Ich sage ja, darüber müssten wir einmal reden, ob es da einen direkten Zusammenhang zwischen den Cowboy-und-Indianer-Spielen und der späteren Benutzung echter Waffen gibt.
Die Gewerkschaft der Polizei, Herr Herderhorst, hat im Prinzip schon zusammengefasst, was es zu diesem Gesetzentwurf zu sagen gibt. Ich darf mit Genehmigung des Präsidenten das „GdP“-Monatsjournal zitieren: „Was in drei Anläufen während der vergangenen Legislaturperioden der alten Bundesregierung nicht gelungen ist, scheint der neuen zu gelingen, die Novellierung des Waffengesetzes. Der Grund dieses Erfolges ist einfach: Anders als sein Vorgänger hat Bundesinnenminister Otto Schily gleich zu Beginn des erneuten Anlaufes zur Erarbeitung der Grundzüge einer Novelle das Gespräch mit den Interessenverbänden gesucht.“
Das heißt, es ist in der Tat richtig, dass Herr Kanther, der ja nun ein wesentliches Image der alten Bundesregierung geprägt hat als Mann der inneren Sicherheit, es nicht geschafft hat, und das haben Sie ja selbst eben auch noch einmal gesagt, an dieser ganz wichtigen Stelle etwas zur Sicherheit der Bür––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Es ist auch richtig, dass Rotgrün das sofort angepackt, Herr Schily einen fertigen Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt hat, den die Länder zur Begutachtung haben, und dass man bei all den positiven Stellungnahmen, die es inzwischen dazu gibt, sehr wohl der Meinung sein kann, dass Rotgrün diese Novellierung des Waffenrechts jetzt durchsetzt und dass wir heilfroh sein können, dass das nun endlich kommt.
Es ist sehr viel gesagt worden, was ich mir schenken kann, zu den einzelnen Bestimmungen dieses neuen Gesetzes, zum kleinen Waffenschein, zu der Frage der Signal- und Gaspistolen und zum polizeilichen Führungszeugnis. Hier teile ich die Meinung meiner Vorrednerin, dass die vom Bundesinnenminister vorgeschlagene Regelung sehr wohl machbar ist. Ich glaube aber, das ist eine Diskussion, die in der Tat noch auf Expertenebene zu führen ist, da werden wir sehen, was dabei herauskommt.
Es ist auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass der gesamte Bereich der so genannten Waffensammler oder Waffennarren, die Waffen als Dekoration und Ausstellungsstück benutzen, hier weiter eingeschränkt wird, dass registriert und kontrolliert wird und dass diesen ganzen Unsitten ein Riegel vorgeschoben wird.
Es ist auch richtig, das konnte man natürlich damals noch nicht wissen, das weiß man heute, dass über die erwähnten Messer, Wurfsterne, Gaspistolen hinaus auch moderne Gerätschaften, wie man eher sagen müsste, die von Jugendlichen, aber auch von anderen als Waffen benutzt werden, wie Laserzielgeräte, Elektroschockgeräte und so weiter, endlich in den Blick genommen werden. Wenn durch die Statistiken erwiesen ist, dass diese Waffen tatsächlich auch für die entsprechenden Delikte, Sie haben sie ja genannt, benutzt werden, dann muss auch hier der Gesetzgeber einschreiten, und der Entwurf der Bundesregierung sieht das auch vor.
Die Waffenlobby, die nun dagegen ist, das kann man ja verstehen, ist erwähnt worden. Man muss aber noch einmal genauer hinschauen, warum das bisher so schwierig war, wenn es einen so großen Konsens in der Sache gibt, den wir ja gerade festgestellt haben. Das Problem sind ganz offensichtlich einige Flächenländer, einige Bundesländer, und zwar ganz klar die – und da reden wir jetzt über allgemeine Politik –, in denen Schützenverbände und Jägergruppen einen erheblichen Einfluss ausüben und wo man aus wahltaktischen Gründen immer wieder, wenn wir uns eigentlich alle einig sind, dass das Waffenrecht novelliert werden soll, im letzten Moment einen Rückzug macht und sich dann nicht traut, diese Gruppen zu vergraulen.
Das ist offensichtlich der Punkt. Bayern und Baden-Württemberg sind dabei, CSU- und CDU-regiert, Niedersachsen mit seinen vielen Schützenvereinen ist dabei, im Moment SPD-regiert. Hier würde ich Sie beide sehr herzlich bitten, diesen Gesetzentwurf auch dadurch zu unterstützen, dass Sie Ihre Parteifreunde in diesen Ländern noch einmal sehr dringlich daran erinnern, dass die Leidtragenden dieser Auswüchse letztendlich alle Bürgerinnen und Bürger, die Opfer der Verbrechen, die mit diesen Waffen begangen werden, sind. Ich finde, dass diese Bundesländer, die das bisher blockiert haben, jetzt endlich ihre Blockade aufgeben müssen.
