Protokoll der Sitzung vom 09.03.2017

(Beifall bei der SPD)

Kollege Adelt, bleiben Sie bitte weiter am Rednerpult. Der Kollege Dr. Fahn hat sich noch einmal zu einer Zwischenbemerkung zu Wort gemeldet.

Hoffentlich kann ich da noch weiterhin stehen!

Natürlich können Sie die Fragen nicht beantworten, Kollege Adelt. Ich sage nur Folgendes dazu: Im Landkreis Miltenberg klagt die Gemeinde Weilbach gegen die Kreisumlage auch wegen zu hoher freiwilliger Leistungen.

(Zuruf von der CSU – Unruhe – Glocke des Prä- sidenten)

Ich denke, der Landkreis Miltenberg wird den Teufel tun, so etwas zu beschließen. Da gingen sonst noch andere Gemeinden vor Gericht. Das nur zur Erläuterung. Es ist im Grunde keine Frage an Sie, wie Herr Rüth eine gestellt hat. Aber es ist eine Pflichtaufgabe des Freistaates. Der Landkreis kann nicht immer für alle Schwimmbäder zuständig sein. Dafür fehlen einfach die finanziellen Möglichkeiten.

Danke sehr, Herr Dr. Fahn. – Herr Adelt, Sie haben das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme langsam zum Schluss, aber es dauert noch etwas. Die Zeit drängt; denn die Bäder verfallen immer mehr. Manche Kommunen können sich die Sanierung leisten, weil sie Stadtwerke haben und das Schwimmbad ausgliedern können, sodass sie Geld hineinfließen lassen können. Aber die kleineren Gemeinden können sich das nicht leisten.

Aber auch die Bürgerinnen und Bürger kleinerer Gemeinden haben ein Recht auf Freizeitgestaltung. Und Wasser ist immer gut dafür. Deshalb geht meine Forderung dahin, einen Härtefonds nicht erst 2019/2020 einzurichten, sondern bereits vorher zu handeln, damit sich etwas tut. So manche Gemeindebäder sind von der Schließung bedroht, sei es durch Auflagen der Gesundheitsämter oder durch andere Vorkommnisse. Aus all diesen Gründen fordere ich nach wie vor dazu auf, die Petition nach § 80 Nummer 3 als Material zu werten, damit endlich Bewegung in die Bude kommt. Wir haben schon viel zu lange zugewar

tet; packen wir es an. Tun wir etwas. Manfred Ländner, wir sind hier einer Meinung. Tun wir was!

Der Finanzminister ist im Moment nicht im Saal. Wenn ich nun höre, wie viel Geld derzeit übrig ist, dann sollten auch für die freien Hallenbäder noch ein paar Euro übrig sein.

(Lebhafter Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Adelt. Zu Ihrer Information: Der Staatssekretär des Finanzministeriums ist da.

Nun ja, er wird mein Anliegen dann schon weitergeben.

Als Nächster hat nun der Kollege Mistol von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte sehr, Herr Kollege.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag zu wenden. So steht es in der Bayerischen Verfassung. Genau dies hat kürzlich – nicht nur der Bürgermeister, Kollege Rüth – eine ganze Gruppe von Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Mönchberg getan, weil sie ihr Schwimmbad erhalten wollten. Sie bitten dabei um Mithilfe des Freistaats.

Der Vorwurf, Kollege Ländner, den Sie im Innenausschuss gemacht haben, es handele sich um ein rein parteipolitisches Spektakel, wird der Sache nicht gerecht.

(Zuruf von der CSU)

Das muss ich deutlich sagen. Petitionen sind Gradmesser für uns im Landtag dafür – so empfinde ich das heute, und ich werde das auch weiterhin so empfinden –, welche Probleme den Menschen auf den Nägeln brennen. Dass das Problem der kommunalen Schwimmbäder ein solches ist, haben wir im Innenausschuss oft genug durchdiskutiert.

Um die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen ist es zunehmend schlechter bestellt. Es passieren immer mehr Badeunfälle. Ertrinken ist eine der häufigsten Todesursachen bei Kindern und Jugendlichen. Der Kollege Fahn hat bereits dargelegt: Ein Drittel der Kinder und Jugendlichen in Bayern kann nicht schwimmen. – Herr Kollege Rüth, da mit dem Finger auf andere Bundesländer zu zeigen und zu argumentieren, dass es dort noch schlechter sei, was die Situation der dortigen Schwimmbäder angeht, geht wirklich nicht. Wir müssen unsere Hausaufgaben

in Bayern machen. Da sind Sie als Regierungsfraktion gefordert. Sie müssen Ihre Hausaufgaben in Bayern schon selber machen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Kolleginnen und Kollegen, es besteht also dringender Handlungsbedarf; der Schwimmunterricht geht uns wirklich alle an. Neben den Kommunen steht hier auch der Staat in der Pflicht. Sich sicher im Wasser bewegen zu können, ist eine Kompetenz, die allen Kindern zu ihrer eigenen Sicherheit und dazu, sie an sportliche Betätigungen heranzuführen, vermittelt werden sollte. Ein Blick in die Praxis zeigt: Es fehlt tatsächlich nicht am Willen, sondern an Möglichkeiten für Schwimmunterricht in kommunalen Bädern; denn es gibt zu wenig Schwimmschulhallen.

