Ich sage ganz deutlich: Wir sind mit unseren Erfolgen keineswegs zufrieden. Wir wollen uns darauf nicht ausruhen. Wir wollen den Kampf gegen die Kriminalität fortsetzen. Deshalb ist es wichtig, dass wir weitere konkrete Fortschritte erzielen. Ich wäre dankbar, wenn möglichst viele Kolleginnen und Kollegen in diesem Hohen Hause dabei mitmachten. Wir brauchen zum Beispiel eine noch engere Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern. Im letzten Jahr ist das Land Baden-Württemberg von sich aus auf uns zugekommen, da dort gesehen wurde, dass Bayern bei der Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls besonders aktiv und auch erfolgreich ist. Deshalb will das Land Baden-Württemberg mit uns zusammenarbeiten. Wir haben im vergangenen Jahr eine entsprechende Kooperationsvereinbarung geschlossen.
Inzwischen sind weitere Länder auf uns zugekommen. Ich habe vor diesen Ländern einen großen Respekt. Das SPD-regierte Rheinland-Pfalz kam auf uns zu und wollte sich an dieser Kooperationsvereinbarung beteiligen. Auch das Land Hessen will sich daran beteiligen. Übermorgen werden wir diese Vereinbarung auf der Innenministerkonferenz im Saarland erweitern, sodass künftig neben Bayern und BadenWürttemberg auch Rheinland-Pfalz und Hessen dabei sein werden. Gleichzeitig haben wir beschlossen, die Kooperation mit Sachsen weiter zu verstärken. Ich denke, es spricht für sich, dass so viele Länder gerade mit Bayern eng zusammenarbeiten wollen, weil sie erkannt haben, dass Bayern bei diesem Problem ein überzeugendes Konzept hat.
Wir verfolgen auch das Ziel, die internationale Zusammenarbeit zu verstärken. In der Debatte wurde es soeben zu Recht angesprochen: Wir haben einen enorm hohen Anteil ausländischer Straftäter in diesem Kriminalitätsbereich. Herr Kollege Gantzer, ich bin dankbar, dass Sie dieses Problem, wenn ich Sie richtig verstanden habe, ganz deutlich beim Namen genannt haben. Wenn ich die bundesweite Diskussion über die Höhe des Anteils ausländischer Staatsangehöriger bei der Begehung von Straftaten in unserem Land betrachte, stelle ich fest, dass die Bereitschaft bei einer ganzen Reihe von Kolleginnen und Kollegen aus der SPD, darüber auch nur zu reden, sehr gering ausgeprägt ist. Sie müssen einmal sagen: Ja, wir haben hier ein Problem. – Hier geht es nicht nur um Migranten in unserem Land. Hier geht es um grenzüberschreitende Kriminalität, um Einbrecherbanden aus Osteuropa,
Wir ziehen daraus den Schluss, dass wir bessere Grenzkontrollen benötigen. Wir halten es nicht für in Ordnung, dass die EU-Außengrenzen nicht hinreichend kontrolliert werden. Wir brauchen mehr Schleierfahndung. Vor zwei Jahren habe ich erlebt, dass die SPD-Kollegen auf der Innenministerkonferenz dazu eine Null-Ansage gemacht haben. Sie haben sich geweigert, sich dieses Themas anzunehmen. Alle SPDKollegen haben es abgelehnt, über die Schleierfahndung zu reden. Es nützt doch nichts, wenn wir die Schleierfahndung nur in Bayern durchführen! Sie muss in allen Bundesländern konsequent durchgeführt werden.
Herr Kollege Gantzer, ich verspreche Ihnen, dass ich dieses Thema bei der IMK im Saarland wieder ansprechen werde. Erfreulicherweise gibt es jetzt, mit einem Verzug von zwei Jahren – –
Herr Kollege von Brunn, wenn Sie mir konzentriert zuhören würden, wäre das wunderbar. Sie beschweren sich darüber, dass ich zu laut rede, und drehen sich dann um, um selber mit anderen zu reden. Entweder – oder!
