Frau Staatsrätin, sind die von Ihnen genannten beihilferechtlichen Fehler und die offenen Fragen so schwerwiegend, dass eventuell die Beschlussfassung in Frage gestellt werden könnte?
Ich gehe nicht davon aus, dass die Beschlussfassung in Frage zu stellen ist. Das Wirtschaftsressort hat sich während der gesamten Zeit um eine konstruktive Lösung der Probleme vor Ort bemüht.
Könnte man dann nicht einen Zuwendungsbescheid sofort erteilen unter Vorbehalt, so dass dann die Fragen noch geklärt werden können, so dass zumindest ein Beginn der Maßnahme in diesem Jahr sichergestellt werden kann?
Nach den Förderrichtlinien müssen schon alle Voraussetzungen vorliegen, damit der Bescheid erlassen werden kann.
Frau Staatsrätin Winther, ist Ihnen der Beschluss der Wirtschaftsförderungsausschüsse bekannt, was die Finanzierung angeht? Ist unter Vorbehalt der Beihilferegelung beschlossen worden, oder ist die Finanzierung ohne Vorbehalt beschlossen worden?
Sie haben gerade gesagt, Ihnen wäre der Beschluss bekannt, offensichtlich ist er Ihnen aber nicht in der ganzen Tragweite bekannt. Ich habe aber noch eine andere Frage: Sie sagten, die BIS wird jetzt vor Weihnachten noch angewiesen, die Bewilligungsbescheide zuzustellen.
Heißt es nicht im Beleihungsgesetz, dass die Kompetenz natürlich auch darin besteht, Bewilligungsbescheide eigenständig zu erteilen?
Nach unserer Rechtsauffassung ist die BIS in der Lage dazu. Wir werden die BIS aber entsprechend noch einmal anweisen.
Ist das nicht etwas widersinnig, sozusagen eine beliehene Gesellschaft noch einmal zusätzlich anzuweisen, dass sie die ihr zustehende Bewilligungsbefähigung noch einmal ausführen soll?
Ich kann Ihnen das noch einmal erklären! Meinen Sie nicht, dass bei parallelen Verwaltungsvorgängen, bei dreioder vierfachen Vorgängen, wie es offensichtlich hier der Fall ist, Bewilligungsbescheide auszusprechen, hier dann drei oder vier Bewilligungsverfahen zu viel sind und dass eines ausreicht?
Wir sind bemüht, solche nicht ganz einfachen Fälle praxisnah zu lösen und in diesem Fall auch der Wirtschaft in Bremerhaven zu helfen. Es kann passieren, dass dabei Schwierigkeiten auch gerade bei den beteiligten Partnern vor Ort auftreten.
Frau Staatsrätin, Sie haben eben ausgeführt, dass die Rechtsauffassung Ihres Hauses sei, dass Zuwendungsbescheide erst erteilt werden, wenn alle rechtlichen Fragen und auch die Fragen der Notifizierung durch die EU-Kommission vorliegen würden. Wie erklären Sie sich dann, dass im letzten Jahr Firmen von Herrn Köllmann Zuwendungsbescheide bekommen haben, ohne dass die EU-Notifizierung vorgelegen hätte?
Ich würde gern wissen, Frau Staatsrätin, ob bei Ihnen zuwendungsrechtliche Fragen immer gleich geprüft werden oder ob sie willkürlich geprüft oder behandelt werden!
Beim Space-Park dann anders, als jetzt bei der Frage in Bremerhaven, die Sie gerade beantwortet haben?
Die Sachverhalte sind natürlich unterschiedlich, weil es um unterschiedliche Projekte geht. Ich frage Sie nach der Rechtsauffassung, wie Sie in dem einen Fall eine zuwendungsrechtliche Frage einmal mit a und den anderen Fall mit b beantworten können.