Protokoll der Sitzung vom 14.12.2000

Das vorliegende Gesetz beschreibt lediglich einen Rahmen, dessen Regelungen viel zu unspezifisch sind. Weder für Kinder und deren Eltern noch für Träger und Beschäftigte ist dies eine sichere Planungs- und Handlungsgrundlage. Wir als Grüne hät

ten uns ein wesentlich umfassenderes Gesetz gewünscht, das Qualitätsanforderungen und -standards näher regelt und auch den Rechtsanspruch für Dreibis Sechsjährige auf sechs Stunden inklusive Mittagessen festsetzt. Da teilen wir die Einschätzung der Wohlfahrtsverbände und der Bremischen Evangelischen Kirche, die aus ihrer praktischen Erfahrung sagen, dass eine Mindestbetreuungszeit von 30 Stunden für Kinder, wie für Mütter und Väter notwendig ist.

Uns fehlt genauso eine genauere Beschreibung der Aufgaben der sozialpädagogischen Fachkräfte, auch sollten Zeitanteile von Gruppenaufgaben und Fortbildungen geregelt sein. All das ist in diesem Gesetz nicht mehr enthalten. Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern, der Anspruch auf eine wohnortnahe Versorgung gehören für uns ebenso dazu, um dem Kinder- und Jugendhilfegesetz Rechnung zu tragen.

Es hätte dem Gesetz wirklich nicht geschadet, meine Damen und Herren, wenn darin mehr Mitspracherechte für Eltern gestanden hätten und wenn Ferienschließzeiten abgeschafft worden wären, die so nicht mehr zu der Form eines Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz passen. Das Gesetz hätte durch die Festlegung der Gruppengrößen und Personalschlüssel einfach mehr Format bekommen. Sicher, das gebe ich zu, unser Konzept würde mehr Geld kosten, als die große Koalition derzeit ausgibt, wir Grüne glauben aber auch, dass dieses Geld an dieser Stelle gut investiert wäre.

Die weitere politische Auseinandersetzung ist einfach jetzt nur vertagt worden. Dieses Gesetz regelt praktisch den Rahmen, und die Auseinandersetzung wird jetzt an der Stelle geführt werden, an der wir uns dann über die näheren Ausführungen unterhalten. Die Stadtgemeinden regeln das Nähere selbst. Das lässt beiden Kommunen sicherlich Gestaltungsspielräume, ich sehe aber auch eindeutig die Gefahr, dass es immer wieder neue Verwaltungsanweisungen gibt, die dann das KJHG immer wieder aushebeln und den Rechtsanspruch dann natürlich auch unterlaufen können.

Wir haben uns also eine weitergehende Lösung gewünscht und stimmen heute erneut gegen das Gesetz, denn wir denken, nicht nur der Betreuungsbedarf der Eltern, sondern auch das Wohl der Kinder muss das Kriterium sein, nach dem sich die Zeit der Betreuung in einem KTH richtet. Tageseinrichtungen sollen die Erziehung in der Familie unterstützen und ergänzen, deshalb sind sie nicht nur dafür da, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen, sondern sie wollen Kinder, und so steht es auch im Gesetz, bilden, fördern und auf die Schule vorbereiten.

Es gibt eine Expertengruppe Chancengleichheit, die Bundesbildungsministerin ist dort Vorsitzende, sie hat vor zwei Tagen eine Pressekonferenz gege

ben, und einige interessante Sätze zum Kindergarten wurden gesagt, die ich hier mit Genehmigung des Präsidenten zitieren möchte. Frau Bulmahn sagt: „Frühe individuelle Förderung ist gleichermaßen Voraussetzung für das Vermeiden und den frühzeitigen Abbau von Benachteiligungen wie für das Finden und Fördern von Begabungen. Dazu gehört, dass die Möglichkeiten der Kindergärten stärker genutzt werden.“ Ich finde, das ist ein sehr wichtiger Hinweis auf Kindergärten und ihre Aufgaben und legt auch noch einmal ganz deutlich dar, dass es in erster Linie wichtig ist, die Kinder zu fördern.

