Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ein aus meiner Sicht wichtiger Teil der inneren Sicherheit und damit ein Mosaikstein zur Bekämpfung von Kriminalität sowie zur Herstellung verbesserter subjektiver Sicherheit ist zweifellos das Waffenrecht. Mit einer Änderung von 1996 besteht das Waffengesetz nun schon seit Mitte der siebziger Jahre unverändert und hat damit der Entwicklung im Waffenbesitz und im -missbrauch insbesondere zur Begehung von Straftaten in keiner Weise Rechnung getragen. Alle Entscheidungsträger in Bund und Ländern sowie auch Berufsvertretungen der Polizei und Verbände sind sich entgegen der Auffassung der Waffenlobby einig, dass das Waffenrecht wesentlich stringenter gefasst werden muss.
Nur, die Regelungen im Detail sind schwer zu einigen, und zwar parteiunabhängig. Dies wird auch an der offenbaren Doppelgleisigkeit zur Novellierung des Waffengesetzes zwischen Bundesrat und Bundesregierung deutlich. Auch wenn das Waffenrecht in der Regelungskompetenz des Bundes liegt und dies aus vereinheitlichenden Gründen auch gut so ist, haben die Länder doch Mitentscheidungs- und Initiativrechte, die eben zu diesen kontroversen Auffassungen im Detail führen und damit den dringend notwendigen Abschluss der Novellierung des Waffengesetzes verzögern. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Meine Damen und Herren, die große Koalition in Bremen hat bereits 1997 gefordert, eine Initiative zur Änderung des Waffenrechts zu ergreifen oder auch zu unterstützen, um den Zugang zu Waffen zu erschweren und damit die Begehung von Straftaten mit Waffen so weit wie möglich zu unterbinden. Ich weiß, dass der Senat seitdem und auch schon vorher insbesondere bei den Innenministerkonferenzen gemeinsam mit anderen Ländern für entsprechende Änderungen eingetreten ist. Dass es äußerst schwierig ist, alle Meinungen zu verschiedenen Änderungsnotwendigkeiten unter einen Hut zu bringen, ist offenkundig. Die Bundesregierung hat vor, das gesamte Waffengesetz zu novellieren. Der Bundesrat ist parallel dazu initiativ geworden. Darüber hinaus werden die Auffassungen einer Reihe sachverständiger Organisationen eingeholt. Nicht zuletzt ist allerdings die Waffenlobby aktiv beeinflussend tätig, um möglichst schärfere Bestimmungen zu verhindern. Meine Damen und Herren, unser heutiger Antrag ist unter dem Aspekt zustande gekommen, erneut ein Signal und einen Appell in Richtung Berlin und IMK zu geben, die dringend notwendige Änderung zu Ende zu bringen. Die positiven Ansätze, die in den vergangenen zehn Jahren bereits dreimal zunichte gemacht wurden, weil man sich nicht einigen konnte, müssen schnell geeinigt werden. Meine Damen und Herren, wenn man sich die Bewaffnung von Bürgern betrachtet, wenn man sich die rapide steigende Zahl von im Umlauf und in Besitz befindlichen Waffen ansieht, wenn man die permanent steigende Zahl von Straftaten mit Waffen anschaut, dann kann kein Zweifel daran aufkommen, dass dringender Änderungsbedarf besteht.
Deshalb fordern wir den Bund und die Länder auf, unverzüglich die Vorstellungen für Änderungen auf einen Nenner zu bringen und zu beschließen. Dabei sind hohe Anforderungen unter anderem an die Sicherung der Waffen, gerade wenn sie sich in Privatbesitz befinden, zu stellen. Der so genannte kleine Waffenschein für Gas- und Alarmwaffen muss festgeschrieben werden, schon deswegen, weil zirka 60 Prozent dieser Waffen an den Tatmitteln insgesamt bei Raubdelikten eine Rolle gespielt haben. Der Katalog der verbotenen Gegenstände im Waffengesetz wie Wurfsterne, Butterflymesser und so weiter muss allumfassend festgeschrieben werden. Selbst das so genannte Taschenmesserprivileg, damals für Behinderte vorgesehen, die Taschenmesser nicht benutzen konnten, muss aufgehoben werden, weil die Entwicklung gezeigt hat, dass diese relativ kleinen Springmesser als heimtückische Angriffswaffen von Nichtbehinderten genutzt wurden. Meine Damen und Herren, aus meiner Sicht sollte die Überwachung und Ausgabe von Berechti
gungsscheinen für Waffen aller Art in behördliche Hände gelegt werden, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass zum Beispiel Waffenhändler nach Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses die Dinge konsequent handhaben, die sie dann handhaben müssten.
Meine Damen und Herren, wer sich die Meldungen der Medien über viel zu viele Straftaten mit Waffen ansieht, kann nur zu dem Schluss kommen, Regelungen müssen her, die mit dazu beitragen, dass der Waffenbesitz in geordnete und verantwortbare Bahnen gelenkt wird und das rasch. Dazu wie gesagt gehört, dass Waffen vor fremdem Zugriff absolut gesichert werden, dass der Gebrauch von Gaspistolen unterbunden werden muss und Sanktionen zum Beispiel als Ordnungswidrigkeitentatbestand möglich werden.
Ich frage mich auch, ob Gaspistolen von den Herstellern nicht als solche kenntlich gemacht werden sollten, damit sie als Gaspistolen sofort erkennbar werden. Neben einem Erlaubnisschein würde die farbliche Kenntlichmachung dazu führen, dass die Begehung von Straftaten mit diesen Waffen – nach Schätzungen des BKA um 50 Prozent schwerer Verbrechen wie Menschenraub, Geiselnahme, räuberische Erpressung sowie viele Banküberfälle – erheblich zurückgeführt werden könnte. In Italien wird diese Kenntlichmachung schon lange praktiziert.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass sich alle Beteiligten über die Bedenkenträger aus der Waffenlobby hinwegsetzen und klare, stringente und wirksame Strafandrohungen beziehungsweise Ordnungswidrigkeitentatbestände regeln. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass die Paragraphen 52 a und 53 des Waffengesetzes dahin gehend geändert werden, dass die Mindeststrafen erheblich angehoben werden, damit die Androhung auch ihre Wirkung zeigt.
Meine Damen und Herren, ich möchte nicht schließen, ohne auf eine Veröffentlichung zu sprechen zu kommen, die der Kollege Dr. Güldner in einem Magazin der so genannten Basisgewerkschaft Polizei veranlasst hat, in der er eine Reihe von Positionen vertreten hat.
Ja, das steht hier! Ich kenne nur einen Dr. Güldner von den Grünen in Bremen. Ich will das hier nur punktuell vortragen. Es wird unter anderem da ausgeführt: „Matthias Güldner ist enttäuscht über die Untätigkeit der großen Koalition.“ Also der Koalition hier in Bremen! „Während Rotgrün in Berlin einen allseits gelobten Gesetzesentwurf zur Beschränkung gefährlicher Waffen vorgelegt hat, hinken CDU und SPD in Bremen immer noch hinter
her.“ An anderer Stelle: „Der Bürgerschaftsantrag“, also dieser hier heute, „soll alle drei Jahre dazu führen, dass sich die große Koalition auch daran erinnert, dass sie 1997 bereits einen Antrag eingebracht hat.“ Dann eine weitere Passage: „Ziel aller politischen Kräfte muss nach Meinung der Grünen sein, Waffen und waffenähnliche Gegenstände so weit wie möglich aus der Alltagskultur zu verbannen.“
Das ist ja in Ordnung, das begrüße ich sehr. Dann weiter: „Ich bin besonders zornig über die CDU, die sich ständig als Partei der inneren Sicherheit darstellt. Anstatt populistisch den gezielten Todesschuss bei Geiselnahmen für das Bremer Polizeigesetz zu fordern, sollte sie lieber konsequent gegen Alltagsgewalt, die mehr Menschen in unserer Stadt betrifft, vorgehen.“
Sehr geehrter Herr Dr. Güldner, diese große Koalition hat 1997 genau aus den Gründen, die Sie genannt haben, die damalige Initiative, die Verschärfung des Waffenrechts zu unterstützen und abschließend in Bremen die Regelung umzusetzen, was zwangsläufig ist, aber auch die Bremer Verordnung zur Ausführung des Waffengesetzes auf den neusten Stand zu bringen, auf den Weg gebracht. Die große Koalition hinkt nicht hinterher, was die Fortschreibung des Waffenrechts anbelangt, sondern sie begleitet die Initiativen von Bundesrat und Bundesregierung kontinuierlich und konstruktiv. Wenn Sie die Kompetenzen von Bund und Ländern in dieser Frage nicht kennen, dann sollten Sie auch nicht behaupten, dass die Koalition in Bremen nichts täte, um die verschiedenen Initiativen zum Abschluss zu bringen.
Der heutige Antrag hat auch keinen Erinnerungswert, wie ich eben schon sagte, zum CDU/SPD-Antrag von 1997, sondern soll, ich sagte es eingangs, ein Signal geben, die Änderungsnotwendigkeiten gemeinsam, einheitlich und rasch zum Abschluss zu bringen, und zwar in Berlin. Herr Dr. Güldner, die frühere Bonner Koalition hat auch nicht geschlafen, wie Sie in Ihrem Artikel behaupten, sondern CDU/ CSU und FDP konnten ihre Vorstellungen dreimal nicht durch die Gesetzesinstanzen bringen. Nun sind wir beim vierten Versuch, gleichwohl ein halbierter Versuch zwischen Bundesrat und Bundesregierung. Ich hoffe, auch das habe ich gesagt, dass es nun zum Abschluss kommt.
