Protokoll der Sitzung vom 28.04.2016

denn gerade diese Berufe – viele davon liegen im sozialen Bereich – sind sehr anstrengend und daher im wahrsten Sinne des Wortes mehr wert. Das muss sich für die Frauen und für die – ich betone das – hoffentlich künftig wesentlich mehr Männer, die dort arbeiten auch auf deren Lohnzettel bemerkbar machen. Dass wir hier Fortschritte machen, zeigt sich. Doch bei vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation verdienen Frauen immer noch 7 % weniger als Männer. Selbstverständlich ist uns allen klar: Wir müssen daran noch weiter arbeiten, dass sich diese Lohnlücke schließt. Aber auch hier werden uns die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe keinen Schritt weiterbringen.

Die Ursachen für diese Lücke sind unterschiedlich. Zum Beispiel ergreifen Frauen noch immer schlechter bezahlte Berufe als Männer. Sie arbeiten in Teilzeit und erreichen somit häufig weniger Führungspositionen. Deshalb müssen wir in der Wirtschaft, der Politik, der Wissenschaft und der Gesellschaft weiter daran arbeiten, zwischen Frauen und Männern eine Chan

cengerechtigkeit herzustellen. Leute, es muss in den Köpfen ankommen, was Gleichstellung heißt!

(Beifall bei der CSU)

In der Arbeitswelt der Zukunft müssen für Frauen und Männer eine echte Wahlfreiheit sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf selbstverständlich sein. Um das zu erreichen, brauchen wir eine Verbesserung der Rentenwirksamkeit von Erziehungs- und Pflegeleistungen, eine Vorbeugung von Altersarmut bei Frauen durch eine sozialversicherte Beschäftigung, eine Unterstützung bei weiblichen Existenzgründungen – auch darüber haben wir gestern gesprochen –, eine Förderung flexibler Arbeitszeitmodelle, insbesondere nach Familienpausen, eine Erhöhung des Angebots an haushaltsnahen Dienstleistungen, Ausweitungen der steuerlichen Privilegien für Familien, eine Fachkräftesicherung durch Qualifizierungsangebote für Frauen sowie die Möglichkeit, Führungspositionen auch in Teilzeit ausüben zu können. Darin sind wir uns einig. Mein Kollege Thomas Huber hat bereits darauf hingewiesen, dass in Bayern für die Entwicklung auf diesen Gebieten gerade der öffentliche Dienst vorbildhaft und beispielhaft ist. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, neue Gesetze sollte man nur dann schaffen, wenn sie auch tatsächlich notwendig sind und für Bürgerinnen und Bürger einen echten Mehrwert bringen. Wie ich das sehe, ist das bei den vorliegenden Gesetzentwürfen nicht der Fall. Mehr Bürokratie bringt uns keinen Schritt weiter.

(Beifall bei der CSU)

Insofern lehnt die CSU-Landtagsfraktion die Gesetzentwürfe ab.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Staatsregierung hat jetzt Staatssekretär Hintersberger ums Wort gebeten. Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Beitrag von Kollegin Dr. Ute EilingHütig finde ich ausgezeichnet. Den genannten vier Forderungen schließe ich mich zu 100 % an.

(Beifall bei der CSU)

Meine Damen und Herren, die Gleichstellungs- und Frauenpolitik war und ist ein Eckpunkt der Politik der Bayerischen Staatsregierung. Das gilt vor allem für den öffentlichen Dienst, der eine besondere Verantwortung und eine Vorbildfunktion im Bereich der

Gleichstellung hat. Der öffentliche Dienst steht für die Verwirklichung einer chancen- und geschlechtergerechten Arbeitswelt. Vorhin wurde gefragt, wo meine Ministerin sei. Sie ist jetzt in genau dieser Aufgabe unterwegs, nämlich im Max-Planck-Institut. Am heutigen Girls‘ und Boys‘ Day diskutiert sie mit jungen Menschen gemeinsam die Themen und bringt sich engagiert ein.

(Beifall bei der CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte regen Sie sich nicht künstlich auf. Lassen Sie die Sachen da, wo sie hingehören, nämlich in der Realität. Staatsministerin Emilia Müller engagiert sich für dieses Thema. Sie ist nicht nur engagiert unterwegs, sondern ständig am Ball.

