Protokoll der Sitzung vom 09.02.2017

(Allgemeine Heiterkeit)

Außerdem sagte sie, dass es nur in Bayern die Möglichkeit einer Popularklage gebe. Ihrer Ansicht nach haben wir ein unerhört modernes Verfassungsrecht. Das sehen wir auch so. Das führt aber nicht dazu, dass wir diese Popularklage unterstützen können.

(Beifall bei der SPD)

Herr Schindler, bitte bleiben Sie am Rednerpult. Frau Osgyan hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön.

Herr Kollege, ich kann Ihnen in dem Punkt zustimmen, dass das Instrument der Popularklage in Bayern sehr gut ist. Bei derartigen Streitigkeiten können bayerische Klägerinnen und Kläger die Bayerische Verfassung heranziehen.

Sie sagten, es gebe keine Möglichkeit, dass der Staat in das Wahlvorschlagsrecht der Parteien eingreift. Sogar ich als Gebrauchsjuristin weiß, dass zwischen den verschiedenen Rechtsgütern abgewogen werden kann. Die Gleichstellung ist ein sehr hohes Rechtsgut. Deshalb kann man nicht sagen, dass die Einschränkung des Vorschlagsrechts der Parteien nicht gerechtfertigt ist.

(Jürgen W. Heike (CSU): Das ist verfassungswidrig!)

Ich bin auf die Begründung des Gerichts gespannt. Sie behaupten apodiktisch, das Wahlvorschlagsrecht wäre sakrosankt. Das kann man an dieser Stelle nicht stehen lassen. Es gab bereits ganz andere Fälle mit entsprechenden Urteilen. Man darf nicht vergessen, dass es sich bei Parteien nicht ausschließlich um gesellschaftliche Gruppierungen handelt. Die Parteien haben zusammen mit den Wählergruppen das Vorschlagsrecht für Wahllisten. Bei den Wahllisten – das wurde bereits von meiner Kollegin ausgeführt – handelt es sich um Vorschläge, in die die Wählerinnen und Wähler noch eingreifen können. Das ist übrigens der Grund, warum die GRÜNEN in Thüringen und Sachsen weniger Frauen in den Parlamenten hatten. Das lag nicht an den Wahllisten, sondern an der Entscheidung der Wählerinnen und Wähler. Diese Entscheidung respektieren wir natürlich. Ich bitte darum, das noch einmal klarzustellen. Es gibt verschiedene Rechtsgüter. Ich bin gespannt, wie die Gerichte urteilen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Schindler, bitte schön.

Frau Osgyan, ich bin auch gespannt, wie der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheiden wird. Ich habe zwar ein Gefühl, weiß es aber nicht.

Sie haben ein Grundsatzproblem angesprochen. Das ist eine Frage der Erforderlichkeit. Ist es erforderlich und verhältnismäßig, dass der Staat den Parteien und Wählervereinigungen diese rigiden Vorgaben macht? – Ich bin der Meinung, dass es nicht erforderlich ist. Die SPD und die GRÜNEN haben seit ewigen Zeiten entsprechende Regelungen für sich selbst beschlossen. Ich wehre mich dagegen, dass der Staat der SPD etwas vorgibt. Das können wir selber. Die Gestaltung unserer Satzung ist nicht verfassungswidrig. Weil wir es dürfen und können – andere haben es eben noch nicht gemacht –, ist es nicht erforderlich. Deshalb muss es auch nicht sein.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Schindler. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Gottstein. Bitte schön, Frau Gottstein.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorhin wurde schon mehrmals Frankreich erwähnt. Ich denke, momentan wünscht sich niemand eine französische Präsidentin. Trotzdem ist uns dieses Land in zweierlei Hinsicht ein Vorbild. Zum einen ist unser europäisches Nachbarland Spitzenreiter bei der Geburtenrate. Die Geburtenrate von 2,02 Geburten pro Frau erreichen alle anderen europäischen Länder nicht. Zum anderen hat Frankreich seit dem Jahr 2001 ein Paritätsgesetz, das Männern und Frauen den gleichen Zugang zu Wahlmandaten und Wahlämtern ermöglicht. Dort funktioniert es, wie die Kollegin der GRÜNEN vorhin ausgeführt hat.

