Protokoll der Sitzung vom 14.12.2000

Die Sachverhalte sind natürlich unterschiedlich, weil es um unterschiedliche Projekte geht. Ich frage Sie nach der Rechtsauffassung, wie Sie in dem einen Fall eine zuwendungsrechtliche Frage einmal mit a und den anderen Fall mit b beantworten können.

Bitte, Frau Staatsrätin!

Auch die rechtliche Situation ist in beiden Fällen unterschiedlich.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Dr. Trüpel!

Können Sie mir bitte erklären, warum die Fälle unterschiedlich sein sollen?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Ich habe eben versucht, Ihnen das zu sagen. Wir haben hier ein Projekt, das aus privaten Unternehmen in Kombination mit der Hochschule besteht. Um einen entsprechenden Bescheid zu erlassen, müssen zum Beispiel entsprechende Kostenrechnungen vorliegen, und ohne diese können wir es nicht bescheiden. Wir werden das aber tun und sind bemüht, die notwendigen Unter

lagen gemeinsam mit der BIS zu bekommen. Wir begleiten das Projekt konstruktiv, weil wir es für Bremerhaven gern wollen. Sobald alle Voraussetzungen gegeben sind, kann der Bescheid erlassen werden.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Dr. Trüpel!

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, Frau Staatsrätin, dass Sie meine Frage nicht beantwortet haben!

Eine weitere Zusatzfrage durch den Abgeordneten Mützelburg!

Frau Staatsrätin, Sie haben eben gesagt, zumindest müsste der Zuwendungsempfänger bekannt sein. Darf ich daraus schließen, dass in Bremerhaven von der BIS Zuwendungsbescheide vorbereitet werden, bei denen der Zuwendungsempfänger nicht bekannt ist? Sehen Sie mit mir darin einen starken Verstoß gegen das Haushaltsrecht des Landes Bremen?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Also, es gibt in dem einen oder anderen Fall vielleicht Probleme, wenn es sich um ein Kombi- und ein Verbundprojekt handelt. Diese Probleme werden gelöst, und dann nimmt das Projekt seinen Lauf.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Staatsrätin, darf ich Übereinstimmung in der Meinung feststellen, dass die BIS in Bremerhaven offensichtlich nicht so im Interesse der Wirtschaft arbeitet, wie es bei ihrer Gründung vorgesehen war?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Da kann ich Ihnen nicht zustimmen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte und damit letzte Anfrage in der Fragestunde trägt die Überschrift „Präventionskonzept häusliche Beziehungsgewalt“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Wulff, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Befinden sich sämtliche in der Mitteilung des Senats im April 2000 dargelegten Elemente eines Präventionskonzepts gegen häusliche Beziehungsgewalt inzwischen in der Realisierungsphase?

Zweitens: Welche aktuelle Rolle spielt die ressortübergreifende Arbeitsgruppe bei der Umsetzung des Konzepts, und arbeiten in ihr alle seinerzeit beteiligten beziehungsweise im Bericht genannten Ressorts regelmäßig mit? Wenn nicht, welche Ressorts aus welchen Gründen?

Drittens: Welche konkreten Realisierungsschritte sind im für die langfristige Wirkung des Konzepts besonders wichtigen Bildungsressort bisher unternommen worden, und welche weiteren Schritte und Maßnahmen sind bis zum Ende der Legislaturperiode – bitte konkrete Maßnahmen-/Zeitverknüpfung – konkret vorgesehen?

Die Anfrage wird beantwortet durch Frau Senatorin Adolf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu erstens: Alle in der Mitteilung des Senats angekündigten Fortbildungsangebote für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die mit Kindern arbeiten oder in den Krankenhäusern mit den Opfern von häuslicher Beziehungsgewalt umgehen, werden derzeit vorbereitet mit dem Ziel, sie im kommenden Jahr umzusetzen.

Das Sonderdezernat bei der Staatsanwaltschaft Bremen schaltet die Gerichtshilfe für Erwachsene in geeigneten Fällen bei Gewalt im häuslichen Nahbereich ein, soweit es die Täter betrifft. Darüber hinaus wird, zunächst befristet bis zum 31. März 2001, eine Mitarbeiterin der Sozialen Dienste der Justiz im Umfang einer halben Stelle für die Betreuung von Opfern von Gewalt im häuslichen Nahbereich eingesetzt.

