Protokoll der Sitzung vom 24.01.2001

Alle im Lande Bremen anhängigen Ermittlungsverfahren gegen Erwachsene wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz hat der Leitende Oberstaatsanwalt in den Fachabteilungen drei und fünf der Staatsanwaltschaft Bremen konzentriert. Die

auf Bremerhaven entfallenden Vorgänge machen rechnerisch etwa ein halbes Dezernat aus. Die Umsetzung eines Dezernenten mit halber Stundenzahl in die in Bremerhaven ansässige Abteilung wäre unwirtschaftlich.

Die Bremerhavener Sexualstraftaten werden in Bremen bearbeitet, weil hier zwei Dezernentinnen speziell für solche Verfahren zuständig sind. Die geringe Zahl der Bremerhavener Verfahren rechtfertigt eine weitere Sonderzuständigkeit bei der Zweigstelle nicht.

Der Senat wird eine ausreichende Personalausstattung der Staatsanwaltschaft Bremen, zu der die Zweigstelle Bremerhaven gehört, auch weiter sicherstellen. Die in Bremerhaven anfallenden Verfahren können von sechs Dezernenten erledigt werden. Die Justizverwaltung wird dafür sorgen, dass der Zweigstelle Bremerhaven das hierfür erforderliche Personal zur Verfügung steht.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Teilt der Senat auch die Auffassung von Herrn Frischmuth, der in einem Interview der „Nordsee-Zeitung“ mitteilte, „dass seine Behörde derzeit ausgedünnt sei“? „Es gehe gar nicht mehr um die Bearbeitung von Rauschgiftdelikten in Bremerhaven, sondern ihm bereite die Bearbeitung der normalen Kriminalität in der Seestadt Sorge.“

Bitte, Herr Bürgermeister!

Das ist kein richtiges Interview. Ich habe das eben noch einmal durchgelesen. Er wird in dem Artikel in der „Nordsee-Zeitung“ zitiert, und das unterstütze ich, dass nach seiner Auffassung die Arbeit in Bremerhaven mit sechs Dezernenten geschafft werden kann. Wir sind im Augenblick dabei, vier neue Dezernenten einzustellen, davon gehen zwei nach Bremerhaven. Wir haben eine wunderbare Bewerberlage und wir gehen davon aus, dass das außerordentlich gute Leute sind. Er hält dann die Besetzung in Bremerhaven für ausreichend. Das teile ich. Im Übrigen hat Herr Frischmuth Lasten wie jeder Dienststellenleiter in Bremen. Wir leiden alle unter dem Sparen. Wir haben 13 Prozent Spardruck in der Staatsanwaltschaft. Das ist unangenehm, aber der zuständige und verantwortliche Mann sagt, damit schaffen wir das!

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Der Senat, aber auch alle Bürger in Bremerhaven erwarten, dass die Gerichte einen entscheidenden Beitrag zur Zurückdrängung der Kriminalität leisten. Wie lassen sich all diese Anforderungen, Justizreform, Verschlankung, neue Aufgabenzuweisungen durch den Gesetzgeber, eine anwachsende Normenflut unter anderem auch, Herr

Bürgermeister, nach Meinung des Senats damit vereinbaren, wenn bei der Staatsanwaltschaft in Bremerhaven, wo früher sieben Dezernenten tätig waren – und da hatten wir andere Kriminalitätsraten –, jetzt auf dem Papier fünf – aber weil ein Mitarbeiter langfristig krank ist, also nur noch vier – Dezernenten im Moment zu Verfügung stehen? Im Moment wird dort Kriminalität also nur verwaltet!

Bitte, Herr Bürgermeister!

Nein! Zunächst einmal geht es hier nicht um Gerichte, wie Sie eben gefragt haben, sondern um die Staatsanwaltschaft, Gerichte sind ein gesondertes Problem. Zweitens geht es nicht darum, dass wir uns auf vier Staatsanwälte in Bremerhaven einrichten, sondern auf sechs. Ich habe ja gerade gesagt, die Ausschreibung ist durch, die Leute haben sich beworben, die Bewerberlage ist gesichtet. Sie bekommen zwei neue Staatsanwälte nach Bremerhaven, und wir sind alle der Auffassung, mit sechs guten, belastbaren Staatsanwälten ist die Arbeit in Bremerhaven zu schaffen. Das sagt auch Herr Frischmuth für die gesamte Staatsanwaltschaft, und da werde ich ihm nicht in den Rücken fallen, sondern ganz im Gegenteil, das schaffen wir mit der Kripo, und ich hoffe auch, dass die dann zur Anklage kommenden Verfahren bei den Gerichten entsprechend zügig bearbeitet werden.