Kinder von Sozialhilfeempfängerinnen und Flüchtlingskinder brauchen oft eine besondere Förderung. Ich bin der Meinung, dass da vier Stunden nicht ausreichen. Uns ist es immer wichtig gewesen, ein Angebot der Kindertagesbetreuung anzubieten, das nicht ausgrenzt, sondern auch diejenigen einschließt, die von zu Hause aus nicht so gut ausgestattet sind. Wir wollen keine Modelle, die letztendlich Kinder aus armen oder benachteiligten Familien ausgrenzen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir wissen allerdings auch, dass hinter den Kulissen verschiedene Modelle diskutiert werden. Das konnten wir in den vergangenen Wochen in der Zeitung nachlesen. Es wird auch gerechnet, ganz zu schweigen von den bisherigen Taten, der Senat hat ja 500 Ganztagsplätze per Senatsbeschluss abgebaut. Darüber gab es keine fachliche Debatte, obwohl der Bedarf der Eltern, meine Damen und Herren, eindeutig vorhanden war. Wenn man in die Kindergärten schaut, dann sagen die Leitungen dieser Kindertagesheime, dass viele Eltern keinen Ganztagsplatz bekommen haben, obwohl sie einen gebraucht hätten, und sich dann einfach umorientieren mussten.

Die CDU-Fraktion hat mittlerweile auch ein interessantes Modell vorgestellt. Ich muss sagen, es ist ein interessantes Modell. Dieses Modell wirbt für die Kita-Card nach Hamburger Vorbild. Ich erkläre es einmal kurz, weil nicht jeder weiß, was die Kita-Card ist. Dieses Angebot sieht vier bis fünf Stunden kostenlosen Kindergartenbesuch vor, und weitere Leistungen wie Englischkurs, Bewegungsangebote und was man sich sonst noch so einfallen lässt, können die Familien sich dann dazu kaufen. Das wird dann in der Fachwelt auch als „Cafeteria-Modell“ bezeichnet.

Das ist durchaus ein interessantes Modell gerade für Familien in den mittleren Einkommensklassen, und es klingt auch sehr attraktiv. Das haben viele gesagt, und die Presseresonanz war gut. Frau Striezel konnte, glaube ich, ganz zufrieden sein. Ich bin immer noch skeptisch, ob dieses Modell den Ansprü

chen einer Kindheit in Bremen, und Bremen ist eine Großstadt, genügt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. Frau S t r i e z e l [CDU]: Das werden wir dann diskutieren!)

Genau, Frau Striezel, das möchte ich ja gern! Der CDU-Vorschlag sieht eben auch vor, dass die Familien sich eine Bescheinigung vom Jugendamt holen sollen, wenn ihr Kind aus sozialen oder familiären Gründen mehr Betreuung braucht. Ich zweifle daran, dass die Familien Lust darauf haben, zum Jugendamt zu gehen und sich auch noch schriftlich ein Erziehungsdefizit bescheinigen zu lassen. Wer macht das schon? Ich glaube, dass das nicht der Weg sein kann für die Kinder, die dann in den Kindergarten gehen. Ich glaube, dass das für Eltern dann auch eine Offenlegung ihrer Unfähigkeit ist und dass es sie nicht gerade in ihrer Erziehungsarbeit unterstützt.

(Zuruf der Abg. Frau S t r i e z e l [CDU])

Ja, Frau Striezel, darüber müssen wir sicherlich noch diskutieren.

Ich möchte noch einmal kurz unseren Antrag vorstellen. Mit dem Antrag wollen wir Sie jetzt auffordern, dass Sie uns Informationen über Ihre Planung geben, Frau Striezel, vielleicht über Ihre Planungen, Frau Adolf, vielleicht über die Planungen des Senats. Es hat ein Gutachten gegeben, das Herr Perschau ja angeregt hatte, und wir möchten gern bis zum März 2001 einen Bericht darüber haben. Der Senat soll dann auch darlegen, wie bei der Umsetzung dieses Gutachtens eben die Situation von Kindern aus armen und benachteiligten Familien ist und wie es weiterhin eine umfassende Förderung in den Kindertagesheimeinrichtungen geben soll.

