Protokoll der Sitzung vom 05.07.2000

Es ist richtig, meine Damen und Herren, dass die Mehrheit des Ausschusses, wie Herr Isola gesagt hat, in einigen Punkten den Gesetzentwurf verändert hat, und zwar in einigen Punkten auch in die richtige Richtung. Insgesamt aber ist dies eben kein Konsens mit der Hochschule. Dieser Gesetzentwurf bleibt nach Auffassung des Rektorats der Universität, nach Auffassung der klaren Mehrheit des juristischen Fachbereichs und nach unserer Auffassung hinter der Reform der Juristenausbildung einen Schritt zurück.

Ausgangspunkt ist das schlechte Abschneiden Bremer Absolventen im zweiten Staatsexamen in Hamburg und Hannover. Dem liegen viele Faktoren zugrunde. Darauf reagiert man jetzt mit einer überzogenen und einseitigen Verschärfung der Prüfungsbedingungen, die, und das ist für uns der springende Punkt, am Ende doch das besondere Profil der Bremer Juristenausbildung, das Schwerpunktstudium, im Kern gefährden wird. Das ist jedenfalls

die klare Aussage der Mehrheit des Fachbereiches, und wir sehen das genauso. Deswegen bleiben wir dabei, dass wir diese Gesetzesänderung ablehnen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Der Ausgangspunkt ist die Reduzierung der zweiten Staatsprüfung in Hamburg, die wir ja gemeinsam machen, auf Klausuren, und zwar, Herr Isola, nicht, weil die Klausuren irgendwie aussagekräftiger wären über die Fähigkeit der jungen Leute, später einmal juristische Berufe auszuüben, sondern allein aus finanziellen Gründen. Das ist auch immer klar gesagt worden. Hausarbeiten und andere Dinge sind teurer, personalintensiver. Deswegen schafft man das ab und geht auf Klausuren. Das hat nichts damit zu tun, dass man daraus nun genauer erkennen könnte, ob da bessere Juristen in dem Sinne, wie wir sie heute brauchen, herauskommen.

Als man das gemacht hatte, schnitten die Bremer Absolventinnen und Absolventen erkennbar schlechter ab. Das ist richtig. Daraus muss man auch Schlussfolgerungen ziehen. Die Schlussfolgerung des Senats war, das Bremer erste Examen muss so weit wie möglich dem zweiten angeglichen werden, denn die Ursache, und zwar die alleinige Ursache, der so genannten Krankheit Bremer Klausurenschwäche wird von ihm in der Prüfungsordnung, und allein hier, ausgemacht.

Nun hat der Fachbereich eine unabhängige Untersuchung in Auftrag gegeben, die durchaus auf diesen Punkt hinweist, aber auch viele andere Punkte nennt, die dort eine Rolle spielen, etwa, dass Bremen zu den Universitäten gehört, die vor allen Dingen aus der Region gewählt werden, dass die Bremer Rechtsreferendare in der Regel länger auf einen Platz warten, also nach dem ersten Examen länger darauf warten, die zweite Phase beginnen zu können. Dies gilt vor allen Dingen für diejenigen, die im ersten Examen schon schlechter abgeschnitten haben und bei denen die Gefahr natürlich umso größer ist, dass sie das Wenige, das sie wissen, auch schneller vergessen. Klar ist auch, dass das ein Faktor ist. Weiterhin weist auch die Ausbildung im Referendariat erhebliche Mängel auf. Es gibt noch andere Gründe, die dort als Ursachen, die damit zusammenhängen, genannt werden.

Gerade zu dem letzten Punkt, nämlich der Ausbildung der Referendare zwischen erstem und zweitem Staatsexamen, die ja dem zweiten Staatsexamen vorausgeht, möchte ich einige Anmerkungen machen, denn die Grenze zwischen bestanden und nicht bestanden liegt in der Regel bei einem Punkt von 16. Also, die Grenze ist scharf. Der Schritt zwischen bestanden und nicht bestanden ist nicht riesig, sondern relativ klein.

