Protokoll der Sitzung vom 05.07.2000

Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Land- tag) ist wieder eröffnet.

Folgende Gruppen sind anwesend: Ich begrüße auf der Besuchertribüne Mitglieder der Arbeiterwohlfahrt Ohlenhof und Oslebshausen, Mitglieder der SPD-Ortsvereine Findorff und Weidedamm und eine Gruppe Senioren der SPD und der Arbeiterwohlfahrt aus Huchting. — Herzlich Willkommen!

(Beifall)

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die erste juristische Staatsprüfung und den juristischen Vorbereitungsdienst und des Vorbereitungsdienst-Zulassungsgesetzes

Mitteilung des Senats vom 18. April 2000 (Drucksache 15/289)

D a z u

Bericht und Änderungsantrag des Rechtsausschusses vom 26. Juni 2000

(Drucksache 15/390)

Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Mäurer.

Meine Damen und Herren, der Gesetzesantrag des Senats zur Änderung des Gesetzes über die erste juristische Staatsprüfung und den juristischen Vorbereitungsdienst und des VorbereitungsdienstZulassungsgesetzes vom 18. April 2000, Drucksache

15/289, wurde von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 16. Sitzung am 11. Mai 2000 in erster Lesung beschlossen und an den Rechtsausschuss und die staatliche Deputation für Wissenschaft überwiesen. Der Rechtsausschuss legt nunmehr mit der DrucksachenNummer 15/390 seinen Bericht und Änderungsantrag dazu vor.

Außerdem möchte ich Ihnen noch folgenden Beschluss der staatlichen Deputation für Wissenschaft vom 30. Juni 2000 mitteilen: „Die Deputation für Wissenschaft schließt sich dem Beschluss des Rechtsausschusses an. Sie bittet den Senator für Bildung und Wissenschaft und die Universität Bremen um eine Evaluation der Erfahrungen mit der Gesetzesnovelle und um die Implementation von Maßnahmen in den Studienverlauf, die flankierend zur Gesetzesänderung geeignet sind, die Prüfungsergebnisse zu verbessern.“ — Soweit die Deputation für Wissenschaft!

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Aussprache ist eröffnet.

Das Wort hat der Abgeordnete Isola.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erstatte zunächst Bericht für den Ausschuss, und dann behalte ich mir natürlich vor, eventuell noch einmal das Wort für die Fraktion zu ergreifen.

Meine Damen und Herren, es ist schon gesagt worden, dass nach der ersten Lesung des genannten Gesetzentwurfs sowohl der Rechtsausschuss als auch die Deputation für Wissenschaft diesen Entwurf beraten haben. Der Rechtsausschuss hat einen eigenen Vorschlag auf der Grundlage des Entwurfs des Senats entwickelt, und diesem Vorschlag hat sich die Wissenschaftsdeputation angeschlossen. In beiden Fällen waren es allerdings nur mehrheitliche Beschlüsse, das heißt jeweils von den Koalitionsfraktionen getragene Beschlüsse. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dagegen gestimmt.

(Abg. G a g e l m a n n [CDU]: Lauter, man versteht nichts! — Abg. Z a c h a u [Bündnis 90/Die Grünen]: Das ist ja ein kon- spirativer Bericht!)

Sie brauchen gar nicht unruhig zu werden, meine Damen und Herren von den Grünen! Ich berichte gerade von dem erfreulichen Umstand, dass wir in dieser Angelegenheit zwei übereinstimmende Beschlüsse gegen Ihre Stimmen gefasst haben. Das ist Ihnen völlig neu!

Meine Damen und Herren, der Rechtsausschuss sah sich in der Ausgangsposition vor die Frage gestellt, wie er zweierlei Anliegen gerecht wird. Einerseits ist dies die im Grunde genommen von nie––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

mandem bestrittene Notwendigkeit, die Juristenausbildung in Bremen zu verbessern, nachdem doch von allen Seiten eine Klausurenschwäche anerkannt worden ist, und zwar auch vom Fachbereich des Studiengangs. Die Frage ist gewesen, welche Änderungsvorschläge hierfür am besten zu treffen sind. Andererseits ist es die Frage, wie wir gleichzeitig dem wissenschaftlichen Anspruch, der in Bremen besonders durch die Schwerpunktausbildung dargestellt wird, weiterhin gerecht werden können.

Der Rechtsausschuss hat, wie wir das seinerzeit schon angekündigt haben, den Entwurf des Senats in einer Anhörung am 22. Juni dieses Jahres zusammen mit Sachverständigen erörtert. An dieser Anhörung haben unter anderen der Präsident des Oberlandesgerichts und Präsident des Justizprüfungsamts, der Dekan des Studiengangs Juristenausbildung der Bremer Universität, der Studiendekanvertreter der Studentenschaft und der Referendare teilgenommen. Es hat sich in dieser Anhörung herausgestellt, dass von allen Seiten die Notwendigkeit einer Reform gesehen wird.