Zweitens, das Kinder- und Jugendhilfegesetz misst den Bedarfen der Eltern und den Bedürfnissen der Kinder eine hohe Bedeutung zu. Um eine Auseinandersetzung über die Betreuungsstruktur und die Bedarfe in Bremen und Bremerhaven angemessen führen zu können, regen wir mit dem Antrag auch gleichermaßen an, dass es eine Befragung aller Eltern von null- bis sechsjährigen Kindern gibt, welche Wünsche hinsichtlich der Betreuungszeit ihrer Kinder sie haben. Das haben andere Großstädte auch gemacht, Bayern macht es derzeit auch, Hamburg hat es bereits gemacht. Das führt natürlich dazu, dass viele Bedarfe formuliert werden. Das heißt aber nicht, dass die Politik auch unbedingt alle erfüllen muss, aber wir können ganz deutlich sehen, wo es Defizite gibt und worauf wir politisch reagieren müssten.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir wollen mit unserem Antrag dazu beitragen, dass wir mehr über die Lebenssituation von Kindern

in Bremen und Bremerhaven erfahren. Ich habe eben gesagt, Bremen ist eine Großstadt, und ich glaube, das Leben in einer Großstadt ist ein anderes als in einem Flächenland. Daher regen wir auch eine Untersuchung über die Faktoren an, die die Lebenssituation von Kindern nachhaltig beeinflussen.

Immer mehr Kinder leben in Familien, in denen sich die Eltern getrennt haben, haben keine Geschwister. Es gibt unterschiedliche Sozialisationsbedingungen von Jungen und Mädchen in unserer Gesellschaft. Dann gibt es spezifische Merkmale einer Großstadt wie Bremen, es gibt weniger Spiel- und Bewegungsräume für Kinder. Es ist wichtig, das Wohnumfeld zu betrachten auch in den einzelnen Stadtteilen, von Tenever bis Oberneuland. Man muss einfach Bescheid wissen, wie das Leben der Kinder hier aussieht. Dann muss das Leben von Kindern zwischen zwei Kulturen aus Migranten- und Spätaussiedlerfamilien untersucht werden, das unterscheidet sich auch von dem Leben der Kinder, deren Eltern Deutsche sind.

Welche Rolle spielen die Medien in der Lebenswelt der Kinder? Wie gehen Kinder mit sozialen Phänomenen wie Gewalt um, und wie reagieren sie auf eine Form der organisierten Kindheit? Kinder haben immer geregeltere Tagesabläufe. Als die meisten von Ihnen klein waren, war das sicherlich noch nicht so. Sie hatten auch in der Stadt wesentlich mehr Freiräume, auch in Ihrer Freizeit.

Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich sagen, wir erwarten, dass der Senat jetzt keine weiteren Schritte geht und grundlegende Veränderungen der Kindertagesbetreuungsangebote vornimmt ohne vorhergehende Analyse der Bedarfe der Kinder und der Eltern. Auch das Kinder- und Jugendhilfegesetz sieht vor, dass eben diesen Bedarfen Rechnung getragen werden muss. Ich würde mich freuen, wenn Sie unseren Antrag unterstützen, auch wenn ich schon gehört habe, dass das wahrscheinlich nicht so sein wird. Ich denke aber, es ist eine wichtige Chance für uns, um in unserer inhaltlichen und fachlichen Diskussion einfach wertvolle Informationen zu gewinnen, die die CDU, die SPD und auch wir sehr gut benutzen können. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Striezel.

(Abg. Frau S t r i e z e l [CDU]: Nein, Herr Pietrzok hat sich vor mir gemeldet!)

Ich kann mich nur an der Rednerliste orientieren. Wenn das koalitionär in diesem Falle unstrittig ist, dann gebe ich natürlich dem Abgeordneten Pietrzok das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielen Dank, Frau Striezel, genau an der Stelle sind wir dann auch wirklich, das ist unstrittig, das ist wahr! Ich habe das ja jetzt gerade erst richtig verstanden, nachdem Sie Ihren Antrag noch einmal erläutert haben, Frau Stahmann! Das macht es mir allerdings noch schwieriger, ihm zuzustimmen, dass Sie sozusagen jetzt mit zwei Sätzen so etwas wie eine kindersoziologische Totaloperation für das Land Bremen hier fordern.

(Abg. Frau S t r i e z e l [CDU]: Können Sie das noch einmal sagen, damit ich das verstehen kann?)

Da bin ich dann durchaus der Meinung, dass wir da noch ein bisschen mehr Vorbereitung haben müssen und dass wir das nicht einfach einmal eben hier so durchorgeln.

