Protokoll der Sitzung vom 14.12.2000

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich habe nicht das Vergnügen gehabt, die Doktorarbeit von Herrn Dr. Kohl zu lesen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Verantwortung für die Förderung von Photovoltaikanlagen in Schulen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Schulen haben nach der Information über den möglichen Bundeszuschuss von 6000 DM für Photovoltaikanlagen Interesse an dieser Förderung geäußert?

Zweitens: Welche Hilfestellung bietet der Senat den Schulen an, die diesen Zuschuss nutzen wollen, und welche Behörde beziehungsweise Institution ist für die Gesamtberatung auch über Komplementärmittel verantwortlich?

Drittens: Wie bewertet der Senat den zeitlichen und organisatorischen Aufwand der Schulen, um mögliche Zuschüsse des Bundes und des Landes zu erhalten?

Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Staatsrat Köttgen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu erstens: Fünf Schulen haben gegenüber dem Landesinstitut für Schule Interesse an einer Förderung geäußert. Es handelt sich um die Schulen Baumschulenweg, Gymnasium Obervieland, Schulverbund Lesum, Schulzentrum Rockwinkel und Schulzentrum an der Grenzstraße. Alle fünf Schulen haben zwar Interesse geäußert, aber noch keinen Antrag gestellt.

Zu zweitens: Für eine Beratung bei der Antragstellung steht den Schulen das Arbeitsfeld Umwelt und Entwicklung beim Landesinstitut für Schule zur Verfügung. Die Investitionen für eine Photovoltaikanlage in der geförderten Größenordnung liegen bei 15000 bis 20 000 DM. Die betroffenen Schulen überlegen, die Restfinanzierung zum Beispiel durch Mittel der Ortsämter, durch Teilnahme am Wettbewerb „Lokale Agenda 21“ und durch Aktionen innerhalb der Schule sicherzustellen. Zu drittens: Der zeitliche und organisatorische Aufwand der Schulen, um mögliche Zuschüsse für Photovoltaik zu erhalten, ist trotz Unterstützung durch das Landesinstitut für Schule erheblich. Neben dem umfangreichen Antragsverfahren für die Bundesmittel bereitet insbesondere die Einwerbung der erforderlichen zusätzlichen Mittel für ein derartiges Projekt den Schulen große Probleme.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte, Frau Dr. Mathes!

Herr Staatsrat, würden Sie mir zustimmen, dass diese Richtung, Bundesmittel einzuwerben, um dann Photovoltaikanlagen zu installieren, aufgrund des Gesetzes für erneuerbare Energien mittelfristig sich auch finanziell für die Schulen rechnen wird?

Bitte, Herr Staatsrat!

Wenn es sich rechnet, ist das in Ordnung! Das muss man in jedem Einzelfall überprüfen, wann es sich rechnet. Dazu gibt es ja Berechnungen, die angestellt worden sind, dass es sich, glaube ich, zwischen 20 und 30 Jahren amortisieren kann.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr, Frau Kollegin!

Das hängt natürlich auch davon ab, wie man wo und in welcher Form Komplementärmittel einwerben kann, wie schnell es sich letztlich auch finanziell für die einzelnen Schulen rechnet. Dazu meine Frage: Würden Sie die Installation von Photovoltaikanlagen auch im weitesten Sinne als Energieeinsparmaßnahme definieren?

Bitte, Herr Staatsrat!

Da zweifle ich jetzt, ob es eine Energieeinsparmaßnahme ist, denn es ist ja keine Energieeinsparmaßnahme. Energieeinsparen ist, wenn ich den Schalter nicht anschalte, ob die Installation einer Photovoltaikanlage als solche eine Energieeinsparmaßnahme ist, da habe ich meine Zweifel!

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Aber Sie können mir zustimmen, wenn man eine Photovoltaikanlage installiert hat und die Sonne scheint, dass man dann weniger Strom aus den anderen Energieträgern braucht und damit sozusagen hier entsprechend auch weniger Energie von solchen Erzeugungsanlagen benutzt, die letztendlich immer ihre Umweltauswirkungen haben?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ja, wenn ich sie installiert habe, aber ich habe gelernt, dass man bei solchen Energiebilanzen auch einbeziehen muss, welche Energie verbraucht wird, um diese Anlage zu installieren.

(Abg. B ü r g e r [CDU]: Und herzustellen!)

Ja, und herzustellen und zu installieren. Dies muss ich alles in eine Bilanz einbringen, und dann kann ich das feststellen. Ich kann Ihnen aber jetzt nicht im Einzelnen sagen, wie diese Bilanz bei einer solchen Photovoltaikanlage aussieht.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich habe zunächst eine Anmerkung. Ich nehme erst einmal mit, dass es relativ aufwendig ist für die Schulen, das zu beantragen, was ich sehr bedaure und da eigentlich eine Bitte aussprechen möchte, das zu vereinfachen. Das Zweite ist, man muss sich auch klar machen, dass es hier mögliche Fördermittel gibt, die man im Prinzip nur über Komplementärförderung dann auch hier realisieren kann. Ich spreche einfach die Bitte aus, sich auch zu bemühen, das hinzubekommen. – Danke!