Inhaltlich haben wir offenbar keinen Dissens. Ich gehe davon aus, dass das, was Sie dort gesagt haben, inhaltlich die Meinung der Grünen ist und in
sofern unseren Meinungen voll entspricht. Ihren Zorn allerdings, Herr Dr. Güldner, werden wir ertragen. Sollten Sie sich jedoch, wie die CDU es ist und bleiben wird, nun auch zur Partei der inneren Sicherheit aufschwingen wollen, so warte ich gespannt auf die Signale und die entsprechenden konkreten Initiativen.
(Beifall bei der CDU – Abg. Frau L i n - n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Herr Her- derhorst, das können wir Ihnen nicht an- tun, dann kommt Ihnen ja Ihr Feindbild ab- handen!)
Allerdings sollten Sie nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, nicht den finalen Rettungsschuss gegen Alltagsgewalt abwägen, sondern beides deutlich regeln und angehen. Der finale Rettungsschuss ist kein Thema, das sich auch nur ansatzweise zur populistischen Auswertung eignet.
Insofern, glaube ich, ist die Ernsthaftigkeit dieses Themas bei Ihnen etwas verkannt worden an dieser Stelle.
Ich komme zum Schluss! Wir sollten, wenn Sie schon von Alltagsgewalt sprechen, gemeinsam darüber nachdenken, wie diese Alltagsgewalt, die im Übrigen näher definiert werden müsste, bekämpft werden kann und mit welchen Mitteln.
Meine Damen und Herren, ich glaube, Berlin und die Länder sind fraktions- und parteiübergreifend auf gutem Wege. Ich hoffe, dass dieser Antrag einen Beitrag zur abschließenden, durchgreifenden Regelung darstellt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Keine Sorge, ich möchte jetzt nicht mit dem finalen Rettungsschuss anfangen, weil ich mir vorstellen kann, dass wir die Debatte dazu gesondert zu einem anderen Zeitpunkt führen. Ich will mich heute auf das Waffenrecht beschränken.
Meine Damen und Herren, in Deutschland gibt es zirka 15 Millionen Gas- und Alarmwaffen, jährlich kommen zirka 300 000 hinzu. Die Bereitschaft, Waffen egal welcher Art bei der Begehung von Straftaten einzusetzen, wächst ungebremst. Was schließt ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Bundesinnenminister Otto Schily hat nach ausgiebigen Gesprächen und Expertenrunden mit Interessenverbänden, unter anderen auch mit der Gewerkschaft der Polizei, den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts in die Ressortabstimmung gegeben und den Ländern zur Stellungnahme zugeleitet. Der Kollege Herderhorst ist darauf eingegangen. Der Entwurf verwirklicht das in der Koalitionsvereinbarung festgelegte Ziel, ein verständlicheres, übersichtlicheres und auch vom Umfang her deutlich reduziertes Waffengesetz zu schaffen, dabei wird zugleich das Waffenrecht in wesentlichen Punkten verschärft.
Worum geht es dabei im Einzelnen? Eine wichtige Regelung ist der so genannte kleine Waffenschein für Gas- und Alarmwaffen, man sagt auch Schreckschusswaffen, darauf ist der Kollege eingegangen. Das heißt, wer zukünftig eine solche Waffe erwerben, besitzen oder führen will, der benötigt ein polizeiliches Führungszeugnis. Das ist das Zeugnis über ihn betreffende Eintragungen im Bundeszentralregister, das er dem Verkäufer vorzulegen hat. Von diesem erhält er einen Waffenbegleitschein, den er beim Führen der Waffe bei sich zu tragen hat, tut er dies nicht, kann ein Bußgeld verhängt werden. Diese Regelung soll dem Missbrauch solcher Waffen entgegenwirken.
Im Gegensatz zum Kollegen Herderhorst bin ich der Auffassung, dass diese Regelung wirklich schlau ist. Man muss sich vorstellen: Eine Behörde muss den gesamten Altbestand – ich sagte Ihnen die Zahl vorhin, 15 Millionen und die Waffen, die dazukommen – erst einmal aufnehmen und dann die entsprechenden Folgerungen daraus ziehen. Man ahnt, was eine Behörde damit zu tun hat. Da das ein Bußgeldtatbestand wird, kann ich mir vorstellen, dass jeder, der eine Waffe führt – denn gegen Illegalität kann man sowieso nichts machen –, dann auch ein Interesse daran hat, so einen Waffenbegleitschein zu bekommen. Das ist auch notwendig, da aus der Kriminalstatistik hervorgeht, dass 60 Prozent aller Raubdelikte mit Gaspistolen verübt werden.
