Protokoll der Sitzung vom 25.02.2016

Es muss ins Blickfeld gerückt werden, dass es möglicherweise notwendig ist, das Zusammenwirken von Sicherheitstechnik und Mensch besser zu regeln. Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft und der Gerichte, die Verschuldensfrage in diesem Fall zu klären. Das ist nicht unsere Aufgabe als Parlament. Aber unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen und dazu beizutragen, dass mithilfe der Ursachenforschung und von Vorschlägen von Experten Vorkehrungen getroffen werden, um das Risiko weiter zu minimieren. Wir wissen, Herr Innenminister, dass die Aufträge dazu erteilt sind. Wir bitten durch die Beschlüsse, die wir heute

fassen, dass die Erkenntnisse auch unmittelbar dem Bayerischen Landtag zugeleitet werden. Dann müssen wir auch bereit sein, geeignete Korrekturen und Verbesserungen vorzunehmen.

Aus meiner Sicht ist es Philosophie des Arbeitsschutzes in Deutschland, dass die Sicherheitstechnik auch dann funktioniert, wenn – möglicherweise durch Stress, wegen Bedienungsfehlern oder in sonstiger Form – in das System eingegriffen wird. Gerade Sicherheitstechnik, die das Ziel hat, Menschenleben zu schützen und zu retten, muss robust gegen Bedienungsfehler ausgelegt sein. Dies sicherzustellen wird eine der Aufgaben sein.

Wir wissen, dass es moderne Sicherheitstechnik gibt. Diese ist auch bereits im Einsatz. Möglicherweise sind aber noch nicht alle Schnittstellen genau definiert worden. Damit ist eine weitere Aufgabe klar. Wir wollen den Zugreisenden in Bayern vor Augen führen, dass das Parlament, die Volksvertretung, jeden Einsatz dafür leisten wird, die Sicherheitsstandards extrem hoch zu halten.

Dazu gehört, dass wir untersuchen, ob es Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich der Kommunikation gibt. Vielleicht gelingt es uns, unmittelbar wirksame Verbesserungen herbeizuführen. Die Vertreter der beiden betroffenen Zugunternehmen haben uns im Ausschuss gesagt, dass es deshalb nicht leicht gewesen sei, für die Verletzten und die Angehörigen der Opfer in kurzer Zeit psychologische und finanzielle Hilfeleistungen zu erbringen, weil Gründe des Datenschutzes dagegen gestanden hätten. Es habe zwei oder drei Tage gedauert, die Betroffenen zu ermitteln. Ich will hier nicht die Schuldfrage aufwerfen, aber doch darauf hinweisen, dass Datenschutz kontraproduktiv ist, wenn er der Hilfe im Wege steht. Wir müssen in der Tat dafür sorgen, dass eine insoweit bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt wird.

(Beifall bei Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Unsere Aufgabe ist es, die Konsequenzen aus diesem Zugunglück zu ziehen. Wir wollen dazu beitragen, dass durch die Ausgestaltung des Regelwerks und durch die Nutzung modernster Technik die Risiken weiter vermindert werden und die Sicherheit gewährleistet wird.

Es ist schon gesagt worden, dass die beteiligten Unternehmen bereits unterwegs seien, auch Versicherungsleistungen abzuwickeln. Dass wir ein Augenmerk darauf haben, ist klar.

Ich möchte das gesamte Hohe Haus bitten, dem Antrag der CSU-Fraktion zuzustimmen. Wir werden auch dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen. Mir ist ge

sagt worden, dass die Fraktion der FREIEN WÄHLER ihren Dringlichkeitsantrag in einer geänderten Fassung vorlegen will, sodass wir auch dem zustimmen können. Wenn wir heute diese drei Beschlüsse fassen, senden wir das klare Signal, dass sich der Bayerische Landtag in großer Verantwortung dieser Herausforderung stellt. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CSU und Abgeordneten der SPD und der FREIEN WÄHLER)

Vielen Dank, Herr Kollege Huber. – Jetzt darf ich Herrn Kollegen Glauber bitten. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Nach wie vor ist auch die Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER tief bestürzt. Wir sprechen den Angehörigen der Todesopfer unser tiefes Mitgefühl aus. Wir hoffen auf schnelle und vollständige Genesung der Verletzten – einige sind schwerverletzt –, damit sie zu ihren Familien zurückkehren und wieder ihrer Arbeit nachgehen können.