(Beifall bei der CSU)

Das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern, um das es in Ihren Gesetzentwürfen geht, ist seit Juli 1996 in Kraft und hat sich bewährt. Es ist durch das Änderungsgesetz vom Mai 2006 unbefristet verlängert worden. Das Bayerische Gleichstellungsgesetz hat sich bewährt als wichtige, klare und notwendige Grundlage für eine gute, planungssichere, rechtssichere und erfolgreiche Gleichstellungspolitik in Bayern. Wir sind davon überzeugt, dass dieses Gesetz gut und erfolgreich ist. Im Rahmen des 20-jährigen Jubiläums werden wir dies nicht nur mit einem Rückblick, sondern auch mit einem perspektivischen Ausblick deutlich machen.

Ziel des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes war und ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Bayern voranzubringen. Das bedeutet konkret, dass der Anteil der Frauen in denjenigen Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl als Männer beschäftigt sind, erhöht werden soll. Der Frauenanteil im öffentlichen Dienst beträgt heute insgesamt mindestens 55 %. Die Chancengleichheit von Frauen und Männern soll gesichert werden. Dies muss noch viel stärker in den Köpfen vor allem der Verantwortlichen in Leitungspositionen verankert werden. Außerdem muss eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit gewährleistet werden. Das möchte ich persönlich ganz dick unterstreichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns das mit voller Leidenschaft – das haben wir schon mit dem Familienpakt angestoßen – nicht nur im öffentlichen Dienst, sondern in allen Bereichen der Verwaltung, der freien Wirtschaft sowie der Dienstleistungen angehen. Dazu zählt auch die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in den Gremien.

Meine Damen und Herren, dazu gehört auch, dass die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern vor allem in Vorgesetztenfunktionen gefördert und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hingewirkt wird. Das gilt auch für die Mehrheitsbeteiligungen unseres Freistaats. In diesem Gleichstellungsgesetz haben wir auch die Hinwirkungspflicht für die Beteiligungsverwaltungen verankert. Das ist kein weißer Fleck, sondern rechtssicher festgelegt.

Zur Durchsetzung dieser Ziele gibt es zwei zentrale Maßnahmen: zum einen die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten für Dienststellen ab 100 Beschäftigten sowie Dienststellen mit ausreichender Personalbefugnis, zum anderen die Erstellung von Gleichstellungskonzepten. Meine Damen und Herren, dort haben wir noch Luft nach oben. Ich möchte klar und deutlich sagen, dass dies so in unserem Fünften Bericht steht, den wir vor Kurzem dem Landtag vorgelegt haben. Im Ausschuss haben wir die Verspätung des Berichts klar begründet und uns dafür entschuldigt. Das ist der erste Bericht, der auf Online-Basis erarbeitet worden ist. Aufgrund der Erstellung auf Online-Basis ist der Bericht jedoch viel genauer. Bitte akzeptieren Sie das.

(Beifall bei der CSU)

In diesem Bericht – das ist per se die Aufgabe eines Berichtes – ist die Datenlage klipp und klar enthalten. Das bestehende Gleichstellungsgesetz ist wirkungsvoll und eine gute Grundlage für eine erfolgreiche Gleichstellungspolitik. Der Bericht zeigt jedoch auch, dass es selbstverständlich noch Bereiche gibt, die konsequent angegangen werden müssen. Dies werden wir auch tun.

Meine Damen und Herren, angesichts der lückenlosen Umsetzung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes möchte ich erwähnen, dass meine Ministerin im Dezember 2015 nach der Vorlage der Ergebnisse der Gleichstellungsbeauftragten der einzelnen Dienststellen umgehend bei allen Ressorts schriftlich gefordert hat, die Umsetzungslücken festzustellen und zu beseitigen.

Der Frauenanteil in Führungspositionen hat sich in den letzten Jahren durchaus positiv entwickelt. Herr Kollege Huber hat das bereits angesprochen. In den Jahren 1996 und 1997, als das Gleichstellungsgesetz entstanden ist, hat der Anteil der Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst rund 15 % betragen. Er hat sich kontinuierlich weiter erhöht: Im Jahr 2004 auf 22,9 %, im Jahr 2007 auf 28,9 %, im Jahr 2012 auf 36,5 % und im Jahr 2014 – das ist die aktuelle Grundlage – immerhin auf 37,4 %. Das ist eine gute

Entwicklung. Der Frauenanteil kann, soll und muss jedoch weiter gesteigert werden.

Unabhängig von der demografischen Entwicklung bin ich davon überzeugt – ich denke, allen in diesem Hohen Hause geht es so –, dass Männer und Frauen in den Gremien und in den Führungsetagen gemeinsam die bestmöglichen Entscheidungen treffen – ganz egal wo. Ich bin überzeugt, dass die Erfahrungen und Kompetenzen von Eltern, ob Frauen oder Männer, sowohl im öffentlichen Dienst als auch in den Unternehmen zu guten Entscheidungen führen werden. Deshalb ist es doch selbstverständlich, dass die Entscheidungsgremien mit kompetenten Frauen und Männern besetzt werden müssen.