Dieses französische Paritätsgesetz gab den Anstoß für die Debatte in der Bundesrepublik. In zahlreichen Bundesländern, nicht nur in Bayern, formierten sich verschiedene Initiativen, vor allem aus Vertretern von Landesfrauenräten, Frauenverbänden und Parteivertreterinnen. Wir haben auch erste kleine Erfolge erzielt. In Baden-Württemberg – das sollte man nicht unterschätzen – ist in § 9 Absatz 6 des Kommunalwahlgesetzes immerhin eine Soll-Vorschrift erlassen worden, wonach Männer und Frauen bei der Aufstellung eines Wahlvorschlags künftig gleichermaßen berücksichtigt werden "sollen". In Rheinland-Pfalz wird momentan ein Paritätsbericht erwartet, mit dem man diese Verhältnisse untersucht.

In Bayern haben sich viele und verschiedene Frauenorganisationen zu dem Aktionsbündnis "Parité in den Parlamenten" zusammengeschlossen mit dem Ziel, dieses Thema auch in Bayern auf die öffentliche Agenda zu bringen und im Rahmen der Popularklage verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen. Man sollte schon darauf hinweisen, wer zu den Unterstützern dieses Aktionsbündnisses gehört. Das sind zum Beispiel der Verein für Fraueninteressen e.V., der Stadtbund Münchner Frauenverbände, der Bayerische Landesfrauenrat, in dem 43 Verbände organisiert sind, und der Bayerische Landesverband des Katholischen Deutschen Frauenbundes e.V. Wer hinter dieser Popularklage steht, hat uns von den FREIEN WÄHLERN sehr nachdenklich gemacht. Man kann ein solches Aktionsbündnis nicht einfach auf die Seite schieben. Das sind keine extremen Frauengruppen. Sie können nicht argumentieren: Na ja, das sind die Frauen, die zu viel Zeit haben und die Selbstverwirklichung wollen. Das sind die Frauen, die sagen, ihr Bauch gehöre ihnen. – Das sind nicht diese Frauen. Das sind Frauen wie du und ich. Das sind Frauen, mit denen Sie möglicherweise verheiratet sind.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Fragen Sie einmal Ihre Frau daheim, falls Sie ein solches Gespräch führen wollen. Wir sprechen oft vom kleinen Mann. In diesem Fall handelt es sich um die kleine Frau, die sich organisiert hat. Das sind 107 Antragstellerinnen. Deren Klage muss man ernst nehmen.

Die Frauen sehen im derzeitigen Wahlrecht einen Verstoß gegen das Gleichberechtigungsrecht und das Gleichberechtigungsgebot sowie einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip gegeben. Sie wollen mit ihrer Popularklage erreichen, dass unsere Richter am Verfassungsgerichtshof, also die höchste bayerische Rechtsprechung, das überprüfen. Herr Schindler, Sie haben recht, wenn Sie sagen, dass wir das mit einem Gesetz machen könnten. Aber es passiert nicht. Deshalb wählt dieses Aktionsbündnis diesen Weg. Wir als FREIE WÄHLER werden diesen Weg unterstützen.

(Jürgen W. Heike (CSU): Wie bitte?)

Unsere beiden Vertreter haben im Verfassungsausschuss anders abgestimmt.

(Isabell Zacharias (SPD): Aha!)

Herr Heike und Herr Schindler, Ihre juristischen Argumente waren so überzeugend, dass Ihnen die Herren gefolgt sind.

(Unruhe)

