang eine Größendiskussion anfangen wollen, Kollege Arnold. Sie sagten sinngemäß, bei einem zu großen Tierbestand in Laufställen sei das Tierwohl nicht mehr gewährleistet. Unsere bayerischen Landwirte sind so gut ausgebildet und unsere bäuerlichen Familienstrukturen so ausgeprägt, dass ich diesen Vorwurf mit Sicherheit als falsch bezeichnen kann.

Für uns steht ein Verbot nicht zur Debatte. Wir sehen aber, dass – schon unter arbeitswirtschaftlichen Gesichtspunkten – der Trend eindeutig zu Laufställen geht. Unser jüngst aufgelegtes Programm zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung eröffnet die Möglichkeit, Investitionen in die Umstellung auf Laufstallsysteme mit bis zu 40 % zu bezuschussen. Wir haben allein in der ersten Tranche in diesem Jahr 30 Millionen Euro ausgeschüttet. Fast alle Vorhaben bewegen sich in der Premiumkategorie, jedenfalls sind alle Investitionen auf die Erhöhung des Tierwohls gerichtet. Das entspricht der generellen Linie unserer Förderpolitik.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Kollegin Biedefeld?

Selbstverständlich.

Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Kollege Schöffel, vielen Dank, dass ich nachfragen darf. – Ist Ihnen bekannt, dass der Lebensmittelhandel insgesamt laut darüber nachdenkt – er führt zumindest eine intensive Diskussion –, künftig nur noch Milch von Tieren zu verkaufen, die in Betrieben ohne ganzjährige Anbindehaltung leben? Wir haben nicht von einem Verbot gesprochen. Uns geht es vielmehr um Optimierung. Wir wollen eine entsprechende Diskussion auf den Weg bringen und verfolgen damit das positive Ziel, unsere kleinen landwirtschaftlichen Betriebe zu erhalten. Ist Ihnen die Diskussion über das, was der Lebensmittelhandel vorhat, bekannt?

Selbstverständlich ist mir das bekannt, Frau Kollegin. Deshalb haben wir in Bayern intensive Bemühungen zur Förderung neuer Ställe unternommen. Die Förderquoten sind erhöht worden, um gerade auch kleinere Bestände zu schützen.

(Susann Biedefeld (SPD): Wovon sollen die Bauern leben, wenn ihnen keiner mehr die Milch abkauft? Die Übergangsfrist soll zehn Jahre betragen! – Zuruf von der CSU: Der Lebensmittelhandel soll lieber gescheite Preise und nicht Dumpingpreise zahlen! – Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Dann macht doch endlich etwas in diese Richtung!)

Der Kollege Schöffel hat das Wort! Kollege Aiwanger hat die Lösung wieder gefunden.