Um gleich einmal mit dem ersten Block anzufangen: Klausurenthema! Hier ist von allen Seiten der Anzuhörenden anerkannt worden, dass Veränderungen in der Weise vorzunehmen sind, dass man die Zahl der Klausuren erhöhen sollte. Die Übereinstimmung war damit dann allerdings schon als erledigt anzusehen, denn danach gingen doch die Auffassungen auseinander. Insbesondere stieß der Vorschlag des Senats, bei den vier Klausuren, die nach seinem Vorschlag zu schreiben sind, eine Bestehensregelung einzuführen, nach der zumindest im bürgerlichen Recht die Klausur bestanden werden muss, auf Widerstand und Widerspruch seitens der Universität.

Die Koalitionsfraktionen haben dazu dann einen eigenen Vorschlag entwickelt und vorgeschlagen — er liegt Ihnen jetzt vor —, fünf Klausuren zu schreiben, und zwar ausgehend von der Überlegung, je mehr Klausuren man schreibt, desto höher sind die Chancen für die Prüflinge, den Klausurenbereich zu überstehen, weil man dann natürlich die Trefferquote beziehungsweise die Quote, die danebengeht, entsprechend auch erhöhen kann.

Wir haben fünf Klausuren vorgeschlagen, davon in den Bereichen bürgerliches Recht und öffentliches Recht je zwei und eine Klausur im Strafrecht. Dieser Vorschlag trägt dem Umstand Rechnung, dass die Juristenausbildung im Wesentlichen ja darauf zielt, dass später der juristische Beruf des Rechtsanwalts ausgeübt werden wird, im geringsten Umfang im staatlichen Bereich der des Richters oder des Staatsanwalts, etwas mehr schon in der öffentlichen Verwaltung. Vor allen Dingen der Beruf des Rechtsanwalts umfasst fundierte Kenntnisse im bürgerlichen Recht, aber auch im öffentlichen Recht und natürlich auch im Strafrecht, aber nicht in diesem Umfang.

Deswegen haben wir gesagt, an den beiden Kernfachbereichen öffentliches Recht und bürgerliches Recht ist die Bestehensregelung festzumachen. In diesen Bereichen muss jeweils eine Klausur bestanden werden mit gerade noch ausreichend, wobei man an dieser Stelle auch sagen muss, bei den Prüfungsregelungen, die besagen, eine Klausur muss mit ausreichend bestanden werden, ist das immer der untere Teil der Note. Die Note besteht aus drei Teilen. Bei Ausreichend ist es die Note vier, fünf und sechs sind die Punkte, die vergeben werden. Fünf Punkte sind ein glattes Ausreichend, sechs Punkte ein gutes Ausreichend, aber vier Punkte sind ein noch gerade Ausreichend.

Nach unserer Auffassung, so ist es allerdings auch in anderen Prüfungsordnungen, kann es ausreichen, wenn zwei Klausuren mit noch ausreichend geschrieben werden, aber abhängig von den beiden Kernfachbereichen, nämlich bürgerliches Recht und öffentliches Recht. Der Notendurchschnitt soll 3,5 Punkte betragen.

Als zweite Alternative haben wir vorgeschlagen, abweichend auch von dem Senatsvorschlag, es nicht abhängig zu machen von bestimmten Fächern, stattdessen schlicht zu sagen, die Mehrheit der Klausuren muss ausreichend bestanden werden, das heißt drei Klausuren, egal, aus welchem Fach. Das heißt, es wäre dann möglich, im Strafrecht ein noch Ausreichend zu schreiben, und dann je nach dem im öffentlichen Recht oder auch im bürgerlichen Recht zwei weitere Klausuren mit einem Notendurchschnitt, den wir dann nach langen Diskussionen auf 3,0 abgesenkt haben.

Ich denke, damit haben wir einen Vorschlag entwickelt, der sich im Konzert derjenigen Prüfungsregelungen bewegt, die es in anderen Ländern gibt, so dass wir uns da nicht etwa an die Spitze derjenigen setzen, die hier die schärfsten Regelungen erlassen, uns aber aus dem Kreis derjenigen fortbewegen, die im Grunde doch ein sehr niedriges Anforderungsprofil des Prüfungsbereichs hatten.