Man sollte meinen, dass die 20 Monate vor der zweiten Ausbildung ganz im Zentrum der Überlegungen stehen würden. Sie nehmen für sich in An

spruch, vor allen Dingen das Wohl der jungen Menschen im Blick zu haben, nicht so spät erst im zweiten Examen zu scheitern. Also müsste man meinen, Sie geben sich da besondere Mühe. Die Wahrheit sieht so aus: Im Oktober letzten Jahres führte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Anhörung durch, in der eine Reihe von ernsthaften Mängeln und Schwächen in der zweiten Ausbildungsphase angeführt worden sind. Der Senat hat auch nicht widersprochen. Im Gegenteil, er hat gesagt, wir machen eine Arbeitsgruppe, die dort Abhilfe schaffen soll. Wir mussten jetzt im Rechtsausschuss zur Kenntnis nehmen, dass wirkliche Maßnahmen seitdem nicht ergriffen worden sind. Es ist im Kern nichts geschehen. Meine Damen und Herren, da müssen Sie Ihre Fürsorgepflicht, die Sie für sich in Anspruch nehmen, wahrnehmen!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wie gesagt, es geht um eine Differenz von einem Punkt von 16 Punkten. Da wäre durch konzentrierte Anstrengung in 20 Monaten einiges zu machen gewesen. Die Referendare haben ihre Forderungen jetzt noch einmal wiederholt. Sie wollen, das werden wir in der ersten Lesung morgen machen, durch die Senkung der Referendarbezüge viel Geld einsparen. Ich sage Ihnen gleich, wenn es Ihnen wirklich um die jungen Leute geht, dann werden Sie dieses Geld, hoffe ich, wenigstens zum Teil in bessere Ausbildung zwischen erstem und zweitem Examen stecken. Sie werden hoffentlich durch besondere Maßnahmen dafür sorgen, dass sich die Wartezeiten verkürzen. Das ist bisher nicht erkennbar. Ich bin gespannt, wie weit Sie wirklich mit Ihrer Fürsorge gehen werden. Der Herr Justizsenator ist ja jetzt wieder nicht da, aber da wird er gefordert sein, das einzulösen, worum es ihm angeblich bei dieser Gesetzesänderung geht. Der Hinweis auf die Vielschichtigkeit der Ursachen ist auch für uns nicht dazu da, nichts zu tun, sondern um mehrere Dinge gleichzeitig zu tun und dabei das richtige Augenmaß zu halten. Dieses Augenmaß, das ist das Entscheidende, hält man nach unserer Auffassung und auch nach der Auffassung anderer nicht ein. Der Fachbereich selbst hatte ja bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, die, und das wird nie erwähnt, auch schon bei der letzten Prüfung zu einer Senkung der Durchfallerquote um immerhin 20 Prozent geführt haben, also ein Fünftel weniger. Das ist ja im Bereich solcher Statistiken nicht nichts.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Der Fachbereich hat auch große Kompromissbereitschaft, das hat Herr Isola richtig dargestellt, in

Richtung größerer Gewichtung und höherer Anzahl der Klausuren gezeigt. Er war für eine moderate Weiterentwicklung mit zeitnaher Überprüfung der getroffenen Maßnahmen. Es darf aber für ihn nicht, und das ist der entscheidende Punkt, dazu kommen, dass das Bremer Schwerpunktstudium gefährdet wird.

