Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 15 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die Anfrage Nummer sieben wurde inzwischen vom Fragesteller zurückgezogen.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Aufträge an die Axon“. Die Anfrage ist unterschrieben von der Abgeordneten Frau Dr. Trüpel und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Welche Aufträge der BIG beziehungsweise des Wirtschaftsressorts hat die Axon von 1994 bis 2001 erhalten, wann sind die Aufträge jeweils hinausgegangen, und wie hoch war das finanzielle Volumen der Aufträge?
Der Axon Technology Consult GmbH wurden von der BIG oder deren Gesellschaften oder zuvor von der Hibeg beziehungsweise vom Wirtschaftsressort im nachgefragten Zeitraum insgesamt 52 Aufträge und fünf Zuwendungen in Höhe von rund 3,57 Millionen DM erteilt beziehungsweise gewährt.
Die detaillierte, aber vertraulich zu behandelnde Liste der erteilten Aufträge und gewährten Zuwendungen kann beim Senator für Wirtschaft und Häfen eingesehen werden.
Die Höhe der einzelnen Aufträge beziehungsweise Zuwendungen beläuft sich zwischen rund 2000 DM und rund 472 000 DM.
Etwa die Hälfte der aktuellen Aufträge sind gutachterliche Stellungnahmen für die Hibeg in Zusammenhang mit einem Beteiligungsengagement im Rahmen des Bremischen Innovationsfonds.
Bei den Zuwendungen handelt es sich im Wesentlichen um Zuschüsse zum Betrieb des Euro-InfoCenters und des Innovation-Relay-Centers.
Am 19. Februar dieses Jahres haben die BIG und Radio Bremen der Arbeitsgemeinschaft Axon/GfL gemeinsam einen Auftrag in Höhe von insgesamt 350 000 DM zur Erstellung einer Entwicklungs- und vergleichenden Standortanalyse zu den Zukunftsperspektiven für Radio Bremen erteilt. Das Honorar wird von den Auftraggebern zu gleichen Teilen getragen. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Staatsrat, ein Teil meiner Frage ist nicht beantwortet worden, ich wollte nämlich auch wissen, wann jeweils die Aufträge hinausgegangen sind. Um das genauer zu fragen: Ich würde gern wissen, welche Aufträge an die Axon gegangen sind, seitdem sie verkauft worden ist. Also welche Staatsaufträge hat es vorher und welche hat es nach diesem entscheidenden Datum gegeben?
Ich kann Ihnen das hier nur anhand einer Liste zeigen, die ich zur Einsichtnahme angeboten habe. Die können wir aber auch, weil ich sie dabei habe, nachher einsehen. Ich muss das anhand dieser Liste prüfen. Ich unterstelle einmal, dass es sich nach dem Verkauf nur noch um diesen Auftrag bezüglich Medienkompetenzzentrum handelt. Ich müsste das aber genauer prüfen.
Nach meinen Informationen ist es so, dass es eben nach dem Verkauf nicht nur diesen einen Auftrag bezüglich des Medienkompetenzzentrums gegeben hat, sondern dass es in auffälliger Weise mehrere Staatsaufträge nach diesem Verkauf gegeben hat. Aber ich nehme Ihr Angebot gern an, dass wir uns die Liste gleich gemeinsam anschauen.
Ich habe noch eine weitere Zusatzfrage: Als ich mich beim letzten Mal nach dem Auftrag erkundigt habe und wie er im Einzelnen zwischen dieser Landesentwicklungsgesellschaft und Axon bezüglich
des Gutachtens Umzug Radio Bremen/Medienkompetenzzentrum gefasst ist, sagte mir Ihr Senator, dass er noch nicht in der Lage sei, das abschließend zu beantworten, weil dieses Konzept gerade jetzt erstellt würde. Wann wird dieses Konzept, was die genau tun sollen, denn fertig sein?