Wie ist die aktuelle Situation? – Fast ein Drittel der rund 900 öffentlichen Bäder im Freistaat sind – teilweise dringend – sanierungsbedürftig. Viele Kommunen können sich diesen vermeintlichen Luxus eines eigenen Schwimmbades nicht mehr leisten. Die Folgen sind fatal, weil Bayern langsam, aber sicher wieder zum Land der Nichtschwimmer wird.

Herr Kollege Ländner, die Eingabe des Marktes Mönchberg ist deswegen kein Einzelfall und schon gar kein parteipolitisches Manöver, sondern Mönchberg steht exemplarisch für die Förderpolitik der Staatsregierung, die ins Leere läuft und die Kommunen sprichwörtlich auf dem Trockenen sitzen lässt. So ist es.

(Beifall bei den GRÜNEN und den FREIEN WÄH- LERN)

Um den Erhalt kommunaler Hallen- und Freibäder zu unterstützen, hat sich die GRÜNEN-Landtagsfraktion im Rahmen des letzten Doppelhaushalts für eine verbesserte Förderung eingesetzt – das ist Ihnen sicher bekannt –; denn viele kommunale Schwimmbäder müssen nicht nur im Hinblick auf ihre Attraktivität, sondern insbesondere auch energetisch saniert werden. Allein, es fehlt das Geld, und das Schwimmbadsterben im Freistaat nimmt seinen Lauf. Das liegt unter anderem auch daran, dass im Jahr 1995 die Förderung kommunaler Freibäder und nicht schulisch genutzter Hallenbäder aus dem Förderkatalog des Artikels 10 FAG gestrichen wurde, auch wenn die Stellungnahme der Staatsregierung eine Förderung nach Artikel 10 FAG vehement bestreitet. Wie dem auch sei, zur Weiterführung der Bäder muss endlich wieder eine entsprechende Förderung ermöglicht werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich möchte noch eines dazu bemerken, was der Sache die Krone aufgesetzt hat. Die Kolleginnen und Kollegen der CSU haben sich in der Vergangenheit sogar gegen unseren damaligen Vorschlag gesträubt, eine Expertenanhörung zur Schwimmfähigkeit im Freistaat durchzuführen. Das hatten wir einmal beantragt. Vermutlich haben Sie den Vorschlag abgelehnt, weil Sie selbst am besten wissen, wo letztendlich der Schuh drückt. Ich kann nur sagen: Die Eingabe des Marktes Mönchberg ist gerechtfertigt und richtig. Sie ist im Interesse aller bayerischen Kommunen. Wir GRÜNEN unterstützen diese Eingabe.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Kollege Mistol, bleiben Sie bitte am Rednerpult; denn Herr Kollege Rüth hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege Rüth.

Herr Kollege Mistol, Sie haben zum Abstimmungsverhalten des Herrn Kollegen Mütze nichts gesagt. Über Frau Fehlner haben Sie auch nichts gesagt.

(Unruhe)

Ich verstehe Sie ganz schlecht.

(Glocke des Präsidenten)

Sie haben zum Abstimmungsverhalten des Kollegen Mütze zu dieser Thematik nichts gesagt. Auch von der Frau Fehlner habe ich nichts gehört. Herr Mistol, meine Frage lautet: Kennen Sie das Schwimmprogramm "Schwimmfix", das ich zusammen mit dem Schullandheim Hobbach in Bayern initiiert habe? Das heißt, Kinder haben während eines Schullandheimaufenthalts die Chance, innerhalb einer Woche Schwimmen zu lernen. Dieses Projekt wird konkret im Schullandheim Hobbach angeboten. Dieses in meiner Heimatgemeinde liegende Schullandheim ist sehr gut. Nach einem einwöchigen Aufenthalt in diesem Schullandheim haben die Kinder keine Angst mehr vor dem Wasser, gehen nicht mehr unter und können sich im Wasser gut bewegen, um nicht zu sagen, sie könnten schwimmen, das wäre ein bisschen übertrieben. Nach einer Woche können dort also neun von zehn Kindern – in Anführungszeichen – "schwimmen". Das Programm kennen Sie nicht oder vielleicht doch? Wie schätzen Sie dieses Programm ein?

(Unruhe)

Danke schön. – Herr Kollege Mistol, Sie haben das Wort.

