Protokoll der Sitzung vom 21.03.2001

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, ist dem Senat und Ihnen bekannt, dass die Bremische Bürgerschaft im Februar dieses Jahres in erster Lesung eine Ergänzung der Landesverfassung beschlossen hat, in der das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität oder Ausrichtung beschlossen worden ist?

Bitte, Herr Senator!

Herr Abgeordneter, das ist mir natürlich bekannt, aber das hat jetzt mit den Verfahrensvorschriften, wie wir das am besten umsetzen können, nichts zu tun nach meiner Einschätzung.

(Beifall bei der CDU)

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Fordert denn nicht diese Ergänzung der Verfassung eigentlich ganz natürlich, dass alles andere als das Standesamt ein Bruch der Verfassung wäre?

Bitte, Herr Senator!

Herr Abgeordneter, darf ich mit einer Gegenfrage antworten?

(Heiterkeit – Abg. E n g e l m a n n [SPD]: Eigentlich nicht! Ich möchte ganz gern eine Antwort!)

Sind Sie wirklich der Meinung, dass wir in Bremen die Weisheit der Welt selbst erfinden sollten, oder sollten wir uns nicht bundesweit da anhängen, wo eine Regelung getroffen wird? Darum hat doch der Vermittlungsausschuss diese Arbeitsgruppe eingesetzt. Lassen Sie es uns doch bitte abwarten!

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich frage das noch einmal! Sehen Sie es nicht als Verfassungsbruch an, wenn ein anderes Amt als das Standesamt zuständig wäre für die Eintragung?

Bitte, Herr Senator!

Nein, überhaupt nicht! Meiner Meinung nach hat das eigentlich mit dem Standesamt nichts zu tun, wobei ich auch als Ressortverantwortlicher nicht ganz uneigennützig hinzufügen möchte, dass die Personalproblematik, also die Frage der Kapazität, auch eine Rolle spielt.

(Heiterkeit)

Aber, Herr Abgeordneter, auch das ist ein Thema, das wir dann beraten können, wenn die Entscheidung vorbereitet ist.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, Ihre Antworten lassen tief blicken! Vielleicht können Sie mich aufklären, welches Amt in Bremen oder bundesweit eigentlich zuständig ist für familienrechtliche Eintragungen. Gibt es da andere Ämter, passiert so etwas bei der Kfz-Zulassungsstelle, oder ist es doch das Standesamt? Gibt es da andere Regelungen?

Bitte, Herr Senator!

Es ist, Herr Abgeordneter, eine unterschiedliche Bewertung, ob das Partnerschaftsrecht bei Standesämtern oder bei anderen Behörden ausgeführt werden soll. Ich habe hierzu gesagt, dass ich eine Linie vertrete, die wir dann aber im Senat noch abstimmen müssen, dass es nicht beim Standesamt erfolgt. Wir wollen abwarten, wie die Bundesentscheidung dazu aussieht!

Zu einer weiteren Zusatzfrage der Abgeordnete Dr. Güldner! Bitte sehr!

Herr Senator, gibt es überhaupt keine Bundeszuständig

keit für die Frage, in welcher Behörde wir dies in Bremen regeln lassen?

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Sie erzählen also die ganze Zeit hier etwas, was so überhaupt nicht zutrifft. Es ist nämlich eine Landeszuständigkeit, in welche Behörde wir das geben. Sie sagten, Sie wollen es gern nicht im Standesamt und damit im Bereich des Senators für Inneres, sondern im Bereich des Senators für Justiz machen. Ich habe folgende Nachfragen: Erstens, wo soll es Ihrer Meinung nach dort stattfinden, und zweitens, was ist Ihre Begründung, es nicht am Standesamt, sondern dort stattfinden zu lassen?

Bitte, Herr Senator!

Zum ersten Teil: Als ich eben sagte Bundeszuständigkeit, meinte ich, natürlich ist das Land zuständig. Aber wir haben doch gerade diesen Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag eingesetzt, um eine einheitliche Regelung vorzuschlagen. Das ist doch damit gemeint.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Ich glaube, da verwechseln Sie etwas!)

Es gibt hier zwei unterschiedliche Positionen, das habe ich doch schon erwähnt: Macht man es bei den Standesämtern, oder macht man es bei den Notariaten? Meine Meinung ist, es bei den Notariaten zu machen.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Mit welcher Begründung?

Bitte, Herr Senator!

Weil ich meine, dass das dort praktischerweise am besten geregelt werden kann! Auf der anderen Seite ist es für mich ein Unterschied, ob ich ein Eheverhältnis begründe beim Standesamt oder ob ich eine Partnerschaftsregelung treffe, die eine notarielle Klassifikation hat. Das ist meine politische Auffassung.

(Beifall bei der CDU)

Ich will mich nicht streiten, Herr Abgeordneter, aber ich habe diese Auffassung. Wir werden in der Koalition sehen, wie wir uns am Schluss darauf verständigen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage, Herr Dr. Güldner?

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Nein, das spricht für sich!)

Zu einer weiteren Zusatzfrage der Abgeordnete Engelmann! Bitte sehr!

Eine letzte Frage, Herr Senator! Kann ich denn davon ausgehen, dass Sie als Innensenator insgesamt dann auf die Einnahmen der Gebühren beim Standesamt verzichten möchten und sie lieber auf privatrechtlichem Weg den Notaren zukommen lassen möchten? Habe ich das so richtig verstanden?

Bitte, Herr Senator!

Darüber unterhalten wir uns, wenn es so weit ist. Wenn wir uns über die wichtigen politischen Vorentscheidungen einig sind, werden wir uns über die Frage der Gebührenregelung auch noch einig werden.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

(Beifall bei der CDU)

Die siebte Anfrage, die sich auf die Übertragungsrechte für die Fußballweltmeisterschaften 2002 und 2006 bezieht, wurde zwischenzeitlich vom Fragesteller zurückgezogen.

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Nickel in Euro“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Hoch, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin Hoch!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Zusammensetzung von Euro- und Cent-Münzen, insbesondere über den Anteil von Nickel?

Zweitens: Wie bewertet der Senat die Verwendung von Nickel in Münzen vor dem Hintergrund der ständigen Zunahme von Nickelallergien?

Drittens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um die Verwendung von Nickel in Euro-Münzen noch zu verhindern?