Es gibt auch in der Justiz – darf ich das einmal sagen, Herr Knäpper – das Problem, das Sie auch in allen anderen Verwaltungen und Behörden haben: Wir können nicht einfach den Personalbedarf linear fortschreiben. Das hätten viele gern, das ist klar, aber wir sind ein Sanierungsland, und wir müssen mit knappen Mitteln die dringend von uns erwarteten Aufgaben erledigen. Da laufen im Augenblick auch bei der Staatsanwaltschaft mit Roland Bergers Hilfe Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, die natürlich und hoffentlich zu konkreten Vorschlägen kommen, auf die ich dann auch setze.

Wir müssen mit dem, was wir finanzieren können, so leistungsfähig und so fit sein, dass das berechtigte Interesse der Bevölkerung – die machen ihre Arbeit gut! – wirklich jederzeit abgedeckt ist. Wir stecken mitten in dieser Arbeit, und mit ihrer Unterstützung schaffen wir das auch!

Gibt es weitere Zusatzfragen? – Bitte sehr!

Herr Bürgermeister, wann ist damit zu rechnen, dass es wieder sechs Dezernenten in Bremerhaven gibt?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Sie haben schon die vier neuen Dezernenten ausgesucht, und im Augenblick

verhandeln sie mit ihnen, wann sie anfangen können. Die beiden, die nach Bremerhaven kommen sollen, haben auch gesagt, sie gehen nach Bremerhaven, einer davon wohnt auch in Beverstedt, der hat sowieso ein Interesse, sehr dicht dabei zu sein. Ich gehe davon aus, dass das in den nächsten Wochen wirklich abgeschlossen werden kann und dass sie dann unverzüglich anfangen. Ich habe jetzt nicht das Datum in meinen Papieren, aber es ist wirklich so, dass die Entscheidung schon klar ist, und sie kommen auch, nach all dem, was ich weiß, und sie sind auch gut. Wir hatten eine wunderbare Bewerberlage. Wir haben diese Vier aus über 300 Bewerbungen aussuchen können. Wir haben noch nie so gute Bewerbungen für diese Arbeit gehabt wie im Augenblick, und darum erhoffe ich mir da gute neue junge belastbare Mitarbeiter.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Brand- und Rettungsschutz auf den hohen Türmen im Lande Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Schildt, Töpfer, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Töpfer!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Sicherheitsvorschriften im Brandund Rettungsschutz gibt es für den Fallturm an der Bremer Universität, für den Radarturm in Bremerhaven und für den Telekom-Turm in Bremen-Walle?

Zweitens: Sind nach der Brandkatastrophe im Moskauer Fernsehturm im Herbst letzten Jahres die Brand- und Rettungsschutzkonzeptionen für die vorgenannten Türme, die ja auch für Besucher zugänglich sind, überprüft worden, und wenn nein, aus welchen Gründen ist dies nicht geschehen?

Drittens: Wenn ja, zu welchen Ergebnissen haben die Überprüfungen geführt?

Die Anfrage wird beantwortet durch Senator Dr. Schulte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat darf ich die Anfrage wie folgt beantworten:

Zu Frage eins: Der Radarturm in Bremerhaven und der Telekom-Turm in Bremen-Walle sind als bauliche Anlagen des Bundes konzipiert und ausgeführt worden. Ihr Betrieb steht in der Verantwortung der derzeitigen Betreiber, das ist die Telekom beziehungsweise das Wasser- und Schifffahrtsamt in Bremerhaven. Sie werden von diesen sowohl in bautechnischer als auch in brandschutztechnischer Hinsicht eigenverantwortlich überprüft.

