Meine Frage ist, wie es auf dem Gebiet eigentlich juristisch aussieht, ist das, wo wir eine fünfzigprozentige Beteiligung haben, oder liegt es darunter, oder ist es einfach eine Ermessensfrage des entsprechenden Senators, wie die Deputationen informiert werden? Mir ist das nicht so klar geworden.
Wir haben den Vorgang eingehend in der schriftlichen Vorlage dargelegt, und bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen diese jetzt nicht vorlese!
Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Das ist nicht der Fall. Eine weitere Zusatzfrage hat die Kollegin Frau Dr. Trüpel. – Bitte, Frau Kollegin!
Ja, Herr Senator, da Sie gerade so nett den Konsens zwischen uns betont haben, was die Aufgaben von Parlamentariern und die anderen Aufgaben von Aufsichtsräten angeht: Ich würde da doch gern noch einmal nachfragen, ob Sie denn, nachdem Sie ja noch einmal sagen, dass Sie das Deputationsgesetz kennen, demnächst nicht mehr so willkürlich vorgehen und einfach entscheiden, was Sie an Mitteilungen für erforderlich halten und was nicht, sondern in der nächsten Wirtschaftsdeputationssitzung die genauen Vorgänge um die AXON und warum es zu diesem Eigentümerwechsel gekommen ist und was man sich davon verspricht, der Wirtschaftsdeputation zur Kenntnis geben.
Wenn ich antworte, antworte ich nicht auf Ihren Begriff Willkür, das sehe ich ganz anders, das habe ich versucht darzulegen. Im Übrigen wiederhole ich mich auch insoweit: Wir legen alles so ausführlich dar, wie wir glauben, dass es zur Entscheidung und zur umfassenden Information notwendig ist.
Herr Senator, sind Sie denn bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass das, was hier jetzt an Fragen auftaucht, nur dem Aufsichtsrat der BIG zur Kenntnis gegeben worden ist und dass die Parlamentarier über diese Firmenveränderung nichts erfahren haben? Diese Vorlage, die Sie gerade erwähnt haben, hat an Information in dieser Hinsicht nichts enthalten.
Das ist richtig. Ich nehme das auch zur Kenntnis, ich höre ja zu, aber ich bitte um Verständnis, dass wir das abgewogen haben. Ich wiederhole auch, dass durch die Tatsache, dass AXON nun von der DD übernommen worden ist, die Qualität aus unserer Sicht und mit unserer Fragestellung eher verbessert als verschlechtert worden ist, und wir gingen nicht davon aus, dass diese Information nun zur Sachentscheidung notwendig sei.
Noch einmal in Bezug auf unseren Konsens, dass die Aufsichtsräte andere Funktionen haben als die Parlamentarier: Sie haben gesagt, das ist ja auch bekannt, dass Sie nicht unbedingt der Meinung sind, dass Parlamentarier Mitglieder von Aufsichtsräten sein sollten, sondern da für eine saubere Trennung sind. Wenn Sie andererseits dann aber für sich in Anspruch nehmen, so genau entscheiden zu können, was den Parlamentariern in den Gremien noch zur Kenntnis gegeben wird, hätte das ja in diesem Fall bedeutet, dass wir Parlamentarier überhaupt keine Kenntnis über die Vorgänge erhalten hätten. Ist das mit Ihrem Verständnis von Parlamentarismus vereinbar?
Mein Verständnis von Parlamentarismus brauchen Sie bitte nicht weiter anzureichern! Ich gehe davon aus, dass alles, was notwendig ist, darüber können wir uns streiten, zur Information weitergegeben wird. Ich wiederhole auch das, was ich Frau Lemke-Schulte schon gesagt habe, dass ich das eher offensiv als restriktiv betreibe. Dass bei solchen Informationen nicht alles im Gesetz steht, sondern auch eine Übung, eine Erfahrungsqualität, ein Umgang miteinander aus den vielen Jahren ist und die damit verbundenen Wirkungen einspielt, das muss ich Ihnen nicht sagen. Ich glaube, jedenfalls aus meiner Sicht, Sie können davon ausgehen, dass wir so umfangreich wie möglich informieren.
Eine letzte! Herr Senator, verstehe ich Sie richtig, dass hier die gezielte Politik, die Ihr Haus und auch die BIG bezüglich der AXON gemacht haben, so zu verstehen ist, dass Sie wollen, dass die Staatsaufträge reduziert werden und die AXON auch jetzt mit dem neuen Eigentümer gefordert ist, sich mehr auf dem privaten Markt die Aufträge zu besorgen?
