Protokoll der Sitzung vom 17.02.2016

Neben der Transparenz der Finanzierung ist der zweite wichtige Punkt für mich die Konvergenz der Regulierung. Dieses Anliegen hat der Herr Ministerpräsident mit seinem Runden Tisch erstmals in der medienpolitischen Debatte aufgebracht. Auch diesem Begehr trägt dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag Rechnung. Es ist gut, es ist richtig und wichtig, dass der Jugendmedienschutz nicht mehr eine Frage des Ausspielwegs ist, sei es ein Tonträger, sei es ein Online-Kanal. Dass wir in Zukunft hier einheitliche Regelungen haben, ist für mich der einzig gangbare Weg.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass man die Vorgaben für den technischen Jugendmedienschutz am realistisch Möglichen orientiert, indem man dafür einen entsprechenden Rahmen schafft, wenngleich keine konkreten Einzelvorgaben für die Technik gemacht werden sollten; denn wenn wir einmal der Meinung waren, es sei richtig, ein Technik-System durchzusetzen, ist es von immer neuer Technik schnell überholt gewesen. Deshalb ist es richtig, sich hier nur auf die Leitlinien zu konzentrieren.

Mein drittes Stichwort ist die Relevanz in der Zukunft. Auch das ist bereits angesprochen worden. Ich bin der festen Überzeugung, dass die öffentlich-rechtlichen Medien in einer immer pluraler werdenden Medi

enwelt, in einer hochpluralen Welt der Meinungsäußerungen im Internet vielleicht noch mehr Bedeutung haben werden, als es in der Vergangenheit der Fall war. Wenn es darum geht, dass man die Meinungen im Internet nicht nur nebeneinander stehen lässt, sondern dass es auch Orte geben muss, wo manches zusammengeführt und im Zusammenhang vermittelnd dargestellt werden soll, haben, glaube ich, die Öffentlich-rechtlichen eine große Bedeutung in dieser neuen Welt des unendlichen Meinungspluralismus; denn sie müssen gerade der jungen Generation ein Stück weit Orientierung geben. Orientierung kann ich nur geben mit Angeboten, die attraktiv sind, die genutzt werden und mit denen diese Dinge entsprechend dargestellt werden. In diesem Sinne begrüßen wir das Jugendangebot von ARD und ZDF in der Ausprägung und mit der Maßgabe, wie sie von den Ministerpräsidenten verhandelt wurden.

Ich persönlich finde es gut, dass damit gerade auch den Besorgnissen der Privaten Rechnung getragen wird und man sicherstellt – das geschieht unter anderem auch mit der Negativliste –, dass es eine klare, systematische und wettbewerbsakzeptable Abgrenzung zum Angebot der Privaten gibt. Damit wird keine Kannibalisierung von Dingen stattfinden, die anderswo über den Markt finanziert werden.

Damit sind die öffentlich-rechtlichen Medien gut aufgestellt und können ihrem Auftrag auch in Zukunft gerecht werden. Ich bitte deswegen um Zustimmung zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat nun der Kollege Professor Piazolo das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! 210 Euro im Jahr! Auf 210 Euro im Jahr beläuft sich der Rundfunkbeitrag. Das ist ein vergleichsweise geringer Betrag. Dennoch ist er für viele Menschen in diesem Lande eine spürbare Belastung. Diese Summe veranlasst manch einen, eine Petition beim Landtag einzureichen. Eine solche Petition landet dann bei uns im Hochschulausschuss.

Wir führen in diesem Ausschuss intensive Debatten über diese Petitionen; denn insbesondere ältere Menschen schreiben uns. Alle Kollegen spüren, dass sich oft hinter den manchmal dürren Zeilen dieser Petitionen schwere Schicksale verbergen, wenn sich ältere Menschen in unserem Lande diese 210 Euro pro Jahr für öffentlich-rechtliches Fernsehen und öffentlich

rechtlichen Rundfunk nicht leisten können. Häufig werden damit innere Kämpfe älterer Menschen verdeckt, die nicht bereit sind, Sozialhilfe zu beantragen, weil sie möglicherweise zu stolz dazu sind. Diese Menschen haben ein hartes Leben hinter sich und sind jetzt nicht mehr in der Lage, diese 210 Euro für einen Radioanschluss zu zahlen; denn jetzt muss man die 210 Euro auch zahlen, wenn man keinen Fernseher hat oder nicht einmal ein Radio. Das alles gibt zu denken. Die Probleme dieser älteren Menschen, deren Einkommen knapp über dem Sozialhilfesatz liegen und die sich jeden Cent vom Munde absparen müssen, bleiben auch mit dem neuen Staatsvertrag ungelöst. – Gut, man sollte nicht dramatisieren. Diese Zahlen sind nicht so wahnsinnig hoch, aber hinter jeder Zahl, das heißt hinter jeder Petition steht ein Einzelschicksal.

