Protokoll der Sitzung vom 24.01.2001

(Heiterkeit)

Die Entwicklung hat vor zehn Jahren eingesetzt, und dass heute Motoren eingesetzt werden können, die nur sechs Liter verbrauchen, das liegt nicht an der Einführung der Ökosteuer. Das werden Sie nun wirklich nicht ernsthaft behaupten,

(Beifall bei der CDU – Abg. D r. S c h u s - t e r [SPD] meldet sich zu einer Zwischen- frage – Glocke)

dass Sie das mit der Ökosteuer hervorgerufen haben. Nein, ich bin gleich fertig!

Es bleibt letztendlich bei dem Fakt, Sie haben eine Steuer eingeführt, weil Sie Geld brauchten. Sie haben festgestellt, es gab Proteste, darauf wollten Sie diese mit der Entfernungspauschale beruhigen. Dies wäre nicht nötig gewesen, wenn Sie die Ökosteuer nicht eingeführt hätten, und wenn Sie eine Abstimmung in der Bevölkerung machen würden, wäre diese Steuer sofort weg. Insofern überlegen Sie sich, ob Sie die nächsten Stufen letztendlich noch weiter einführen wollen!

Im Übrigen noch einen Satz dazu, weil das auch immer etwas durchwabert, und da gibt es viele Bereiche, in denen man zu Dingen positiv stehen kann, wenn man sie auf europäischer Ebene einführt, möglichst noch darüber hinaus! Das geht bei Wettbewerbshilfe weltweit, das geht bei andern Dingen im europäischen Rahmen. Es gibt Regelungen, die kann man europaweit oder weltweit machen, um Standards gleichzuschalten, und das ist genau das, was seinerzeit auch die CDU immer gesagt hat. Sie hat

nämlich nicht gesagt, wenn wir wieder gewählt werden, führen wir eine Ökologiesteuer ein. Das stand nicht in unserem Wahlprogramm, sondern es stand darin, wenn es zu einer europäischen Regelung kommt, in der alle europäischen Länder zu einer ökologischen Steuer kommen, werden wir das mittragen. Sie haben es im Alleingang zum Nachteil des Standorts Deutschland gemacht.

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort Herr Staatsrat Metz.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir ein paar Bemerkungen aus Sicht des Senats! Das unechte Ergebnis des Vermittlungsausschusses ist im Dezember bei Stimmenthaltung der Freien Hansestadt Bremen durch den Bundesrat gegangen. Ich darf noch einmal erklären, warum diese Stimmenthaltung Bremens zustande gekommen ist.

Erstens, weil es, wie auch diese Debatte gezeigt hat, zwischen den Parteien und politischen Ansichten zur Frage der Ökosteuer nach wie vor große Meinungsverschiedenheiten gibt! Sie werden aber einsehen, meine Damen und Herren, dass ich zu diesem Thema als Vertreter des Senats nicht der richtige Redner bin.

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Das loben wir ja auch, obwohl wir ja sonst nicht so zimperlich sind!)

Deswegen lasse ich das einmal weg.

Ich will aber doch sagen: Wenn der Ministerpräsident von Baden-Württemberg eben zitiert worden ist, weil er letztlich diese Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg mitgemacht hat, muss man allerdings hinzufügen, dass natürlich primär auch die Landesregierung von Baden-Württemberg die Ökosteuer bekämpft hat und froh gewesen wäre, wenn sie weggefallen wäre.

(Beifall bei der CDU)

Erst als das nicht gelungen ist, hat sie gesagt, dass sie dann die Bürger, die die Folgen zu tragen haben, entlasten muss. Das war der Grund, also beide Dinge gehören zusammen. So viel zu Herrn Teufel!

Zweitens will ich das Argument des Abgeordneten Dr. Schuster aufgreifen. Sie haben gesagt, dass das nicht solidarisch wäre, wenn Bremen sich da nun anstellte. Wissen Sie, das hat nichts mit anstellen zu tun! Die Diskussion im Bundesrat ist so gelaufen, dass ursprünglich alle Länder sauer waren, dass der Bund allein die Ökosteuer kassiert und die durch die Ökosteuer mit verursachten, dann notwendig ge

wordenen Entlastungsmaßnahmen von den Ländern mitfinanziert werden sollen. Das war doch der ganze Streit im Bundestag, und das hat mit Solidarität Bremens oder Solidarität unter den Ländern überhaupt nichts zu tun. Genau um diese Frage ist ja im Vermittlungsausschuss gerungen worden, bis schließlich, nachdem der Bund immer weiter nachgegeben hat, insbesondere Ministerpräsident Clement sich bereit erklärt hat, nun in Gottes Namen mitzumachen. So ist es gewesen!

(Glocke)

Herr Staatsrat, sind Sie bereit, eine Zwischenfrage anzunehmen?

Ja, bitte!

Bitte, Herr Abgeordneter!

