Die siebente Anfrage bezieht sich auf die Verleihung der Ehrenmedaille an Oberbürgermeister a. D. Karl Willms. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Tittmann.
Frage eins: Welches Organ der Seestadt Bremerhaven oder der Freien Hansestadt Bremen hat die Verleihung der Ehrenmedaille an den Oberbürgermeister a. D. Karl Willms beschlossen?
Frage drei: Ist es üblich, solche Auszeichnungen für angebliche Verdienste in Bremerhaven ohne Beschluss oder auf Vorschlag des Magistrats oder der Stadtverordnetenversammlung zu verleihen?
Wie üblich aufgrund eigener Würdigung hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen sich einvernehmlich darauf verständigt, Herrn Senator und Oberbürgermeister a. D. Karl Willms wegen seiner hervorragenden Verdienste um die Freie Hansestadt Bremen sowie um ihre Städte Bremen und Bremerhaven mit der Bremischen Ehrenmedaille in Gold auszuzeichnen.
Trifft es zu, dass sich während der Amtszeit von Herrn Willms, also der SPD, die Verschuldung Bremerhavens mehr als verdoppelt hat, und trifft es zu, dass nur die Schuldenübernahme des Landes die Stadt Bremerhaven seinerzeit vor der Zahlungsunfähigkeit bewahrt hat?
und darum weiß ich jetzt nicht, ob ich darauf antworten soll! Es geht hier um die landespolitischen Verdienste dieses früheren Kollegen.
Ich habe überall, von allen Seiten, völlig unabhängig von Parteipolitik große Resonanz und Verständnis für diese Verleihung gehabt. Die Veranstaltung selbst habe ich denkwürdig in Erinnerung.
Sie turnen auf einer anderen Veranstaltung. Sie müssen in der Stadtverordnetenversammlung versuchen, die Debatte mit dem Magistrat zu führen, aber Sie müssen nicht über unseren Umweg hier sozusagen Ihren Frust aus der Stadtverordnetenversammlung in den Landtag bringen.
Verstehen Sie mich bitte nicht verkehrt! Mich interessiert nur die Verfahrensordnung, nicht mehr und nicht weniger! — Danke schön!
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Hörschäden durch Diskolärm“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Sauer, Frau Dreyer, Pflugradt, Eckhoff und Fraktion der CDU.
Erstens: Gibt es Erkenntnisse über durch laute Diskothekenmusik verursachte Hörschäden bei Jugendlichen im Land Bremen?
Zweitens: Wie beurteilt der Senat die schweizerische Diskothekenverordnung mit Dezibel-Höchstwerten?
Ich bemühe mich, die passende Dezibelstärke jetzt zu erreichen! Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Es gibt in Bremen keine speziellen Erkenntnisse über Hörschäden bei Jugendlichen durch laute Diskothekenmusik.
Die schweizerische Diskothekenverordnung vom 1. April 1996 sieht eine Schallpegelbegrenzung in Diskotheken auf 93 Dezibel vor. Eine solche Begrenzung ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Überwachung der Einhaltung einer solchen Vorschrift stößt in der Praxis jedoch auf erhebliche Schwierigkeiten.
Wie Erfahrungen aus den achtziger Jahren in Nordrhein-Westfalen zeigen, wurden die dort verordneten Schallpegelbegrenzungen nach durchgeführten Kontrollen im weiteren Diskothekenbetrieb nicht beachtet. Die Auflagen wurden systematisch umgangen. Diese Erfahrungen ermutigen bislang nicht zu einer gesetzlichen Regelung. Gleichwohl bleibt der Weg auf der Tagesordnung, wenn geeignete Mittel der Kontrolle entwickelt sind. Der Senat setzt vorerst im Wesentlichen darauf, einen gesundheitsverträglichen und eigenverantwortlichen Umgang mit Lärm bei den Heranwachsenden zu fördern. Hierzu haben der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und die Ärztekammer unter Beteiligung des Landesinstituts für Schule aus Anlass der bundesweiten Schulkampagne „take care of your ears“ eine Lärmaufklärungskampagne an den bremischen Schulen initiiert. Neben der Altersgruppe der Diskotheken- und Musikveranstaltungsbesucher werden besonders die jüngeren Klassenstufen der fünften und sechsten Klassen angesprochen. Ihnen werden nicht nur die Nachteile einer Lärmschädigung, sondern auch die Vorteile eines ungeschädigten Gehörs für den Hörgenuss im Rahmen des Musikunterrichts vermittelt. Dieser Weg der Aufklärungsarbeit für einen gesundheitsverträglichen Umgang mit Lärmquellen erscheint langfristig erfolgreicher als behördliche Regelungen im Freizeitbereich. — Soweit die Antwort des Senats!
Ich war das letzte Mal Ende letzten Jahres damit befasst, und sie macht nur Sinn, wenn sie etwas längerfristig angelegt ist. Wir haben da, glaube ich, erst einmal keine zeitliche Begrenzung.
Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Werbemaßnahmen für das Projekt ‚Abenteuer Spurensuche‘“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Schramm, Frau Dr. Trüpel und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Welche Werbe- und Marketingmaßnahmen — mit welchem Finanzvolumen — wurden für das Expo-Projekt „Abenteuer Spurensuche“ durchgeführt?
Drittens: Sieht der Senat mit diesem Projekt den Grundstein zur Gründung eines eigenständigen Museums „Erlebniswelt Auswanderung“ gelegt?