Für den Fallturm bei der Bremer Universität ist dagegen ein Genehmigungsverfahren nach der Bremischen Landesbauordnung und weiteren Sicherheitsvorschriften, zum Beispiel Aufzugsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, durchgeführt worden. Das Bauwerk wurde unter Beachtung der erteilten Auflagen erstellt und betrieben. Im Jahr 1996 wurde eine erweiterte Nutzungsgenehmigung erteilt, nach der eingeschränkt und unter Beachtung von Auflagen der Raum in der Spitze des Fallturms für Veranstaltungen mit nunmehr maximal 15 Besuchern genutzt werden kann. Zu Frage zwei: Der Radarturm in Bremerhaven war vom Betreiber bis Mitte des Jahres 2000 auch für Besucher zugänglich gemacht. Aufgrund eines Brandes am 16. Juni 2000 im Verwaltungsgebäude des Wasser- und Schifffahrtsamtes Bremerhaven wurden vor dem Brand im Moskauer Fernsehturm in Abstimmung mit dem Betreiber von der Feuerwehr Bremerhaven Brandverhütungsschauen in der baulichen Gesamtanlage, das heißt einschließlich des Radarturms, durchgeführt. Der Telekom-Turm in Bremen-Walle ist als Funkübertragungsstelle ein rein technisches Bauwerk und nicht für Besucher zugänglich. Die technischen Anlagen in und auf dem Turm werden von der Basis gesteuert. Menschen halten sich grundsätzlich nur kurzfristig für Wartungs- und Reparaturarbeiten auf dem Turm auf. Für eine anlassbezogene Brandverhütungsschau gab es aufgrund der mit dem Moskauer Fernsehturm nicht vergleichbaren Nutzung des Turmes keine Veranlassung. Im Fallturm an der Bremer Universität befindet sich in der Spitze ein Aufenthaltsraum zur Nutzung für Veranstaltungen mit maximal 15 Personen. Neben Veranstaltungen im Rahmen von Forschung und Lehre ist dieser Raum in der Vergangenheit unregelmäßig auch von Besuchern für kleinere Feiern zu besonderen Anlässen genutzt worden. Aufgrund der Vorfälle des Turmbrandes in Moskau und verschiedener anderer Ereignisse findet derzeit eine Überprüfung der genehmigten Brandschutzkonzeption statt. Zu Frage drei: Insbesondere die Rettungswegsituation im Radarturm in Bremerhaven veranlasste die Feuerwehr Bremerhaven, dem Betreiber zu empfehlen, den Turm bis zur Abstellung der erkannten brandschutztechnischen Mängel für Besucher zu sperren. Dies ist erfolgt. Beim Fallturm an der Bremer Universität sind die Untersuchung und die Abstimmung der Ergebnisse noch nicht abgeschlossen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte sehr!

Wenn ich die Antwort des Senats richtig verstanden habe, haben die Feuerwehr

und sonstigen Behörden sozusagen alles im Griff. Können Sie vielleicht sagen, wann die Ergebnisse bezüglich der Überprüfung des Fallturms vorliegen können?

Bitte, Herr Senator!

Ich bestätige, dass wir alles im Griff haben. Das heißt, wir haben die Probleme im Griff, aber wir wissen nicht, was plötzliche Probleme auslösen kann. Insofern ist das ganze Rettungswesen immer von Zufällen abhängig. Wir tun das Beste, um dagegen gewappnet zu sein.

Ich gebe zu, Herr Abgeordneter, das Thema Fallturm Universität wird uns noch einige Kopfschmerzen bereiten, weil es dort eben gewisse technische Situationen gibt, die so schnell nicht änderbar sind. Ich kann Ihnen keinen Zeitpunkt nennen.

(Abg. T ö p f e r [SPD]: Danke!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des Bremerhavener Kreuzfahrt-Terminals durch geplanten Lotsen-Rabatt für Hamburg anlaufende Kreuzfahrtschiffe. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Töpfer, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Töpfer!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Was hat der Senat unternommen, um die im Entwurf der neuen Lotsabgaben- und Lotsgeldverordnung des Bundesverkehrsministeriums vorgesehene Regelung zu verhindern, wonach Kreuzfahrtschiffe auf der Elbe beim Anlaufen von Hamburg einen Rabatt bei den Lotsengebühren von 50 Prozent erhalten sollen?

Zweitens: Wie beurteilt der Senat die von Hamburg ausgegangene Initiative zu dieser Rabattregelung auch vor dem Hintergrund von Hafenkooperationsgesprächen?

Drittens: Liegen dem Senat darüber Erkenntnisse vor, ob eine solche Rabattregelung auch für den Elbehafen Cuxhaven, der ebenfalls mit Bremerhaven und Hamburg im Kreuzfahrtgeschäft konkurriert, vorgesehen war?

Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Senator Hattig.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Der Senator für Wirtschaft und Häfen hat sofort nach Erhalt des Referentenentwurfs einer neu

en Verordnung zur Bestimmung der Lotsabgaben und Lotsgelder Gespräche mit den anderen Küstenländern und dem Bundesverkehrsministerium aufgenommen und erreicht, dass die im Entwurf vorgesehene fünfzigprozentige Rabattregelung auf das Lotsgeld für Hamburg anlaufende Kreuzfahrtschiffe nicht in die Verordnung übernommen wird.

Zu zwei: Der Antrag der Handelskammer Hamburg auf Einräumung einer fünfzigprozentigen Rabattregelung auf das Lotsgeld für Hamburg anlaufende Kreuzfahrtschiffe, der vom Hamburger Senat unterstützt worden ist, wurde nach Kenntnis des Senats vor Beginn der Kooperationsgespräche gestellt. Von daher ergeben sich keine Auswirkungen auf die Gespräche.

Zu drei: In dem Referentenentwurf einer neuen Verordnung zur Bestimmung der Lotsabgaben und Lotsgelder ist keine besondere Regelung für den Elbehafen Cuxhaven enthalten. – Soweit die Antwort des Senats!