Wir alle haben noch in Erinnerung, und da komme ich zu dem Punkt des sicheren Verwahrens von Waffen, es ist auch von meinen Vorrednern angesprochen worden, dass Kinder und Jugendliche mit den Waffen ihrer Eltern ganz schreckliche Bluttaten angerichtet haben, und zwar nicht nur, was wir vielleicht als Erstes in Erinnerung haben, in den USA, wo schon kleinste Kinder mit scharfen Waffen ihrer Eltern herumhantieren, sondern auch in Deutschland. Wenn Sie sich erinnern, gab es mehrere Vorfälle, zuletzt in Bayern, ich glaube, in Bad Reichenhall, wo ein Jugendlicher mit den Waffen seines Vaters erhebliche Bluttaten angerichtet hat. Weil dort ein bekannter Schauspieler betroffen war, der zufällig vorbeikam, hat das ja auch noch eine gewisse Popularisierung erlangt. Hier sollten wir ganz deutlich sehen, das sind keine Schießübungen, das sind Mordversuche, und darum geht es in diesem Punkt, und deswegen ist es auch so wichtig, hier zu reagieren.
Wir werden dem Antrag im Beschlussteil so auch zustimmen, weil wir da überhaupt keinen Dissens haben. Es ist in der Tat aber so, dass mich die bremische Haltung der beiden Großkoalitionäre schon etwas verwundert hat, weil sie ja in ihrem Antrag in der Tat selbst daran erinnern, dass sie 1997 einen Antrag beschlossen hatten, in dem der Senat aufgefordert worden ist, hier tätig zu werden. In Ihrem eigenen Antrag schreiben Sie nun, wir müssen den Senat noch einmal daran erinnern, dass er das endlich auch tut. Insofern ist das keine Behauptung von mir, sondern Ihr eigener Antrag. Sie beziehen sich sogar auf Ihre eigene Initiative von 1997, und ganz offensichtlich ist in der Zwischenzeit noch nichts passiert.
Ich möchte den Innensenator bitten, dass er ähnlich wie sein Kollege Wrocklage aus Hamburg, der sofort, als der Gesetzentwurf des Innenministers vorlag, in die Öffentlichkeit gegangen ist und diesen uneingeschränkt unterstützt hat, zum einen im Bundesrat und in der Innenministerkonferenz, und zum andern an diejenigen Innenminister, auf die er einen gewissen Einfluss hat, appelliert, endlich ihre
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte einmal gleich zu Beginn klarstellen, Herr Abgeordneter Dr. Güldner, dass es hier überhaupt keine Blockaden mehr gibt. Die Innenminister haben einvernehmlich die Bundesregierung gebeten, so schnell wie möglich einen solchen Gesetzesvorschlag einzubringen. Die Hintergründe sind allerdings genauso, wie Sie gesagt haben, es war mehr ein Problem Flächenländer gegen Stadtstaaten, wobei bei den Flächenländern auch all die Jäger eine Rolle spielten.
Es gibt jetzt eine abgestimmte Vereinbarung. Der Bundesinnenminister hatte versprochen, einen Gesetzentwurf bis zum Sommer vorzulegen, er hat sich verspätet, gleichwohl liegt der Gesetzentwurf vor. Wir sind einvernehmlich der Auffassung, dass das eine Grundlage für das weitere Vorgehen ist. Ich habe auch sofort mit einer Presseerklärung darauf reagiert, genau wie der Kollege Wrocklage in Hamburg, wobei man ja wissen muss, dass die drei Stadtstaaten in dieser Frage weitestgehend identische Positionen haben, denn wir sagen, die gegenwärtigen Bedingungen für den kleinen Waffenschein sind uns nicht weitgehend genug. Wir wollen sie noch verschärfen, wir wollen hier noch die so genannten Butterfly- und Springmesser hinzufügen, weil das gerade die Messer sind, die von Jugendlichen genutzt werden, die mit diesen Messern auch Gewalt produzieren.
Auf Vorschlag von Hamburg ist im Bundesratsausschuss Inneres ein Antrag eingebracht worden, den wir von Bremen aus insoweit unterstützt haben, als dieser Punkt noch in das Gesetz mit aufzunehmen ist, so dass wir das Verfahren zwar noch bis zum Dezember 2000 verlängern, aber das nur, um diese Verschärfung noch zu erreichen. Das ist übrigens eine Position, die weitestgehend auch geeint worden ist mit denen der anderen Länder, so dass ich davon ausgehe, dass die von Herrn Schily vorgelegte Waffengesetznovelle in diesem Punkt noch verschärft wird.
Das Zweite ist genau das, was auch vorhin von Herrn Herderhorst und Frau Marken angesprochen worden ist, inwieweit wir den Besitz bestehender Waffen überprüfen und vor allen Dingen auch die Zuverlässigkeit der Besitzer prüfen. Ich erinnere an unsere Diskussion über die Kampfhundeverordnung. Auch da geht es ja darum, nicht nur die Hunde, sondern auch die Halter der Hunde anzuschauen, wir müssen auch die Halter der Waffen überprüfen. Allerdings gebe ich auch zu bedenken, dass das na
türlich auch mit einem gewissen Verwaltungsaufwand verbunden ist. Es muss geprüft werden, ob das machbar ist.
Insofern kann ich nur unterstreichen: Wir haben als Bremer Senat sofort reagiert, wir haben unsere Stellungnahme abgegeben, wir sind dabei, uns hier sehr konstruktiv einzubringen. Ich gehe davon aus, dass dieses Gesetz des Bundes – es ist ja ein Bundesgesetz, meine Damen und Herren – Anfang nächsten Jahres zur Beschlussfassung kommt. Ich bedanke mich für den Antrag hier im Haus. Er unterstützt unser gemeinsames Anliegen. – Vielen Dank!
Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 15/403 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stehe hier heute als sozialdemokratischer Abgeordneter
und freue mich, dass wir hier als Regierungskoalition eine Bundesratsinitiative der bayerischen Staatsregierung unterstützen. Ich glaube, dass das eine An––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
gelegenheit ist, an der, das will ich auch gern sagen, wir als Sozialdemokraten ein großes Interesse hatten, die nicht so alltäglich ist und bei manchem vielleicht den Gedanken hervorbringt, es handele sich hier um verkehrte Welt, oder wohin geht es denn jetzt.
Es geht um die Frage der Sicherung von Arbeitsbedingungen und tariflichen Standards, insbesondere auf den Baustellen und im Bereich der Bauwirtschaft. Die Koalition hat, wie Sie wissen, verabredet, sich in dieser Legislaturperiode an die Frage heranzumachen, wie man über ein Landesvergabegesetz die Tarifstandards und Arbeitsbedingungen auf dem Bau sichern kann. Diese Gesetzesinitiative greift Probleme dabei auf, die im Bereich von rechtlichen Unsicherheiten vorherrschen.
Es ist bekannt, wir haben es hier mehrfach diskutiert, dass die Länder Berlin und auch Bayern Vergabegesetze haben. Jüngst ist das Bundesland Saarland dazugekommen, und auch Thüringen steht kurz vor der Verabschiedung eines solchen Gesetzes. Der Bundesgerichtshof hat allerdings Anfang dieses Jahres verschiedenste Einwendungen formuliert. Zu diesen Einwendungen hat gehört, dass bei Überprüfung des Berliner Gesetzes vorformuliert wurde, dieses Vergabegesetz in Berlin würde gegen Regelungen im Tarifvertragsgesetz verstoßen.
Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs liegt nun dem Bundesverfassungsgericht vor, und wir finden es richtig, dass Bayern mit dieser Frage offensiv umgeht und seine Rolle und sein Verständnis als Gesetzgeber auch angeht und sagt, wenn wir politisch etwas richtig finden, nämlich Vergabegesetze, und sie passen nicht mit anderen Gesetzen zusammen, dann ist es doch unsere Aufgabe als Gesetzgeber, dass wir schauen, wie wir das kompatibel machen, wie wir das so gestalten, dass es zusammen passt.
Darauf zielt der Kern dieser Bundesratsinitiative, und wir möchten, dass das Bundesland Bremen diese Initiative unterstützt, das Tarifvertragsgesetz an einer Stelle so zu verändern, dass Rechtssicherheit für Landesvergabegesetze hergestellt wird. Darum geht es. Dahinter steht die Koalition und, ich hoffe, das ganze Haus, weil die Zustände auf den Baustellen nicht nur in Bremen, sondern auch in vielen Ländern so sind, dass man dort eingreifen und die Möglichkeiten, die man politisch und rechtlich hat, nutzen muss. Vor dem Hintergrund bitte ich schon an dieser Stelle um Unterstützung dieses Antrags.
Ich will in dem Zusammenhang deutlich machen, dass in dem gesamten Bereich der Bekämpfung illegaler Beschäftigung, aber auch dort, und darauf zielt dies viel mehr, wo vernünftige, ordentliche Beschäftigungsverhältnisse dargebracht werden, wir eben bei der Frage der Lohnstandards darauf ach
ten wollen, dass das auch vor Ort in den einzelnen Ländern, Städten und Baustellen, in denen die Arbeit erfolgt, auf einem vernünftigen Niveau stattfindet. Dafür steht dieses Gesetz.
Ich will aber gern darauf hinweisen, dass das Land Bremen sich entschlossen hat, der Senat hat dies auch zur Kenntnis genommen, dass die Tariftreueerklärung in Bremen fortgeführt werden soll. Dies geht allerdings nur für Aufträge unter fünf Millionen Ecu, das schreibt die Europäische Union vor. Ich finde es aber hier an der Stelle noch einmal richtig gut und begrüßenswert, dass sich der Senat entschlossen hat, in dem Bereich, in dem er handeln kann, dafür zu sorgen, dass diese politisch gewünschten Niveaus auch aufrechterhalten und so umgesetzt werden.