Ich wollte nur fragen, ob Sie bereit sind, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich von zwei Phasen gesprochen habe. Bevor die Entscheidung getroffen war, dass es da richtig ist, von Bremen aus die eigenen Interessen einzubringen, und dies heißt natürlich, auch gegen die Art und Weise, wie die Entlastung finanziert wird, zu reden. Das würde ich auch so sehen. Wenn eine solche Entscheidung aber getroffen ist, ist es aber gut, dass man dagegen dann nicht weiter stark polemisiert. Ich habe in dem Zusammenhang gerade Herrn Schrörs gelobt, dass er das auch gar nicht erst versucht hat.

Herr Abgeordneter, vorher kostete die Heizkostenpauschale bis zu 20 Millionen DM für Bremen, die sind weg! Die Entfernungspauschale kostete zwölf Millionen DM, jetzt ist sie nach den Berechnungen des Finanzsenators auf sieben Millionen DM abgesenkt. Der Grundsatz ist derselbe: Die einen kassieren alles, und die Reparaturmaßnahmen werden von den Ländern mitfinanziert. Darüber kann man wirklich streiten, ob das in Ordnung ist, und wir haben gesagt, dass das nicht in Ordnung ist! Bei sieben Millionen DM nicht, bei 20 Millionen DM nicht und 32 Millionen DM nicht! Das wollte ich nur sagen, das war die Meinung.

Der dritte Punkt ist der folgende: Stichwort Stadtstaatenproblematik! Es ist ja kein Zufall, dass alle drei Stadtstaaten – Berlin, Hamburg und Bremen – nicht mitgemacht haben. Um nun nicht die CDU zu zitieren, zitiere ich einmal den Senator aus Hamburg kurz mit drei Stellen aus der letzten Debatte im Bundesrat. Hier sagt der Senator Dr. Maier erstens, Herr Präsident, ich darf zitieren: „Was die Ausgestaltung der Entfernungspauschale angeht, halte ich es für völlig unvernünftig, dass die Begünstigung zunimmt, je weiter man fährt. Wirtschaftlich gesehen verstößt diese Ausgestaltung gegen alles, was man bei den

Ökonomen schon im Proseminar lernen kann.“ Das ist die erste Aussage.

(Beifall bei der CDU)

„Das Gesetz ist ökologisch unvernünftig!“ Der das sagt, ist ein Vertreter der Grünen Alternativen Liste aus Hamburg.

(Abg. F o c k e [CDU]: Kluger Mann!)

Das will ich nur noch einmal einfügen, falls das einer nicht weiß!

(Zurufe vom Bündnis 90/Die Grünen)

Drittens sagt er: „Wir Stadtstaaten merken besonders an unseren Steuereinnahmen, dass diese Gestaltung unvernünftig ist.“ Natürlich gab es Zersiedelung, wie wir hier in Bremen wissen, schon vorher, Herr Abgeordneter Mützelburg. Aus Bremer Sicht aber alles zu tun, was dazu führen soll, dass die Menschen zurück nach Bremen kommen, und auf der anderen Seite für etwas zu sein, das dieses, unser konkretes Interesse, konterkariert, indem wir die Anreize, nach Bremen zurückzukommen, jedenfalls mit einer solchen Maßnahme eher minimieren, das ist doch nicht vernünftig. Deswegen waren sich die Stadtstaaten einig, dass man das nicht mitmachen soll. Weil das nicht so eine Schwarzweiß-Geschichte ist und die einen die Ökologie gepachtet haben und die anderen nicht, habe ich ausnahmsweise einmal einen von den Grünen zitiert, das wird man ja noch dürfen!

(Abg. Frau D r. T r ü p e l [Bündnis 90/ Die Grünen]: Ohne sich zu distanzieren!)

Vielen Dank, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksachen-Nummer 15/531, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.

Einrichtung eines nichtständigen Ausschusses „Bürgerschaftliche Befugnisse bei Verwaltungsreform und Privatisierungen“

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28. November 2000 (Drucksache 15/543)

Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Metz.

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Linnert.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die grüne Bürgerschaftsfraktion beantragt hiermit die Einrichtung eines nichtständigen Parlamentsausschusses „Bürgerschaftliche Befugnisse bei Verwaltungsreform und Privatisierungen“.

Dieser Ausschuss soll bis Ende des Jahres 2000 ein Gesetz erarbeiten, das den Senat verpflichtet, dem Parlament Informationen über die bremischen Beteiligungsgesellschaften regelmäßig und nach einer bestimmten klaren Vorgabe zukommen zu lassen. Das Gesetz soll sicherstellen, dass im Zuge der Ausgründung von Gesellschaften die Entscheidungsrechte des Parlaments gewahrt bleiben.