Warum das so wichtig ist, dafür möchte ich Ihnen doch noch einmal einige Sätze aus der Begutachtung aus dem so genannten Nordverbund vortragen. Diese Begutachtung hat für den rechtswissenschaftlichen Fachbereich zentrale Bedeutung. Ich sage noch einmal, das sind nicht etwa nahe Freunde der Bremer Universität, sondern durchaus anerkannte Vertreter von eher hergebrachter juristischer Lehre und Ausbildung. Sie schreiben dort unter anderem, ich darf mit Genehmigung des Präsidenten zitieren:

„Die über Jahre fortentwickelnde Lehre ist gekennzeichnet“, also in Bremen, „durch Internationalität und Interdisziplinarität, durch fachliche Akzentuierung im Kernfachstudium, vor allem durch Schwerpunktbildung im siebten und achten Fachsemester. Dies sichert dem Fachbereich ein überzeugendes, eigenes Profil innerhalb der im Umbruch befindlichen deutschen Juristenausbildung. Das Schwerpunktstudium ist der wichtigste Beitrag zur eigenen Profilbildung.“

Die Gutachter sprechen dann auch über die negativen Prüfungsergebnisse. Sie wissen das, sie kennen es und stellen dann fest, dass der Fachbereich bereits geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen hat, und schließen: „Die erforderlichen Maßnahmen sollten aber nicht dazu führen, dass das Schwerpunktstudium gefährdet wird.“

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Genau das ist nach unserer Auffassung der Fall, trotz der Beteuerungen der Koalition, und zwar einerseits durch die sehr einseitige Ausrichtung der Klausuren jetzt auf Zivilrecht und damit der gesamten Ausbildung. Es ist doch wohl klar, dass damit die Studierenden, wenn sie irgendwie einen Funken von Verstand haben, auch ihre Ausbildung danach organisieren. Deutlich auf das wirkliche Spitzenniveau, Kollege Isola, das stimmt nicht, die Bestehensregelungen, die jetzt geschaffen werden, liegen wirklich an der Spitze insgesamt der deutschen Hochschulen! Ob es nun die allerhöchste Spitzenposition ist, Platz eins, zwei oder drei, das ist auch schwer, bei den verschiedenen Varianten so genau zu sagen, aber jedenfalls an der Spitze!

Sie liegen richtig darin, dass die Hausarbeit zwar noch formal möglich ist, also auch die so genannte Themenhausarbeit, die eben auf wissenschaftliche Fragestellungen zielt und nicht nur auf die Lösung einzelner Fälle, noch möglich ist, dass die Studierenden aber nicht wählen können. Das heißt aber, wenn sie nicht wählen können, sind sie auf die Gna

de der Prüfungsämter angewiesen. Das heißt wiederum, dass sie ihr Studium nicht darauf verlässlich einrichten können.

Das ist doch eine Farce! Es ist doch klar, wohin die Reise gehen soll. Es ist auch in der ersten Anhörung ganz klar vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gesagt worden, dass man die Bedeutung und die Anzahl, die Möglichkeit zur Themenhausarbeit reduzieren will. Das ist eine ganz klare Aussage, und so wird es auch kommen. Wenn die Themenhausarbeit nicht mehr möglich ist, dann bleibt es bei der reinen Fallhausarbeit. Dann ist die Verbindung mit dem Schwerpunktstudium eben gelöst und damit auch das Gewicht des Schwerpunktstudiums im Profil der Bremer Juristenausbildung.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Zusammenfassend ist es eben die Befürchtung, ich sage es noch einmal, des Rektorats, der Mehrheit des Fachbereichs und unsere Auffassung, dass die Schwerpunktausbildung in Bremen gefährdet ist, die eben — Sie können sagen, das ist ein Mangel, aber das ist eben der Schwerpunkt — etwas anderes ist und die mehr ist als die traditionelle Ausbildung, in der Fälle gelöst werden. Wenn man Schwerpunkte setzt, dann muss man sagen, das macht mehr und das andere vielleicht weniger, das ist nun einmal so. Die Juristen, die nach Bremen gekommen sind, haben das gewusst, und sie wollten das auch und wollen das nach wie vor.