Zusatzfrage? – Bitte, Frau Wilts!

Herr Staatsrat Köttgen, wird bei der Hilfestellung des Senats auch berücksichtigt, dass Bremen zu den Gebieten in der Bundesrepublik mit der geringsten Sonneneinstrahlung gehört?

Bitte, Herr Staatsrat!

Frau Abgeordnete, ich glaube nicht, dass sich der Senat darüber Gedanken gemacht hat, wie stark die Sonneneinstrahlung in Bremen im Vergleich zu anderen Gebieten in der Bundesrepublik ist.

(Abg. Frau W i l t s [SPD]: Aber das wür- de bei der Energiebilanz sicher auch eine Rolle spielen!)

Das würde dann sicher auch eine Rolle spielen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Wettmitteleinnahmen durch neue Sportwette“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Güldner, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Ich bitte den Fragesteller, die Anfrage vorzutragen!

Wir fragen den Senat:

Welchen Erfolg hatte die im Jahr 2000 neu von der Bremer Toto und Lotto GmbH eingerichtete Sportwette „Oddset“?

Welche zusätzlichen Wettmitteleinnahmen standen aus dieser Wette bis heute zur Verfügung?

Um wie viel erhöhte sich damit der Wettmittelansatz in den verschiedenen Verwendungsbereichen, bitte einzeln aufzuführen?

Zur Beantwortung erhält das Wort Senator Dr. Schulte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt und bitte um Entschuldigung, dass die Antwort ein bisschen länger sein wird:

Zu Frage eins: Nach Mitteilung der Bremer Toto und Lotto GmbH beläuft sich der Spieleinsatz der neuen Sportwette Oddset-Kombiwette seit dem Veranstaltungsbeginn am 1. Februar 2000 bis zur siebenundvierzigsten Kalenderwoche 2000 auf 8,969 Millionen DM. Als Jahresspieleinsatz erwartet das Unternehmen für das Jahr 2000 insgesamt 9,6 Millionen DM.

Zu Frage zwei: Die Überweisungen der Zweckabgabenanteile aus der Oddset-Kombiwette erfolgen durch das Unternehmen aus abrechnungstechnischen Gründen quartalsweise und wegen der dreizehnwöchigen Gewinnmeldefrist der Spielteilnehmer im Einführungsjahr zu folgenden festgelegten Terminen: am 1. Oktober 2000 für das erste und zweite Quartal, am 1. Januar 2001 für das dritte und am 1. April 2001 für das vierte Quartal. In 2001 er

folgt die erste Überweisung dann am 1. Juli, die anderen jeweils ein Vierteljahr später.

Nach Auskunft des Unternehmens standen an Wettmitteln, Zweckabgaben, aus der Oddset-Kombiwette für den Veranstaltungszeitraum 1. Februar bis 30. Juni zum 1. Oktober insgesamt 893 957,49 DM und für den Veranstaltungszeitraum 1. Juli bis zum 30. September stehen am 1. Januar 2001 319041,06 DM zur Verfügung. Dies sind zusammen 1 2130 000 DM. Das Unternehmen erwartet auf der Basis des Planansatzes für das Jahr 2000 aus der Oddset-Kombiwette Zweckabgaben in Höhe von rund 1,556 Millionen DM.

Zu Frage drei: Die Verteilung der Zweckabgaben aus der Oddset-Kombiwette ist wie die Verteilung der Abgaben aus Toto und Lotto gesetzlich geregelt. Auf die Empfänger dieser Wettmittelanteile verteilen sich die zu erwartenden Zweckabgaben aus der Oddset-Kombiwette in Höhe von rund 1,556 Millionen DM in 2000 nach einer Berechnung des Unternehmens wie folgt:

Für Zwecke der Sportförderung erhalten die Stadtgemeinde Bremerhaven rund 54 000 DM, Paragraph 12, die Stadtgemeinde Bremen rund 218 000 DM, Paragraph 12, der Landessportbund Bremen rund 96000 DM, die Paragraphen 12 und 14, und der Bremer Fußballverband rund 52 000 DM, ebenfalls Paragraphen 12 und 14. Für Soziale Zwecke erhalten die Stadtgemeinde Bremerhaven rund 182 000 DM, Paragraph 13, die Stadtgemeinde Bremen insgesamt 727 738 DM, die Bereiche Kultur rund 182 000 DM, Jugend 182 000 DM, Soziales 182 000 DM, Gesundheit 91 000 DM und Umwelt 91 000 DM, alles Paragraph 13.

Für die Förderung von Schwerpunktprogrammen erhalten die Stadtgemeinde Bremerhaven rund 32 000 DM und die Stadtgemeinde Bremen rund 130 000 DM, Paragraph 14, und außerdem erhalten die Wilhelm-Kaisen-Bürgerhilfe e. V. rund 50 000 DM und die Volkshilfe Bremerhaven rund 12 000 DM, ebenfalls Paragraph 14. – Soweit die Antwort des Senats!