Das Thema parlamentarische Kontrolle beschäftigt uns mit wachsender Intensität. Der Umbau unseres Gemeinwesens zum betriebswirtschaftlich orientierten Konzern geht mit dem Verlust parlamentarischer Rechte einher. Da waren sich bisher immer alle Beteiligten einig. Der Übergang von der kameralen, jährlichen Haushaltsführung zu einer betriebswirtschaftlichen wird von den Grünen ausdrücklich unterstützt. Dieser Übergang hat aber haushaltsrechtliche, verfassungsrechtliche und demokratische Folgen, die bisher von niemandem wirklich eingeschätzt werden können. Er lädt auch zu kreativen Finanzierungen, wie den Zwischenfinanzierungen, über die wir heute Morgen hier schon gesprochen haben, und diversen Schattenhaushalten ein, die aus unserer Sicht mittlerweile in einem nicht mehr zu vertretenden Maß die Gestaltungsspielräume zukünftiger Parlamente aushebeln.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Bremen ist auf diesem Weg der Reform weit vorangeschritten, was den Ausbau der Gestaltungsspielräume der Regierung betrifft. Anders als in anderen Landtagen – das hat leider auch etwas mit der großen Koalition zu tun – gibt es bis heute bei uns keinen geordneten Umgang des Parlaments mit den neuen Herausforderungen, im Gegenteil! Ein vom Vorstand der Bürgerschaft beschlossenes Gutachten über die Rechte des Parlaments bei den neuen Steuerungsmodellen verschwindet auf Betreiben der CDU in der Versenkung. Der erste Versuch, hier zu einem geordneten parlamentarischen Verfahren zu kommen, ist gescheitert.

Zweitens: Veranstaltungen des Vorstands zu dieser Frage im Interesse des ganzen Parlaments darf der Vorstand, auch wiederum auf Betreiben der CDU, nicht machen, verschwinden in der Versenkung, werden vom Vorstand vielleicht beschlossen, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

dann aber vom Fraktionsvorsitzenden, Herrn Eckhoff, wieder gecancelt. Schon allein die Tatsache, dass eine harmlose Erklärung der Parlamentspräsidenten zu einem vorhandenen Kontrolldefizit aller Parlamente, die hier in der Bürgerschaft ja debattiert wurde, zu nachhaltiger Verärgerung bei der CDU geführt hat, zeigt, dass es hier eine Fraktion im Hause gibt, der dieses ganze Thema eher unangenehm ist und die möglichst wenig damit zu tun haben will. Stattdessen sollten die Grünen, so war es dann beschlossen oder verabredet worden, weil irgendwann ja auch klar wurde, dass man so auf Dauer mit der Opposition nicht umgehen kann, über den Roland-Berger-Prozess in einer kleinen Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Herrn Staatsrat Dr. Dannemann und des Chefs der Senatskanzlei, Herrn Professor Dr. Hoffmann, informiert werden. Diese Gruppe hat sich dreimal getroffen. Zweimal wurde über das Selbstverständnis der Gruppe geredet, und das dritte Mal war für mich besonders erfreulich: Vier Großkoalitionäre haben sich eine Grüne vorgeknöpft und ordentlich zusammengefaltet, wie wir es wagen könnten, Öffentlichkeitsarbeit zu machen und Anträge für Ausschüsse einzubringen! Das ist natürlich netter für alle Beteiligten, außer für die Grünen. Da findet dann ohne Tagesordnung, ohne geordnete Gesprächsleitung und ohne Protokoll, Herr Dr. Schrörs, das statt, was Sie sowieso bezweckt haben, nämlich: Die Grünen sollen in dieser Frage möglichst einen Rückzug antreten. Das werden wir allerdings bestimmt nicht tun! Seit diesem letzten Treffen, bei dem Sie es nicht geschafft haben, die Grünen dazu zu bringen, den Antrag zurückzuziehen, herrscht Stillschweigen. Geordnete Information der Grünen über den Roland-Berger-Prozess findet nicht statt. Aus all dem kann ich nur entnehmen: Der CDU passt das nicht. Vom Konzerndenken geprägt, wird das Parlament zum Aufsichtsrat degradiert. Da gibt es gute Beispiele, zum Beispiel hatte der VulkanAufsichtsrat einen sehr guten Ruf, auch im Nachhinein. Das Parlament wurde also zum Aufsichtsrat degradiert, parlamentarische Kontrolle mit allem, was die Verfassung uns an Möglichkeiten gibt, soll in Wirklichkeit nicht stattfinden, sie stört nur. So eine Sicht kann man höchstens einnehmen, wenn man in der Regierung ist. Das wird hier niemand auf Dauer sein, so ist das in der Demokratie. Auch dann, wenn man in der Regierung ist, ist es eine falsche Sichtweise, weil man sich nicht dem Parlament stellt. Für eine Oppositionsfraktion ist eine solche Herangehensweise aber absolut inakzeptabel!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die grüne Bürgerschaftsfraktion möchte diesen Ausschuss, gerade um eine gemeinsame Verantwor

tung des Parlaments für die Frage zu betonen: Was sind unsere Pflichten? Andere Bundesländer sind da Vorbilder. Es gibt in Hamburg und in Niedersachsen eine Enquetekommission, eine Arbeitsgruppe der Senatskanzlei und der Landtagsverwaltung in Nordrhein-Westfalen, und es gibt die Reform des Haushaltsrechtes in Rheinland-Pfalz, die vorbildlich für Bremen sein könnte.