Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist um. Ich schließe den Wahlgang. Die Stimmkarten werden
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte, die Plätze einzunehmen. Vielleicht kann man bitte draußen durchgeben und dazu auffordern, die Plätze hier im Plenarsaal einzunehmen. Ich bin der Auffassung, dass die Kolleginnen und Kollegen in den Plenarsaal kommen sollen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf das Wahlergebnis bekannt geben. 159 Abgeordnete haben an der Abstimmung teilgenommen. Auf Herrn Christoph Hillenbrand entfielen 118 Stimmen. Mit Nein stimmten 14 Abgeordnete. Der Stimme enthalten haben sich 27 Abgeordnete. – Damit hat der Bayerische Landtag Herrn Christoph Hillenbrand zum Präsidenten des Bayerischen Obersten Rechnungshofs gewählt.
Sehr geehrter Herr Hillenbrand, ich darf Ihnen im Namen des Hohen Hauses, aber auch persönlich sehr herzlich zur Wahl zum Präsidenten des Bayerischen Obersten Rechnungshofs gratulieren. Wir wissen, auf Sie wartet eine sicherlich nicht immer einfache, aber ohne Zweifel gerade für uns hier im Hohen Haus wichtige Aufgabe. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Kraft, alles Gute und Gottes Segen. Herzlichen Glückwunsch.
Sehr geehrter Herr Dr. Fischer-Heidlberger, Sie werden Ende des Monats in den wohlverdienten Ruhestand treten. Im Namen des Bayerischen Landtags danke ich Ihnen für das in den vergangenen zwölf Jahren Geleistete. Wir wünschen Ihnen, verbunden mit diesem Dank, auch alles Gute für die Zukunft. Das wird sicher zum Teil ein "Unruhestand" werden. Auf jeden Fall von unserer Seite herzlichen Dank, alles Gute und Gottes Segen für Sie. Danke schön.
Antrag der Abgeordneten Horst Arnold, Florian von Brunn, Herbert Woerlein u. a. (SPD) Zusammenführung der EU-Förderprogramme Schulfrucht und Schulmilch sinnvoll ausgestalten (Drs. 17/10431)
Ich darf daran erinnern: Zu diesem Antrag wurde namentliche Abstimmung beantragt. – Ich darf als Erster Frau Kollegin Müller das Wort erteilen. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Antrag auf Drucksache 17/10431 wollen wir deutlich machen, dass uns die gesunde Ernährung unserer Schulkinder in allen Bildungseinrichtungen ein wichtiges Anliegen ist. Vor fast zwei Jahren, am 16. Juli 2014, haben wir hier im Bayerischen Landtag mit dem Antrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/2715 einstimmig beschlossen, das Schulfruchtprogramm auch auf Kindertagesstätten auszuweiten. Dank unserer Initiative haben im Schuljahr 2014/2015 bereits 229.935 Kinder im Kindergartenalter ab drei Jahren vom Schulfruchtprogramm profitiert.
Obwohl sich die Eltern und Kinder der bayerischen Kitas gefreut haben, sind bei näherem Hinsehen doch Lücken aufgetaucht, die bis heute nicht geschlossen wurden. Wir fordern im ersten Spiegelstrich unseres Antrags deshalb präzise, dass Kinder in allen Bildungseinrichtungen, von der Krippe bis zum Gymnasium, zum Schuljahr 2017/2018 an dem neuen Förderprogramm der Europäischen Union teilhaben sollen. Die Kinder unter drei Jahren, die eine bayerische Kinderkrippe besuchen, können nämlich derzeit nicht am kostenlosen Obst- und Gemüseangebot teilhaben. Hinzu kommt, dass wir, die SPD-Fraktion, Wert darauf legen, dass bei einer Zusammenführung der EU-Förderprogramme Schulfrucht und Schulmilch von den Schulen und Kitas regional, saisonal und ökologisch erzeugte Produkte bevorzugt werden. In einer globalisierten Welt, in der wir auch mit unseren gemeinsam verfassten Entwicklungsleitlinien Verantwortung übernehmen, sollen auch fair gehandelte Produkte berücksichtigt werden.