Die den Senator für Inneres, Kultur und Sport betreffenden Elemente des Kapitels zehn des Präventionskonzeptes „Häusliche Beziehungsgewalt“ sind realisiert worden. Seit Anfang diesen Jahres werden Straftaten in Verbindung mit häuslicher Beziehungsgewalt im Informationssystem der Polizei mit einem H besonders gekennzeichnet, um eine detailliertere statistische Erfassung zu gewährleisten. Im ersten Halbjahr 2000 wurden 113 Fälle mit dieser Kennzeichnung erfasst.

Zu zweitens: In der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe arbeiten alle am Präventionskonzept beteiligten Ressorts unter der Federführung der ZGF weiterhin mit. Die vom Senator für Bildung und Wissenschaft entsandte Vertreterin ist ausgeschieden. Das Bildungsressort bemüht sich um eine Wiederbesetzung. Die ressortübergreifende Arbeitsgruppe

begleitet und berät den Umsetzungsprozess. Für die Täter-Opfer-Arbeit ist ein Träger beauftragt worden.

Zu drittens: Als Unterstützungsmaßnahmen für Schulen durch das Landesinstitut für Schule, LIS, gibt es verschiedene Angebote, in deren Kontext die häusliche Beziehungsgewalt thematisiert und bearbeitet wird. Hierzu zählen unter anderem die Unterstützung, Intervention und Kooperation bei sexuellem Missbrauch, die Präventionsarbeit gegen sexuellen Missbrauch in Zusammenarbeit mit Schattenriss e. V. und das Sozialtraining in der Schule. Die geschlechtsspezifische Bearbeitung häuslicher Beziehungsgewalt nimmt in der Durchführung der Maßnahmen in Orientierung an den konkreten Erfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Stellenwert ein. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte, Frau Wulff!

Frau Senatorin, können Sie mir schon beantworten, wie es mit der Mitarbeiterin in den Sozialen Diensten der Justiz weitergehen wird? Sie haben eben erfreulicherweise berichtet, dass dort eine Mitarbeiterin bis zum 31. März 2001 beschäftigt ist. Können Sie mir schon irgendwelche Perspektiven nennen, ob diese Tätigkeit dann weitergeführt werden kann?

Bitte, Frau Senatorin!

Das ist eine Maßnahme, die im Justizressort zu entscheiden ist. Ich kann da also nicht sagen, so soll es sein. Es wird zu bewerten und auszuwerten sein, wie diese Arbeit war, wie erfolgreich sie war. Ich gehe davon aus, dass eine Fortsetzung dann erfolgen muss. Da kann ich aber nicht Entscheidungen vorgreifen, die in einem anderen Ressort getroffen werden.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ebenfalls wollte ich zu der Antwort auf die Frage zwei nachfragen: Ist im Bildungsressort schon abzusehen, dass jemand wieder in dieser ressortübergreifenden Arbeitsgruppe mitarbeitet, dass dort in absehbarer Zeit jemand benannt wird?

Bitte, Frau Senatorin!

Das Problem war, dass die Kollegin dort langfristig erkrankt war und jetzt auch wohl verrentet ist. Das Bildungsressort bemüht sich, hat aber nach meiner Kenntnis zurzeit noch niemanden benannt.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Eine letzte Frage! Frau Senatorin, kann ich mich darauf verlassen, dass Sie sich als federführende Senatorin für diesen Bereich im Senat bei Ihren Kollegen mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die einzelnen Schritte, die in dem Präventionskonzept angekündigt sind, auch in den entsprechenden Ressorts durchgeführt werden und dass Sie das intensiv begleiten werden?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich stehe natürlich erst einmal für mein eigenes Ressort und dafür, was wir da angekündigt und auch zum großen Teil schon umgesetzt haben oder was jetzt in die Umsetzungsphase geht. Ich werde natürlich aber auch im Zuge des Gesamtkonzepts im Senat versuchen, Einfluss zu nehmen, dass im Sinne des Konzeptes dort entschieden wird.

(Abg. Frau W u l f f [SPD]: Schönen Dank!)

Eine weitere Zusatzfrage durch die Abgeordnete Frau Schreyer! – Bitte sehr!

Frau Senatorin, können Sie mir sagen, ob in häuslicher Beziehungsgewalt auch die Gewalt in Alten-, Pflege- und Kinderheimen einbezogen wird?

Bitte, Frau Senatorin!

Sie meinen in der Statistik des Innensenators?

(Abg. Frau S c h r e y e r [CDU]: Ja!)