Ich werde dieses Thema bei der Innenministerkonferenz wieder zur Sprache bringen. Ich hoffe, dass im Gegensatz zu der Situation vor einem oder zwei Jahren jetzt auch andere SPD-regierte Bundesländer bereit sein werden, hier mitzumachen. Wir brauchen die Schleierfahndung. Das Land Nordrhein-Westfalen hat sechsmal so hohe Einbruchszahlen wie Bayern. Deshalb können die Regierungen von Nordrhein-Westfalen und von Rheinland-Pfalz doch nicht sagen: Die Schleierfahndung braucht es in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz nicht! – So haben die Kollegen noch vor einem Jahr gesprochen. Es ist höchste Zeit, dass ganz Deutschland begreift, dass hier ein Umdenken notwendig ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit komme ich zu den rechtspolitischen Maßnahmen, die Herr Kollege Dr. Herrmann und Frau Kollegin Guttenberger gerade angesprochen haben. Ich bin dem Justizminister dafür dankbar, dass er die Fragen, welche Veränderungen im Strafgesetzbuch und in der StPO vorgenommen werden müssen, bereits eingebracht hat. Ein Gesetzentwurf Bayerns lag im Bundesrat vor, wurde aber
nicht in den Bundestag eingebracht. Die Aussage lautet ganz klar: Bei Diebstahl soll es keine minder schweren Fälle mehr geben. Gerade der schwere Bandendiebstahl soll nicht mehr als minder schwerer Fall betrachtet werden können.
Wir brauchen die Möglichkeit, beim Wohnungseinbruchdiebstahl generell auf gespeicherte Mobilfunkdaten zuzugreifen. Mit diesem wichtigen Fahndungsinstrument kann festgestellt werden, welche Handys zum Zeitpunkt eines Einbruchs in der Nähe des Einbruchsortes eingeloggt waren. Diese Daten zu vergleichen ist gerade im Hinblick auf Serieneinbrecher sehr wichtig. Wenn am Tag zuvor woanders ein Einbruch stattgefunden hat, kann man aus den Daten den Hinweis herausfiltern, dass beispielsweise in den letzten acht Tagen das gleiche Handy zufälligerweise fünfmal in der Nähe eines Einbruchsortes eingeloggt war. Dann kann man überprüfen, ob es sich beim Inhaber dieses Handys um einen Verdächtigen handelt.
Meine Damen und Herren, das ist ein ganz wichtiges Instrument. Wenn gesagt wird, die Erfolgsquote bei den Ermittlungen ist noch zu niedrig, in der Fahndung haben wir noch zu wenige Treffer, dann müssen wir gemeinsam daran arbeiten, mehr Fahndungserfolge zu erzielen. Hierfür liegen die Vorschläge der Praktiker auf dem Tisch. Aber leider ist es wieder der Herr Bundesjustizminister, der sich strikt weigert, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Er lehnt es strikt ab, dieses Thema anzupacken. Deshalb werden wir nicht locker lassen. Darüber muss geredet werden.
Wir dürfen nicht nur theoretisch sagen: Wir müssen Einbruchdiebstähle bekämpfen. Wir müssen vielmehr konkret an diesem Thema arbeiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, wir sind dankbar für die großartige Arbeit unserer bayerischen Polizei. Aber angesichts der Herausforderungen, die wir im Inland feststellen, etwa bei der grenzüberschreitenden Kriminalität, und auch der Herausforderungen durch den internationalen Terrorismus müssen wir uns noch stärker aufstellen und brauchen eine noch stärkere Polizei. Ich hoffe hier, einen breiten Konsens zu erzielen. Ich denke an die gestrigen Nachrichten aus Frankreich. Wir müssen uns in den nächsten Wochen und Monaten damit beschäftigen, die bayerische Polizei weiter auszubauen, damit die Menschen in Bayern auch in Zukunft noch sicherer leben können. Trotz der großen Herausforderungen im Inland und im Ausland soll sich die Sicherheitslage nicht verschlechtern.
Deswegen werde ich diesem Hohen Haus bald entsprechende Vorschläge zur weiteren Verstärkung unserer Polizei vorlegen.
Ich sage der bayerischen Polizei, allen Kolleginnen und Kollegen ein herzliches Dankeschön dafür, dass wir auch im vergangenen Jahr wieder das Land mit der höchsten Sicherheit in Deutschland waren. Das ist auch dem großartigen Engagement unserer Polizeibeamtinnen und -beamten zu verdanken. Dafür ein ganz herzliches Dankeschön!
Abstimmung über Europaangelegenheiten und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1)
Ausgenommen von der Abstimmung ist die Nummer 25 der Anlage zur Tagesordnung; dies ist der Antrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion betreffend "Keine Relativierung des Vorsorgeprinzips durch Freihandelsabkommen" auf der Drucksache 17/11171. Der Antrag wird zusammen mit dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER – das ist der Tagesordnungspunkt 9 – auf Drucksache 17/11041 aufgerufen.