Meine Damen und Herren, ich gebe den Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion sowie dem Kollegen der Fraktion der FREIEN WÄHLER vollkommen recht: Die Lösung liegt nicht in der Novellierung des bestehenden Gesetzes oder in der Schaffung eines neuen Gesetzes. Das Bayerische Gleichstellungsgesetz bietet in seiner aktuellen Form alle notwendigen Grundlagen für eine erfolgreiche Gleichstellung im öffentlichen Dienst. Frau Kollegin Dr. Strohmayr, das Thema "Teilzeit und Führung" ist wichtig, richtig und notwendig. Die rechtlichen Grundlagen dafür liegen bereits unter anderem im Teilzeit- und Befristungsgesetz bzw. im Bayerischen Beamtengesetz vor. Hier geht es um die Umsetzung dieses Gesetzes, nicht um eine Erweiterung oder eine Ergänzung dieser Rechtsgrundlage. Wichtig ist eine konsequente und lückenlose Umsetzung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes.

(Beifall bei der CSU)

Das ist eine permanente Aufgabe. Dafür sind unsere ganze Kraft und unsere ganze Überzeugung gefordert. Wir müssen diese Forderung bei den verschiedenen Etagen mit viel Verve einbringen. Wir werden dem Landtag in den nächsten Jahren über die Ergebnisse der Folgeerhebungen berichten.

Der Ministerrat hat im März eine freiwillige Selbstverpflichtung aller Ressorts beschlossen und eingefordert. Freiwillige Selbstverpflichtungen entsprechen unserem Grundtenor der Subsidiarität und der Eigenverantwortung. Ich darf einen Passus aus dem Beschluss des Bayerischen Ministerrats vom März zitieren: Jedes Ressort entwickelt für seinen Geschäftsbereich unter Beachtung des verfassungsrechtlich bindenden Leistungsprinzips Zielvorgaben, in welchem Umfang es den Frauenanteil in Führungspositionen erhöht. Diese Ziele sollen bis Ende 2020 erreicht werden.

Meine Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass damit ein sehr klarer und zielgerichteter Beschluss

formuliert worden ist. Die Ressorts der Staatsregierung werden individuelle Ziele festlegen. So können die unterschiedlichen Ausgangssituationen in den einzelnen Ressorts und Geschäftsbereichen berücksichtigt werden. Wir werden dem Landtag bereits im nächsten Jahr, also 2017, über die Zielvorgaben berichten.

Zu der von der SPD vorgeschlagenen Novellierung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes bzw. zum Gesetzentwurf der GRÜNEN, mit dem ein neues Chancengleichheitsgesetz geschaffen werden soll, wurde bereits ausreichend Stellung genommen. Nach unserer Überzeugung kann es nicht darum gehen, zusätzliche rechtliche Normen zu schaffen, zum Beispiel die Berichtspflichten der Staatsregierung zu verdoppeln. Dies wäre nicht zielführend und würde einen kostenaufwendigen Bürokratismus bedeuten. Für die Erreichung des eigentlichen Zieles würde dies nichts bringen.

Wir empfehlen daher, die von der SPD und den GRÜNEN vorgeschlagenen neuen Regelungen abzulehnen. Ich stelle mich aber deutlich hinter die Zielsetzungen, die heute genannt worden sind. Die tatsächliche Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst ist nicht nur ein Verfassungsziel, sondern auch eine moralische Verpflichtung; sie liegt im ureigensten Interesse einer effizienten Verwaltung und ist gut, notwendig und richtig. In Anbetracht der demografischen Entwicklung ist sie auch entscheidend für die Schlagkraft unserer bayerischen Verwaltung. Wir haben bereits viel erreicht. Wir setzen uns aber für weitere Verbesserungen auf dem Gebiet der Gleichstellung ein. Hier gibt es Luft nach oben. Mit Parallelstrukturen und einer breiten Bürokratie ist dieses Ziel jedoch nicht zu erreichen.

Frau Kollegin Dr. Strohmayr, die Bayerische Staatsregierung lässt unsere Frauen im öffentlichen Dienst nicht im Stich, wie Sie dies vorwurfsvoll behauptet haben. Ganz im Gegenteil: Dies wäre absolut kontraproduktiv. Ich bitte um Unterstützung für unsere konsequenten Maßnahmen, lehne aber zusätzliche gesetzliche und bürokratische Regelungen ab.