Unsere bayerischen Rettungskräfte sind von österreichischen Rettungskräften unterstützt worden. Es hat sich gezeigt: Wir haben die wohl weltweit besten Rettungskräfte. Es ist sehr wichtig gewesen, dass durch den hervorragenden, raschen und professionellen Einsatz Schlimmeres vermieden werden konnte.

Sowohl unser Landtagsverkehrsausschuss als auch der Verkehrsausschuss in Berlin steht vor der Frage, ob sich ein solches Unglück wiederholen kann. Es ist wichtig, dass der Freistaat seiner Verantwortung als Besteller von Verkehrsdienstleistungen nachkommt. Möglich ist dies über die Bayerische Eisenbahngesellschaft. Wir müssen schon bei der Bestellung darauf achten, dass die Eisenbahnunternehmen auch im Nahverkehr alles dafür tun, dass es keine weiteren Opfer gibt. Insoweit ist der Ausschuss nach der Anhörung schon zu ersten Erkenntnissen gekommen. Die Ermittlungen laufen weiter.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie müssen sich das technisch so vorstellen: Die PZB 90 ist ein punktförmiges Zugbeeinflussungssystem. Zwei Signale sind hintereinander geschaltet. Wenn das erste Signal auf Rot steht, dann muss die Fahrdienstleiterin oder der Fahrdienstleiter das Zeichen geben, dass weitergefahren werden darf. Der Lokführer muss dies bestätigen. Wenn nach dem zweiten auf Rot stehenden Signal kein Ersatzsignal gegeben wird, wird der Zug automatisch abgebremst. Jetzt stellt sich die Frage: Wie konnten in Bad Aibling trotz Vorhandensein dieses Systems zwei Züge auf dieser eingleisigen Strecke

zeitgleich und in entgegengesetzten Richtungen fahren?

Das funktionierte deshalb, weil auch die Fahrdienstleitung in dieses System eingreifen kann. Ich habe schon eine Anfrage gestellt; im Ausschuss war seitens der Bahn keine Auskunft möglich. Für die Gleisinfrastruktur ist die DB Netz AG zuständig. Die Deutsche Bahn hat die Frage zu beantworten, wie oft das Ersatzsignal Zs 1 gegeben, das Sicherungssystem also abgeschaltet wird. Bis zu einer Geschwindigkeit von 160 km/h kommt das Punktförmige Zugbeeinflussungssystem zur Anwendung, bei höheren Geschwindigkeiten ein linienförmiges.

Sowohl dem Bayerischen Landtag als auch deutschlandweit ist die Frage zu beantworten, wie oft pro Tag, pro Woche bzw. pro Monat das Sicherungssystem abgeschaltet wird. Bei der Abschaltung greift der Mensch in das System ein. Wir alle wissen, was passieren kann, wenn Menschen in Systeme eingreifen. Möglicherweise liegt eine Arbeitsüberlastung vor. Verschiedene Faktoren können dazu führen, dass die Technik nicht mehr imstande ist, das System zu überwachen. Die daraus resultierenden Fragen müssen geklärt werden. Ich erwarte von der Deutschen Bahn eine Antwort auf meine schriftliche Anfrage, um daran anknüpfend weitere Entscheidungen treffen zu können.

Erwin Huber hat die Frage, was wir noch tun können, nur gestreift. Meines Wissens hat das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt ein System entwickelt, mit dem es möglich wird, dass Züge sich erkennen. Die Bayerische Oberlandbahn – BOB – hat dieses System wohl schon mit ihren Stadler-Fahrzeugen getestet. Es ist sehr wichtig, dass Züge, die aufeinander zufahren, sich erkennen. Experten haben allerdings darauf hingewiesen, dass es noch keinen europaweit einheitlichen Standard gibt und längst nicht alle Züge mit einem entsprechenden System ausgerüstet sind.