Auf der Grundlage politischer und juristischer Argumente haben wir uns als Fraktion dazu entschieden, diese Klage zu unterstützen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielleicht sind Sie doch stark von Ihrem Männlichkeitsbild geprägt und zeigen auf, wie es nicht geht. Mit der Popularklage soll gezeigt werden, dass es möglicherweise doch geht. Diese Klage wendet sich an die höchste richterliche Rechtsprechung. Man sollte das untersuchen und rechtsprechen lassen. Deshalb wird diese Klage von uns unterstützt. Wir als FREIE WÄHLER wissen sehr wohl, dass wir in diesem Bereich bestimmt noch mehr Hausaufgaben zu machen haben als die SPD. Wir arbeiten daran. Das versichern wir Ihnen. Wir unterstützen diese Klage.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Frau Kollegin Gottstein. – Herr Kollege Schindler hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Kollegin, ich möchte Sie schon fragen, ob Klarheit darüber herrscht, worüber abzustimmen ist. Es ist über die Frage abzustimmen, ob wir die Popularklage nach heutiger Einschätzung für begründet erachten oder nicht. Es ist nicht darüber abzustimmen, ob wir das Ziel der Popularklage, nämlich dafür zu sorgen, dass Männer und Frauen paritätisch in den Parlamenten vertreten sind, für richtig erachten. Es ist nicht darüber abzustimmen, ob wir das Ziel für richtig halten oder nicht. Das halten wir seit 150 Jahren für richtig. Heute geht es ausschließlich um die Abstimmung darüber, ob wir die Popularklage mit dem vorgetragenen Inhalt, dass die Wahlgesetze in Bayern seit 70 Jahren gegen die Verfassung verstoßen, für begründet erachten oder nicht. Nur darum geht es heute. Ist das klar? Ist es klar, dass wir heute darüber abstimmen und nicht über die Grundsatzfrage?

(Beifall bei der SPD)

Bitte schön, Frau Gottstein.

Sehr geehrter Herr Kollege, das ist uns klar. Sie haben vorhin in Ihrem Redebeitrag erwähnt, dass die Verfassung mehrere Male geändert worden ist. Das letzte Mal wurde sie 1998 geändert. In Ihrem Redebeitrag haben Sie auch gesagt, dass man über die Rechtfertigung der Popularklage disku

tieren kann. Das haben wir noch mal gemacht, und deswegen halten wir die Popularklage für begründet.

Danke schön, Frau Gottstein. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt: Erstens. Der Landtag beteiligt sich an dem Verfahren. Zweitens. Der Antrag ist unbegründet. Drittens. Zum Vertreter des Landtags wird der Abgeordnete Jürgen W. Heike bestellt. Wer diesem Ausschussvotum zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die FREIEN WÄHLER. Enthaltungen? – Eine Enthaltung. Damit ist der Empfehlung des Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen zugestimmt worden.

Ich gebe nun das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Rosi Steinberger und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend "Kein Abriss von Isar 1 unter einem beladenen Brennelemente-Becken", Drucksache 17/13694, bekannt. Mit Ja haben 70 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein haben 86 gestimmt. Es gab eine Stimmenthaltung. Damit ist der Antrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Damit kann ich Sie in die Mittagspause entlassen. Diese dauert bis 12.45 Uhr. Um 12.45 Uhr setzen wir die Sitzung mit den Dringlichkeitsanträgen fort.

(Unterbrechung von 12.12 bis 12.48 Uhr)

Kolleginnen und Kollegen, mir ist gesagt worden, die Mittagspause dauert bis 12.45 Uhr. Ich bedanke mich bei denjenigen, die schon hier im Plenarsaal sind, und bitte alle anderen, die mich hören, umgehend auch in den Plenarsaal zu kommen.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 8 auf:

Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Jürgen Mistol u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Innen- vor Außenentwicklung - Keine Aufweichung im Bauplanungsrecht (Drs. 17/15324)

Zu diesem Dringlichkeitsantrag hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN namentliche Abstimmung beantragt. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN darf ich Herrn Kollegen Mistol das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwar ist b ein kleiner Buchstabe, er hat aber manchmal katastrophale Folgen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Still und heimlich ist es der CSU – ich bitte, das den nicht anwesenden Kolleginnen und Kollegen auszurichten; der Parlamentarische Geschäftsführer wird das sicher tun – gelungen, auf Bundesebene in den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuchs und weiterer Gesetze einen Passus hineinzumogeln, der dem Flächenfraß in unserem Land Tür und Tor öffnen würde.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Kolleginnen und Kollegen, beim Thema "sparsamer Umgang mit Grund und Boden" verstehen wir GRÜNE keinen Spaß; da ist für uns GRÜNE Widerstand Pflicht.

(Beifall bei den GRÜNEN)