Das Beispiel, das ich immer gern zitiere, Sie aber eben nicht erwähnt haben, ist das Beispiel Leipzig. In Leipzig haben wir eine Videoüberwachung. Dort ist festzustellen, dass ein Rückgang von Kriminalitätsfällen stattgefunden hat und noch nicht einmal eine Verdrängung. Genauso wie dort streben wir in Bremen an, an Gefahrenstandorten eine solche Videoüberwachung zu machen, zum Beispiel am Hauptbahnhof, wo man in der Tat nicht einen Handtaschenraub verdrängen kann in Nachbargebiete. Dieses Beispiel Leipzig ermuntert uns, hier in Bremen auch eine solche Regelung zu finden. Wir alle kennen doch auch schon Beispiele in Bremen von
privaten Eigentümern, die Gewoba macht das an sozialen Brennpunkten ihrer Wohnanlagen mit einer Videoüberwachung. Das hat zu einer Beruhigung beigetragen.
Ich möchte noch einmal deutlich sagen, die Menschen, die Sie auf der Straße nach dem Thema Videoüberwachung fragen, sagen, wir fühlen uns geschützt durch eine solche Videoüberwachung. Wir fühlen uns nicht verunsichert, sondern wir fühlen uns geschützt. Fragen Sie bitte einmal gerade die Bewohner in diesen Wohnanlagen! Sie fühlen sich sicherer, seitdem es dort eine Videoanlage gibt. Deshalb ist das eine richtige Entscheidung.
Der vierte Streitpunkt ist das Thema Einsatz technischer Mittel zur akustischen Raumüberwachung. Auch hier kann ich die SPD nicht verstehen. Auf der einen Seite ist die Strafverfolgung erlaubt, aber die Gefahrenabwehr ist nicht erlaubt als präsumtive Maßnahme! Ich meine, hier müssten wir uns wirklich auf den Feldern begegnen können, wo bereits eine Vereinbarung besteht. Ich bin eigentlich überzeugt, dass wir hier eine Regelung brauchen, denn wir können doch nicht alle Kriminellen aus aller Welt hier nach Bremen holen, nur weil Sie Schwierigkeiten haben und das Polizeirecht liberal und unzweckmäßig gestalten wollen.
(Beifall bei der CDU – Widerspruch bei der SPD – Abg. B ö h r n s e n [SPD]: Nun ach- ten Sie einmal auf das Niveau! Tiefer geht es nimmer!)
Das kann doch nicht akzeptiert werden! Ich sage noch einmal, wir denken uns doch nicht so böse Dinge wie den Lauschangriff aus, um Menschen zu ärgern, sondern wir wollen gerade die Täter im Bereich der organisierten Kriminalität hier beobachten und verfolgen. Da brauchen wir ein modernes Instrumentarium. Darum dürfen wir nicht zulassen, dass Bremen eine liberalere Schwelle hat als andere Bundesländer. Ich wiederhole mich, das Stichwort Bremensien!
Darum lassen Sie uns doch bitte die Instrumentarien nehmen, die wir brauchen, um solche Machenschaften zu unterbinden! Das ist mein Anliegen, was ich noch einmal ganz deutlich sagen will.
Lieber Herr Kleen, ich möchte noch einmal deutlich herausheben, wo wir uns beide wohl ein Stück weit unterscheiden. Sie haben viel zu wenig Ver
trauen in die polizeiliche Arbeit, Sie haben ein viel zu großes Misstrauen gegenüber der polizeilichen Arbeit.
Ich habe Vertrauen, dass die Polizeibeamten im Rahmen solcher rechtlichen Möglichkeiten aufgrund ihrer gut ausgebildeten Struktur, die jetzt übrigens noch besser wird durch die zweigeteilte Laufbahn, die richtigen Antworten finden auf eine Verbrechensbekämpfung, wenn wir ihnen denn den rechtlichen Rahmen in die Hand geben.