Der zweite Schwerpunkt unserer Überlegungen war die Frage der Hausarbeit bei den Juristen, die in Bremen nach wie vor eine Rolle spielt. In acht Bundesländern wird keine Hausarbeit mehr geschrieben, in acht wird noch geschrieben, allerdings mit der Tendenz, die Hausarbeit abzubauen. Wir standen hier auch vor der Ausgangslage, dass die Forderung des Justizprüfungsamts dahin geht, die Hausarbeit in Bremen völlig abzuschaffen. Es sind verschiedene Gründe vorgetragen worden, insbesondere derjenige, dass der Nachweis, wie weit man sich eigentlich als Jurist durch das Studium befähigt hat, die entsprechenden Kenntnisse erworben zu haben, durch die Hausarbeit nur bedingt möglich ist, weil die Hausarbeit, wie der Name schon sagt, eben auch zu Hause geschrieben wird, bislang über die Dauer von sechs Wochen. Wir haben übrigens eine Zeitverkürzung auf vier Wochen vorgeschla

gen. Weil es nicht auszuschließen ist, dass es sich nicht in jedem Fall um eine Arbeit des Prüflings allein handelt, sondern auch durchaus andere mitwirken — das weiß man, das kann man hier auch ganz offen sagen —, ist die Wertigkeit dieser Hausarbeit doch nicht so anzusetzen wie bei Klausuren. Das hat im Übrigen dazu geführt, dass die Hälfte der Länder die Hausarbeit gar nicht mehr kennt.

Entscheidend war aber dann folgende Auseinandersetzung: Der Senat hatte vorgeschlagen, Hausarbeiten nur noch für so genannte Fallaufgaben vorzusehen, nach einem Aktenfall eine Hausarbeit schreiben zu lassen, während es bislang so ist, dass auch nach einem allgemein formulierten Thema eine Hausarbeit geschrieben werden kann. Hiergegen hatte sich insbesondere der Studiengang Juristenausbildung gewandt und gesagt, schafft uns bitte nicht die so genannte Themenhausarbeit ab. Sie ist einfach auch im Rahmen unserer Schwerpunktausbildung unverzichtbar.

Der Rechtsausschuss hat diesen Überlegungen Rechnung getragen. Wir haben im Gegensatz zum Senatsentwurf die Themenhausarbeit wieder aufgenommen, so dass es also so bleibt, wie es gewesen ist. Die Hausarbeit ist nach wie vor für beide Bereiche zulässig, eine Fallhausarbeit und eine Themenhausarbeit, allerdings mit der Einschränkung, dass nicht wie bisher der Student das Recht hat, die Art der Hausarbeit auszusuchen, sondern dass dieses Wahlrecht auf das Justizprüfungsamt übergegangen ist. Dort wird entschieden, welche Art der Hausarbeit gewählt wird. Uns ist auch in der Anhörung dazu gesagt worden, damit könne man leben, weil nämlich erfahrungsgemäß solche Gespräche auch vorbereitet werden mit der Universität im Hinblick auf den jeweiligen Prüfling und man da sicherlich zu vernünftigen Vorschlägen kommen wird.

An dieser Stelle darf ich sagen, es hat keine einheitliche Stellungnahme der Universität zu diesem Bereich gegeben. Die Professoren haben eine sehr unterschiedliche Auffassung zum gesamten Prüfungskomplex. Mehrheitlich lehnen sie unsere Vorschläge ab. Aber es gibt einen großen Teil der Professoren, die nicht zufälligerweise aus dem Zivilrecht kommen, die sagen, hier müssen entsprechende Verschärfungen vorgenommen werden.

Ich darf an dieser Stelle noch einmal sagen, uns war daran gelegen, die Hausarbeit hinsichtlich ihrer beiden Möglichkeiten voll zu erhalten, um dem Vorwurf zu entgehen, wir würden das Schwerpunktstudium in Bremen gefährden. Überhaupt, denke ich, erhält unser Vorschlag nach wie vor die Schwerpunktausbildung, so wie wir sie bisher kennen.

Das wird auch daran deutlich, dass nach bisherigem Recht der Schwerpunkt mit 44 Prozent an der Prüfung beteiligt ist, die Hausarbeit wird bislang mit 33 Prozent gewertet, und wenn man den entsprechenden Anteil aus der mündlichen Prüfung dazu

zählt, ergeben sich daraus 44 Prozent. Nach unserem Vorschlag ist der Schwerpunkt in der Prüfung immer noch mit 38 Prozent beteiligt.

Damit, meine ich, haben wir im Grunde genommen auch dem Gutachten der Universität Rechnung getragen, das übrigens auch sagt, der Schwerpunkt sei übergewichtet, an dieser Stelle müsse eine Korrektur vorgenommen werden. Wir haben eine Korrektur von etwa sechs Prozent vorgenommen. Ich denke, das ist zu akzeptieren, und bei objektiver Betrachtungsweise ist damit auch allen Seiten Rechnung getragen.