Die Umstellung gelang weitgehend geräuschlos. Das ist vom Herrn Minister so erwähnt worden. Die Schätzungen waren durchaus ordentlich, und die Evaluierung ist erfolgt. Wenn wir uns nun diesen Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Einzelnen anschauen, wie es die Kollegen vor mir bereits getan haben, erkennt man ein Sammelsurium an Vorschlägen. Ich werde jetzt nicht auf alles eingehen; denn wir werden diese Dinge im Ausschuss sicherlich noch ausführlich diskutieren. Das Meiste halte ich für sinnvoll, gleichwohl gibt es noch einigen Redebedarf. Der Fall, den ich gerade angesprochen habe, gibt mir und meiner Fraktion durchaus zu denken. Wir haben deshalb auch einen Antrag gestellt. Ein Kernproblem ist Folgendes: Finden wir Lösungen zur Entlastung der Menschen, gerade älterer Menschen, deren Einkommen knapp über dem Sozialhilfesatz liegt, die manchmal gar keinen Fernseher haben und die nicht oder nur schwer in der Lage sind, diesen Beitrag zu zahlen? Kann hier der Sprung von 210 auf 0 Euro denn nicht abgefangen werden?

Wir FREIE WÄHLER stehen zu diesem Antrag. Wir haben die Überlegung eingebracht, ob man eine Grenze der Armutsgefährdung einführen kann, eine klar definierte Grenze, die immer wieder neu berechnet wird. Sie liegt im Moment bei ungefähr 900 Euro. Man könnte überlegen, ob Menschen, die weniger als 900 Euro im Monat haben, wirklich die gesamte Summe zahlen müssen oder ob man hier auf Antrag Entlastungen durch Härtefallregelungen treffen kann. Dieses Thema liegt uns sehr am Herzen. Wir sprechen es bei vielen Petitionen immer wieder an und sind schon in Sorge, dass man da nichts machen kann. Ich will sage deutlich: Es bestürzt einen schon, dass es auch in einem reichen Land wie Bayern nicht für jeden so einfach ist, diesen relativ geringen Betrag aufzubringen, und dass bei uns im Ausschuss Hilferufe gerade von älteren Menschen ankommen. Wir soll

ten sie in diesem Parlament ernst nehmen und darüber nachdenken, ob wir über das hinaus, was in dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag steht, Regelungen finden und vielleicht etwas über die Härtefallklausel unternehmen. Alles Weitere verbleibt der Debatte im Ausschuss und in der Zweiten Lesung.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Kollegin Osgyan, bitte.

Verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass wir in letzter Zeit oft Medienthemen im Plenarsaal debattiert haben, zeigt: Unsere Medienlandschaft ist im Umbruch. Es besteht viel Regulierungsbedarf. Da ist es positiv, dass die Probleme angepackt und gelöst und nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Dennoch ist der Neunzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag aus meiner Sicht durchaus kritisch zu betrachten. Wir sollten ihn uns genauer ansehen. Dabei geht es weniger um die Einzelregelungen, sondern vielmehr darum, dass sehr viele Themen in den Rundfunkänderungsstaatsvertrag gepackt wurden, die meiner Ansicht nach vielmehr getrennt zu diskutieren und zu bewerten sind.

Berücksichtigt wurden Themen wie die Evaluierung der Rundfunkbeiträge, die wirklich überfällig ist, das Online-Jugendangebot und der JugendmedienschutzStaatsvertrag, der vor sechs Jahren gescheitert ist und jetzt erneut angepackt wird. Gerade diesen Punkt sehe ich durchaus kritisch, weil ich den Eindruck habe, dass dieses Thema in sehr vielen anderen sinnvollen Regelungen versteckt werden soll, um ein erneutes Scheitern zu verhindern. In den Ausschüssen sollten wir sehr gründlich und im Detail die Folgen der Regelungen besprechen.

Weil wir in der Ersten Lesung sind, möchte ich mich auf drei Punkte beschränken. Die Evaluierung der Rundfunkbeiträge hat auf den Bedarf an sehr sinnvollen Nachbesserungen hingewiesen: Verlängerung der Befreiungszeiträume, ein vereinfachter Nachweis für Befreiung bei Bedürftigkeit und vor allem die Ausnahmeregelung für soziale Einrichtungen, die wir immer und immer wieder eingefordert haben. So weit, so gut.

Kritisch sehe ich allerdings, dass ein erneuter Meldedatenabgleich erfolgen soll. Kritisch ist das zum einem aus Datenschutzgründen. Zum anderen kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dieser Abgleich wirklich kostenneutral erfolgen kann. Das wäre zu prüfen. Sehr kritisch sehe ich, dass 2021 tatsächlich eine Befugnis zum Adressankauf und zur

Einholung von Auskünften von Vermietern gegeben werden soll. Wir haben mit gutem Grund mit der Haushaltsabgabe eine Umstellung eingeführt, um von dem alten GEZ-System der Bespitzelung – so haben es zumindest viele Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler empfunden – wegzukommen. Ich glaube, die Gebührenakzeptanz ist seither deutlich gestiegen. Ich möchte das nicht durch solche Maßnahmen gefährden. Darüber muss man nachdenken, weil wir Politikerinnen und Politiker das Thema der Legitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befördern sollten. Entsprechend sollten wir ganz genau hinschauen.