Diese Zahl von 15 Millionen klingt so gewaltig. Ich habe mir einmal Zahlen aus Bremerhaven besorgt, damit man merkt, dass das Thema auch näher dran ist. Die Schülervertretung der gewerblichen Lehranstalten in Bremerhaven hat eine anonyme Umfrage unter den Schülern gestartet. Es wurden 1000 Fragebögen verteilt, die anonym abgegeben werden konnten, mit denen Jugendliche gefragt wurden, ob sie Waffen besitzen. Erstaunlicherweise sind 869 Fragebögen wieder abgegeben worden. 91 Personen – das sind 10,48 Prozent – haben erklärt, dass sie Waffen bei sich führen, unter anderem 48 feststehende Messer, 35 Klappmesser, 34 Gaspistolen, 20 Pistolen, sechs Schlagstöcke und 15 sonstige
Regelungsbedarf bestand außerdem für die sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen. Danach müssen bis zu zehn Langwaffen, ich sage einmal Gewehre, grundsätzlich in einem Schrank der Sicherheitsstufe A, das heißt, es muss ein einwandiger Stahlschrank sein, bei getrennter Lagerung der Munition aufbewahrt werden. Kurzwaffen, also Pistolen oder Revolver, müssen generell in einem Schrank der Sicherheitsstufe B, das muss ein doppelwandiger Stahlschrank sein, aufbewahrt werden. Bei begründetem Anlass, und das ist auch wichtig, ist eine Kontrolle der Aufbewahrungsmodalitäten durch die Waffenbehörde vorgesehen. Der Gesetzentwurf enthält nunmehr ein Verbot von Wurfsternen sowie entsprechend dem bisherigen Recht ein Verbot von Spring- und Pfeilmessern. Auch auf Sportschützen und Jäger hat dieser Gesetzentwurf Auswirkungen, das ist auch mit den entsprechenden Verbänden beredet worden. Künftig sollen Waffenbesitzkarten an Sportschützen und Jäger zunächst nur befristet für fünf Jahre, beim nächsten Antrag für zehn Jahre und danach dann unbefristet erteilt werden. Nach einer Ausübung des Schießsports oder der Jagd über einen Zeitraum von 20 Jahren wird die Möglichkeit zum lebenslangen Besitz der Schusswaffe eröffnet. Wichtig ist noch, falls jemand, der Jagd oder Sportschießen betreibt, diesen Sport aufgibt, die Waffen aber in seinem Besitz bleiben, er dafür Sorge zu tragen hat, dass diese Waffen durch ein technisches Blockiersystem gesichert werden. Dies gilt im Übrigen auch, wenn Waffen im Wege der Erbfolge dann den Besitzer wechseln. Ich will noch einen Hinweis geben, der nicht in diesem Gesetzentwurf steht. Herr Herderhorst hat angesprochen, dass es eigentlich wesentlich wäre, Waffen durch eine Farbe zu kennzeichnen. Ich würde das sogar noch auf Spielzeugwaffen ausweiten. Mein Verständnis für Eltern, die ihren Kindern so etwas kaufen, ist sowieso sehr begrenzt, ich sehe eigentlich nicht ein, dass Kinder damit spielen müssen.
Wenn sie aber schon einmal vorhanden sind, warum kann man die Hersteller von Spielzeugwaffen nicht auch dazu bringen, dass diese Waffen mit einer besonderen Farbe gekennzeichnet werden sollen? Signalrot, knallgrün oder in der Art, das würde mit Sicherheit auch dazu führen, dass solche tragischen Begebenheiten, wie wir sie in letzter Zeit wieder erlebt haben, ausgeschlossen sind.
Ich stelle fest, dass das Gesetzesverfahren eigentlich auf einem gutem Wege ist. Ich hoffe, dass sich alle verständigen. Insofern gehe ich auch davon aus, dass dieser Antrag eine große Mehrheit in diesem Hause findet. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann mich sehr kurz fassen, da Herr Herderhorst schon im Wesentlichen meine Positionen vorgetragen hat.
Es kam mir gerade so spontan in den Sinn, ich bin in der Frage der Kinderspielzeuge ganz anderer Meinung, zumindest wenn es sich, sagen wir einmal, um harmlose Dinge bei kleinen Kindern handelt. Wenn man das massiv unterdrückt, das ist jetzt aber eine pädagogische Debatte, entwickeln viele Menschen wahrscheinlich irgendwelche Zwangsneurosen und ballern dann hinterher mit den richtigen Dingern herum. Das müssten wir an anderer Stelle noch einmal bereden, ob das wirklich so ist.