Herr Kollege Rüth, es ehrt Sie, wenn Sie ein solches Programm initiiert haben sollten. Aber dies ist trotzdem kein Grund, dass sich der Freistaat aus der Förderung kommunaler Schwimmbäder zurückzieht.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat nun Herr Staatssekretär Füracker das Wort. Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass Kinder schwimmen lernen müssen, ist unstrittig. Deswegen fördert der Freistaat Bayern den Bau und die Sanierung öffentlicher Bäder, was eine freiwillige Aufgabe der Kommunen darstellt, über das FAG gerne, schon lange und auch in Zukunft, allerdings nur den Bau und die Sanierung schulisch genutzter Hallenschwimmbäder. Bekanntlich lernt man als Kind in der Schule alles, was man lernen kann. Für jedes Kind in Bayern steht Schulschwimmen auf der Tagesordnung, und dafür sind Bäder vorhanden.

Wir fördern diese Bäder sehr großzügig, je nach kommunaler Leistungsfähigkeit mit 80 % bzw. bei sehr armen Gemeinden mit bis zu 90 % Zuschuss. Seit August letzten Jahres haben wir den Orientierungswert der Förderung nach dem FAG, ausgehend von 35 % vor vier Jahren, über 40 % auf nunmehr 50 % der zuweisungsfähigen Ausgaben erhöht. Entgegen der Behauptung vieler gab es in Bayern für Freibäder noch niemals staatliche Zuschüsse nach dem FAG. Insofern ist das, was hier teilweise gesagt wurde, falsch.

(Zuruf von der SPD)

Es geht darum, dass die Bäder ganzjährig nutzbar sind, was logisch ist; denn wenn man das Schulschwimmen unterstützen will, nützt ein Bad, das in den Pfingstferien eröffnet und Ende der großen Ferien wieder schließt, nichts, weil somit der wenigste Schulunterricht möglich ist. Es geht also um die Bedarfsnotwendigkeit für den Schulsport. Das Ganze ist im Einvernehmen mit den Spitzenverbänden so jedenfalls für das FAG 2017 beschlossen und durch den Haushaltsgesetzgeber festgelegt. Wenn man der Eingabe 2017 entsprechen möchte, würde man also dem, was gesetzlich festgelegt ist, widersprechen.

Fakt ist, dass dieses Einvernehmen mit den Spitzenverbänden auch 1995 in Bezug auf die Frage herge

stellt wurde, was aus FAG-Mitteln gefördert wird. Richtig ist, dass es seit 1995 für sämtliche Breitensportanlagen keine Förderungen mehr gibt. Ich sage noch einmal: Für Freibäder gab es diese Förderung nach dem FAG noch nie.

Im Schulsport hat man seit 2013 erhebliche Verbesserungen bewirkt und eine erweiterte Bestandsschutzregelung für die Sanierung von Schulschwimmbädern veranlasst. Statt 60 müssen für eine Förderung der Sanierungskosten nur noch 40 Schwimmklassen die Schulschwimmbäder besuchen. Zudem können Flächen über den schulischen Bedarf hinaus gefördert werden.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Ich darf mit Blick auf den kommunalen Finanzausgleich nochmals an die gewaltige Erhöhung der Mittel auf 500 Millionen Euro für Leistungen nach Artikel 10 FAG erinnern; denn es gibt bei Schulsanierungen und Kindertagesstätten einen gewaltigen Bedarf. Deswegen standen bisher die kommunalen Spitzenverbände der Forderung, im Rahmen des FAG auch die Sanierung von Freibädern zu fördern, sehr zurückhaltend bis ablehnend gegenüber. Die Spitzenverbände sehen den Schwerpunkt bei der Förderung der Pflichtaufgaben der Kommunen, nicht jedoch bei den freiwilligen Aufgaben. Es ist wahr: Wünschenswert wäre vieles. Wenn alles Wünschenswerte auch machbar wäre, wären wir auf dieser Welt völlig problemfrei. Das ist wie im privaten Leben.

Fakt ist, dass geschlossene Schwimmbäder in Bayern kein Massenphänomen sind; denn in den letzten drei Jahren wurden lediglich gut 2 % der Schwimmbäder geschlossen. Dass die Schließung eines jeden Bades eine Lücke hinterlässt, will ich gar nicht kleinreden. Hier muss vielleicht eine neue Kreativität einziehen, und könnte man etwas interkommunaler denken. Es können sich eben nicht immer fünf oder sechs Gemeinden darauf verlassen, dass eine Gemeinde auf Kosten der anderen Gemeinde ein Freibad betreibt. Es wäre gut, dass, wenn die Bürger von fünf oder sechs Kommunen miteinander ein Freibad benutzen wollen, dies die Gemeinderäte vor Ort auch honorieren und zum Beispiel solch ein Freibad miteinander sanieren würden. Auch hier wäre Solidarität angebracht.