Ernährungsbildung fängt bei den Jüngsten an und endet nicht mit dem Eintritt in die Schule. Das Programm muss verstetigt werden, damit die Kinder und Jugendlichen auf den Geschmack kommen und sich ihr Leben lang an das Erlernte halten, um dauerhafte Krankheitsfolgen abzumildern. Den Bundeslandwirtschaftsminister sehen wir in dieser Frage eng an unserer Seite. Erst im November 2014 hat er die Mel
dung herausgegeben, er finde ein Schulfach "Ernährung" sinnvoll. Zu einem qualitätsorientierten Schulfach "Ernährung" passt der vierte Spiegelstrich in unserem Antrag, nämlich die Forderung, dass zuckerhaltige Milchprodukte nicht in das Programm aufgenommen werden sollen.
Die Kindergesundheit ist uns, den Abgeordneten des Bayerischen Landtags, ein wichtiges Anliegen. Jedes Jahr werden Aktionen im Rahmen des Bayerischen Präventionsplans durchgeführt, sei es zu Diabetes oder zur besseren Ernährung bei Außer-Haus-Verpflegung. Mit unserem Antrag setzen wir nicht nur auf eine einmalige, pressewirksame Aktion, sondern auch auf einen nachhaltigen Lerneffekt, der von der Schule in die Familien wirken kann.
Verstärkt wird dieser Effekt auch dadurch, dass wir in unserem Antrag eine praktische Bildungseinheit vorsehen, damit die Kinder und Jugendlichen lernen, wie Nahrungsmittel gesund und schmackhaft zubereitet werden können. Gerade die Kinder könnten dann bereits mit einem Grundwissen aus der Kita in den Schulen im neu geschaffenen Fach "Ernährung" auf einer guten Basis aufbauen, sofern Ihr Bundeslandwirtschaftsminister den Worten auch Taten folgen lässt.
Mit der auf EU-Ebene beschlossenen Zusammenführung der bisher getrennten Schulprogramme für Milch, Obst und Gemüse eröffnen sich neue Handlungsspielräume. Davon können unsere Kinder und Jugendlichen, aber auch unsere Landwirte in Bayern profitieren. Hier können wir auch für unsere krisengeschüttelten Milchbauern und -bäuerinnen ein deutliches Zeichen setzen und sie nicht nur mit Worten, sondern auch mit praktischen Initiativen unterstützen. Auch die Anbieter der "fairen Milch" hätten die Möglichkeit, als regionale Anbieter am Programm teilzunehmen. Da auch die Staatsregierung Optimierungsbedarf hinsichtlich der Wirkung des Schulmilchprogramms sieht, wie aus der Antwort der Staatsregierung vom 12. März 2016 auf die Anfrage meines Kollegen Dr. Linus Förster von 30. Januar 2016 hervorgeht, sind wir zuversichtlich, dass sich alle Abgeordneten dem Wunsch der Staatsregierung nach einer Optimierung anschließen werden und unser Antrag Früchte trägt.
Danke schön, Frau Kollegin. – Als Nächster hat Herr Kollege Taubeneder von der CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das bayerische Schulobst- und -gemüseprogramm ist eine einzigartige und große Erfolgsgeschichte, auf die wir als Bayerischer Landtag stolz sein können. Im Schuljahr 2014/2015 haben rund 6.200 Einrichtungen und fast 645.000 Kinder daran teilgenommen. Damit werden in den Kindergärten bereits 68 % aller bayerischen Kindergartenkinder und in den Grundschulen 96 % der Kinder erreicht. Das ist großartig. Das Ziel einer flächendeckenden Teilnahme aller Kinder der Altersgruppen von drei bei zehn Jahren ist damit bereits weitgehend erreicht.
Das kostet auch Geld. Der Freistaat Bayern hat dafür im Schuljahr 2014/2015 6,3 Millionen Euro ausgezahlt. Damit stehen wir an der Spitze aller Bundesländer.
Alle Fraktionen sind sich grundsätzlich einig, dass das Programm für unsere Kinder gut und vor allem nachhaltig wirkt. Das wird auch durch eine Studie der TU München bestätigt. Die Teilnehmer am Programm essen viel häufiger Obst und Gemüse, unabhängig vom kostenlosen Angebot. Sie greifen sogar zum Taschengeld und kaufen Obst und Gemüse. Die Wissenschaftler verzeichnen bei vier Jahren Teilnahme am Programm gegenüber der Vergleichsgruppe, die nicht teilgenommen hat, einen Anstieg des Obst- und Gemüseverzehrs um 51 %. Das ist großartig. Der Nebeneffekt aber ist, dass auch die Eltern der Kinder, die am Programm teilnehmen, häufiger Obst und Gemüse essen. Sie wollen schließlich Vorbilder sein.
Jetzt kommt das neue EU-Schulprogramm. Es wird im Schuljahr 2017/2018 starten. Neben Obst, Gemüse und Trinkmilch werden dann auch Joghurt, Käse und Quark förderfähig sein. Das war uns sehr wichtig. Die finanzielle Ausstattung beträgt auf EU-Ebene insgesamt 250 Millionen Euro. Davon entfallen auf Deutschland 29,1 Millionen Euro. Der auf Bayern entfallende Anteil kann noch nicht beziffert werden. Fest steht bisher nur, dass die Beihilfehöhe für Obst und Gemüse wie bisher nach dem Anteil der sechs- bis zehnjährigen Kinder bemessen wird. Die Beihilfe für Milch und Milchprodukte wird zusätzlich einen historisch begründeten Anteil enthalten. Näheres dazu wird das neue Schulobstgesetz regeln, das derzeit in enger Abstimmung mit den Ländern erarbeitet wird. Allerdings sind wir nicht zufrieden; denn im Gesetz, das Bayern benachteiligt, soll eine sechsjährige Übergangszeit festgeschrieben werden: Pro Jahr und teilnehmendes Kind würden nur 1,49 Euro ausbezahlt,
während ein Kind in Berlin zum Beispiel 6,58 Euro erhalten würde. Das Gesetz ist momentan ausgesetzt; auf Fachebene wird weiter verhandelt, um eine gemeinsame Lösung zu finden.
Die Zusammenlegung des Schulobst- und -gemüseprogramms mit dem Schulmilchprogramm erlaubt nach derzeitigem Stand grundsätzlich die Einbindung von Kindern aller Altersstufen. Da die EU die Höhe der Beihilfe im Wesentlichen nach der Zahl der sechsbis zehnjährigen Kinder bemisst und jüngere ebenso wie ältere Kinder unberücksichtigt lässt, sind die Möglichkeiten einer Ausweitung der teilnehmenden Altersgruppen begrenzt und abhängig von der Höhe der tatsächlich bereitstehenden Finanzmittel. Das ist halt nun mal so. Die bislang angesprochene Altersgruppe von drei bis zehn Jahren sehen wir nach wie vor auch im Hinblick auf die Beeinflussung des Ernährungsverhaltens und unter dem Gesichtspunkt der begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzmittel als sehr sinnvoll an. – Die SPD fordert nun die Ausdehnung auf alle anderen Schularten. Ein Blick in die anderen Bundesländer zeigt, dass dort nahezu ausschließlich Grund- und Förderschulen mit dem Programm bedient werden.
Ja, das sind wir sowieso; dazu komm ich schon noch. – Darüber hinaus ist zu berücksichtigen: Wenn Kinder schon möglichst früh an eine gesunde Ernährung herangeführt werden, müsste das auch Früchte tragen, mit der Folge, dass die Kinder in den weiterführenden Schulen die entsprechenden Erkenntnisse bereits gewonnen haben und sie auch umsetzen. Einfach gesagt: Wenn man in eine Schule geht, soll man was lernen, und irgendwann müsste das Wirkung zeigen. In diesem Fall setzen wir darauf.
Darüber hinaus erfolgt die Schulverpflegung inzwischen in vielen Mensen. An vielen Schulen gibt es Mittagsbetreuung und Mittagsverpflegung und damit auch die Möglichkeit, auf das Ernährungsverhalten der Schüler einzuwirken. An dieser Stelle sei auf die Vernetzungsstellen der Schulverpflegung hingewiesen, die sich speziell mit diesen Themen befassen und entsprechend beraten.
Die Verwendung ökologisch erzeugter Produkte, die auch im Antrag gefordert wird, wird schon jetzt beim Schulobst- und -gemüseprogramm durch einen deutlich höheren Portionspreis für Bioware mit entsprechend höherer Beihilfe gefördert. Der bevorzugte Einsatz regionaler und saisonaler Produkte wird
empfohlen. Der Erfolg dieser Maßnahmen zeigt sich unter anderem darin, dass sich rund 60 % der belieferten Einrichtungen für Bioware entscheiden. Diese Strategie soll auch im neuen EU-Schulprogramm fortgesetzt werden.
Die Begleitung und Verteilung der Produkte durch sogenannte flankierende Maßnahmen, zum Beispiel praktische Bildungseinheiten, ist auch im neuen Schulprogramm zwingend vorgesehen. In Bayern geschieht dies beim Schulobst- und -gemüseprogramm schon seit Jahren, zum Beispiel durch die Umsetzung des Programms "Voll in Form" in bayerischen Grundschulen. Darüber hinaus werden zusätzliche Maßnahmen, etwa ein Besuch auf dem Bauernhof, angeregt. Obst und Gemüse werden schon bisher nur unverarbeitet angeboten; das war im Antrag gefordert. Es ist auch nicht geplant, zuckerhaltige Milchprodukte in das neue Programm mit aufzunehmen.
Mit der Teilnahme am neuen EU-Schulprogramm setzt sich die Bayerische Staatsregierung zum Ziel, den Erfolg des Schulobst- und -gemüseprogramms auf Milch und ausgewählte Milchprodukte ohne Zusätze auszuweiten und so das Ernährungsverhalten von Kindern nachhaltig positiv zu beeinflussen. Die Bayerische Staatsregierung hat sich von Beginn an auf allen Ebenen für eine zielführende Gestaltung des neuen EU-Schulprogramms eingesetzt und bringt sich in den laufenden Prozess ein. Der Antrag entspricht damit dem Grundsatz und dem Vorgehen der Staatsregierung bzw. bereits getroffenen Entscheidungen. Er ist somit aus unserer Sicht hinfällig. Das habe ich auch im Ausschuss so gesagt. Wir werden daher auch heute dem Antrag nicht zustimmen, weil seinem Anliegen eigentlich schon entsprochen wird.
Herr Kollege, bleiben Sie bitte am Rednerpult; der Kollege Dr. Förster hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. – Bitte schön, Herr Kollege; Sie haben das Wort.
Herr Kollege Taubeneder, der Antrag zielt vor allem auch darauf ab, dass das kostenlose Element auch in weiterführenden Schulen betont wird und dass es sehr wohl auch in Bayern Armut gibt. Das belegt der Armutsatlas, der erstellt worden ist. – Unser Antrag tritt auch hier für eine gesunde Ernährung ein. Sicherlich kennen Sie die entsprechenden Untersuchungen und Umfragen, denen zufolge vor allem von Familien, die in prekären Verhältnissen leben, hier eine besondere Schwelle zu überwinden ist. Ist Ihnen das bekannt? Und glauben Sie nicht, dass es gut wäre, auch und gerade den Ju
gendlichen aus diesen Familien in weiterführenden bzw. anderen Schulen den Nutzen dieses zusätzlich von der EU geförderten Schulobst- und Schulmilchprogramms zukommen zu lassen?
Lieber Herr Kollege, in Grundschulen und in Kindergärten stellen wir diese Produkte sowieso kostenlos zur Verfügung. Zu den weiterführenden Schulen gibt es eine Schnittstelle. Dort setzen wir natürlich verstärkt auf die Betreuung in den Mensen, in denen jeder Zugang zu solchen Produkten hat. Wenn jemand – das wissen wir alle – Schwierigkeiten hat, die Kosten für die Mittagsbetreuung aufzubringen, gibt es staatliche Hilfe. Das ist uns allen bekannt. – Ich denke, damit ist allen Rechnung getragen.