Erfreut bin ich darüber, dass das Jugendangebot kommt. Es ist überfällig; denn – das wurde schon gesagt – Teil des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Sender ist, allen Bevölkerungsgruppen ein adäquates Angebot zu machen. Gerade für junge Menschen gab es eine große Lücke nach dem "KiKA". Ich finde es dennoch schade, dass es nicht zu einem einzelnen Fernsehkanal gereicht hat. Gut; die Onlinewelt ist wichtig und auch bei jungen Zielgruppen mehr und mehr das Medium der Wahl. Dennoch denke ich, man hat hier eine Möglichkeit verschenkt.

Den großen Knackpunkt sehe ich beim Jugendmedienschutz. Ich glaube, dass aus dem Scheitern des letzten Vertrages nicht genug gelernt wurde. Dass wir ein Schutzniveau für Kinder brauchen, ist völlig klar. Wir brauchen dafür gängige und vor allem leicht bedienbare technische Lösungen. Gleichzeitig müssen wir Kinder und Jugendliche dazu bringen, wirklich medienkompetent durch die Welt zu gehen; denn wir können sie nicht vollumfänglich vor allen Gefahren schützen. Hier brauchen wir ein gutes Gleichgewicht von Aufsicht und Selbstregulierung.

Auch bei der aktuellen Diskussion bemerkt man die Schwierigkeit, dass es in diesem Bereich eine mangelnde Einbettung und eine unklare Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern gibt. Der Jugendschutz ist nicht ohne guten Grund beim Bund angesiedelt. Wir debattieren über den Jugendmedienschutz in den Ländern. Man sollte sich wirklich überlegen, ob diese Kompetenzverteilung richtig ist. Das ist meine Meinung, auch wenn ich normalerweise die Letzte wäre, die Landeskompetenzen abgeben wollte.

Bei dem ganzen Tauziehen merkt man, dass in einer zunehmend international ausgerichteten Medienlandschaft die Fähigkeit zum Anschluss an andere europäische Systeme noch nicht hinreichend gegeben ist. Das betrifft zum einen die Alterskennzeichnung. Zum anderen betrifft das technische Lösungen. Eltern haben nur dann eine realistische Chance, Websites, die von einem Sitz im Ausland aus betrieben werden,

von Jugendschutzprogrammen erfassen zu lassen, wenn die Anschlussfähigkeit besser gegeben ist.

Zum Jugendmedienschutz habe ich schon vor einem Jahr eine Anfrage formuliert. Viele Expertinnen und Experten bestätigen seitdem: Die Verbreitung der Jugendschutzprogramme liegt nahezu bei null. Da müssten wir ansetzen, indem wir gesetzliche Anreize schaffen. Damit meine ich zum Beispiel eine Vorinstallationspflicht der Hersteller, die zu einer entsprechenden Verbreitung der Programme führt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es ist schade, dass man hier vorgeprescht ist, anstatt die Bund-Länder-Verhandlungen abzuwarten und vor allem ernsthaft eine europäische Regelung anzustreben.

Über BR-alpha haben wir schon diskutiert. Die anderen Regelungen vertragen eine gute Diskussion in den Ausschüssen. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir die einzelnen Punkte dezidiert erörtern, und rate davon ab, den Antrag einfach durchzuwinken.

(Anhaltender Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Die Aussprache ist damit geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Unschädlichkeitszeugnisgesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze (Drs. 17/8721) - Zweite Lesung

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/8721 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden und endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf Drucksache 17/9931 zugrunde.

Der federführende und endberatende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Ergänzend schlägt er vor, in § 3 als Datum des Inkrafttretens den "1. März 2016" einzufügen. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimm

enthaltungen? – Auch keine. Damit wurde ein einstimmiger Beschluss gefasst.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Vielen Dank. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Unschädlichkeitszeugnisgesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze".

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf:

Abstimmung über Verfassungsstreitigkeiten und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1)

Ausgenommen von der Abstimmung ist die Nummer 29 der Anlage zur Tagesordnung. Dies ist der Antrag betreffend "Landesbeauftragten für Tierschutz in Bayern einrichten" auf der Drucksache 17/8959, der auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einzeln beraten werden soll. Der Aufruf erfolgt am Ende der Tagesordnung. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlage mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 1)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Florian von Brunn, Klaus Adelt u. a. und Fraktion (SPD) Verbraucherschutz endlich in den Mittelpunkt stellen - Verbesserungsvorschläge des ORH für Struktur und Organisation des amtlichen

Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung transparent, gründlich und schnell umsetzen! (Drs. 17/10002)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Rosi Steinberger u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger schützen - Missstände in der Lebensmittelkontrolle sofort beheben (Drs. 17/10008)