Ja, Herr Senator, noch einmal zurück zum Ausgangspunkt! Können Sie uns sagen, ob das Angebot, das dann in der Wirtschaftsdeputation ja quasi als Auftrag behandelt worden ist, von der AXON vor oder nach der Änderung der Rechtsform abgegeben worden ist?
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Meine Damen und Herren, damit ist der Tagesordnungspunkt eins der Tagesordnung erledigt.
Gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen. – Das ist der Fall.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hat diese Große Anfrage zur beruflichen Eingliederung Schwerbehinderter im Land Bremen gestellt zum einen aus Anlass des neuen Schwerbehindertengesetzes der Bundesregierung und zum anderen, weil die berufliche Situation, die Arbeitsmarktlage Schwerbehinderter nach wie vor sehr problematisch und sehr unbefriedigend ist.
Man kann sagen, wer schwer behindert ist, und das kann uns alle treffen, hat ein sehr hohes Risiko, aus dem Arbeitsprozess ausgegrenzt zu werden, dies heute umso mehr, wo durch eine so genannte schlanke Produktion, durch durchrationalisierte Büros und Ähnliches der Druck auf die Beschäftigten immer größer wird und auch sehr viele Arbeitsplätze für Leistungsgeminderte inzwischen weggefallen sind. Die Arbeitslosenquote für Schwerbehinderte beträgt bundesweit, und in Bremen ist es ähnlich, 18 Prozent. Das ist das Doppelte der allgemeinen Arbeitslosenquote. Dies, meine Damen und Herren, ist ein Zustand, den ein Sozialstaat so nicht hinnehmen kann!
Das Gleichheitsgebot unserer Verfassung, unseres Grundgesetzes, gebietet vielmehr auch die Eingliederung Schwerbehinderter in die Arbeitswelt. Dies ist allerdings eine Aufgabe, und das sage ich auch mit allem Nachdruck, die Politik allein nicht leisten kann. Gefordert sind auch die Arbeitgeber, ob öffentlich oder privat, Gewerkschaften und andere Interessenvertretungen, die Betriebsräte, aber auch wir alle, die Gesellschaft, wieweit wir zu einem selbstverständlichen und solidarischen Umge
Seit dem 1. Oktober 2000 ist das neue Schwerbehindertengesetz in Kraft, das mit verschiedenen Maßnahmen eine, wie ich finde, gute Grundlage für eine verbesserte Eingliederung Schwerbehinderter in die Arbeitswelt bietet. Ich erwähne einige: Die Dienstleistungsangebote und finanziellen Leistungen zur Eingliederung Schwerbehinderter werden wesentlich verbessert. Die Ausgleichsabgabe für die Betriebe, die die Einstellungsquote nicht erfüllen, wird je nach Erreichen der Quote gestaffelt. Das ist ein Anreiz für eine stärkere Erfüllung der Quote. Die Quote wird vorübergehend gesenkt, von bisher sechs auf fünf Prozent. Wichtig ist auch, dass dieses Gesetz die Kompetenzen, die rechtliche Stellung der Schwerbehinderten stärkt und vor allen Dingen auch die Betriebe auf eine verbindliche Integrationsvereinbarung verpflichtet, damit die berufliche Integration so betriebsnah wie möglich erfolgen kann.
Eine Sache will ich auch noch erwähnen: Erstmals können auch Schwerbehinderte selbst Arbeitsassistenzen beschäftigen, die vom Arbeitsamt finanziert werden. Ich glaube, dies stärkt die Unabhängigkeit der beruflich tätigen Schwerbehinderten und bringt sie aus ihrer Bittstellerrolle gegen die Arbeitgeber ein Stück weit heraus. Ich glaube, auch dies können wir als einen großen Fortschritt ansehen. Insgesamt muss man sagen, dass dieses Gesetz der Bundesregierung eine gute Grundlage schafft, um Berufstätigkeit, Teilnahme und Teilhabe von Schwerbehinderten in der Arbeitswelt auf eine wesentlich bessere Grundlage zu stellen.
Nun ist dieses Gesetz auch mit einem ganz bestimmten Ziel verbunden. Ich habe ja gesagt, die Herabsetzung der Pflichtquote für die Einstellung geschieht nur vorübergehend. Es soll nämlich in den nächsten zwei Jahren, also bis zum Jahr 2002, die Arbeitslosigkeit von Schwerbehinderten um 25 Prozent bundesweit gesenkt werden. Das sind 50 000 arbeitslose Schwerbehinderte weniger. In Bremen hat sich das Bündnis für Arbeit auch auf eine solche Zielzahl geeinigt. Das Bündnis für Arbeit hat hier beschlossen, die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten in Bremen um 500 in den nächsten zwei Jahren zu reduzieren.