Ich möchte ein modernes Polizeigesetz, aber gleichzeitig auch ein funktionsfähiges und kein liberales, unzweckmäßiges, das letztendlich nur eine politische Unentschiedenheit herunterdelegiert auf die Polizei! Das darf nicht sein! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nur abschließend eine kleine, kurze Erwiderung auf das, was Senator Dr. Schulte hier sagte, weil die meisten Punkte heute Morgen in der Debatte ja schon angesprochen worden sind!
Herr Senator, es ist eigenartig, Sie werfen den Kritikern dieser Punkte am Polizeigesetz vor, sie hätten kein Vertrauen in die Polizei. Nehme ich die Resolution der Gewerkschaft der Polizei von dieser Woche, die Sie auch kennen müssten, Sie waren ja auf der Podiumsdiskussion, dann sind fünf Punkte aufgeführt, die die CDU im Polizeigesetz gern verankert haben möchte. Gehen wir sie jetzt alle einmal durch: Beim finalen Rettungsschuss ist die GdP Ihrer Meinung, auch beim qualifizierten Platzverweis, bei der häuslichen Gewalt ist die GdP dafür, dies aufzunehmen, Sie sagen zwar, Sie sind dafür, in Ihren bisherigen Entwürfen war es aber nicht.
Bei der Videoüberwachung sagt die GdP, dass sie im Prinzip dafür ist, aber sie sagt, nur, wenn zusätzliche personelle Ressourcen bereitgestellt werden können. Da fragen Sie einmal den Senator, ob er das kann, da wissen wir schon, wie das ausgeht! Bei den verdachts- und ereignisunabhängigen Kontrollen, die Sie vorschlagen, sagt die Gewerkschaft der Polizei in Bremen, die seien bedenklich und verzicht––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
bar. Ist es denn dann so, dass Sie sagen, dass auch die GdP kein Vertrauen in die Polizei hat, wenn sie diese kritischen Punkte hier aufführt, oder was würden Sie der GdP an dieser Stelle sagen?
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. E c k h o f f [CDU]: Aber in vier von fünf Punkten ist sie doch unserer Meinung, Herr Dr. Güldner!)
Es ist ja nun auch sehr interessant gewesen, wie Sie Ihren Punkt zu London begründet haben. Sie haben dort den Anlass der Videoüberwachung des öffentlichen Raumes genommen und gesagt, weil sie anlässlich der IRA-Terroranschläge eingeführt worden ist, kann das ja nichts mit der alltäglichen Kriminalität zu tun haben, dann ist die eben angestiegen. Was aber soll denn dann die Videoüberwachung im öffentlichen Raum anderes bewirken, als dass die Kriminalität in eben diesem öffentlichen Raum zurückgeht und nicht um 38 Prozent ansteigt? Das Argument müssen Sie erst einmal jemandem erklären, wie Sie das gemeint haben.
Lassen Sie mich abschließend noch einmal die Position von Bündnis 90/Die Grünen zu diesem Entwurf des Polizeigesetzes schildern! Das sind drei Punkte, zum Ersten: Es gibt eine Reihe von Punkten in diesem Entwurf, die wichtig, notwendig und unverzichtbar sind. Das ist alles – darüber haben wir heute überhaupt nicht geredet –, was mit den Umsetzungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Datenschutz, damals aus der Volkszählung hervorgegangen, zu tun hat. Diesen Punkten werden wir zustimmen, und diese Punkte sind notwendig. Dann gibt es einen Punkt, da geht uns der Entwurf der CDU für das Polizeigesetz nicht weit genug, weil wir zum Schutz der Frauen vor häuslicher Gewalt hier endlich eine Aufnahme in den Entwurf fordern. Das ist bisher noch nicht geschehen.