Sie wollen aber, und das ist es ja auch, was alle Analysen jetzt zeigen, für ihre spätere Berufsausübung und Berufstätigkeit, die sich ja auch geändert hat, mehr, und dieses Mehr braucht man eben heutzutage mehr, als das noch vor zehn, 20 oder 30 Jahren, als einige Kollegen des Ausschusses einmal studiert haben in Heidelberg und Kiel oder wo auch immer, wo es so schön und traditionell war, wo die Welt noch in Ordnung ist, nun vielleicht einmal der Fall gewesen ist. Bremen hatte eine Chance mit dem Schwerpunktstudium und hat sie noch, aber die Chance wird verschlechtert und gemindert. Ich kann nach wie vor überhaupt nicht verstehen, dass der Senator für Wissenschaft, Herr Lemke, dazu seine Zustimmung gegeben hat, denn für die Entwicklung der Hochschulreform in Bremen ist das ein Rückschlag.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Zuletzt hochschulpolitisch überhaupt nicht zu verstehen ist die Weigerung der Koalition — zunächst haben Sie gesagt, wir wollen das im Moment nicht, nachher haben Sie gesagt, Sie wollen das überhaupt nicht —, abschichtende Prüfungen nach dem sechsten Semester möglich zu machen, so wie das übrigens auch schon in Niedersachsen geht. Der Vertreter des Prüfungsamts hat gesagt, man dürfe nicht

zu früh Prüfungsanteile abfordern, weil die charakterliche Bildung der Studierenden noch nicht soweit sei.

Das ist ein bisschen ein Problem für eine wissenschaftliche Ausbildung. Wenn es eine wissenschaftliche Ausbildung ist, dann muss man bei dem allgemeinen Trend, der von uns hier mehrfach diskutiert worden ist, von uns auch befürwortet worden ist, dass man von der Einpunktprüfung wegkommt und eher abschichtende Prüfungen einführt, auch bei den Juristen davon ausgehen, dass es sinnvoll und richtig ist. In dem Zusammenhang ganz absurd ist das Argument, Bremen dürfe da nicht einen Schritt vor den anderen Ländern tun. Erstens haben andere den Schritt schon gemacht, und zweitens können wir uns mit dieser Begründung unser Dasein als eigenständiges Land vielleicht ganz abschminken. Das, finde ich, ist in diesem ganzen Unternehmen ein besonders unrühmlicher Punkt.

Natürlich wird die Universität, werden alle versuchen, auch mit der neuen Ausbildung das Beste zu machen. Ich appelliere aber wirklich an Sie, Sie werden das ja heute beschließen, dass Sie wenigstens sehr darauf achten, dass das Schwerpunktstudium so wenig wie möglich durch die Durchführung dieser Geschichte gefährdet wird und dass Sie gemeinsam sehr viel Gewicht darauf legen, dass in der Ausbildung der Referendare nun wirklich Besserungen eintreten.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Lutz.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Entschuldigen Sie, dass ich das Wort ergreife, ich bin der Einzige gegenüber meinen Vorrednern, der beide Examen in Jura bestanden hat. Ich bedauere auch nicht, Herr Kollege Kuhn, dass ich in Heidelberg meine Ausbildung durchlaufen habe.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Das war blind getippt, ich wusste das nicht!)

Ja, es tut mir Leid, dass ich mein Studium genossen und nach neun Semestern Examen gemacht habe. Das zweite Examen habe ich in Hamburg gemacht, und zwar bei dem gemeinsamen Prüfungsamt der Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen. Ich darf Ihnen ganz ehrlich sagen, der Jurist muss zwei Examina ablegen, wenn er die so genannte Befähigung zum Richteramt haben möchte. Das erste Examen ist der Abschluss eines wissenschaftlichen Studiums, aber natürlich auch die Vorbereitung auf das zweite Examen. Wenn es so ist, dann muss man bei den Durchfallerquoten Bremer Uni

versitätsabsolventen die Frage stellen, wo die Ursache liegt!

Wenn beklagt wird, dass die Politik beim ersten Examen eingreift, dann mag es ja daran liegen, dass der Lehrkörper den Beweis nicht geführt hat, junge Menschen vernünftig auf das erste Examen vorbereitet zu haben. Die Frage muss ja auch einmal gestattet sein: Wo wird in Bremen der Beweis für eine ordnungsgemäße Ausbildung geführt, die ein Durchfallen in dem Maße im zweiten Staatsexamen verhindert?

Ich habe ja nicht gesagt und kein Mensch behauptet, dass die Juristenausbildung in Bremen für alle Leute völlig unsinnig ist. Es gibt hier sehr gute Absolventen, nur, das Problem ist, und darüber müssen wir uns einmal klar werden, Herr Kollege Isola hat das völlig richtig dargestellt, wir sprechen bei dem Bereich über vier Punkte. Die Latte geht von 18 Punkten bis null Punkte. Meine Damen und Herren, wir sprechen über das Bestehen eines juristischen Staatsexamens mit vier Punkten. Das ist das Mindestmaß bei einer Zensurenlatte, die bei 18 Punkten endet, und da muss es doch einmal möglich sein, auch jungen Menschen zu sagen, dass es irgendwie nicht geklappt hat.

Falsch ist der Hinweis, Herr Kuhn, das möchte ich wirklich noch einmal sagen, dass Hausarbeiten aus finanziellen Gründen abgeschafft würden. Das ist ein ganz anderer Grund.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Nein!)

Es tut mir Leid! Wir haben den Auftritt von Herrn Professor Böllinger alle erlebt.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Er hat das nicht gesagt, das war Herr Bewersdorf, der das gesagt hat!)

Ich wollte Ihnen nur sagen, wenn das so abläuft wie der Auftritt dieses Herrn, dann wird es natürlich schwierig, mit uns zu sprechen!

Ich darf Ihnen sagen, die Abschaffung der Hausarbeit hat einen ganz anderen Hintergrund. Das ist das Fortschreiten der EDV-Technik. Wenn heute Hausarbeiten im Umfang von 90 bis 120 Seiten nur deswegen, weil sie EDV-mäßig durch abgespeicherte Texte erstellt werden, abgegeben werden, dann fragt man sich wirklich, ob es noch eine individuelle Leistung ist. Alle, die Hausarbeiten geschrieben haben, wissen, bei einem Bearbeitungszeitraum von vier bis sechs Wochen macht man das in der Regel häufig durch größere Gesprächsrunden, um in der Meinung sicher zu werden, möchte ich einmal vorsichtig formulieren. Man kann es auch anders sagen: Es sind meistens Kollektive, die Hausarbeiten erstellen, aber das kann man ja nicht beweisen.

Ich darf Ihnen sagen, das erste Examen muss auf das zweite vorbereiten. Darum ist es sinnvoll, weil die Nachfrage des Marktes nach jungen Juristinnen und Juristen sich am zweiten Examen orientiert, das Examen in Bremen umzustellen. Wir geben damit den Studenten in Bremen die Chance, sich bundesweit nach bestandenem zweiten Examen mit einem guten, verbesserten Examen aus Bremen chancenreich zu bewerben, und ich glaube, das ist im Interesse anderer, genau wie die anderen Spitzenleistungen der Universität von der CDU-Fraktion ausdrücklich begrüßt werden.

Ich darf Sie daher bitten, dem Antrag des Rechtsausschusses zuzustimmen. — Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Isola.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte nur auf einige Einwände des Kollegen Kuhn eingehen, ich denke, das gehört sich so, und jetzt nicht noch einmal eine allgemeine Stellungnahme der SPD-Fraktion abgeben, die war ja im Bericht des Ausschusses enthalten.

Ich möchte drei Punkte ansprechen, Herr Kuhn. Zunächst einmal noch einmal die Frage der Themenhausarbeit, und das auch im Zusammenhang mit dem Schwerpunkt und der Wissenschaftlichkeit von Ausbildung: Wir bejahen sie. Das habe ich auch vorgetragen, das ist auch die Auffassung der Koalitionsfraktionen. Deswegen haben wir die Hausarbeit mit der Maßgabe beibehalten, dass auch die Schwerpunktausbildung, die wir ebenfalls für gut halten, erhalten bleibt.