Dann möchte ich mich noch zu dem ersten Punkt dem Votum von Frau Mathes anschließen. Meinen Sie nicht, dass man einen Beschluss, wie er meines Wissens im Jahr 1998 in der Bürgerschaft gefasst wurde, ein Planprobensoll von etwa zehn Prozent festzulegen, einhalten sollte?
Mir ist aus meinen Unterlagen diese Beschlussfassung so nicht bekannt. Das prüfe ich natürlich nach. Wenn es sie gibt, werde ich darüber ressortintern noch einmal sprechen.
Die siebte Anfrage bezieht sich auf Tributylzinn, TBT, in Nahrungsmitteln. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Wie bewertet der Senat die neuesten Veröffentlichungen, nach denen Muscheln und Speisefische aus der Nordsee erheblich mit TBT belastet sind?
Zweitens: Hat der Senat Untersuchungen veranlasst, die Gesamtbelastung der Bremer Bevölkerung durch TBT in der Nahrung und durch die Kleidung abzuschätzen und zu bewerten?
Drittens: Welche Initiativen will der Senat kurzfristig ergreifen, um die Gesundheitsbelastung durch TBT so niedrig wie möglich zu halten?
Zu erstens: Der Senat hat zur Kenntnis genommen, dass die Verwendung von TBT in Schiffsrumpfanstrichen zu einer merklichen Belastung von Muscheln und Speisefischen geführt hat. Stichproben der amtlichen Lebensmitteluntersuchung haben gezeigt, dass die Belastung von Nordseefischen und Krabben in einer Größenordnung liegt, die als gesundheitlich unbedenklich eingestuft werden kann.
Zu zweitens: Nein! Die Ernährungsgewohnheiten der Bremer Bevölkerung dürften von den durchschnittlichen Ernährungsgewohnheiten in Deutschland nicht abweichen. Deshalb vertritt der Senat die Auffassung, dass die Bewertung der TBT-Belastung durch das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin in Berlin auch für die Situation in Bremen gilt. Der hohe Aufwand zur Erhebung der Gesamtbelastung der Bremer Bevölkerung scheint angesichts der geringen Handlungsmöglichkeiten des Senats zur Senkung der Belastung der Bevölkerung in Bremen mit TBT nicht vertretbar.
Zu drittens: Der Senat begrüßt die freiwilligen Rückrufaktionen der Textilanbieter und überwacht das Marktangebot im Rahmen der amtlichen Bedarfsgegenständeüberwachung. Die Belastung der Seefische und Muscheln ist Folge der Belastung der Meere und Sedimente, die nur in internationaler Zusammenarbeit langfristig gesenkt werden kann. Deshalb unterstützt der Senat die Bemühungen der Europäischen Kommission, die Verwendung von TBT für Schiffsrumpfanstriche und für verbrauchernahe Produkte zu verbieten. Der Senat begrüßt die Initiative der IMO, die Verwendung von TBT-haltigen Schiffsrumpfanstrichen ab Januar 2003 zu verbieten.
Würden Sie mir zustimmen bei der Bewertung, dass TBT mittlerweile zu einem Umweltgift geworden ist, das durch das Ausmaß der Verbreitung, mittlerweile auch in Nahrungsmitteln, erhebliche Bedenken hervorrufen muss? Insbesondere halte ich es bei der Bewertung der Frage der Gesundheitsbelastung für unerlässlich, wegen der Kinder als die doch empfindlichste Gruppe und der Wirkweise, nämlich ei
ner hormonell wirksamen Substanz, auch wenn die Handlungsmöglichkeiten gering sind, hier noch weiter tätig zu werden.
Wir prüfen ständig auch die Entscheidungen auf Bundesebene nach. Wir müssen uns aber auch in gewisser Weise darauf verlassen, dass auf Bundesebene Prüfungen vorgenommen werden, die uns auch zu verlässlichen Entscheidungen bringen. Dass die Belastung nicht zu unterschätzen ist, darüber sind wir uns einig.
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Prävention durch Fahrerlaubnisentzug oder -versagung“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Herderhorst, Eckhoff und Fraktion der CDU.
Welche Konsequenzen zieht der Senat aus der Einführung der Zweiten EU-Führerscheinrichtlinie und den Folgeänderungen in Paragraph 2 Straßenverkehrsgesetz sowie Paragraph 11 Absatz 1 der Fahrerlaubnisverordnung vom April beziehungsweise August 1998 im Hinblick auf jugendliche und heranwachsende Straftäter, besonders Intensivtäter, insbesondere bei Straftaten im Zusammenhang mit Pkw-Nutzung?
Welche Möglichkeiten sieht der Senat bei jugendlichen/heranwachsenden Straftätern, über entsprechende Verwaltungsmaßnahmen durch Straßenverkehrsamt und Polizei sicherzustellen, diese Personen aktuell namentlich festzustellen und in diesen Fällen die Zulassung zur Führerscheinprüfung zu versagen beziehungsweise seitens der Verwaltung die Fahrerlaubnis zu entziehen, um präventiv auf diese Personen einzuwirken?
Das Straßenverkehrsgesetz enthält in Paragraph 2 Absatz 12 nunmehr eine spezielle Regelung darüber, dass die Polizei den Fahrerlaubnisbehörden Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahr
zeugen schließen lassen, zu übermitteln hat, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist.
Sofern ein jugendlicher/heranwachsender Straftäter bereits bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt hat oder eine solche besitzt, wird die Fahrerlaubnisbehörde die ihr von der Polizei übermittelten Informationen auswerten und die erforderlichen Maßnahmen gegebenenfalls bis hin zur Versagung beziehungsweise zum Entzug der Fahrerlaubnis ergreifen. Weitere Möglichkeiten, jugendliche/heranwachsende Straftäter namentlich mit dem Ziel zu erfassen, ihnen die Zulassung zur Führerscheinprüfung zu versagen, sieht der Senat aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht.
Frau Senatorin, was habe ich zu verstehen unter „weitere Möglichkeiten“? Sie haben am Schluss Ihrer Ausführungen gesagt, weiteren Möglichkeiten stehen datenschutzrechtliche Regelungen entgegen.
In einem Fall beispielsweise, in dem Daten übermittelt worden sind und die Person, um die es geht, weder einen Führerschein hat noch ihn beantragt hat, gibt es nicht die Möglichkeit, diese Daten zu speichern, sondern hier schreibt der Datenschutz eindeutig vor, dass sie kurzfristig auch wieder vernichtet werden.
Danke! Dann ist es verständlich, weil ich sonst hätte annehmen müssen, dass das im Widerspruch zu dem zuerst Gesagten stünde.
Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Pille gegen Brustkrebs“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Dreyer, Eckhoff und Fraktion der CDU.
Erstens: Wie bewertet der Senat die in der Diskussion befindlichen Medikamente zur Vorbeugung von Brustkrebserkrankungen?
Zweitens: Welche Erkenntnisse über das Medikament Aromasin, die Pille gegen Brustkrebs, liegen dem Senat vor?