Dann gibt es eine Reihe von Punkten, da haben wir nicht kein Vertrauen in die Polizei oder eine polizeifeindliche Haltung, sondern da sagen wir schlichtweg, für die Erhaltung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sind sie entweder nicht notwendig oder überflüssig, sie sind aber schädlich für die Grundrechte und Grundfreiheiten der Menschen! Das ist zusammenfassend unsere Haltung zu diesem Entwurf. So werden wir auch in die Debatte gehen! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, aber ich will jetzt gar nicht auf all das eingehen, was auch Herr Dr. Güldner gesagt hat, da ist einiges richtig und einiges aber auch unrichtig. Weil hier vorhin angemerkt worden ist, wir hätten bundesweit in vielen Bereichen keine Regelung, möchte ich noch einmal die Gelegenheit wahrnehmen, sie einmal ganz kurz zu nennen, und daraus können Sie dann gleich ablesen, welche Länder von SPD und Grünen oder SPD oder wie auch immer regiert sind.
Gewahrsamnahme zur Durchsetzung eines Platzverweises: Bis auf Bremen liegen in allen Ländern entsprechende Regelungen vor.
Videoüberwachung öffentlicher Plätze: Die Polizeigesetze der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und das Gesetz über den BGS enthalten teilweise auch Regelungen, die eine Bildübertragung und -aufzeichnung vorsehen, vielfach im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen oder an bestimmten Örtlichkeiten. Diese Ergebnisse können wir statistisch auswerten und vergleichen mit Bremen, dann wird ein Schuh daraus, aber nicht mit London, Barcelona oder Europa oder weltweit.
Finaler Rettungsschuss: Ich sage das noch einmal, und, Herr Innensenator Dr. Schulte, entschuldigen Sie bitte, dass ich da nun nicht ganz mit Ihnen übereinstimme, Sie haben eben gesagt, wir brauchen den Schusswaffengebrauch mit voraussichtlich tödlicher Wirkung. Den kann man regeln inklusive der Einschränkung des Grundrechts auf Leben. Das haben die Länder Bayern, Baden-Württemberg, RheinlandPfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Einschränkung des Grundrechts auf Leben allein haben die Länder Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NordrheinWestfalen und Schleswig-Holstein. Was das Saarland hat, weiß ich im Moment nicht.
Auf jeden Fall haben sie eine Regelung beschlossen, das habe ich vorhin vorgetragen. Somit ist Bremen in der Tat, und das ist nicht wegzuleugnen, das einzige und letzte Land, das eine solche Regelung nicht hat, und zwar für den finalen Rettungsschuss und nicht für den Todesschuss!
Verdeckter Einsatz technischer Mittel in Wohnungen: Bis auf Bremen liegen in allen Ländern entsprechende Regelungen vor. Verdeckte Ermittler: Bis auf Bremen und Schleswig-Holstein liegen in allen Ländern entsprechende Regelungen vor. Verdachtsunabhängige Kontrollen mit Identitätsfeststellung: Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen, BGS, der im Übrigen in unserer Stadt ja auch tätig ist, und im Rahmen der Befragung und Auskunftspflicht Berlin, Brandenburg und Niedersachsen!
Meine Damen und Herren, das ist die Liste, die Aufstellung dessen, was in anderen Bundesländern geregelt ist und in Bremen eben nicht. Deswegen macht das, glaube ich, deutlich, welche Defizite wir hier in unserem kleinen Land haben!
Auch wenn wir liberal sind, diese Regelungen müssen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger getroffen werden!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 15/551, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dieser von allen Beteiligten sehr engagiert geführten Debatte werden wir jetzt auch eine von allen Beteiligten engagiert geführte Debatte haben, aber ich gehe davon aus, sie wird bei weitem nicht so kontrovers sein wie das, was wir eben sehr kontrovers debattiert haben.
Uns liegt in einer Mitteilung des Senats ein erster Zwischenbericht zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung in der Freien Hansestadt Bremen vor.
Das ist ein Thema, welches wir ja nicht zum ersten Mal hier in der Bürgerschaft besprechen. Das haben wir auch in vielen Deputationen und Ausschüssen schon beraten mit den verschiedenen Bereichen, in denen sich diese neue Welt darstellt. Das Reformprogramm steht unter der Überschrift „Innovation und Sanierung“. Mit dieser Überschrift wird deutlich, dass wir nicht nur eine finanzwirtschaftliche Konsolidierung benötigen, sondern dies auch nur mit einer Innovation der Verwaltung möglich ist.