(Beifall bei der CSU)

Herr Staatssekretär, verbleiben Sie bitte am Rednerpult. Danke schön. – Zwischenbemerkung: Frau Kollegin Osgyan. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, das klingt ja alles gut und schön. Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Darlegungen und für den Gleichstellungsbericht, der uns viele aufschlussreiche Zahlen

geliefert hat. Ich hätte dazu aber noch einige Fragen. Ich hätte diese Fragen lieber der Gleichstellungsbeauftragten der Staatsregierung gestellt, die eigentlich für die Überwachung zuständig ist. Vertretungsweise muss ich jetzt Sie fragen: Wir haben gesetzliche Regelungen, die offensichtlich nicht eingehalten werden. Wie können Sie diese Regelungen mit freiwilligen Selbstverpflichtungen in einen Zusammenhang bringen? Wir müssen doch in irgendeiner Form handeln, wenn keine Gleichstellungsbeauftragten bestellt oder keine Gleichstellungskonzepte vorgelegt werden. Hier muss es doch die Möglichkeit von Sanktionen geben. Das ist in jedem anderen Bereich auch so. Mich würde interessieren, wie Sie in solchen Fällen handeln werden. Einen Brief zu schreiben, ist nur ein erster Schritt. Es muss noch weitere Eskalationsstufen geben.

Die Gleichstellungsbeauftragten haben wenige Mittel. Bei Stellenbesetzungen werden sie kaum einbezogen. Das ist heute dargelegt worden. Dies widerspricht jedoch dem Geist des Gleichstellungsgesetzes, auch dem Geist des alten Gleichstellungsgesetzes. Mich würde interessieren, welche Handlungsmöglichkeiten Sie hier sehen, um mehr Schlagkraft zu erreichen.

Der Datenschutzbeauftragte hat mit seiner unabhängigen Stelle die Möglichkeit, Beschwerden herauszugeben. Kann denn für Gleichstellungsbeauftragte ein System geschaffen werden, bei dem unabhängige Ermittlungen eingeleitet werden bzw. mit dem geprüft werden kann, wenn etwas nicht funktioniert? In diesem System sollte es auch Möglichkeit von Sanktionen oder des Ergreifens schärferer Mittel geben. Wir sind gern bereit, mit Ihnen die Möglichkeiten zu erörtern, die nach dem bisherigen Gesetz bestehen. Ich glaube aber, dass wir an dieser Stelle mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung nicht weiterkommen werden. Im Interesse der Frauen und Männer im öffentlichen Dienst in Bayern muss gehandelt werden. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie uns darlegen würden, welche Möglichkeiten dazu bestehen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Herr Staatssekretär.

Liebe Kollegin, entscheidend ist, dass die einzelnen Ressorts die gesetzlichen Regelungen, auch in Bezug auf die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten und die Erarbeitung von Gleichstellungskonzepten, beachten und einhalten. Der Ministerrat hat auf der Basis der gesetzlichen Grundlagen, die von Ihnen Gott sei Dank anerkannt werden, beschlos

sen, dass diese Regelungen in der täglichen Praxis mit mehr Verve umgesetzt werden müssen. In diesem Ministerratsbeschluss ist eine konkrete freiwillige Selbstkontrolle festgeschrieben, die effizient und damit erfolgversprechend ist. Festgelegt wird auch die Zeit für die Umsetzung. Wir sind davon überzeugt, dass wir mit diesem Ministerratsbeschluss eine sehr wichtige Weichenstellung auf der Grundlage der Gesetze vorgenommen haben, und werden – ich habe es gesagt – bereits im nächsten Jahr im Landtag einen ersten Bericht über diesen Teilbereich vorstellen.

Zur Frage der eigenständig Beauftragten: Diese Anlaufstelle besteht nicht nur bei uns im Hause, sondern wird auch über die Ressorts angenommen; es geht nur so. Zugegebenermaßen kam sie mit noch mehr Kraft und Leidenschaft, die wir uns aus diesem Ministerratsbeschluss holen, im Sinne der Gleichstellung eingesetzt werden.

Ich freue mich auf die weitere engagierte Diskussion. Die Umsetzung benötigt nach unserer Überzeugung nicht ein Mehr an gesetzlichen und bürokratischen Regelungen. Chancengleichheit muss konsequent, mit Kopf und Herz für Männer und Frauen, insbesondere für Frauen, umgesetzt werden, damit sie in den verschiedenen Entscheidungsfunktionen noch stärker berücksichtigt werden.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hier werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.

Ich lasse zunächst über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 17/8752 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.

Jetzt darf ich über den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion auf der Drucksache 17/8894 abstimmen lassen. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt auch hier die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzei