Protokoll der Sitzung vom 28.01.2014

Beschäftigten, für die Beamtinnen und Beamten, aber auch für die Tarifbeschäftigten. Wir bezahlen derzeit 29,5 Millionen Euro pro Jahr für diese ergänzende Fürsorgeleistung. Mein Kollege Professor Gantzer spricht davon, durch den Gesetzentwurf der SPD entstehen Kosten in Höhe von 29 Millionen Euro, und meint, das sei ein Klacks für die Bayerische Staatsregierung. Man kann das aus Ihrer Sicht so sehen, Herr Professor Gantzer; wir sehen es nicht so.

Wir stehen vor den Verhandlungen für den neuen Doppelhaushalt. Unser Hauptaugenmerk liegt darauf, dass wir anders handeln als Sie und Ihre Kollegen in den anderen Bundesländern, die nicht daran interessiert sind, für alle Beschäftigten gleichermaßen an eine Fortentwicklung des Lohnniveaus zu denken, die sich mit der Entwicklung für die Beschäftigten in der Wirtschaft vergleichen lässt. Wir sind das einzige Bundesland, das die Tarifabschlüsse voll für seine Beamtinnen und Beamten übernommen hat. Deshalb muss ich Ihnen sagen: Uns ist daran gelegen, dass wir unsere Beschäftigten nicht von der allgemeinen Lohnentwicklung abkoppeln. Wir sind die Einzigen, die seit Jahren für alle Beschäftigten auch Weihnachtsgeld in ungekürzter Höhe bezahlen. Wenn die finanziellen Mittel reichlich sprießen würden, hätte selbstverständlich niemand von uns etwas dagegen, für einen kleinen Teil unserer Beamten in Bayern eine weitere Fürsorgeleistung zu erbringen. Unsere Haltung liegt nicht darin begründet, dass wir nicht auch die hohen Lebenshaltungskosten in München sehen. Allerdings gibt es in München auch eine besondere Lebensqualität. Manche haben diese Ansprüche und genießen, was man hier in München alles nutzen kann. Das zeigt übrigens die kürzlich geführte Diskussion der Hausärzte. Hausärzte bleiben lieber in München arm, statt auf dem flachen Land draußen gut zu verdienen.

Herr Professor Gantzer, Sie sprechen von den kleinen Beamten. Ich darf daran erinnern, dass die Ballungsraumzulage alle bekommen, die derzeit weniger als gut 3.000 Euro verdienen. Der Kreis der Empfänger erstreckt sich bis in die unteren Altersgruppen der Besoldungsgruppe A 12. Die Ballungsraumzulage beziehen nicht nur die ganz kleinen Beamten. Es ist verfehlt, wenn man hier von Armut spricht. Für mich ist ganz entscheidend, dass der Grenzwert von 3.000 Euro im Januar 2014 neu festgelegt worden ist; denn wir dynamisieren ihn. Die Frage, wer die Ballungsraumzulage bezieht, hängt immer mit der Gehaltshöhe zusammen. Bei der nächsten Gehaltserhöhung fällt also keiner aus der ergänzenden Fürsorgeleistung heraus, sondern der Grenzbetrag wächst mit.

Ich darf auch daran erinnern, dass wir jetzt knapp zwei Millionen Euro mehr aufwenden, weil das Erfordernis des Landesentwicklungsprogramms, das den Ballungsraum definiert hatte, weggefallen ist und es eine neue Definition gibt, den Verdichtungsraum München. Damit erweitert sich der Bezieherkreis deutlich. Die Mehrkosten dafür, dass wir niemandem die Ballungsraumzulage wegnehmen, der sie bisher bezogen hatte, und der Kreis der Bezieher sich erweitert hat, belaufen sich auf circa zwei Millionen Euro. Herr Professor Gantzer, wir zahlen als Einzige deutschlandweit eine Ballungsraumzulage. Nirgendwo sonst wird sie gezahlt, auch nicht in Hamburg, wo das Preisniveau auch sehr hoch ist.

(Horst Arnold (SPD): Das ist ein Stadtstaat!)

Auch das Bundesverfassungsgericht hat keine Notwendigkeit gesehen, wohnortbezogene Sonderzuschläge zu verlangen; denn in Bayern gibt es ein amtsangemessenes Besoldungssystem. Wir achten auch darauf, dass dieses Besoldungssystem amtsangemessen bleibt, indem wir uns immer an der aktuellen Tariflohnentwicklung orientieren. Meine sehr verehrten lieben Kolleginnen und Kollegen, die CSUFraktion wird diesen Gesetzentwurf der SPD nicht mittragen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank. Ich darf nun Herrn Kollegen Vizepräsidenten Meyer ans Rednerpult bitten.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Das Thema dieses Gesetzentwurfes ist nicht neu. Wir hatten am 2. Juli 2013 einen wortgleichen Gesetzentwurf der SPD vorliegen und haben ihn schon am 16. Juli 2013 in der Zweiten Lesung hier im Haus behandelt. Damals wurde er mehrheitlich abgelehnt. Die Argumente von beiden Seiten sind auch nicht neu. Wir unterstützen diesen Gesetzentwurf, weil er in der Sache natürlich richtig ist. Ob er so schnell wieder hätte eingereicht werden müssen oder ob wir bis zur Beratung über den nächsten Doppelhaushalt hätten warten können, darüber hätten wir reden können. Aber, meine Damen und Herren, wie gesagt, die Argumente sind nicht neu. Da könnte man eigentlich auf die Protokolle von vor einem halben Jahr zurückgreifen.

Liebe Frau Heckner, ich denke, der Vergleich mit den Hausärzten ist wenig hilfreich. Ob es den Hausärzten in München gut oder schlecht geht, hat keine Auswirkungen auf Dienstanfänger, auf Anwärter und auf die Beamten in den unteren Besoldungsgruppen. Ich meine, man könnte über den Empfängerkreis durchaus einmal ernsthaft diskutieren, beispielsweise darü

ber, ob die Zulage bei der Besoldungsgruppe A 12 noch sein muss oder nicht. Ich will das jetzt gar nicht abstreiten. Aber dem Grunde nach hat die Ballungsraumzulage als Abfederung und Ergänzung im Rahmen der Fürsorgepflicht, gerade in Bayern, gerade im Großraum München, ihren Sinn. Das kann man, glaube ich, nicht bestreiten.

(Zuruf von der CSU: Wir schaffen sie ja nicht ab!)

Ich denke, sie ist eine nun nicht mehr ausreichende Ergänzung, weil – der Kollege Gantzer hat es gesagt – insbesondere die Mietpreise gewaltig durch die Decke gegangen sind, gerade in München. Deswegen hilft auch der Hinweis auf andere Bundesländer relativ wenig; das sage ich jetzt mal sarkastisch. Eigentlich hilft er überhaupt nicht; denn München ist ein einzigartiger Ballungsraum mit einzigartigen Mietpreisen. Da können Berlin und Hamburg ganz sicher nicht mithalten.

Wenn Sie mit dem neu geschaffenen Verdichtungsraum ein Problem haben, weil der Empfängerkreis größer geworden ist, dann lassen Sie uns darüber reden. Aber prinzipiell ist die Ballungsraumzulage zu niedrig. Die Verbände beklagen sich immer wieder darüber, dass gerade die Anwärter und die Dienstanfänger darunter leiden. Es geht um 75 Euro mehr oder ähnliche Beträge. Das würde auf jeden Fall entlasten; es ist ja nicht die Lösung aller Probleme. Ansonsten ist die Diskussion pro und contra, wie gesagt, nicht neu. Ich freue mich schon auf die Beratung im Ausschuss.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Herzlichen Dank. Ich bitte nun den Kollegen Ganserer als Rednerpult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren hier im Hohen Haus sehr oft über die ungleichen Lebensverhältnisse in Bayern. Meistens stehen dabei die Gebiete im nördlichen und östlichen Bayern mit ihren Problemen wie demografischer Wandel, Bevölkerungsrückgang oder fehlendem Breitbandausbau im Fokus. Der heute hier vorliegende Gesetzentwurf der SPD wendet sich dem Ballungsraum München zu. Auch diese andere Seite der Medaille der unterschiedlichen Entwicklungen im Land strahlt für viele Betroffene kein besonderes Licht ab.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Mietpreise in München haben mittlerweile ein Ausmaß erreicht, dass sich Gering- und Mittelverdiener angemessenen Wohnraum kaum mehr leisten

können. Laut den Zahlen des Internetportals Immowelt sind allein zwischen 2012 und 2013 die Mietpreise in München um 7 % gestiegen. Die Miete für eine

40 m2-Wohnung in München kostet zum Beispiel im Vergleich zu Weiden pro Monat 470 Euro mehr.

Während die Beschäftigten in der freien Wirtschaft die Möglichkeit haben, höhere Löhne auszuhandeln, und es ihnen frei steht, ob sie zum Arbeiten nach München ziehen, haben die Beamten diese Wahlmöglichkeit nicht. Sie werden vom Freistaat Bayern nach München versetzt. Deswegen halten wir es für durchaus angebracht, die Ballungsraumzulage nach 15 Jahren endlich zu erhöhen, um einen Ausgleich zu schaffen und die enormen Kostensteigerungen beim Lebensunterhalt im Ballungsraum München abzufedern.

Da wir diesen Gesetzentwurf nach der Ersten Lesung noch ausführlich im Ausschuss behandeln werden, möchte ich an dieser Stelle eine letzte Bemerkung an die Kolleginnen und Kollegen der SPD richten. Frau Heckner hat es schon erwähnt: Nach dem Inkrafttreten des neuen LEP ist der Bemessungsgrundraum die Gebietskulisse, für die die Ballungsraumzulage gezahlt wird - geändert worden. Statt auf den Stadtund Umlandraum von München zielt das LEP jetzt auf den Verdichtungsraum München ab. Auch hier wäre eine Änderung des Artikels 94 des Bayerischen Besoldungsgesetzes notwendig gewesen. Von der zweitgrößten Fraktion des Hauses hätte ich eigentlich erwartet, dass man bei der Neuauflage eines solchen Gesetzentwurfs diese, wenn auch nur formale und kleine, Änderung mit einbringt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Aussprache ist damit geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? Ich sehe keine Gegenstimmen. Dann ist das hiermit so beschlossen.

Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 2 c und 2 d auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Horst Arnold u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Landeswahlgesetzes (Einführung von Volksbefragungen) (Drs. 17/403) - Erste Lesung

und

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Katharina Schulze u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Petitionsgesetzes (Drs. 17/424) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion wird vom Kollegen Schindler begründet. Ich darf ihn ans Rednerpult bitten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es freut uns, dass unser Gesetzentwurf zur Einführung von Volksbefragungen schon vor der Ersten Lesung große Resonanz gefunden hat, wie Sie der heutigen Presse entnehmen können.

Bevor ich auf die Kritik zu sprechen komme, will ich zunächst erläutern, worum es eigentlich geht. Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern in Bayern mehr Möglichkeiten einräumen, an der politischen Willensbildung mitzuwirken, und zu diesem Zweck Volksbefragungen als neues Instrument einführen. Volksbefragungen sollen das bisherige Instrumentarium von Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und letztlich auch Petitionen ergänzen. Der Bedarf hierfür ist offensichtlich. Trotz aller Politikverdrossenheit haben viele Bürger den Wunsch, nicht nur alle paar Jahre bei einer Wahl ihre Stimme abgeben zu können, sondern auch zwischen den Wahlen mitentscheiden zu dürfen. Das ist auch nichts Unanständiges, sondern entspricht dem Wesen einer lebendigen Demokratie. Dass sich die direkte Demokratie, nämlich Volksbegehren und Volksentscheide sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, in Bayern bewährt hat, haben wir zuletzt erlebt bei dem Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren. Kaum war das Volksbegehren erfolgreich, war plötzlich auch die CSU eigentlich und schon immer gegen Studiengebühren,

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Und für das G 9!)

hat sie wieder abgeschafft und versucht, den Eindruck zu erwecken, die Opposition hätte Studiengebühren eingeführt.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, wann immer das Hohelied auf Volksbegehren und Volksentscheide gesungen wird, nutzen wir als Sozialdemokraten die Möglichkeit, daran zu erinnern, dass Volksbegehren und Volksentscheide eine sozialdemokratische Erfindung sind.

(Beifall bei der SPD)

Wilhelm Hoegner war, wenn auch zwangsweise, schon viel früher als der Ministerpräsident in der Schweiz. Dass es Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den bayerischen Kommunen gibt, haben wir auch nicht der CSU zu verdanken. Im Gegenteil: Ich erinnere an die damalige Polemik der CSU, als es darum gegangen ist, Bürgerentscheide und Bürgerbegehren einzuführen.

(Beifall bei der SPD)

Nach der Einführung dieser Instrumente hat es noch ein weiteres Volksbegehren zur Stärkung der Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger gegeben, in dem vorgeschlagen worden ist, ein neues Instrument, nämlich eine sogenannte Volksinitiative, einzuführen, wonach 25.000 stimmberechtigte Staatsbürger das Recht haben sollten, den Landtag im Rahmen seiner Zuständigkeiten mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung zu befassen. Auch hier stelle ich die Frage, meine Damen und Herren: Wer war dafür, und wer war dagegen? - Das ist ganz einfach zu beantworten: Die CSU war dagegen, und der Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren letztlich für verfassungswidrig erklärt. Wir waren dafür, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die Staatsregierung und der Bayerische Verfassungsgerichtshof waren dagegen und sogar der Meinung, dass diese Regelung mit dem demokratischen Grundgedanken unvereinbar sei. Man kann es auch ganz anders sehen. Ich verweise auf das Sondervotum zu der damaligen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs.

Auch in den letzten Jahren hat es mehrere Vorschläge gegeben, die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden auszuweiten und das Verfahren zur Einleitung von Volksbegehren zu erleichtern. Auch hier stellt sich die Frage, wer dafür war und wer dagegen war. Die CSU war wie immer dagegen, wir waren dafür. Auch die Kollegen von den GRÜNEN waren dafür. Ich erinnere an die Vorhaben auch in Bayern sowie im Bund und in vielen anderen Ländern, dort schon erfolgreich, sogenannte öffentliche Petitionen oder ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz einzuführen. Auch hier genau das gleiche Bild: Die CSU war dagegen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir halten an dem Ziel fest, die Instrumente der direkten Demokratie auszuweiten und ihre Nutzung zu erleichtern. Wir wollen Bayern in Sachen Demokratie und Bürgerbeteiligung zum fortschrittlichsten Land Europas machen. Es liegt an Ihnen, ob Sie diesen Schritt mitgehen oder nicht.

Meine Damen und Herren, ich gebe zu, der Vorschlag, Volksbefragungen einzuführen, ist nicht neu; die Umsetzung schon. Bisher wurde dieser Schritt nämlich von niemandem umgesetzt. Auf Bundesebene gibt es Volksbefragungen, aber nur für einen Fall, nämlich die Neugliederung der Bundesländer. Auch in Österreich gibt es Volksbefragungen. Dort ist dieses Instrument vor zwei Jahren zum ersten Mal zur Frage mit der Abschaffung der Wehrpflicht angewandt worden.

In der Regierungserklärung vom November letzten Jahres hat nun der Ministerpräsident angekündigt, Bayern zum Vorbild für den modernen Bürgerstaat des 21. Jahrhunderts machen und künftighin eine Koalition mit den Bürgern schmieden zu wollen. Bei der CSU-Fraktion haben gleich alle Alarmlampen rot aufgeleuchtet, weil sie natürlich weiß, was das bedeutet, wenn der Ministerpräsident eine Koalition mit dem Volk und dem Bürger schmieden will. Dann braucht er nämlich die CSU-Fraktion nicht mehr.

(Beifall bei der SPD)

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Fraktion, Herr Kollege Zellmeier, hat unter Bezugnahme auf diese Regierungserklärung am 22. November letzten Jahres in der "Bayerischen Staatszeitung" verkündet, dass die bayerischen Bürger nicht lediglich Adressaten, sondern Partner der Politik seien.Deshalb sollte bei uns in Bayern das Instrument der Volksbefragung eingeführt werden, so der Parlamentarische Geschäftsführer Zellmeier wörtlich.

(Beifall bei der SPD)

Dann stimmen Sie halt zu, meine Damen und Herren! Es ist nicht das erste Mal, dass der Ministerpräsident mehr Demokratie wagen will. Nach dem Bürgerentscheid in München gegen die dritte Startbahn, dessen Ergebnis ihm überhaupt nicht gefallen hat, hat er angekündigt, eine Volksabstimmung über die dritte Startbahn herbeiführen zu wollen, damit auch die Bürger von Coburg, Straubing und Teublitz darüber abstimmen können. Auf den Einwand, dass ein Volksentscheid nur über ein Gesetz, aber nicht über eine Einzelmaßnahme durchgeführt werden könne, und dann auch nicht auf Initiative des Ministerpräsidenten, sondern nur auf Initiative des Volkes, hat er verlautbaren lassen, dass er jetzt erst einmal auf dieses Instrument verzichten wolle, obwohl er und seine Staatskanzlei eigentlich der Meinung seien, dass dies schon gehen würde. Wie das gehen könnte, haben Sie uns allerdings nicht gesagt.

Der Ministerpräsident ist dann in die Schweiz gefahren und hat gestaunt, wie gut dort direkte Demokratie funktioniert. Anschließend hieß es, Seehofer habe

das Thema Bürgerbeteiligung in größerem Maßstab entdeckt und werde das Thema Volksentscheid nach der nächsten Bundestagswahl bundesweit angehen. Seitdem ist aber nicht wirklich etwas passiert. Niemandem ist aufgefallen, dass sich der Ministerpräsident oder die CSU für mehr und wirkungsvollere Bürgerbeteiligung im Planungsstadium von Großprojekten oder bei der gerichtlichen Überprüfung solcher Projekte eingesetzt hätten. Ich habe in Berlin nachgefragt. Niemandem ist erinnerlich, dass sich die CSU bei den Verhandlungen der Großen Koalition ernsthaft für die Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene stark gemacht hätte.

(Widerspruch des Herrn Staatsministers Joachim Herrmann)