Aber jetzt zu dem Gesetz, meine Damen und Herren! Das ist hier ein Landesgesetz, das sich konkret auf das Kinder- und Jugendhilfegesetz bezieht und das jetzt ein Kindergartengesetz ablöst, das noch auf dem Vorläufer des Kinder- und Jugendhilfegesetzes auf Bundesebene fußt. Dieses Gesetz fasst einen ganz breiten Rahmen. Es fasst im Grunde genommen nur zusammen, welche Angebotsformen es hier im Land Bremen gibt. Das ist für uns auch eine ganz bewusste Entscheidung zu sagen, dass wir hier einen breiten Rahmen offen lassen, weil wir sagen, wir wollen den Stadtgemeinden bei dieser kommunalen Aufgabe auch möglichst viele Spielräume überlassen, um diese kommunalen Aufgaben so zu interpretieren, wie es in den Kommunen auch für richtig gehalten wird. Das wird durch dieses Gesetz weiterhin möglich.

Die Angebotsformen, die hier genauer beschrieben werden, das sind alle möglichen Angebote der Kindertagesbetreuung von null bis drei Jahren, Eltern-Kind-Gruppen, das sind Spielkreise für Kinder von null bis drei Jahren, die normalen Kindergartengruppen, Horte und Spielkreise von drei bis sechs Jahren. Also, die ganze Palette an Betreuungsangeboten, die wir für Kinder haben, wird in diesem Gesetz beschrieben und zusammengefasst. Die Angebotsformen, die wir hier im Land Bremen haben, sind sehr differenziert, und es sind gewachsene Strukturen, die als Antworten zu begreifen sind auf entsprechende Bedarfe, die sich entwickelt haben und die sich natürlich auch an dem orientiert haben, was an finanziellen Spielräumen überhaupt da war. In diesem Rahmen folgt dieses Gesetz dem Auftrag des KJHG, auch auf Landesebene eine Weiterentwicklung durchzuführen.

Wir werden durch dieses Gesetz im Land Bremen bei der Kindertagesbetreuung überhaupt keine substantielle Änderung haben, es wird sich im Bereich der Kindertagesbetreuung durch dieses Gesetz keine Änderung ergeben. Wir wollen nur die Differen

ziertheit der Angebotsformen, die wir haben, jetzt auch gesetzgeberisch unterfüttern.

Wie sieht denn der Status quo überhaupt aus? Wir müssen doch feststellen, dass wir eine extrem hohe Versorgungsquote bei den Drei- bis Sechsjährigen haben, sie ist so hoch wie in fast keinem anderen Bundesland. Wir haben also den gesetzlichen Rechtsanspruch mit einem sehr hohen Anspruch auch tatsächlich realisiert und können das jetzt nachweisen, und wir haben ja ganz offensichtlich auch eine Qualität, die auf eine hohe Akzeptanz trifft. Wenn wir uns auch andere Angebotsformen anschauen wie zum Beispiel bei den Null- bis Dreijährigen, so müssen wir sagen, dass wir durchaus eine Versorgungsquote haben, die nicht einfach total schlecht ist. Man muss aber offen zugeben, dass es natürlich bei solchen Bedarfen, die über ein vierstündiges Angebot hinausgehen, noch Defizite gibt. Es gibt höhere Bedarfe, die wir derzeit, in der Regel aus haushaltspolitischen Gründen, nicht erfüllen können. Insgesamt sind diese Leistungen aber erst einmal ein Ausdruck einer ganz enormen Anstrengung, die wir hier im Land Bremen gehabt haben, um einen bundesgesetzlichen Auftrag zu erfüllen, den wir als Sozialdemokraten auch für richtig halten.

Es geht um entscheidende Dinge wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, es geht um die Förderung der Entwicklung der Kinder, und es geht auch um die soziale Integration. Frau Stahmann, was Sie an dieser Stelle deutlich gemacht haben, liegt auch mir und uns als Sozialdemokraten sehr am Herzen, nämlich dass wir die soziale Integration auch weiterhin als ein wichtiges Kriterium in den Kindertagesbetreuungseinrichtungen gewährleisten wollen.

(Beifall bei der SPD – Abg. Frau S t r i e - z e l [CDU]: Da sind wir auch nicht aus- einander, denke ich!)

Also, noch einmal ganz klar: Mit der Versorgung der Hortplätze sind wir noch nicht zufrieden, wir sind auch noch nicht zufrieden mit dem, was wir an Versorgung bei den unter Dreijährigen haben. Das reicht noch nicht, und wir müssen uns da an dieser Stelle weiter engagieren. Natürlich müssen wir auch in Zukunft deutlich machen, dass solche Betreuungsangebote auch für Bremen im Hinblick auf Standortqualität ein Faktor sind, der einzubeziehen ist. Die Koalitionsvereinbarungen haben an dieser Stelle auch deutlich gemacht, dass es einen Handlungsbedarf gibt und dass wir daran noch arbeiten wollen. Das Gesetz beschreibt also einen Rahmen, Näheres, Substantielles müssen die Kommunen genau entscheiden. Hier ist die Tagesbetreuung in Bremerhaven und in Bremen-Stadt unterschiedlich, und die Kommunen benötigen diesen Spielraum.

