Protokoll der Sitzung vom 14.12.2000

Ja, wir haben das in den Wirtschaftsförderungsausschüssen beschlossen.

Zusatzfrage? – Bitte, Frau Busch!

Frau Staatsrätin, sind die von Ihnen genannten beihilferechtlichen Fehler und die offenen Fragen so schwerwiegend, dass eventuell die Beschlussfassung in Frage gestellt werden könnte?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Ich gehe nicht davon aus, dass die Beschlussfassung in Frage zu stellen ist. Das Wirtschaftsressort hat sich während der gesamten Zeit um eine konstruktive Lösung der Probleme vor Ort bemüht.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Könnte man dann nicht einen Zuwendungsbescheid sofort erteilen unter Vorbehalt, so dass dann die Fragen noch geklärt werden können, so dass zumindest ein Beginn der Maßnahme in diesem Jahr sichergestellt werden kann?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Nach den Förderrichtlinien müssen schon alle Voraussetzungen vorliegen, damit der Bescheid erlassen werden kann.

Zusatzfrage? – Bitte, Herr Schramm!

Frau Staatsrätin Winther, ist Ihnen der Beschluss der Wirtschaftsförderungsausschüsse bekannt, was die Finanzierung angeht? Ist unter Vorbehalt der Beihilferegelung beschlossen worden, oder ist die Finanzierung ohne Vorbehalt beschlossen worden?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Da muss ich in der Tat in der Vorlage nachsehen. Sie werden mir sicher helfen!

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie haben gerade gesagt, Ihnen wäre der Beschluss bekannt, offensichtlich ist er Ihnen aber nicht in der ganzen Tragweite bekannt. Ich habe aber noch eine andere Frage: Sie sagten, die BIS wird jetzt vor Weihnachten noch angewiesen, die Bewilligungsbescheide zuzustellen.

(Staatsrätin W i n t h e r : Ja!)

Die BIS ist aber, wie Sie ja wahrscheinlich auch wissen, eine beliehene Gesellschaft.

(Staatsrätin W i n t h e r : Ja!)

Heißt es nicht im Beleihungsgesetz, dass die Kompetenz natürlich auch darin besteht, Bewilligungsbescheide eigenständig zu erteilen?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Nach unserer Rechtsauffassung ist die BIS in der Lage dazu. Wir werden die BIS aber entsprechend noch einmal anweisen.

Zusatzfrage? – Bitte, Herr Schramm!

Ist das nicht etwas widersinnig, sozusagen eine beliehene Gesellschaft noch einmal zusätzlich anzuweisen, dass sie die ihr zustehende Bewilligungsbefähigung noch einmal ausführen soll?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Es mag da in dem einen oder anderen Fall rechtlich unterschiedliche Meinungen geben.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ist dieses Bewilligungsverfahren kompatibel mit der angestrebten Verwaltungsreform?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Darf ich einmal fragen: Wie meinen Sie das im Detail?

Bitte, Herr Schramm!

Ich kann Ihnen das noch einmal erklären! Meinen Sie nicht, dass bei parallelen Verwaltungsvorgängen, bei dreioder vierfachen Vorgängen, wie es offensichtlich hier der Fall ist, Bewilligungsbescheide auszusprechen, hier dann drei oder vier Bewilligungsverfahen zu viel sind und dass eines ausreicht?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Wir sind bemüht, solche nicht ganz einfachen Fälle praxisnah zu lösen und in diesem Fall auch der Wirtschaft in Bremerhaven zu helfen. Es kann passieren, dass dabei Schwierigkeiten auch gerade bei den beteiligten Partnern vor Ort auftreten.

Eine weitere Zusatzfrage durch Frau Dr. Trüpel!

Frau Staatsrätin, Sie haben eben ausgeführt, dass die Rechtsauffassung Ihres Hauses sei, dass Zuwendungsbescheide erst erteilt werden, wenn alle rechtlichen Fragen und auch die Fragen der Notifizierung durch die EU-Kommission vorliegen würden. Wie erklären Sie sich dann, dass im letzten Jahr Firmen von Herrn Köllmann Zuwendungsbescheide bekommen haben, ohne dass die EU-Notifizierung vorgelegen hätte?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Das ist nun ein ganz anderer Fragenbereich!

(Widerspruch beim Bündnis 90/Die Grünen)

Natürlich! Es muss ja zumindest einmal der Zuwendungsempfänger bekannt sein.

(Abg. S c h r a m m [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Was?)

Das Problem gab es in Bremerhaven.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich würde gern wissen, Frau Staatsrätin, ob bei Ihnen zuwendungsrechtliche Fragen immer gleich geprüft werden oder ob sie willkürlich geprüft oder behandelt werden!

Bitte, Frau Staatsrätin!

Sie werden in einem ordentlichen Verfahren behandelt.

Zusatzfrage? – Bitte, Frau Dr. Trüpel!

Beim Space-Park dann anders, als jetzt bei der Frage in Bremerhaven, die Sie gerade beantwortet haben?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Nein! Das sind grundsätzlich unterschiedliche Sachverhalte.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Die Sachverhalte sind natürlich unterschiedlich, weil es um unterschiedliche Projekte geht. Ich frage Sie nach der Rechtsauffassung, wie Sie in dem einen Fall eine zuwendungsrechtliche Frage einmal mit a und den anderen Fall mit b beantworten können.