Protokoll der Sitzung vom 21.03.2001

Bitte, Frau Senatorin!

Es ist mittlerweile so, dass sich zwei, drei Länder entschlossen haben, nur die Förderung nach Paragraph 2 Schwangeren- und Familienhilfegesetz vorzunehmen. Es gibt aber sehr viele andere Länder, die dies nicht tun. Wir sind da ständig im Gespräch. Zu den Ländern, die die Förderung eingestellt haben, gehören das Saarland, Thüringen und Bayern. Von daher können Sie sich darauf verlassen, dass wir uns da auch im Konvoi weiterbewegen werden, wenn die Debatte weitergeht.

(Abg. Frau W i n d l e r [CDU]: Danke schön!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Zukunft des Rangierbahnhofs Bremen-Walle/Oslebshausen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Töpfer, Kleen, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Töpfer!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Informationen liegen dem Senat darüber vor, dass die DB Cargo vom 1. Januar 2002 an beabsichtigt, als ersten Schritt einer vollständigen Schließung des Rangierbahnhofs täglich 800 Güterwagen nach Seelze zu verlagern?

Zweitens: Für welchen Zeitraum hat das Eisenbahnbundesamt noch für den Rangierbahnhof die Betriebsgenehmigung erteilt?

Drittens: Wie bewertet der Senat eine Teil- beziehungsweise Vollschließung des Rangierbahnhofs

durch die Deutsche Bahn AG, und welche Auswirkungen hätten solche Maßnahmen für die bremischen Häfen, für die Abwicklung von Großveranstaltungen, zum Beispiel Freimarkt-Beschickung, und für die Arbeitsplätze bei der Bahn?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. Färber.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die Deutsche Bahn Cargo AG plant keine Schließung des Rangierbahnhofs BremenWalle/Oslebshausen. Im Rahmen ihrer neuen Unternehmenspolitik wird die Deutsche Bahn Cargo AG zur Verbesserung der Betriebsabläufe den Rangierbahnhof vielmehr zu einer modernen und leistungsfähigen Zugbildungsanlage ausbauen. Deshalb beabsichtigt die Deutsche Bahn Cargo AG auch nicht, ab 1. Januar 2002 täglich 800 Güterwagen vom Rangierbahnhof Bremen-Walle/Oslebshausen zum Rangierbahnhof Seelze zu verlagern.

Zu Frage zwei: Bahnanlagen der Deutschen Bahn AG mit älterer und sanierungsbedürftiger Technik erhalten vom Eisenbahnbundesamt als Eisenbahnaufsichtsbehörde für bundeseigene Eisenbahnen zeitlich befristete Betriebserlaubnisse. Die Betriebserlaubnis für den Rangierbahnhof Bremen-Walle/ Oslebshausen ist bis Ende des Jahres 2001 erteilt. Danach ist ein erneuter Sicherheitsnachweis für den Weiterbetrieb erforderlich.

Zu Frage drei: Wie bereits ausgeführt, plant die Deutsche Bahn Cargo AG keine Teil- oder Vollschließung des Rangierbahnhofs Bremen-Walle/Oslebshausen, sondern eine Modernisierung. Diese hat keine negativen Auswirkungen auf die Hafenwirtschaftsverkehre.

Eine mögliche schienenorientierte Abwicklung von Großveranstaltungen, wie zum Beispiel Freimarkt-Beschickung, Zirkusveranstaltungen und dergleichen, wird durch die beabsichtigte Modernisierung des Rangierbahnhofs nicht tangiert.

Dem Unternehmen Deutsche Bahn Cargo AG sind derzeit keine Aussagen dazu möglich, ob und welche Auswirkungen die Modernisierung des Rangierbahnhofs Bremen-Walle/Oslebshausen auf Arbeitsplätze innerhalb des Unternehmens hat. Nach Aussage des Unternehmens wird es keine betriebsbedingten Entlassungen geben.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Können Sie uns mitteilen, wie hoch der Investitionsbedarf ist und welche Mittel die Deutsche Bahn oder DB Cargo für die Sanierung dieses Bahnhofs zur Verfügung stellen will?

Bitte, Herr Staatsrat!

Die Höhe kann ich Ihnen im Moment nicht nennen. Ich habe zwar eine Zahl im Kopf, aber ich bin unsicher, ob es die richtige ist.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Könnten Sie dies in der Deputationssitzung im April mitteilen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Das kann ich gern machen!

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich möchte aber noch einmal nachfragen, weil ich doch, vor allen Dingen aus Arbeitnehmerbereichen, verstärkt Hinweise bekommen habe, dass die DB Cargo etwas an dem Rangierbahnhof beabsichtigt, zumal dort seit vielen Jahren nicht investiert wurde. Ein Abzug von 800 Wagen bei einem Durchsatz von 1300 Wagen täglich wäre ja eine erhebliche Schwächung dieses wichtigen Bahnhofs.

Bitte, Herr Staatsrat!

Aber ich habe Ihnen doch mitgeteilt, dass das nach unseren Kenntnissen nicht geplant ist!

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, ist Ihnen bekannt, ob die DB Cargo nach der Modernisierung des Rangierbahnhofs noch die derzeitigen Flächen in vollem Umfang benötigen wird?

Bitte, Herr Staatsrat!

Das kann ich Ihnen im Moment nicht beantworten!

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Darf ich Sie dann bitten, wenn Sie in der Deputation beziehungsweise im Hafenausschuss darüber berichten, das mit prüfen zu lassen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ja, das mache ich!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft Wohnheimplätze. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Arnold-Cramer, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele stationäre Wohnheimplätze stehen in der Stadt Bremen für behinderte Kinder und Jugendliche zur Verfügung?

Zweitens: Wie hoch ist die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die auf der Warteliste stehen?

Drittens: Was plant der Senat, um die Nachfrage nach Wohnheimplätzen abzubauen?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Adolf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: In der Stadtgemeinde Bremen stehen in der Einrichtung Friedehorst, Vereinigte Anstalten der Inneren Mission, 62 Plätze und in dem 1997 für behinderte Kinder und Jugendliche neu errichteten Kaisen-Stift weitere 24 Plätze, somit insgesamt 86 stationäre Plätze für behinderte Kinder und Jugendliche zur Verfügung. Diese werden nach Absprache mit den Einrichtungsträgern und im Rahmen des Programms „Bremer leben in Bremen“ vorrangig von der Stadtgemeinde Bremen nachbelegt.

Zu zwei: Nach der zwischen 1997 und 2000 unter regionalen Versorgungsaspekten erfolgreich vorgenommenen Erstbelegung des Kaisen-Stiftes sind die vorhandenen Plätze in der Regel durchgängig voll belegt, so dass in Einzelfällen bei kurzfristigen Aufnahmeerfordernissen zeitweilig eine Weiterverweisung behinderter Minderjähriger an auswärtige Einrichtungen erforderlich war.

Eine Warteliste wird nur in Friedehorst für das Haus 9 K geführt. Diese weist zum Stichtag 1. 3. 2001 insgesamt 21 Anfragen für kurz- und mittelfristige Aufnahmebedarfe aus, davon neun aus der Stadtgemeinde Bremen und eine aus Bremerhaven.

Zu drei: Vorübergehende Engpässe bei der Neuaufnahme behinderter Minderjähriger sind in erster Linie durch zeitliche Verzögerungen bei der planmäßig vorgesehenen Umsetzung von Anschlussmaßnahmen für herangewachsene junge volljährige Behinderte aus den genannten Einrichtungen entstanden. Diese Engpässe wurden jedoch in enger Ko