Wir kommen zur Abstimmung. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Bevor ich in der Tagesordnung fortfahre, darf ich bekannt geben, dass zum Antrag unter Tagesordnungspunkt 4 vonseiten der SPD-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt wurde.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 3 aufrufe, darf ich als Ehrengäste auf unserer Besuchertribüne sehr herzlich den Präsidenten des Bayerischen Obersten
Rechnungshofs, Herrn Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, und die Vizepräsidentin, Frau Susanne Frank, begrüßen.
Ebenso herzlich darf ich den Regierungspräsidenten von Oberbayern, Herrn Christoph Hillenbrand, begrüßen.
Nach Artikel 80 Absatz 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Bayern wählt der Landtag auf Vorschlag der Staatsregierung den Präsidenten des Bayerischen Obersten Rechnungshofs.
Mit Schreiben vom 10. Mai 2016 hat der Herr Ministerpräsident mitgeteilt, dass der Präsident des Obersten Rechnungshofs, Herr Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, mit Ablauf des Monats Juni dieses Jahres in den Ruhestand tritt und die Staatsregierung beschlossen hat, dem Landtag als dessen Nachfolger den derzeitigen Präsidenten der Regierung von Oberbayern, Herrn Christoph Hillenbrand, zur Wahl zum Präsidenten des Bayerischen Obersten Rechnungshofs vorzuschlagen.
Für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat sich Herr Kollege Gehring zu Wort gemeldet. Bitte schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte das Wahlverhalten meiner Fraktion erläutern. Wir als Landtagsfraktion der GRÜNEN nehmen das Amt des Rechnungshofpräsidenten sehr ernst. Der Oberste Rechnungshof ist ein wichtiger Partner des Landtags. Ich denke, er ist ein wichtiger Partner für alle Abgeordneten des Bayerischen Landtags. Er hat einen Blick auf die Haushaltsaufstellung. Ich denke, hierzu hat der scheidende Rechnungshofpräsident einiges gesagt, was wichtig war. Der Rechnungshof hat einen Blick auf den Haushaltsvollzug. Er stärkt mit seinen Empfehlungen das Budgetrecht des Landtags. Das ist das Königsrecht des Parlaments. Uns ist an einem starken und unabhängigen Rechnungshof und an einem starken und unabhängigen Rechnungshofpräsidenten gelegen.
diesem Anspruch nicht gerecht wird. Der Präsident des Rechnungshofs wird von der Staatsregierung, vom Ministerpräsidenten, vorgeschlagen und vom Landtag mit einfacher Mehrheit gewählt. Wir finden, dass der Landtag an diesem Auswahlverfahren beteiligt sein sollte. Wir sollten auch über ein Modell diskutieren, nach dem der Präsident des Rechnungshofs zum Beispiel von der Landtagspräsidentin vorgeschlagen und vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit gewählt wird. Dies würde die Rolle des Rechnungshofpräsidenten und die nähere Bindung an den Landtag unterstreichen.
Damit komme ich zu meinem dritten Punkt: Unsere Enthaltung ist eine Enthaltung wegen des Verfahrens und nicht wegen der Person. Insofern ist dies von der Person zu trennen. Wir hatten in der Fraktion ein Gespräch mit Herrn Hillenbrand. Ich fand – ich denke, Herr Hillenbrand, Sie können das bestätigen –, es war ein guter und von gegenseitiger Wertschätzung getragener Dialog. Sie haben unsere Hoffnungen und Erwartungen in Ihre Amtsführung als Präsident des Obersten Rechnungshofs, aber auch den Respekt gegenüber Ihrer Person spüren können. Herr Hillenbrand, wir wünschen Ihnen für dieses Amt alles Gute und hoffen auf eine gute Zusammenarbeit.
Liegen weitere Wortmeldungen vor? – Das ist nicht der Fall. Wir kommen damit zur Wahl, die gemäß § 42 Absatz 1 Nummer 2 der Geschäftsordnung in geheimer Form stattfinden soll.
An Ihrem Platz finden Sie einen gelben Stimmzettel vor, auf dem der vorgeschlagene Kandidat genannt ist. Außerdem enthält Ihre Stimmkartentasche eine gelbe Namenskarte, die für die Wahl zu verwenden ist. Die Urnen für die Namenskarten und für die Stimmzettel befinden sich auf beiden Seiten des Sitzungssaals im Bereich der Eingangstüren und auf dem Stenografentisch. Ich bitte, sowohl die Namenskarte als auch den Stimmzettel nicht selbst in die Urnen einzuwerfen, sondern diese den dafür bereitstehenden Schriftführern und Mitarbeitern des Landtagsamts auszuhändigen. Nur so kann der ordnungsgemäße Ablauf des Wahlvorgangs sichergestellt werden.