Wir, der Freistaat, sind Besteller von Eisenbahnverkehr in Bayern und sollten über die Bayerische Eisenbahngesellschaft alles dafür tun, dass die Züge des von uns bestellten Nahverkehrs zumindest perspektivisch mit solchen Systemen ausgestattet werden. Damit könnten wir sicherstellen, dass die Fahrzeuge sich erkennen und gegebenenfalls automatisch abgebremst werden. – Soweit zu dem technischen Teil.

Unser Antrag zielt aber noch in eine andere Richtung. Unserer Fraktion ist es sehr wichtig, wie es im Nachgang dieses Unglücks mit der Abwicklung der Ansprüche der Angehörigen und der Hinterbliebenen weitergeht. Dies muss unbürokratisch und schnell erfolgen. Es stellt sich auch die Frage, was die Verunfallten, die

berufsunfähig werden, von der Berufsunfähigkeitsbzw. der Berufshaftpflichtversicherung erwarten können. Können sie Ansprüche geltend machen? Ist das wirklich so einfach, wie es im Ausschuss dargestellt worden ist?

Die Fraktion der FREIEN WÄHLER möchte verhindern, dass die Verunfallten, die Verletzten viele Jahre warten und lange Wege gehen müssen, um zu ihrem Recht zu kommen. Deshalb fordern wir in unserem Antrag die Staatsregierung auf, den Hinterbliebenen und den Angehörigen der Verletzten jedwede Hilfestellung zu leisten. Wir schlagen vor, beim Innenministerium einen Ansprechpartner einzusetzen, der auch dafür zuständig wäre, die Betroffenen zu der richtigen Stelle zu lotsen.

Es gibt in Bayern Einrichtungen, die schnell Hilfe leisten können. Ich nenne die Stiftung Opferhilfe Bayern. In dem Stiftungsrat sitzen Kollegen des Landtags. Justizminister Bausback hat den Vorsitz. Das ist eine Möglichkeit, rasch Hilfe zu leisten. Ich nenne auch die Verkehrsopferhilfe. Wir möchten verhindern, dass die Verunfallten erst lange Wege gehen müssen, obwohl wir relativ schnell auf kurzem Wege helfen können.

Die Gespräche mit Vertretern des Technischen Hilfswerks und des Landesfeuerwehrverbandes haben einen weiteren wichtigen Punkt aufgezeigt. Es geht darum, wie mit posttraumatischen Erkrankungen umgegangen wird, die lange nach dem Unfall entstehen. Was geschieht beispielsweise, wenn einer der Rettungskräfte in einem Vierteljahr oder einem halben Jahr nach dem Unglück durch die Hilfe, die er oder sie geleistet hat, nicht mehr seiner Arbeit nachgehen kann? Es wird ganz schwer sein, immer einen kausalen Zusammenhang herzustellen und zu sagen: Dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, steht im Zusammenhang mit dem schweren Unfall. Das Gespräch mit dem Landesfeuerwehrverband bestätigt auch, dass da natürlich noch eine Lücke besteht.

Am schwierigsten ist es für Selbstständige. Es ist leider so, dass bei der Berechnung der Entschädigung für Selbstständige immer der Gewinn und die Einkünfte des Vorjahres als Maßstab genommen werden. Für junge Hilfeleistende, die sich selbstständig gemacht haben, also junge Mittelständler und junge Handwerker, muss man eine Regelung finden, wie da eine Basis geschaffen werden kann. Wir sprechen alle davon, dass es als Landtag unser großer Wunsch ist, den Ehrenamtlichen, die dort eine so hervorragende Hilfe geleistet haben, sowohl medizinische Hilfe als auch finanzielle Entschädigung zukommen zu lassen. Deshalb kommt der sehr weitreichende Antrag unsererseits.

Ein weiterer Punkt betrifft die Einrichtung eines Härtefallfonds für Unfallopfer wie im Falle von Bad Aibling, der sicher nicht alltäglich, aber sehr wichtig ist.

Leider konnten wir im Gespräch mit der Mehrheitsfraktion CSU nicht erreichen, dass dem Antrag so zugestimmt wird. Deshalb haben wir der Präsidentin einen veränderten Vorschlag vorgelegt. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Herr Kollege Roos, bitte.

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir schließen uns als SPD-Fraktion den Worten der Trauer und des Mitgefühls von Erwin Huber und vom Kollegen Thorsten Glauber natürlich an. Wir trauern mit den Angehörigen der Toten. Wir hoffen und drücken den Verletzten den Daumen, dass sie möglichst umfassend und schnell an Körper und Seele vollständig genesen werden. Gleiches gilt für die Hilfskräfte. Ich will anregen, dass man da auch zum Mittel der Supervision greift. Wir haben mittlerweile andere Möglichkeiten als beim letzten bedauerlichen Eisenbahnunglück in Bayern vor 40 Jahren, als vielleicht ein Schulterklopfen und ein "Passt-schon" gereicht haben. Mittlerweile sollten wir hier weiter sein.

Mit vollem Respekt danken wir als Landtag den Hunderten von haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften. Auch ich sage, dass der sich jetzt anbahnende Konflikt in der Feuerwehr Bad Aibling mit der Kommune gelöst werden muss. Wenn es da an Material, Ausstattung und gefühlter Unterlassung von Unterstützung fehlt, muss man hier sicher seitens des Freistaats nachsteuern. Die Helfer-Gleichbehandlung hat der Kollege Thorsten Glauber bereits intoniert. Das gehört sicher auch dazu.

Es wäre verfehlt, wenn man jetzt sagen würde: Wir haben einen, der schuld ist – das ist immer ganz bequem –, nämlich der Fahrdienstleiter; jetzt schauen wir mal, was herauskommt. Auch wenn wir keine vorschnellen Schlüsse ziehen dürfen, etwa zum Thema Eingleisigkeit, dass man sagt, naja, muss ja was passieren, gilt: Ein Gleis ist genauso sicher wie zwei, drei, vier oder fünf Gleise. Es kommt immer auf die Kontrolle der Gleisbesetzung und -belegung an. Es wäre genauso verfehlt zu sagen: Naja, bei der BOB gab es mal was, das muss ja so sein. Tatsache ist auch da: Die Gleiskontrolle läuft über die DB Netz AG.

Herr Kollege Erwin Huber, ich bin dankbar dafür, dass wir in der letzten Woche die Anhörung mit der Bahn, der BOB, dem Meridian und der Bayerischen Staats

regierung sehr schnell gehabt haben. Dazu muss ich auch sagen: Wenn man mit den Kolleginnen und Kollegen der Eisenbahnverkehrsgewerkschaft, der EVG, spricht, wird klar, dass die Ausschaltung der sogenannten PZB 90 mit dem Sondersignal Zs 1 keine Seltenheit ist. Es ist die Pflicht, jeweils zu dokumentieren, wer damit in der Kommunikationskette involviert war, warum und mit welchen Folgen. Das muss klar werden, weil dieses System bundesweit besteht und eventuelle Fehler in der Schnittstelle Mensch/Maschine/Technik aufgeklärt werden müssen. Natürlich müssen auch das Regelwerk und die Funkabdeckung überprüft werden. Es geisterte durch die Medien, dass der zweifache Notruf, den der Fahrdienstleiter absetzen wollte, nicht mehr angekommen ist und die Adressaten nicht mehr erreicht hat.

Es gilt, einen Kollisionskurs durch automatische Systeme zu vermeiden, etwa durch Radar. Wir haben das auch bei den Pkws. Warum soll dies nicht auch bei der Bahn gehen? Die Firma Stadler ist in diesem Fall mit dabei. Thorsten Glauber hat dies angesprochen.

Natürlich geht es auch um die Kommunikation, um das Vier-Augen-Prinzip und, wenn von der Regel mehrfach abgewichen wird, um die Fragen: Warum? Wieso? Es gilt also, als Lokführer nicht einfach kritiklos loszufahren, es gilt, zusammen mit den Zugführern, die auch alle sehr gut geschult sind, zu überprüfen, ob es wirklich das richtige Kommando ist.