Wir haben uns im Übrigen dem Vorschlag des Senats im Hinblick auf die Gewichtung der drei Bereiche Klausuren, Hausarbeit und mündliche Prüfung angeschlossen. Bislang werden die Klausuren mit einem Drittel gewertet, die Hausarbeit mit einem Drittel und die mündliche Prüfung mit einem Drittel. Hier haben wir uns dem Vorschlag in der Weise angeschlossen, dass wir, weil wir ja nun mehr Gewicht auf die Klausuren legen wollen, die Klausuren entsprechend des Vorschlags des Senats mit einer fünfundvierzigprozentigen Bewertung in der Gesamtnote, die Hausarbeit mit 30 Prozent und die mündliche Prüfung mit 25 Prozent bewerten.

Damit liegt Bremen, das sage ich noch einmal an dieser Stelle, bei der Bewertung der Hausarbeit immer noch im oberen Bereich in Bezug auf die Bewertung der Hausarbeit an der Gesamtnote. Es wird, glaube ich, nur noch in Nordrhein-Westfalen die Hausarbeit mit 30 Prozent bewertet. Sonst bewerten die Länder, die überhaupt noch die Hausarbeit haben, diese in der Gesamtnote mit 20 Prozent über 24 Prozent und, ich glaube, noch irgendwo mit 26 Prozent.

Nach wie vor, denke ich, haben wir dem besonderen Charakter der bremischen Juristenausbildung Rechnung getragen. Ich weise daher auch im Namen der Ausschussmehrheit Vorwürfe zurück, diese Reform würde die Bremer Juristenausbildung in ihrer Substanz, insbesondere der Schwerpunktausbildung, gefährden. Dies ist schlicht falsch!

Ich denke, das waren die wesentlichen Momente, die die Ausschussmehrheit dazu bewogen haben, diesen Beschluss zu fassen. Die Grünen haben, ich hatte das eingangs schon gesagt, diesem Beschluss nicht zugestimmt.

Sie haben im Wesentlichen vorgetragen, dass sie das geltende Recht für richtig halten und dass an sich eine Reform nicht notwendig ist, insbesondere, was die Klausuren anbelangt, auch im Hinblick auf die Hausarbeit. Das haben wir ja später korrigiert. Sie haben dann allerdings noch Vorschläge gemacht, die teilweise ins Einzelne gehen, beispielsweise Handkommentare einzuführen, aber auch darüber hinausgehend, die Abschichtung der Klausurenprüfung einzuführen. In beiden Fällen hat sich der

Rechtsausschuss nicht in der Lage gesehen, die Vorschläge zu übernehmen.

Ich sagte schon, die Wissenschaftsdeputation hat sich nach ausführlicher Diskussion unseren Vorschlägen mit Punkt und Komma angeschlossen, so dass beide Bereiche, Justiz und Wissenschaft, hinter diesem Vorschlag stehen. Ich bitte Sie daher auch, unserem Antrag zuzustimmen!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort Herr Dr. Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es liegt nicht nur am Berichterstatter, dem Kollegen Isola, dass so richtig die prickelnde Spannung bei diesem Thema nicht aufkommen kann. Das liegt eher an der absurd altertümlichen Tatsache, dass wir über einzelne Details einer Prüfung, die am Ende einer wissenschaftlichen Ausbildung steht, noch per Gesetz zu diskutieren und zu beraten haben. Das ist wirklich einer der alten Zöpfe, dass wir die Juristenausbildung mit einer staatlichen Prüfung enden lassen, dass wir uns als Gesetzgeber hier mit jeder Einzelheit beschäftigen müssen. Das ist wirklich ein Zopf, der schon lange abgeschnitten gehört! Nun ist es leider so, und wir müssen das hier in diesem Haus austragen, und das wollen wir dann auch tun.

Ich bedauere, dass ich nicht weiß, was die Koalition dazu sagt, Herr Dr. Lutz, aber Sie setzen irgendwie die Linie des wohlwollenden Betrachters, die Sie schon in der Ausschussberatung gehabt haben, fort. Schade eigentlich!

(Abg. D r. L u t z [CDU]: Nein, ich habe Jura studiert!)

Es ist richtig, meine Damen und Herren, dass die Mehrheit des Ausschusses, wie Herr Isola gesagt hat, in einigen Punkten den Gesetzentwurf verändert hat, und zwar in einigen Punkten auch in die richtige Richtung. Insgesamt aber ist dies eben kein Konsens mit der Hochschule. Dieser Gesetzentwurf bleibt nach Auffassung des Rektorats der Universität, nach Auffassung der klaren Mehrheit des juristischen Fachbereichs und nach unserer Auffassung hinter der Reform der Juristenausbildung einen Schritt zurück.