Die Grünen haben dieses Gesetz abgelehnt. Frau Stahmann begründet das hauptsächlich damit, dass

sie eine sechsstündige Betreuung als Rechtsanspruch wollen. Ich halte das für sehr schwierig. Mir ist klar, dass es in einigen Bundesländern in Ostdeutschland den sechsstündigen Rechtsanspruch gibt, weil er dort auch eine historische Begründung hat, denn in der DDR war der Anspruch viel weitgehender, und es hat sogar in einigen ostdeutschen Ländern auch Rechtsansprüche von null bis drei Jahren gegeben.

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Das ist doch gut!)

Allerdings können auch die ostdeutschen Länder diesen Rechtsanspruch nicht mehr aufrechterhalten, sondern sie müssen an der Stelle leider auch Konzessionen an die Haushaltslage machen, was ich auch nicht gut finde, aber es ist nun einmal so. Bei den gegenwärtigen finanziellen Ressourcen würde der Rechtsanspruch auf sechs Stunden bedeuten, dass wir, um das zu erfüllen, ein hohes Maß an Ressourcen, die wir zurzeit differenziert einsetzen, dort, wo es Bedarfe für sozial Benachteiligte gibt, und dort, wo die Elternteile arbeiten, dann dieses differenzierte Fördern für Nachmittagsangebote aufgeben müssten und dass wir da mit diesen Geldern dann eine sechsstündige Garantie geben könnten. Das kann nicht in Ihrem Interesse sein, Frau Stahmann, und dann müssen Sie wirklich deutlich machen, wie viel Kosten Sie erwarten und wie Sie diese dann auch finanzieren wollen. Die SPD unterstützt dieses Gesetz, weil es diese Einrichtungen definiert.

Um aber noch einmal zu Ihrem Antrag zu kommen: Ich finde, dass Sie an dieser Stelle wirklich einiges richtig durcheinander bringen, und zwar in erster Linie die verschiedenen politischen Ebenen. Was ist denn hier eigentlich die Landesebene, und was ist die kommunale Aufgabe? Da sollten Sie vielleicht noch einmal deutlich machen, warum Sie hier sozusagen konkrete kommunale Debatten und Konzeptionsentwicklungen, die tatsächlich stattfinden, zum Gegenstand dieses Landesantrags machen. Ich finde, das ist wirklich unpräzise an dieser Stelle.

Dann noch etwas zu den Inhalten und zu dem jetzigen Zwischenstand der Auseinandersetzungen bei der Konzeptionsentwicklung! Es gibt noch keinen Entwurf, den wir diskutieren können. Es gibt verschiedene Ideen und Konzepte. Frau Striezel hat da etwas deutlich gemacht, wir diskutieren in der Fraktion etwas, in der Verwaltung werden Konzepte entwickelt, die aber noch nicht fertig sind und hier in diesem Parlament natürlich auch noch nicht debattiert werden können, sondern erst dann, wenn es soweit ist. Da müssen Sie sich dann vielleicht noch etwas gedulden. Ich kann Ihnen aber versprechen, dass auch ich dafür sorgen werde, dass wir dann, wenn es so weit ist, eine solche Debatte auch führen werden. Da können Sie sicher sein, genauso wie Sie sicher sein können, dass die Frage der Bedarfsorientierung bei der Kindergartenplanung auch in Zu

kunft eine große Rolle spielen wird. Nichtsdestoweniger müssen wir aus den genannten Gründen Ihren Antrag ablehnen. – Danke!

(Beifall bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Striezel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich fange einmal mit dem Antrag der Grünen an, weil Herr Pietrzok damit eben auch aufgehört hat und ich mir von der gestrigen Debatte aufgeschrieben habe, dass die Grünen gesagt haben, es wären dämliche Fragen gestellt worden. Ich glaube, Sie haben das meiner Fraktion vorgeworfen, wenn ich mich recht erinnere. Da habe ich mir den Antrag herausgenommen und habe gedacht, wenn das dämliche Fragen sind, die wir gestellt haben, dann ist das ein dämlicher Antrag, den Sie uns vorgelegt haben. Das muss ich einmal deutlich sagen!