Die Entwicklung des DLR Oberpfaffenhofen ist bereits vorhanden. Richtet man den Blick nach Österreich und in die Schweiz, die für die Infrastruktur der Bahn, pro Kopf gerechnet, das Fünf- bzw. gar Siebenfache der Bundesrepublik aufwenden, stellt man fest: Dort gibt es beispielsweise die Regel, dass man bei solch einem Signal nur 40 km/h auf Sicht fahren darf, aber nicht schneller. Infolgedessen glaube ich, dass datenbasierte und computergestützte Systeme nicht einfach durch ein Votum eines einzelnen Menschen fahrlässig oder unter Druck – was immer auch dazu führen kann – ausgeschaltet werden dürfen.

Wir müssen also im Interesse aller Bahnfahrer so weit kommen, dass das vielleicht angeknackste Grundvertrauen der Bevölkerung in die Bahn als den sichersten aller Verkehrsträger korrigiert wird und dass man nicht nur zwischen Kolbermoor und Bad Aibling, sondern generell mit einem guten Gefühl in die Züge steigt, obwohl vielleicht nur ein Gleis vorhanden ist. Wir müssen wieder so weit kommen, dass dies aus den Hinterköpfen der Bevölkerung verschwindet, indem wir als Politiker alles Mögliche tun, um solche Unfälle in Zukunft zu vermeiden.

Wir werden dem CSU-Antrag und dem Antrag der FREIEN WÄHLER in geänderter Fassung zustimmen.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CSU und der FREIEN WÄHLER)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Jetzt darf ich Herrn Kollegen Ganserer das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

(Vom Redner nicht au- torisiert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Der Anteilnahme und den Mitgefühlsbekundungen meiner Vorredner gegenüber den Angehörigen der Opfer des tragischen Zugunglücks schließe ich mich persönlich, aber auch im Namen meiner Fraktion voll umfänglich an.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Selbstverständlich gilt der Dank meiner Fraktion auch den zahlreichen freiwilligen und ehrenamtlichen Einsatzkräften. Die Bilder von dem tragischen Unglück, die über die Bildschirme gelaufen sind, haben uns alle tief bewegt. Diese Bilder werden wir so schnell nicht vergessen. Umso schwerer mag es dann für die Opfer, die Angehörigen und Einsatzkräfte sein, dieses Erlebte zu verarbeiten. Die Deutsche Bahn und die Bayerische Oberlandbahn waren deshalb von der ersten Stunde an mit psychologischer Betreuung dabei, um den Betroffenen Beistand zu leisten.

Der Antrag der FREIEN WÄHLER geht in die Richtung, diese notwendige psychologische Begleitung der Angehörigen, der Opfer und der Einsatzkräfte zu verbessern und zu optimieren. Deswegen werden wir uns diesem Antrag anschließen und ihm zustimmen.

Auch wenn wir bis zum heutigen Tag noch nicht alle Einzelheiten über den Unfallhergang kennen, sind wir in der Politik natürlich mit der Frage konfrontiert, was alles getan werden kann, ja getan werden muss, um in Zukunft solche Unglücke zu vermeiden. Deshalb stimmen wir auch den beiden anderen Anträgen von SPD und CSU zu; ja in gewisser Weise, Herr Kollege Huber, bin ich der CSU-Fraktion sogar dankbar, dass sie mit ihrem Antrag meine Anregung von letzter Woche aufgreift. Um die Debatte weiter sachlich, lösungsorientiert und besonnen führen zu können, sollten wir den Bericht der Eisenbahnunfall-Untersuchungsstelle abwarten, aber uns dann im Hohen Hause auch intensiv damit befassen und die nötigen Schlüsse und Konsequenzen ziehen.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Dass nun der Verdacht besteht, dass das Funknetz der DB an der Unglücksstelle Funklöcher aufweist, wir davon im Ausschuss aber nicht unterrichtet wurden, hat mich schon etwas verwundert. Dass die Deutsche Bahn auch im 21. Jahrhundert in Deutschland selbst auf den Hauptstrecken wegen unzureichender Netzabdeckung kein kostenfreies WLAN anbieten kann, mag bedauerlich sein. Wenn aber das sicherheitsrelevante Funknetz Funklöcher aufweisen sollte, wie jetzt als Verdacht im Raum steht, ist für mich schon schwer zu verstehen.

(Beifall bei den GRÜNEN)