Der Auftrag ist erteilt, aber es war ja nicht klar, auf welcher Grundlage. Ich würde gern wissen, wann wir sozusagen den genauen Auftrag zur Kenntnis bekommen.
Den genauen Auftrag möchten Sie zur Kenntnis bekommen? Das kann ich Ihnen im Moment nicht sagen. Ich kann Ihnen die Überschrift vorlesen: Zukunftsperspektiven für Radio Bremen, Entwicklungs- und vergleichende Standortanalyse.
Noch einmal, um das verstehen zu können: Herr Senator Hattig sagte beim letzten Mal, dass es sozusagen ein Vorabauftrag war, der ja auch durch die Gremien gegangen ist, aber dass noch nicht ganz klar war, wie der gefasst ist und was vor allem die Arbeitsanteile von Axon sind, und dass uns das vorgelegt werden würde. Ich würde jetzt gern wissen, wann uns das vorgelegt wird.
Das können wir Ihnen dann in der nächsten Deputationssitzung anbieten. Das ist ein Auftrag, der gemeinsam an Axon und GfL ergangen ist. Die einzelnen Anteile kann ich Ihnen im Moment nicht beantworten.
Die zweite Anfrage bezieht sich auf die Förderung des Caritasverbandes Bremen e. V. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Windler, Eckhoff und Fraktion der CDU.
Inwieweit gedenkt der Senat, die katholischen Schwangerenberatungsstellen im Land Bremen nach Paragraph 2 Schwangeren- und Familienhilfegesetz weiter anzuerkennen und – wie unter anderem in Schleswig-Holstein und Hamburg – gegebenenfalls anteilig zu fördern?
Wie geht der Senat mit den für das Jahr 2001 beantragten, aber bislang nicht bewilligten Zuwendungen für den Caritasverband Bremen e. V. um?
Hält der Senat die von der Freien Hansestadt Bremen erlassenen „Richtlinien über die öffentliche Förderung von Beratungsstellen nach Artikel 1 Paragraph 4 des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes“ für mit den Regelungen der Paragraphen 2 folgende des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vereinbar?
In den „Richtlinien über die behördliche Anerkennung von Beratungsstellen nach Paragraph 1 des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes“ werden die Voraussetzungen für die Anerkennung aufgeführt. Darin heißt es unter anderem: „Die Schwangere hat das Recht, sich eine auf ihren Namen lautende und mit dem Datum des letzten Beratungsgesprächs versehene Beratungsbescheinigung ausstellen zu lassen“ sowie „Das Vorenthalten einer Beratungsbescheinigung nach erfolgter Beratung ist unzulässig“.
Da der Caritasverband Bremen e. V. in seinem Förderantrag ausdrücklich erklärt hat, dass für die durch ihn vertretenen Einrichtungen im Rahmen des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes die Entscheidung der Bischöfe für die Diözesen Osnabrück und Hildesheim gelte, keine Bescheinigung für durchgeführte Beratungen nach Paragraph 5 Schwangerschaftskonfliktgesetz auszustellen, ist keine Grundlage mehr für eine weitere Förderung des Caritasverbandes Bremen gegeben. Die Zulässigkeit einer weiteren Anerkennung wird gemäß den eingangs genannten Richtlinien geprüft.
Die vom Caritasverband Bremen e. V. für das Jahr 2001 beantragten Mittel konnten derzeit nicht bewilligt werden, weil die Voraussetzungen bisher nicht erfüllt sind.
Die von der Freien Hansestadt Bremen erlassenen „Richtlinien über die öffentliche Förderung von Beratungsstellen nach Artikel 1 Paragraph 4 des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes“ Swerden mit den Regelungen der Paragraphen 2 folgende des Schwangerschaftskonfliktgesetzes für vereinbar gehalten. – Soweit die Antwort des Senats!
Würde es der Senat für sinnvoll erachten, sich mit den Ländern, die die Förderung weiter praktizieren, nochmals mit dem Ziel in Verbindung setzen, zu einer neuen erweiterten Regelung zu kommen?